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Wiederruf einer Versicherung nach der Anmeldung

Themenstarteram 21. November 2024 um 19:42

Hi liebes Forum.

Ich habe mein neuen Gebrauchten von Audi gekauft, die Zulassung hat der Händler gemacht.

EVB-NR wurde von meiner bestehenden ADAC Versicherung übermittelt, wo auch das alte Auto versichert ist und der Zulassungdienst hat die Zulassung durchgeführt.

Weil ich eh wechseln wollte, habe ich mir ein Angebot von der Audi-Versicherung eingeholt.

Alles Top 100,- weniger, die selben Konditionen.

Meinen bestehenden Vertrag wollte ich kündigen, da ich aber einen neuen Vertrag von der ADAC-Versicherung bekommen habe, war es keine Kündigung sondern eine Widerrufung.

(Der alte Vertrag läuft ja sowieso aus, sobald das alte Auto verkauft ist.)

Da der Wagen am 14.11 angemeldet wurde, und der "alte" Vertrag am 21.11 widerrufen wurde, war der Wagen ja nie Versichert.

 

Der neue Vertrag von der Audi-Versicherung, wurde am 20.11 abgeschlossen.

 

Ansich war der Wagen 6 Tage nicht versichert, stand aber die ganze Zeit beim Händler und wurde nicht bewegt.

 

Die Audi-Versicherung übermittelt morgen der Zulassungsbehörde den Versicherungsbescheid.

 

Meine frage ist, muss ich mich auf ein Bußgeld einstellen. ?

 

 

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2 Antworten

Nein

Den Beitrag für die 7 Tage kann die ADAC -Versicherung verlangen, deshalb warst du ja auch nicht ohne Versicherungsschutz

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