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Wiederbeschaffungswert zu niedrig um gleichwertiges KFZ auf Gebrauchtwarenmarkt aktuell zu finden
Hallo,
mir wurde mein Auto, das ich ordnungsgemäß geparkt hatte am Rand einer Straße im Wohngebiet auf dem Parkstreifen, in einer Nacht am Wochenende zu "Schrott" gefahren... Die Verursacherin ist aus "unerklärlichen" Gründen von der Gegenfahrbahn gegen ein Fahrzeug gefahren, was vor mir parkte, dieses vor eine Laterne die umgebrochen ist dann gegen eine Hauswand geschoben und dann ist das weggeschobene Auto gegen mein Auto vorne rechts dran.
Die Reparatur wurde auf 16000€ geschätzt vom Gutachter. Jetzt wäre es noch 1800€ Wert und mit Restwert und Wiederbeschaffungswert würde ich insgesamt 10500€ noch bekommen.
Ich habe auf dem Gebrauchtwagenmarkt geschaut und für den Preis bekomme ich nicht annähernd so ein Auto. (Es ist fast so als würde einen ein Porsche geschrottet werden und muss dann einen Smart fahren weil man für das Geld nichts mehr bekommt aktuell)
Die Preise auf dem Gebrauchtwarenmarkt sind ja aktuell so stark gestiegen...
Müsste der Wiederbeschaffungswert nicht dementsprechend angepasst werden? War es nicht so das man für das Geld einen vergleichbares Auto bekommen muss?
Das ist so unfair, man kann überhaupt nichts dafür und von ein auf dem anderen Moment ist das Auto weg und man bekommt nicht mal was in dieser Kategorie... Wenn es noch ca. 2000€ erhöht werden würde der Wiederbeschaffungswert, dann würde es ja noch repariert werden wegen der 130% Regel.
Was meint ihr? Kann man da noch irgendwas machen?
Vielen Dank!!!
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25 Antworten
Ging mir vor Jahren auch mal so ähnlich. Der Gutachter hatte als Nachweis bundesweite Beispiele von Autos angeführt, deren Zustand jenseits von meinem Auto waren.
Ich habe den Gutachter angesprochen, wo ich in meiner Umgebung (hatte ja kein Auto mehr) ein Auto mit meiner Ausstattung, in meinem Zustand (lückenloses Scheckheft) von einen seriösen Händler (ich bestand auf Markenhändler) bekomme. Im Ergebnis gab es eine kräftige Erhöhung und passende Beispiele aus meiner Umgebung.
Also ja - das Gespräch mit dem Gutachter kann helfen.
Wurde der Gutachter von dir bzw. Deinem Anwalt ausgewählt oder von der gegnerischen Haftpflichtversicherung geschickt?
Was sagt dein Gutachter dazu, wenn du ihn darauf ansprichst?
Das Problem ist meiner Meinung nach nicht der Gutachter und sein Gutachten sondern - die A...karte, die man hat, auch wenn man selbst nicht Verursacher ist.
Ging mir beim Unfall auch so. Totalschaden Unfall - und nirgendwo ein Ersatzfahrzeug mit identischer Ausstattung UND km auf dem Tacho. Ich hätte höchstens Fahrzeuge mit ca 100.000k mehr auf dem Tacho bekommen. Das von der Versicherung ausbezahlte Ged steck ich in keine Schrottkiste, die sonst keiner mehr will! Hilfe bekommt man keine.
Mein Beleid hast Du. Sowas wünscht man keinem.
Zitat:
@Sheldon schrieb am 27. Mai 2022 um 12:55:21 Uhr:
......
Was meint ihr? Kann man da noch irgendwas machen?
Vielen Dank!!!
wer hat den Gutachter beauftragt ? Die gegnerische Versicherung ?
Lass dich am besten von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten - das muss alles die gegnerische Versicherung übernehmen, und alle Infos stehen schon irgendwo hier im Forum......
vllt. ist Dein WBW tatsächlich zu niedrig angesetzt, schwieriger Markt zur Zeit - darf aber (eigentlich) nicht zu Deinem Schaden sein....
Ich würde einfach Mobile aufmachen, nach nem "vergleichbaren" Fahrzeug VOM HÄNDLER in der Region suchen und die Angebote ausdrucken. Wenn man wirklich wieder n vergleichbares Auto kauft, was selten vor kommt, dann hat man den Preis und wenn der nicht aus der Welt liegt, lässt man den Rechtsanwalt die Differenz einfordern.
Wenn man entsprechende Angebote ausgedruckt hat, dass gekauft und bezahlt hat, dann sehe ich da nicht dass riesen Problem.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist 2022 die Schwacke-Liste aktualisiert worden.
Wenn man dort die eigenen Daten einträgt, sollte man doch irgendwie vergleichen können, ob das Ergebnis vom Gutachten korrekt war oder nicht ... Dann ab zum Anwalt. Der (die) Unfallverursache hat am Ende auch dessen Gebühren zu zahlen (bzw seine Haftpflicht).
Zertifizierte Gutachter sind für die Korrektheit ihrer Gutachten haftbar und müssen neutral sein.
Leider wurde hier schon mehrmals gefragt wer diesen Gutachter beauftragte hatte - ich hoffe, der Themenstarter selbst und keine der beiden Versicherungen mit eigenen ...
https://www.bussgeldkatalog.org/schwacke-liste/
Hab ich auch noch nicht gewusst:
https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/wiederbeschaffungswert/
Maßgeblich für die Festlegung des Wiederbeschaffungswertes durch den Gutachter ist der Zustand Ihres Fahrzeugs am Schadentag. ...
Da es auf dem Gebrauchtwagenmarkt regionale Preisunterschiede gibt, kann es sein, dass der Wiederbeschaffungswert zum Beispiel für einen in Stuttgart zugelassenen Gebrauchtwagen höher ausfällt als in Neubrandenburg.
Das Theama hat sich wohl für den TE erledigt.
Zumindest hält er es nicht für notwendig, die Fragen, die ihm gestellt wurden zu beantworten.
oder er macht sich schlau wie der WBW ermittelt wird und was der Begriff "vergleichbar" bei einer Ersatzbeschaffung bedeutet.
@Sheldon
eine Rückmeldung, wie es ausgegangen ist, wäre jedenfalls nett
Habe gerade das gleiche Problem. Fakt ist das selbst selbstbestellten Gutachter, in meinem Fall die Dekra, sich nur eines Portals (WinValue) bedienen um den WBW zu ermitteln. Diese Börse greift auf die bekannten Autoverkaufsportale zurück und ermittelt einen Mittelwert. Dieser entspricht jedoch in keinster Weise der reellen Marktpreise. Ich hab den Gutachter jetzt mal aufgefordert mir nur ein vergleichbares Fahrzeug zu seinem festgelegten Preis vorzuschlagen.
Ermittelter Wert und Realität liegen in meinem Fall über 100 % auseinander. Bin mal gespannt was dabei rauskommt. Anwalt ist schon eingeschaltet.
Und ich bin gespannt, was das für ein tolles Auto sein soll, bei dem "dein" WBW und der des Gutachters über 100% auseinander liegen.
1000 zu 2000 wären auch 100%
Zitat:
@celica1992 schrieb am 10. Februar 2024 um 08:50:29 Uhr:
1000 zu 2000 wären auch 100%
Ja, auf sowas wird es wohl hinauslaufen.