- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Wie weit Unfallschäden angeben?
Wie weit Unfallschäden angeben?
Guten Morgen
ich habe ein kleines Problem mit meinem Auto (Audi A6 4f EZ 01.12.2006)
Gekauft habe ich ihn im August 2010 bei einem Audi Partner. Der Verkäufer teilte mir ordnungsgemäß mit, dass der Wagen an der Seite nachlackiert worden ist. Auf einem Parkplatz sei jemand mit einem Einkaufswagen an den Kotflügel und dem Seitenteil gekommen. Das wurde lackiert und muss dementsprechend angegeben werden.
Daher steht im Kaufvertrag:
"nachführend aufgeführte Sachmängel:
Unfallschäden: Seitenteil + Kotflügel lackiert"
Am 20.07.2012 habe ich am Radlauf Rost entdeckt. Natürlich direkt hin zu Audi und das checken lassen. Heute kam ein Anruf da könne man nichts machen, da in diesem Bereich ein großer Unfall war. Es wurde die komplette Seite ausgebaut, ausgebeult, Korrosionsschutz aufgetragen und nachlackiert. Zudem musste die Windschutzscheibe erneuert werden. Weitere Angaben konnte der Händler mir nicht geben.
Ich fühle mich irgendwie hintergangen. Zwischen Einkaufswagen und Ausbeulen, Korrosionsschutz, nachlackieren und Windschutzscheibe austauschen besteht doch ein Unterschied. Hätte der Händler das nicht alles angeben müssen? Oder bin ich einfach zu blauäugig gewesen?
Gruss
Bobo
Ähnliche Themen
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bobo885
Guten Morgen
ich habe ein kleines Problem mit meinem Auto (Audi A6 4f EZ 01.12.2006)
Gekauft habe ich ihn im August 2010 bei einem Audi Partner. Der Verkäufer teilte mir ordnungsgemäß mit, dass der Wagen an der Seite nachlackiert worden ist. Auf einem Parkplatz sei jemand mit einem Einkaufswagen an den Kotflügel und dem Seitenteil gekommen. Das wurde lackiert und muss dementsprechend angegeben werden.
Daher steht im Kaufvertrag:
"nachführend aufgeführte Sachmängel:
Unfallschäden: Seitenteil + Kotflügel lackiert"
Am 20.07.2012 habe ich am Radlauf Rost entdeckt. Natürlich direkt hin zu Audi und das checken lassen. Heute kam ein Anruf da könne man nichts machen, da in diesem Bereich ein großer Unfall war. Es wurde die komplette Seite ausgebaut, ausgebeult, Korrosionsschutz aufgetragen und nachlackiert. Zudem musste die Windschutzscheibe erneuert werden. Weitere Angaben konnte der Händler mir nicht geben.
Ich fühle mich irgendwie hintergangen. Zwischen Einkaufswagen und Ausbeulen, Korrosionsschutz, nachlackieren und Windschutzscheibe austauschen besteht doch ein Unterschied. Hätte der Händler das nicht alles angeben müssen? Oder bin ich einfach zu blauäugig gewesen?
Gruss
Bobo
Hast Du diese Aussage schriftlich??
Wenn ja, hast Du was in der Hand (ich würde mir daraufhin evtl. ein relativ neues Fahrzeug mit entspr. Rabatt als Entschädigung in Erwägung ziehen. Das wäre der letzte Besuch des Ladens).
Im Kaufvertrag wurde der Unfall ja erwähnt, allerdings wahrsch. nicht der Umfang (wie groß der Schaden war, hast Du nachgefragt??).
Für Genaueres müßte man Bilder und die Unterlagen sehen.
Wenn nein, setz Dich in die Garage, schleife den Rost runter und schütze mit Zinkspray vor der folgenden Neulackierung. Radlaufrost kann allerdings auch durch Steinschlagschaden zustande kommen, der mit einem vorherigen Unfall nichts zu tun haben braucht.
Wenn der Korrosionsschutz analog Werk verarbeitet wurde, sollte da für längere Zeit nichts durchkommen (Nahtdichtmittel aufgesprüht).
Audi > Vollverzinkt > Rost ist ein Fremdwort für die Marke. Es muß was größeres gewesen sein UND es wurde nicht sachgemäß repariert (verzinnen, verzinken, grundieren, lackieren).
Alles andere würde ich erstmal mit dem Verkäufer besprechen und dann evtl mit einem Anwalt, falls es Streit gibt.
HTC
Danke für die Antworten.
@gesperrt:
Leider habe ich seine Aussage nur mündlich. Wie gesagt, zu blauäugig. Unterlagen und Bilder von der Reparatur gibt Audi nicht raus, Datenschutz.
@HTC
Vollverzinkt heisst nur, dass eine dünne Schicht drüber gesprüht wurde. Die kann durch einen leichten Steinschlag schon abgehen. Das war die Aussage des Händlers. Daher ist Rost kein Fremdwort für den Audi. Im Audi Forum gibt's nen großen Thread über die Rostproböematik des A6 4f.
Durch Steinschlag sicher nicht, und wenn ja, dann bleibt es ein kleines rostendes Löchlein.
Die A6 haben nur ein gewissen Stellen Probleme, wo die Schutzschicht herstellungsbedingt beschädigt wurde: Schweißen, Nachbiegen, Chemische Reaktionen usw...
Mein jetziger A4 hat zwei Stellen, an denen der Lack abgeplatzt ist durch einen kleinen Rempler und die sind seit über 2 Jahren blank geblieben, obwohl er draußen parkt...
HTC
Zitat:
Original geschrieben von HTC
Audi > Vollverzinkt > Rost ist ein Fremdwort für die Marke.
Sicher, seit wann gibt es noch eine Vollverzinkung bei Audi ?
@TE,
ich würde, sofern du eine Rechtschutzversicherung hast, einen RA mit der Vetretung deiner Interessen beauftragen, dann einen Gutachter das Fahrzeug bewerten lassen und es dem Händler zur Verfügung stellen.
Meist wird eine gütliche Einigung getroffen, also nichts mit Gericht & Co.
Für alles andere bräuchte man eine Glaskugel.
Problem dürfte sein, dass der Verkäufer es ja im Vertrag als "Unfall" angegeben hat.
Warst wohl wirklich zu blauäugig. Bei nem lediglichen Parkplatz-Kratzer von nem Einkaufswagen, hätte der Händler das mit Sicherheit nicht als Unfall in die Unterlagen geschrieben.
Würd aber trotzdem mal bei ihm aufschlagen und versuchen das in einem Gespräch zu klären. Falls das nichts bringt kannst du ja immer noch darauf hinweisen, dass du dann mal mit deinem Anwalt reden wirst.
Wünsch dir auf jeden Fall viel Glück.
Zitat:
Original geschrieben von gesperrt
...(ich würde mir daraufhin evtl. ein relativ neues Fahrzeug mit entspr. Rabatt als Entschädigung in Erwägung ziehen. Das wäre der letzte Besuch des Ladens)...
Falls es untergegangen sein sollte: Der TE hat das Auto vor "mehreren jahren" gekauft und ist nun seit rund 2 jahren damit bereits unterwegs.
@TE: ist denn der Händler, wo du den Wagen erworben hast, auch die selbe Werkstatt, wo der vermeindtliche Parkrempler repariert wurde?
Sprich, muss er zwingend Kenntnis von dem Gesamtschaden gehabt haben oder hat er das Fzg. evtl. auch nur angekauft und an dich weiterverkauft?
Der Händler hat den Wagen nur angekauft. Aber die Reparaturen und der Umfang stehen ja im System drin, da sie bei einem anderen Audi-Partner gemacht worden sind. Mit wird eine genau Auflistung immer verwährt, aus Datenschutzgründen....
Ich mag mich irren, nur meine ich, dass auch das nachlackieren, also Beschädigung durch einen Einkaufswagen und dann nachlackiert, im Kaufvertrag stehen muss/sollte, genau deshalb, damit eben später niemand behaupten kann: Da war aber ein gößerer Unfall.
Inwieweit ein Händler/Verkäufer einen größeren Unfall angeben muß/sollte, ist eine andere Sache. Nur, ganz ehrlich, kann ich mir NICHT vorstellen, dass ein Fachmann - und der Verkäufer scheint ja vom Fach zu sein - NICHT feststellen kann, dass ein Fahrzeug einen größeren Schaden hatte. Oder der muß schon ziemlich blind gewesen sein um den früheren Unfallschaden NICHT zu erkennen. Der Aufkäufer kann ja wiederum den Vorbesitzer wegen arglistiger Täuschung dran kriegen, falls der den Unfall verschwiegen hat. Wenn es im "System" hinterlegt war, kann der Verkäufer sich auch nicht damit rausreden keine Kenntnis von einem Unfall zu haben, im Gegenteil!
Als Laie würde ich von Vorsatz sprechen, also vorsätzlichem Betrug! Inwieweit da allerdings eine Verjährungsfrist eintritt ... Wie immer stellen wir fest: OHNE Rechtsschutzversicherung wird es teuer.
Warum darf man hier eigentlich keine Werbung für Rechtsschutzversicherungen machen? Das wird doch bei jedem Thema zigmal genannt oder darauf hingewiesen.
Die andere Frage ist nun allerdings, woher weiss der TE das der Unfall im "System" steht? Und, warum wird daraus so ein Geheimnis gemacht? Hat da wohl jemand etwas zu verbergen? Datenschutz ist für mich nur ein Fadenscheiniger Vorbehalt und kann ich nicht recht glauben.
Sehr misteriös das alles ... oder ist das wieder mal ein Sommermärchen um eine dieser zahllosen unsinnigen Diskussionen anzustacheln?
Vor allem ist es doch sein Auto und nicht das eines Dritten.
Wieso darf man nicht von der Reparatur erfahren bzw. Dokumente hierzu anschauen?
Adressen vom Vorbesitzer ausblenden, weißes Papier drüber oder anders unkenntlich machen, fertig.
cheerio
Der Vorbesitzer steht doch im Kfz-Brief ... ist also Unsinn ... Und DEN, den Vorbesitzer, könnte ich schlimmstenfalls auch befragen. Ergo ist DATENSCHUTZ ein Argument für die Wüste ...
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Vor allem ist es doch sein Auto und nicht das eines Dritten.
Spielt keine Rolle.
Erging mir damals bei einer anderen Marke ganz genauso, da durfte ich aus Datenschutzgründen ebenfalls keinerlei Vorhistorie meines Wagens erfahren.
Bei anderen Usern und einem anderen Autohaus hat es hingegen wunderbar geklappt.
Habe ich es richtig verstanden das es ein Audi Authaus ist?
Ich würde da sofort hingehen - freundlich aber bestimmt.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Spielt keine Rolle.
Erging mir damals bei einer anderen Marke ganz genauso, da durfte ich aus Datenschutzgründen ebenfalls keinerlei Vorhistorie meines Wagens erfahren.
Bei anderen Usern und einem anderen Autohaus hat es hingegen wunderbar geklappt.
Kann es sein, dass es statt "Datenschutz" in diesen Fällen "Ich habe keinen Bock mich darum zu kümmern" heißen müsste?