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Wie wird so ein Schaden repariert?
Mir ist heute jemand beim Einparken mit seinem Q5 in die Fahrertür gefahren. War ne nette Überraschung, als ich zu meinem Auto kam. Doof, wenn man einen Q5 kauft und sich die Parkpiepser nicht mehr leisten kann...
Nun ja. Mich würde mal interessieren, wie so ein Schaden repariert wird. Bevor ich mir da einen vom Pferd erzählen lasse.
Der Spiegel hat auch Kratzer abbekommen, aber den kann man ja mit Sicherheit einfach austauschen.
Aber wie sieht es mit der Tür aus. Die ist leicht eingedrückt - und was man auf dem Foto nicht so gut sieht, auch die Sichtkante hat einen kleinen Knick.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Alex.D. schrieb am 12. Jan. 2019 um 20:5:48 Uhr:
Ist ja nicht besonders stark, denke hier reicht es, wenn das Aussenblech der Tür getaucht wird.
Das ist mein Favorit...aufgrund solcher Antworten mag ich einfach Motortalk.
Das ist irgendwie so wie in der Schule, als jeder was beitragen musste, aber irgendwann die guten Antworten schon weg waren
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41 Antworten
Da gibt es sicher eine neue Tür, Lack drauf und fertig.
MfG
Ich denke eher ausbeulen. Würde ich in jedem Fall beim Eigenschaden machen, Haftpflicht könnte auch die Tür neu kommen.
Eigentlich wurscht, techn. spricht nichts gegen beide Reparaturmöglichkeiten.
VG Thommi
Da kommt die Tür mit Sicherheit neu, ist ja ein Haftpflicht Schaden. Ich würde gleich zum Anwalt gehen und den mit der Abwicklung beauftragen. Den muß die gegnerische Versicherung zahlen und Du erhälst zusätzlich Nutzungsausfall.
Zitat:
@thommi11 schrieb am 12. Januar 2019 um 16:36:32 Uhr:
Ich denke eher ausbeulen. Würde ich in jedem Fall beim Eigenschaden machen, Haftpflicht könnte auch die Tür neu kommen.
Eigentlich wurscht, techn. spricht nichts gegen beide Reparaturmöglichkeiten.
VG Thommi
Doch da spricht viel dagegen möchtest du eine Tür haben wo sprachmasse drauf ist??? Also ich möchte das nicht haben. Und man kann wohl sagen das man keine spachtelmasse haben möchte muss man nicht akzeptieren hatte auch schon so ein Fall.
Nur mal so, rein rechtlich: Jeder ist zur Schadenminderung verpflichtet. Auch der Geschädigte.
Mir wäre das Rille ob neue Tür oder ausgebeult.
Spachtelmasse, pah, zuerst wird das mal verzinnt. Dann kommt z.T. nur Füller drauf.
Z.T. ist eine neue Tür mehr verbeult (Transport) wie das Altteil. Und Du Oberschlauer stehst während der gesamten Reparatur daneben? Sagst dann dem Monteur, nein, diese Tür möchte ich nicht, ich möchte keinen Spachtel auf der Tür?
Übrigens, was möchtest Du mit den Wiederholungen des ? ausdrücken? Hakt die Tastatur?
VG Thommi
Mir ist es nicht egal wie es gemacht wird. Das ist nicht das selbe spachtel oder verzinnen und Füller drauf kannst ja mal nachmessen eine neue Tür und eine die gespachtelt ist mal gucken welche Tür bessere Werte hat?
Ah ja.....Du gehst also mit dem Schichtstärkenme0gerät um Dein Auto und misst nach ob der einen Transportschaden hatte oder schon in WOB nachlackiert wurde? Wow...
Mir ist das übrigens auch Wumpe was Du möchtest oder nicht. Im Zweifel entscheidet das der Sachverständige da Du ebenfalls zur Schadenminderung verpflichtet bist.
Ich möchte das Gericht sehen das Dir entgegen des Sachverständigen eine neue Tür zuspricht und das nur, weil Du es möchtest.
Hast Du es gemerkt? Man nennt das "Kirche im Dorf lassen". Aber die heilige Kuh Auto wurde beschädigt....Aufschrei, zu hören bis nach Hawaii
Thommi
Der Vorbesitzer meines Golfs ist beim Ausparken in der Tiefgarage an einer Säule entlang geschrammt. Ergebnis: Kratzer und Eindellungen. Hierbei wurde die gesamte Tür getauscht.
Im VW Betrieb hat mir der Spengler Meister erzählt, dass bei Schäden an der Tür, die über Lackschäden hinaus gehen, immer die Tür ersetzt wird. Ist günstiger und das Risiko von Folgeschäden (Rost etc.) geringer.
Darüberhinaus würde beilackiert, damit der Farbunterschied von Tür zur Karosserie nicht auffällt.
Zitat:
@Gudi1983 schrieb am 12. Januar 2019 um 16:41:16 Uhr:
Da kommt die Tür mit Sicherheit neu, ist ja ein Haftpflicht Schaden. Ich würde gleich zum Anwalt gehen und den mit der Abwicklung beauftragen. Den muß die gegnerische Versicherung zahlen und Du erhälst zusätzlich Nutzungsausfall.
Wieso immer gleich einen Anwalt?
Nur weil ich ihn nicht selben bezahlen muss. hmmmmm, welche Logik.
Könnt ihr nicht mehr miteinander reden?
sorry...verklickt
Schadenminderungspflicht, schön und gut. Er sollte die Karre wenn ihm jmd ne Scheibe einschlägt trocken abstellen, das nicht noch die ganze Inneneinrichtung neu muss.
Aber das der Schaden so repariert wird, als ob nichts war ist dein Recht. Und natürlich auch mit Neuteilen, wenn die Werkstatt sonst nicht gewährleisten kann das es die nächsten Jahre keine Probleme gibt.
Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass man hier auf eine neue Tür bestehen könnte - das zum Thema Schadenminderungspflicht. Und nur als Beispiel: Als ich meinen alten verkaufen wollte und vom Autohaus hab schätzen lassen, ist da wohl einer mit dem Messgerät drum rum gelaufen und hat überall die Lackstärken etc. gemessen. Wären hier schlechte Werte raus gekommen, hätte dies den Verkaufspreis gemindert.
Zitat:
@robomob schrieb am 12. Januar 2019 um 18:45:28 Uhr:
Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass man hier auf eine neue Tür bestehen könnte - das zum Thema Schadenminderungspflicht. Und nur als Beispiel: Als ich meinen alten verkaufen wollte und vom Autohaus hab schätzen lassen, ist da wohl einer mit dem Messgerät drum rum gelaufen und hat überall die Lackstärken etc. gemessen. Wären hier schlechte Werte raus gekommen, hätte dies den Verkaufspreis gemindert.
Genau so sieht es aus aber das verstehen hier manche Leute nicht. Naja mir auch ehrlich gesagt egal muss jeder für sich selber entscheiden was er mit seinem Fahrzeug machen
Lässt.
Also wie immer auf MT, es weiß keiner genau