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Wie versteuern Autoverkäufer eigentlich ihre Dienstwagen?
Hey Leute,
Mal rein interessehalber: wie versteuert ein Autoverkäufer eig sein Dienstfahrzeug? Ich kenne die normale 1% Regelung aber wenn ein VK zb mal Vorführer X nimmt, mal Vorführer Y, dann wieder nen GW mit Roten Nummern zb?
Es ist ja durchaus üblich dass man nicht ein bestimmtes Auto hat, wie im Aussendienst. Ich habe nicht vor einen solchen Job anzutreten, ich frage einfach aus Interesse.
Lg
stay_classy
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bert1956 schrieb am 16. März 2017 um 11:20:41 Uhr:
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 16. März 2017 um 11:12:51 Uhr:
Weil dies gemäß ESt.-Richtlinien einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer darstellt, der von diesem zu versteuern ist.
Nee, echt jetzt?
Wen interessiert das?
Ich kenne ein Autohaus, da nimmt sich der Chef abends irgendeine Kiste und fährt damit nach Hause.
Ich habe von den geltenden ESt.-Richtlinien gesprochen. Wie ein einzelner Betrieb das für sich und seine Mitarbeiter handhabt, ist deren Verantwortung.
Interessieren tut es ggf. den Betriebsprüfer. Und der wird spätestens dann raschelig, wenn es z. B. fünf angestellte Verkäufer gibt und fünf Autos sind auf das Autohaus zugelassen und niemand versteuert einen geldwerten Vorteil ... (und dann taucht der Betriebsprüfer morgens um 8.00 h auf und nach und nach trudeln die Verkäufer mit den VF-Wagen ein ...).
Gruß
Der Chaosmanager
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20 Antworten
Entweder auch mit 1%, Fahrtenbuch oder alle seine Fahrten mit den Vorführern etc. sind natürlich ausschließlich dienstlich bedingt und dann gibt es keine Versteuerung .
Einzelne Fahrten mit einem Kfz werden mit 0,001% des Bruttolistenpreises pro privat gefahrenen Kilometer versteuert. (Beispiel: Der Mitarbeiter hat nur während einer Rufbereitschaft 1 Woche im Monat einen Dienstwagen und zeichnet privat gefahrene Kilometer gesondert auf.)
Hat man immer ein Dienst-Kfz, aber immer andere, legt man für den geldwerten Vorteil das im jeweiligen Monat überwiegend genutzte Fahrzeug zu Grunde.
In der Praxis wird der üblicherweise durch beide Ohren gebrannte Autoverkäufer irgendein Fahrzeug auf sich angemeldet haben und dann brav die 220 täglichen Fahrten zu seiner Arbeitsstätte als normaler Angestellter mit 30 Cent pro Entfernungskilometer von der Steuer absetzen.
Warum nicht mit einem Vorführer oder Ersatzauto täglich zur Arbeit hin und zurück ohne irgendwelche Kosten?
Zitat:
@Bert1956 schrieb am 16. März 2017 um 10:32:35 Uhr:
Warum nicht mit einem Vorführer oder Ersatzauto täglich zur Arbeit hin und zurück ohne irgendwelche Kosten?
Weil dies gemäß ESt.-Richtlinien einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer darstellt, der von diesem zu versteuern ist.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@warnkb schrieb am 15. März 2017 um 22:46:29 Uhr:
In der Praxis wird der üblicherweise durch beide Ohren gebrannte Autoverkäufer irgendein Fahrzeug auf sich angemeldet haben und dann brav die 220 täglichen Fahrten zu seiner Arbeitsstätte als normaler Angestellter mit 30 Cent pro Entfernungskilometer von der Steuer absetzen.
Sofern der Arbeitnehmer allerdings einen Dienstwagen zur privaten Nutzung von seinem Arbeitgeber erhält, kann er fünf Autos auf sich angemeldet haben und es würde ihm die Versteuerung des GWV nicht ersparen. Der geldwerte Vorteil müsste trotzdem versteuert werden - natürlich nicht die Fahrten zur Arbeitsstätte, wenn diese nachweislich mit dem Privatwagen absolviert werden.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 16. März 2017 um 11:12:51 Uhr:
Zitat:
@Bert1956 schrieb am 16. März 2017 um 10:32:35 Uhr:
Warum nicht mit einem Vorführer oder Ersatzauto täglich zur Arbeit hin und zurück ohne irgendwelche Kosten?
Weil dies gemäß ESt.-Richtlinien einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer darstellt, der von diesem zu versteuern ist.
Nee, echt jetzt?
Wen interessiert das?
Ich kenne ein Autohaus, da nimmt sich der Chef abends irgendeine Kiste und fährt damit nach Hause.
Zitat:
@Bert1956 schrieb am 16. März 2017 um 11:20:41 Uhr:
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 16. März 2017 um 11:12:51 Uhr:
Weil dies gemäß ESt.-Richtlinien einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer darstellt, der von diesem zu versteuern ist.
Nee, echt jetzt?
Wen interessiert das?
Ich kenne ein Autohaus, da nimmt sich der Chef abends irgendeine Kiste und fährt damit nach Hause.
Ich habe von den geltenden ESt.-Richtlinien gesprochen. Wie ein einzelner Betrieb das für sich und seine Mitarbeiter handhabt, ist deren Verantwortung.
Interessieren tut es ggf. den Betriebsprüfer. Und der wird spätestens dann raschelig, wenn es z. B. fünf angestellte Verkäufer gibt und fünf Autos sind auf das Autohaus zugelassen und niemand versteuert einen geldwerten Vorteil ... (und dann taucht der Betriebsprüfer morgens um 8.00 h auf und nach und nach trudeln die Verkäufer mit den VF-Wagen ein ...).
Gruß
Der Chaosmanager
...von der Probefahrt nach erfolgter Reparatur
Zitat:
@Bert1956 schrieb am 16. März 2017 um 11:30:28 Uhr:
...von der Probefahrt nach erfolgter Reparatur
Oh Gott, ich habe Steuerhinterziehung begangen als ich drei Mal mit dem Dienstwagen (Pool-Fahrzeug) privat heim gefahren bin, weil das kürzer war, von dort zu einem Termin zu fahren als morgens extra ins Büro zu kommen. Das war eine Win-Win-Situation, nur nicht für den Staat. Andererseits bin ich oft mit dem Privatfahrrad unentgeltlich zu Terminen geradelt. Hoffentlich hat sich das ausgeglichen.
Zitat:
@Goify schrieb am 16. März 2017 um 11:34:51 Uhr:
Oh Gott, ich habe Steuerhinterziehung begangen als ich drei Mal mit dem Dienstwagen (Pool-Fahrzeug) privat heim gefahren bin, weil das kürzer war, von dort zu einem Termin zu fahren als morgens extra ins Büro zu kommen. Das war eine Win-Win-Situation, nur nicht für den Staat. Andererseits bin ich oft mit dem Privatfahrrad unentgeltlich zu Terminen geradelt. Hoffentlich hat sich das ausgeglichen.
Zitat:
@Bert1956 schrieb am 16. März 2017 um 11:20:41 Uhr:
Ich kenne ein Autohaus, da nimmt sich der Chef abends irgendeine Kiste und fährt damit nach Hause.
Wenn das nur der Chef macht, dann lässt sich das sicher noch ganz gut verschleiern, aber wenn das bis zum letzten kleinen Mitarbeiter durchgezogen wird, wird das irgendwann eng.
Wenn es nicht ein riesiges Autohaus ist, gehts noch ganz gut.
Klar, bei einer Niederlassung mit 50 Leuten und mehr kann man so nicht agieren.