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Wie weit darf Fahrlehrer weg fahren?

Themenstarteram 4. Juli 2014 um 10:30

Hallo Leute,

wie weit darf ein Fahrlehrer sich eigentlich mit dem Motorrad vom Fahrschüler entfernen? Ist es ok, wenn der Kontakt für ein paar Minuten abbricht, also Funk - und Sichtkontakt?

Was ist, wenn in der Zeit ein Unfall passiert?

Beste Antwort im Thema

Du bezahlst aber nicht seine Motorradtouren, sondern ihn dafür, dass er Dir das fahren beibringt. Er darf Dich gar nicht alleine fahren lassen. Hier liegt anscheinend eine grobe Pflichtverletzung des Fahrlehrers vor. Du musst ihm überhaupt nichts beweisen. Nur dem Prüfer, dass Du im Rahmen der StVO ein Motorrad bewegen kannst.

Sicher kann der Kontakt mal abreißen. Aber nicht auf einsamer Landstrasse, weil dem Fahrlehrer langweilig ist. Sollte da was kommen, geh sofort zum Anwalt und kehr die Sache um. Er hat Dich alleine gelassen. Vorsätzlich. Für daraus entstandenen Schaden (Klamotten, Verletzung) ist er haftbar. Nicht Du für das Motorrad.

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Keine Ahnung ob es da gesetzliche Regelungen zu gibt, in meiner Fahrschule war es so, dass ich vorne weg bin mitm Mopped und der FL im Auto hinterher. Wenn ich den Sichtkontakt verloren habe, musste ich an der nächsten geeigneten Stelle halten um auf ihn zu warten. Kam ein paar mal vor. Der Sprechfunkkontakt hielt da aber fast immer, die Dinger reichen recht weit.

Themenstarteram 4. Juli 2014 um 10:46

Mein Fahrlehrer fährt mit dem Motorrad mit, und wenn es ihn reizt, fährt er halt vorne weg. Letztens war ich ihm wohl zu langsam, da ist er wieder weit weg gefahren. Er ist halt schon Profi, ich noch Anfänger. Und wir sind über schmale Landstraßen mit viel Schlaglöchern und viel Kurven, die ich schwer einsehbar waren, gefahren, und ich bin ihm wohl mit meinen 50 bis 80 km/h zu langsam gefahren. Da ist er dann vorne weg und ich habe ihn nicht mehr gesehen. Bin dann nervös geworden, habe versucht wieder Anschluss zu finden und in der nächsten Kurve dann gelegt und in den Straßengraben gerutscht. Motorrad hat ordentlich Schaden und ich habe jetzt Schiss, dass ich das Ding zahlen muss, weil soviel Geld habe ich derzeit nicht.

Themenstarteram 4. Juli 2014 um 10:47

Achso, Funkkontakt war halt auch weg, und er ist nach ci. 2 bis 3 min zurück zur Unfallstelle gekommen.

War das eine der ersten Fahrstunden? Wie die Schäden reguliert werden, sollte im Ausbildungsvertrag stehen, ich DENKE aber nicht, dass man dich für den Schaden haftbar machen kann. Es sollte ja oberstes Ziel deines FL sein, dir eine unfallfreie Teilnahme am Strassenverkehr anzulernen.

Vom Lesen her finde ich das reichlich mies seitens des FL, aber dazu kennt man zuwenig Begleitumstände.

.............bis er dich nicht mehr ertragen kann ...........:)

Themenstarteram 4. Juli 2014 um 10:59

Was heißt mies? Ich glaube, er ging einfach davon aus, dass ich ganz ruhig hinterherfahre?

War Sonderfahrt, also die 18. Fahrstunde oder so.

Allerdings hat er das auch in der 8. Fahrstunde auf der Autobahn gemacht, als er seine Ersatzmaschine testen wollte. Da war ich auch schon ganz schön nervös, war das erste Mal auf der Autobahn und wusste gar nicht, wie ich mit dem extremen Gegenwind bei 130 umzugehen hatte (klar, heute finde ich es auch harmlos, aber beim ersten Mal war das ganz schön heftig.). Aber als er auf einmal verschwunden war, wusste ich nicht mehr, was ich machen soll. Damals habe ich mich jedenfalls besser verhalten als diesmal - ich bin nicht auf Krampf hinterhergefahren, sondern bei 120 bis 130 km/h geblieben.

Nur beim letzten Mal hatte ich das Gefühl, ich müsste beweisen, dass ich auch bei scharfen Kurven dran bleiben kann ...

Du bezahlst aber nicht seine Motorradtouren, sondern ihn dafür, dass er Dir das fahren beibringt. Er darf Dich gar nicht alleine fahren lassen. Hier liegt anscheinend eine grobe Pflichtverletzung des Fahrlehrers vor. Du musst ihm überhaupt nichts beweisen. Nur dem Prüfer, dass Du im Rahmen der StVO ein Motorrad bewegen kannst.

Sicher kann der Kontakt mal abreißen. Aber nicht auf einsamer Landstrasse, weil dem Fahrlehrer langweilig ist. Sollte da was kommen, geh sofort zum Anwalt und kehr die Sache um. Er hat Dich alleine gelassen. Vorsätzlich. Für daraus entstandenen Schaden (Klamotten, Verletzung) ist er haftbar. Nicht Du für das Motorrad.

Mies im Sinne von er kann dich ja dann auch nicht mehr gesehen haben. Somit null lehrend in dem Moment für dich, denn Linie abgucken oder sowas geht ja nicht, wenn keiner da ist.

am 4. Juli 2014 um 11:19

Der Lewellyn hat es auf den Punkt gebracht.

Themenstarteram 4. Juli 2014 um 11:20

Ehrlich gesagt, die Klamotten, die kaputt gegangen sind, waren nicht die besten. Solange wie ich nicht für das Motorrad blechen muss, bin ich glücklich.

Ich habe ja den Unfall gebaut, er war ja gar nicht dabei. Deswegen stellt sich halt die Frage, ob er den Fahrschüler alleine fahren lassen darf und der Fahrschüler dann für das Motorrad verantwortlich ist oder nicht, oder ob er dabei sein muss.

Ich dachte, er muss dabei sein, beim Auto bin ich ja auch nie alleine gefahren, aber da war es ja naturgegeben so, dass er nicht vor mir wegfahren kann.

Beim Motorrad habe ich darüber gar nicht nachgedacht ... und jetzt finde ich keinerlei Informationen dazu, ob der Fahrlehrer bei seinem Schüler bleiben muss oder nicht.

am 4. Juli 2014 um 11:22

Er darf Dich nicht alleine lassen. Punkt.

Themenstarteram 4. Juli 2014 um 11:26

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2

Er darf Dich nicht alleine lassen. Punkt.

Gibts dazu Gesetze, oder ist das mehr so ein "er sollte nicht", ohne dass es irgendwo steht? Und was ist, wenn er es doch macht?

Fahrlehrer haben eine Garantenstellung und dürfen ihre Schützlinge nicht ohne Aufsicht lassen.

Mit dem Motorrad voraus fahren (zur Demonstration der Fahrlinie) ist ja schön und gut, aber wenn der Blickkontakt länger als nötig abbricht, sehe ich ein Verschulden des Fahrlehrers. Das betrifft ggf. auch Deine körperlichen Schäden und eine diesbezügliche Strafverfolgung.

Andererseits hat der Fahrlehrer je nach Ausbildungsstand den Fahrschüler auch an schwierige Verkehrssituationen und selbstständiges Handeln zu gewöhnen. In der 18. Fahrstunde kann man so etwas probieren, viele sind da ja schon längst fertig.

Hat die Polizei den Unfall aufgenommen?

Bißchen zum lesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/.../gesamt.pdf

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__832.html

Vielleicht nen Misverständnis.........:)

Der Fahrlehrer erklärt vor der ersten Fahrstunde: "Wenn die Ampel rot wird, hältst du an. Wenn die Ampel grün wird, fährst du los. Und wenn ich weiß werde, fährst du langsamer!"

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