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Wiederruf einer Versicherung nach der Anmeldung

Themenstarteram 21. November 2024 um 19:42

Hi liebes Forum.

Ich habe mein neuen Gebrauchten von Audi gekauft, die Zulassung hat der Händler gemacht.

EVB-NR wurde von meiner bestehenden ADAC Versicherung übermittelt, wo auch das alte Auto versichert ist und der Zulassungdienst hat die Zulassung durchgeführt.

Weil ich eh wechseln wollte, habe ich mir ein Angebot von der Audi-Versicherung eingeholt.

Alles Top 100,- weniger, die selben Konditionen.

Meinen bestehenden Vertrag wollte ich kündigen, da ich aber einen neuen Vertrag von der ADAC-Versicherung bekommen habe, war es keine Kündigung sondern eine Widerrufung.

(Der alte Vertrag läuft ja sowieso aus, sobald das alte Auto verkauft ist.)

Da der Wagen am 14.11 angemeldet wurde, und der "alte" Vertrag am 21.11 widerrufen wurde, war der Wagen ja nie Versichert.

 

Der neue Vertrag von der Audi-Versicherung, wurde am 20.11 abgeschlossen.

 

Ansich war der Wagen 6 Tage nicht versichert, stand aber die ganze Zeit beim Händler und wurde nicht bewegt.

 

Die Audi-Versicherung übermittelt morgen der Zulassungsbehörde den Versicherungsbescheid.

 

Meine frage ist, muss ich mich auf ein Bußgeld einstellen. ?

 

 

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30 Antworten

Nein

Den Beitrag für die 7 Tage kann die ADAC -Versicherung verlangen, deshalb warst du ja auch nicht ohne Versicherungsschutz

Bußgeld brauchst du keines fürchten. Die Audi-Versicherung muss halt ab Beginn der Zulassung auf dich (14.11) laufen und die alte Versicherung musst du widerrufen. Frist ist 14 Tage und beginnt mit Erhalt der Belehrung. Aber es ist sicherer du schickst der ADAC Versicherung selber einen Widerruf, ich weiß nicht ob das die Audi-Versicherung selber macht.

Themenstarteram 22. November 2024 um 6:01

Danke für die Antworten.

Die Audi Versicherung kann nicht rückwirkend versichern.

Und im Schreiben von der ADAC-Versicherung steht, dass ein Vertrag aufgrund der Widerrufen nie bestanden hat.

 

Schönes Wochenende euch !

Screenshot_20241122_065924_OneDrive.jpg

Dann war Dein Auto 6 Tage nicht versichert. Ohne Versicherung keine Zulassung.

Glaube ich nicht. Mit Nutzung der EVB ist spätestens ein Vertrag zustande gekommen.

Nein, bei Widerruf kommt kein Vertrag zustande. Erst dieses Jahr erlebt.

Wenn man was widerruft bestand kein Vertrag

Ist schon richtig so

ok und was passiert dann? Schickt die Versicherung dann auch einen rückwirkenden Widerruf der EVB an die Zulassungsstelle? Und was tut die dann rückwirkend?

Ich bin eher der Meinung, daß du erst ab dem Tag, an dem der Widerruf bei der Kfz-Versicherung eingeht, über keinen Versicherungsschutz verfügst. Außer du hast einen neuen Vertrag und eine neue EVB eingereicht. Dazwischen trägt die erste Versciherung das Risiko.

Themenstarteram 22. November 2024 um 13:00

Ich habe jetzt mit dem Bundeskraftamt telefoniert.

Die meinte ich soll mir schriftlich ausstellen lassen, wann ich das Fahrzeug abholen tue.

Wenn nicht zeitnah eine neue Versicherungsbestätigung bei dennen ankommt, tätigen sie eine Zwangsabmeldung.

Überflüssig… einfach gar nix mehr machen. Wenn die neue Audi Versicherung die EVB so wie versprochen an die Zul.Stelle übermittelt hat, sollte alles paletti sein.

Bei Zweifeln die Audi Versicherung fragen oder deine zuständige Zul.stelle.

Edit: Das was Du meinst heißt sicherlich, „Kraftfahrt Bundesamt“ in Flensburg, oder?

Wusste aber gar nicht, daß man da so einfach mal anrufen kann und wie die Qualität der Antworten dann ausfällt.

Themenstarteram 22. November 2024 um 16:08

Zitat:

@Pauliese schrieb am 22. November 2024 um 15:10:49 Uhr:

Überflüssig… einfach gar nix mehr machen. Wenn die neue Audi Versicherung die EVB so wie versprochen an die Zul.Stelle übermittelt hat, sollte alles paletti sein.

Bei Zweifeln die Audi Versicherung fragen oder deine zuständige Zul.stelle.

Edit: Das was Du meinst heißt sicherlich, „Kraftfahrt Bundesamt“ in Flensburg, oder?

Wusste aber gar nicht, daß man da so einfach mal anrufen kann und wie die Qualität der Antworten dann ausfällt.

Ja genau, die durften mir eigentlich keine Aussage geben übers Telefon. Sie meinte ich soll den eine E-Mail senden, 6-8Wochen bearbeitungszeit.

Habe dann nochmal höflich nachgefragt, und dann hat sie ins System geschaut.

Auto wurde von der Audi-Versicherung wie versprochen versichert zum 20ten.

Mal schauen ob da noch was kommt wegen den 6Tagen ohne Versicherung. Hoffe nicht :)

Zitat:

@Hamburgernr1 schrieb am 22. November 2024 um 14:00:47 Uhr:

Ich habe jetzt mit dem Bundeskraftamt telefoniert.

Die meinte ich soll mir schriftlich ausstellen lassen, wann ich das Fahrzeug abholen tue.

Wenn nicht zeitnah eine neue Versicherungsbestätigung bei dennen ankommt, tätigen sie eine Zwangsabmeldung.

Dafür ist das KBA nicht zuständig, sondern deine örtlich zuständige Zulassungsstelle.

Wenn Deine neue Versicherung eine eVB-Ü auslöst, ist doch alles iO.

Erst wenn von deiner Zulassungsstelle Post kommt, liegt was im Argen.

 

Wegen der 6 Tage kommt nichts, solange keine Anzeige nach 51/1 FZV verarbeitet wurde.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 22. November 2024 um 11:04:36 Uhr:

ok und was passiert dann? Schickt die Versicherung dann auch einen rückwirkenden Widerruf der EVB an die Zulassungsstelle?

Die Versicherung schickt eine Anzeige 51/1 mit Beendigung der Deckung zum Tag x, kann auch der Zulassungstag sein.

Für den TE egal, denn die neue Versicherung hat schon übermittelt, die Anzeige der ersten Versicherung wird abgewiesen, da Versicherungsschutz eines anderen VU vorliegt.

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