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Wiederholungstäter Alkohol

Themenstarteram 5. Januar 2023 um 15:35

Hallo liebes Team bräuchte mal eure Hilfe,

Ich habe miss gebaut.

Wurde am 01.01.2023 angehalten wurde mit 0.6 promille.

Restalkohol

FÜHRERSCHEIN NICHT ENTZOGEN

Aber

Was kommt auf mich zu Bußgeld Sperre keine Ahnung

Da ich schon mal auffällig war einmal im Jahr 2010 1,24 promille und noch einmal 2015 1.28 promille

Mpu gemacht 2017 bestanden

Was kommt auf mich zu noch mal mpu

Hoffe auch gut Antworten

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49 Antworten

Zunächst wahrscheinlich ein shitstorm einiger unfehlbarer MT-user .

Ansonsten würde ich dir empfehlen abzuwarten und Tee zu trinken .

Wie ich das Verstehe hängt das im Ermessen des Entscheiders. Hier ein wenig Text zum einlesen:

Zitat:

Bei Ersttätern, denen eine Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille nachgewiesen wird, ist eine MPU fällig. Das gleiche gilt für Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, wenn ein wiederholtes Fahren unter Alkoholeinfluss innerhalb von 10 Jahren stattfindet. Die Tilgungsfrist der Punkte in Flensburg dauert allerdings bei Alkoholverstößen, die mit 2 Punkten geahndet werden, in der Regel 5 Jahre. Bei Straftaten, also dem Fahren mit über 1,6 Promille oder fahrauffälliges Fahren ab 0,3 Promille, bleibt der Eintrag mindestens 10 Jahre bestehen.

Link: https://www.bussgeldkataloge.de/.../?...

Das in meinen Augen relevante habe ich mal fett markiert. Es KANN passieren, dass du wieder zur MPU musst. Da es erneut innerhalb von 10 Jahren aufgetreten ist.

wahrscheinlich nicht viel, alles nur im Bußgeldbereich. MPU -> no!

Dass du wieder mal unnötigerweise auffällig wirst, ist dir hoffentlich selbst klar.

man muss unterscheiden zwischen der Strafe und der fahreignungsrelevanten Konsequenzen. Strafrechtlich bist Du Ersttäter, wirst also mit einem Bußgeld von 500.- € plus Verfahrenskosten von ca. 250.- € plus einem Monat Fahrverbot bestraft.

Führerscheintechnisch ist allerdings die erste Fahrt ist noch verwertbar, da sie erst 10 Jahre nach Neuerteilung getilgt wird. Daher greift §13 FeV und Du wirst auf Grund wiederholter Auffälligkeiten unter Alkohol zur MPU müssen. Dabei wird dann auch Dein altes MPU Gutachten relevant und Du bist als Dreifachtäter auf jeden Fall abstinenzpflichtig. 12 Monate Abstinenz solltest Du nachweisen können.

MPU Vorbereitung kann übrigens besser im Verkehrsportal gehandelt werden als hier.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 5. Januar 2023 um 16:58:52 Uhr:

MPU -> no!

auf jeden Fall yes! Sogar verpflichtend gesetzlich vorgeschrieben.

Von einer erneuten MPU würde ich da ausgehen.

Bei der ersten MPU sollte ja sicher festgestellt werden, ob die Gefahr besteht, dass wieder alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen wird. Man kam zum Schluß, dass dies nicht passieren wird.

Nun ist es passiert. In der ersten MPU wurde ja sicher eine Strategie festgelegt, sowas zu vermeiden. Kontrolliertes Trinken oder Abstinenz, Verhalten bei Saufdruck, usw.

Da das nicht gefruchtet hat, wie man jetzt sieht, ist anzunehmen, dass es auch in Zukunft nicht funktioniert. Also wird das ganze erneut auf den Prüfstand gestellt werden.

Themenstarteram 5. Januar 2023 um 16:29

Wann bekommt man zu erfahren das man den

FÜHRERSCHEIN ABGEBEN muss

Und wann bekommt man die 2 mpu Auflage

Kommt drauf an, wie schnell Bußgeldstelle und Führerscheinstelle arbeiten.

Die Führerscheinstelle wird aufgrund der Vorgeschichte Zweifel an deiner Eignung als Kraftfahrer haben und dich auffordern, ein Gutachten (MPU) beizubringen, was diese Zweifel ausräumt. Dafür wird eine Frist gesetzt.

Innerhalb dieser Frist kannst du natürlich keine MPU machen und bestehen und mußt den Führerschein abgeben, da du besagtes Gutachten nicht vorweisen kannst.

Themenstarteram 5. Januar 2023 um 17:00

Zum Job kann ich aber noch fahren so lange ich den Führerschein noch habe

Weil danach kann ich den Job nicht mehr ausführen

Themenstarteram 5. Januar 2023 um 17:00

Also muss man jetzt warten was die führerscheinstelle verlangt

Solange du den Führerschein nicht abgeben mußt, kannst du auch fahren.

Themenstarteram 5. Januar 2023 um 17:07

Danke für die Auskunft

Wenn noch weitere Antworten kommen würde ich mich freuen wie andre das sehen

Schönen Abend

Zitat:

@Chris11883 schrieb am 5. Januar 2023 um 18:00:47 Uhr:

Also muss man jetzt warten was die führerscheinstelle verlangt

Warten ja, aber du kannst sehr sicher davon ausgehen, dass du den Schein abgeben mußt und sie vor Wiedererteilung eine positive MPU sehen wollen.

am 5. Januar 2023 um 17:22

Wenn 12 Monate Abstinenz verlangt wird, ist er dann den Lappen mindestens 12 Monate los? Meiner Meinung nach kann er dann erst die MPU nach 12 Monaten Abstinenz bestehen. Oder liege ich falsch?

Da liegst du richtig. Anders gehts ja nicht. Die MPU kann er nur mit nachgewiesenen 12 Monaten Abstinenz bestehen und das geht rein technisch gar nicht vor Ablauf von 12 Monaten.

Er kann m.W. allerdings jetzt schon abstinent leben und entsprechende Proben ziehen lassen. Er muß nicht warten, bis die Aufforderung kommt.

Ich gehe hier auch davon aus, dass man Abstinenz verlangen wird.

Die Wartezeit kann genutzt werden, ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten, wie man sowas künftig vermeiden will. Dazu gehört auch die Aufarbeitung, warum es beim letzten Mal nicht geklappt hat.

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