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Wieso 4 Schlafplätze aber nur 2 Sitzplätze in Wohnmobil (James Cook, Bremer Transporter)?
Hallo,
im Fahrzeugschein eines Mercedes 207D von 1979 (T1, Bremer) sind nur zwei Sitzplätze eingetragen. Wieso? Das Wohnmobil (James Cook, also ab Werk) besitzt 4 Schlafplätze - sollen die anderen beiden Mitreisenden daneben her laufen?
Damals gab es hinten ja noch keine Gurtpflicht, wieso sind dann nicht einfach mindestens 4 Sitzplätze eingetragen?
Gruß
Stefan
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21 Antworten
Das musst du den Hersteller fragen.
Ich habe leider keine Ahnung welche Sitze (falls überhaupt) es hinten gibt.
Vielleicht sind sie nicht fest genug?
Hast beim Tüv nachgefragt ob und wie man die eintragen könnte?
Gruß Didi
Ich konnte in 2006 in meinem Wohnmobil aus 1979 problemlos weitere 4 Sitzplätze im Wohnbereich eintragen lassen. Da sie auf zwei Längsbänken und ohne Gurt sind, sind sie wirklich nur für den Notfall gedacht, und wurde bisher auch nie benutzt.
Wichtig war nur dass eine Kommunikationsmöglichkeit von den hinteren Sitzplätzen zum Fahrer gegeben ist. In meinem Falle ist das eine Türsprechanlage. Außerdem mussten mindestens zwei Fluchtmöglichkeiten gegeben sein (Fenster, Klappen mit Mindestgröße).
Hier noch eine Diskussion dazu.
Letztlich gibt hier für ein spezifisches Fahrzeug nur ein Besuch beim TÜV Klarheit.
Danke für die Antworten - aber es klingt für mich doch ziemlich absurd, dass Mercedes damals ein Wohnmobil mit 4 Schlafplätzen verkauft hat welches aber nur 2 eingetragene Sitzplätze hat.
Es ist definitiv ein original James Cook Ausbau und in den 70ern hat es noch niemanden interessiert ob hinten Gurte sind oder nicht.
Könnte es irgendeinen (z. B. steuerlichen) Grund gegeben haben dass ein Vorbesitzer die Sitzplätze austragen hat lassen?
So ganz stimmt das nicht.
Ich habe 1979 einen VW-Transporter zum Bus (vermutlich mit 8 Sitzen) ausgebaut. Fenster eingebaut und Sitze angeschraubt. Beim TÜV fragte der Prüfer, wo denn die Gurtbefestigungen seien. Hatte der Wagen nicht. Ich hab den Prüfer dann irgendwie dazu gebracht, die Sache doch abzunehmen.
Zitat:
@dummefrage schrieb am 31. Januar 2024 um 14:07:50 Uhr:
Es ist definitiv ein original James Cook Ausbau und in den 70ern hat es noch niemanden interessiert ob hinten Gurte sind oder nicht.
Bei Erstzulassung ab 1. 5. 1979 mussten auf Hintersitzen bei PKWs Gurte vorhanden sein. Wann ist dein Wagen 1979 zugelassen worden?
Es gab für Wohnmobile allerdings andere Bestimmungen. Hier wurden Gurte auf den Hintersitzen viel später Pflicht. In der Beziehung wäre die Frage, ob dein Mobil unter PKW oder Wohnmobilbestimmungen gefallen ist.
Zitat:
@dummefrage schrieb am 31. Januar 2024 um 14:07:50 Uhr:
Danke für die Antworten - aber es klingt für mich doch ziemlich absurd, dass Mercedes damals ein Wohnmobil mit 4 Schlafplätzen verkauft hat welches aber nur 2 eingetragene Sitzplätze hat.
Ich kenne Deine Gewichtsdaten nicht. Es könnte sein, dass Deine zGM nur zwei Passagiere zulässt.
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 31. Januar 2024 um 18:18:14 Uhr:
Zitat:
@dummefrage schrieb am 31. Januar 2024 um 14:07:50 Uhr:
Es ist definitiv ein original James Cook Ausbau und in den 70ern hat es noch niemanden interessiert ob hinten Gurte sind oder nicht.
Bei Erstzulassung ab 1. 5. 1979 mussten auf Hintersitzen bei PKWs Gurte vorhanden sein. Wann ist dein Wagen 1979 zugelassen worden?
Wurde bereits im Februar 1979 zugelassen, aber wahrscheinlich sowieso als Wohnmobil weil es ja auch als fertig ausgebautes Wohnmobil von Mercedes verkauft wurde.
Zitat:
Ich kenne Deine Gewichtsdaten nicht. Es könnte sein, dass Deine zGM nur zwei Passagiere zulässt.
Leergewicht ist mit 2250 kg angegeben, zGg mit 2810 kg, also sollte es auch nicht daran liegen.
Hier gibt es ein Prospekt von 1978. Demnach sind bei der Einzelsitzgruppe alle 4 Sitze mit Sicherheitsgurten ausgerüstet. Ergo: wenn keine Gurte, dann keine zulässigen Sitzplätze.
Moin Moin !
Zitat:
Hier gibt es ein Prospekt von 1978. Demnach sind bei der Einzelsitzgruppe alle 4 Sitze mit Sicherheitsgurten ausgerüstet. Ergo: wenn keine Gurte, dann keine zulässigen Sitzplätze
Blödsinn! Warum schreiben da einige, die keine Ahnung haben, so einen Quatsch, wenn die richtige Antwort schon gegeben wurde? Und warum gibt es dafür noch "Danke" ?
Zitat:
Bei Erstzulassung ab 1. 5. 1979 mussten auf Hintersitzen bei PKWs Gurte vorhanden sein.
So ist es richtig! Wahrscheinlich aber war die ursprüngliche Zulassungsart nicht PKW, sondern "Sonstiges Fzg Womo" und damit trat die Pflicht für hintere Gurte noch sehr viel später in Kraft.
Insofern kann es nicht an den Fehlenden Gurten liegen.
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 2. Februar 2024 um 13:46:03 Uhr:
Zitat:
Bei Erstzulassung ab 1. 5. 1979 mussten auf Hintersitzen bei PKWs Gurte vorhanden sein.
So ist es richtig! Wahrscheinlich aber war die ursprüngliche Zulassungsart nicht PKW, sondern "Sonstiges Fzg Womo" und damit trat die Pflicht für hintere Gurte noch sehr viel später in Kraft.
Insofern kann es nicht an den Fehlenden Gurten liegen.
MfG Volker
Rechtlich gesehen mußten damals hinten zwar noch keine Gurte sein um die Sitzplätze eintragen zu lassen aber Mercedes läßt sich ja gerne alles extra bezahlen, also hat man wahrscheinlich ab Werk nur die 6 Sitzplätze eingetragen wenn jemand die hinteren Einzelsitze mit Gurten als Extra mitbestellt hat.
Noch in der StVZO vom 1. Juli 1988 stand:
Zitat:
§35a
...
Abs. (5) - (7) enthalten Pflicht zum Anbringen von Becken- oder Dreipunktgurten bei PKW, SZM, LKW Geschwindigkeit > 25 km/h.
(8)
...
Bei Wohnmobilen genügt für die hinteren Sitze die Ausrüstung mit Einrichtungen zur Anbringung von Beckengurten und mit Beckengurten. Die Absätze 5 bis 7 gelten nicht für
1. Klappsize (für gelegentlichen Gebrauch vorgesehene Notsitze, die normalerweise umgeklappt sind) und nicht nach vorne gerichtete Sitze.
...
Hier noch ein interessantes Urteil zum Thema Zahl der Sitzplätze.
Zitat:
(1) 1In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. 2Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
Übrigens sehe ich bei Einhaltung der jeweilig geltenden Vorschriften keine erhöhte Haftung des Fahrzeugführers bei Nutzung der jeweiligen Sitzplätze ohne vorhandenen Gurt.
"Für Folgen und Nebenwirkungen fragen sie ihren Rechtsanwalt."
Wir haben 1987 einen VW LT ausgebaut. Richtlinien waren genau, wie im Vorpost beschrieben. Trotzdem war die Eintragung selbst sehr viel Lauferei bei den Behörden.
Wenn ich mich richtig erinnere, war es bei fertig gekauften Wohnmobilen aber tatsächlich so, dass in den Preislisten es Zusatzoptionen für weitere Sitzplätze gab.
Moin Moin !
Zitat:
Noch in der StVZO vom 1. Juli 1988 stand:
...................
Bei Wohnmobilen genügt für die hinteren Sitze die Ausrüstung mit Einrichtungen zur Anbringung von Beckengurten und mit Beckengurten. Die Absätze 5 bis 7 gelten nicht für
1. Klappsize (für gelegentlichen Gebrauch vorgesehene Notsitze, die normalerweise umgeklappt sind) und nicht nach vorne gerichtete Sitze.
man sollte wissen , wie die StVZO zu lesen ist! Der wichtigste § ist der §72, und in diesem steht, ab wann die einzelnen §§ gelten. Und das obige gilt erst für Fzge mit EZ ab 1.1.1992. Davor galt eine Fassung der StVZO von vor dem 1.7.1988, die mir aber nicht vorliegt.
MfG Volker