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Wieso Fußraumbeleuchtung etc. verboten?

Themenstarteram 25. Juni 2006 um 7:22

wieso heit es eigentlich immer wieder (steht z.t. sogar auf den Verpackungen der dinger selbst drauf), daß die diversen Nachrüstlösungen für eine Fuß- oder verbesserte Innenraumbeleuchtung (meist auf LED Basis) nicht erlaubt seien?

Ein häufiges Argument ist, daß man sie ja auch während der Fahrt benutzen könne, und dass dann das Fremdlicht die Sicht des Fahrers beeinträchtige.

Aber mit demselben argument müßten dann auch die ganzen serienmäßigen Innenfunzeln verboten sein, denn die kann man bei so gut wie jedem Auto auch während der Fahrt jederzeit einschalten, von den diversen Schminkspiegelbefunzelungen (die, ebenso wie der Spiegel selbst, im Gegensatz zu früher auch in den fahrerseitigen Sonnenblenden inzwischen zum Nortmalfall gehören) usw. mal ganz zu schweigen.

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16 Antworten
am 25. Juni 2006 um 9:01

innenraumbeleuchtung während der fahrt einschalten is ja auch verboten -

und da dreht sichs ja meistens um buntes licht, und die tatsache dass es halt nach aussen strahlt. solange mans von aussen nich sieht is das eigentlich kein problem

 

mfg Alex

am 25. Juni 2006 um 9:22

das hat schon seinen grund, das man die nicht eingeschaltet haben darf. mir ist mal so einer entgegengekommen, war wirklich grell und absolut störend, des weiteren habe ich dann 1-2sec gebraucht, bis ich wieder was ordentlich gesehen habe in der nacht. denn so ein "christbaum" oder discobeleuchtung wies i.d.R ausartet, lenkt ab und blendet und ist deshalb nicht erlaubt.

am 25. Juni 2006 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von RolexTM

innenraumbeleuchtung während der fahrt einschalten is ja auch verboten -

Und das steht wo?

Solange man die direkte Lichtquelle (ich rede hier von Zubehörleuchten) von außen nicht sieht, kann man sich soviel reinbauen wie man will. Meine Neons im Fußraum sind auch ständig an. Da hat noch nicht mal die Rennleitung was dazu gesagt, obwohl die im T4 durch die ganze Stadt hinter mir her sind und mich dann wegen AVK angehalten haben.

am 25. Juni 2006 um 10:13

Zitat:

Original geschrieben von Caddy1991

Und das steht wo?

da wo steht dass ausser den normalen leuchten wegen der signalwirkung kein anderes licht nach aussen dringen darf. glaubs oder glaubs nicht

btw. is innenlicht nachts beim fahren anschalten sowieso ne eher mittelmässige idee ;)

mfg Alex

am 25. Juni 2006 um 10:40

Zitat:

Original geschrieben von RolexTM

da wo steht dass ausser den normalen leuchten wegen der signalwirkung kein anderes licht nach aussen dringen darf. glaubs oder glaubs nicht

Weder in der StVO noch in der StVZO hab ich einen Passus gefunden, der das Einschalten der Innenbeluchtung wärend der Fahrt verbietet. Sag mit bitten mal den § in dem das stehen soll.

Zitat:

btw. is innenlicht nachts beim fahren anschalten sowieso ne eher mittelmässige idee ;)

Das sehe ichauch so. Aber mit ner extra Leseleuchte für den Beifahrer ist die Ablenkung und Blendung für den Fahrer noch zumutbar.

CU Markus

Re: Wieso Fußraumbeleuchtung etc. verboten?

 

Zitat:

Original geschrieben von dabrifa

wieso heit es eigentlich immer wieder (steht z.t. sogar auf den Verpackungen der dinger selbst drauf), daß die diversen Nachrüstlösungen für eine Fuß- oder verbesserte Innenraumbeleuchtung (meist auf LED Basis) nicht erlaubt seien?

a. fehlende elektrische prüfung zur verwendung im kfz

b. nicht lt. StVZO §49a vorgesehen

c. farbiges licht das anch außen abscheint -> erhöhtes ablenkungspotential

am 25. Juni 2006 um 11:11

zitats-alaaaaaaaarm:

---------------------

Im Hentschel steht hierzu,

Zitat:

"Nur die vorgeschriebene und für zulässig erklärte lichttechnische Einrichtungen dürfen gemäß § 49a an Kfz und ihren Anhängern angebracht sein, damit die Fahrzeuge bei Dunkelheit ein eindeutiges Signalbild geben."

Ein Signalbild ist immer nach außen gerichtet!

Da mir die Genehmigung des Kirschbaumverlages zur auszugsweisen Wiedergabe des StVZO Kommentars vorliegt, möchte ich auch den einschlägigen Kommentar einstellen:

Lichttechnische Einrichtungen „in“ Kfz u „an“ Kfz. Aus BMV/StV 7 – 4005 A/56 vom 17. 2. 1956, Einzelentscheid: Wie § 53a Abs 1 beweist, bedeutet „an Kfz“ nicht dasselbe wie „in Kfz“. Nach seinem Wortlaut gilt § 49a Abs 1 Satz 1 nicht für die Innenbeleuchtung von Fz. Damit stimmt überein, dass Abs 1 Satz 1 u Abs 4 des § 49a zwar für alle zul lichttechnischen Einrichtungen „an“ Kfz u Anh gelten, auf die Innenbeleuchtung aber ebenso wenig passen wie § 49a Abs 5. Für die Innenbeleuchtung gilt § 30. Dringt sie nach außen u beeinträchtigt sie die Wirkung der vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen, so ist dies nach § 30 unzul, weil andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden können.

Dazu:

Anders zu beurteilen ist der Fall des Aufstellens im Fz; das „im Fz aufstellen“ ist mit erfasst durch das „am Fz anbringen“. Dies ist somit ebenfalls nach § 49a verboten, wenn man als Sinn u Zweck dieser Vorschrift den Schutz eines einheitlichen Signalbildes versteht. Dieses Signalbild wird verfälscht oder beeinträchtigt, gleichgültig ob sich die Leuchte am oder im Fz befindet.

-----------------------------------------

wenn ich das richtig verstehe kann der nette polizist dir daraus en strick drehen. oder? juhuuu meine innenbeleuchtung is illegal... -.-

am 25. Juni 2006 um 12:35

Innen gilt die StVZO nicht, Leuchten müssen nicht zugelassen sein. Für innen gilt nur die Nutzungsgeschichte der StVO und da gibt es nur 4 Vorschriften:

1. Keine Unfallgefahr, also falsche Montage, zB. im Kopfbereich.

Da werden teilweise Inneleuchten mit Neonröhren bemängelt, wenn die Neonröhre (ist ein sehr dünnes Glasrohr) nicht noch zusätzlich durch eine Abdeckung (Plexiglasplatte) geschützt ist (Anstoßschutz und Splitterwirkung)

2. Keine Behinderung in Bedienung und Übersicht des Fahrzeugs, auch bei falscher Montage, wenn Kabel vor den Pedalen hängen oder ein Teil auf dem Armaturenbett steht und die Sicht nach außen verringert.

3. kein gelbes Blinken und kein blaues Blinken (genauer "impulsartiges" Licht), auch im Stand nicht. Blaues oder gelbes Dauerlicht oder rotes oder grünes Blinklicht sind zulässig.

Somit sind die bassgesteuerten "Lichtorgeln" manchmal unzulässig, nämlich wenn es Blau oder Gelb blinkt / zuckt. In Grün und Rot darf es zucken.

Gelbes und blaues Blinken sind verboten wegen der Verwechselungsgefahr mit "offiziellen" Lichtzeichen, gelbes Blinken ausschließlich für Fahrzeuge mit "offizieller Behinderungseigenschaft" (Baustellenfahrzeuge, Straßenreinigung, Schwertransporte), blaues Blinken nur für Einsatzfahrzeuge (Polizei, Rettungsfahrzeuge).

4. Keine Ablenkung ("Blendung" schon garnicht) des Fahrers während der Fahrt.

Damit man einen "Fahrer" hat, muss einer / eine auf dem Fahrersitz sitzen und der Motor laufen. Hat man keinen Fahrer, zB. weil der Motor nicht läuft, dann kann es leuchten, ablenken und blenden wie es will.

am 25. Juni 2006 um 22:20

Anders gefragt: Ich hab sone kleine LED Leuchte an der oberen Lampe die ich abundzu anstelle wenn ich irgendwo im Auto rumsitze und warte, z.b. vor na Haustür und der Motor aus ist... Dann wirds da recht dunkel ^

Die LED ist aber nicht zur optischen Verschönerung sondern einfach weil sie praktisch ist. Während der Fahrt ist die immer aus.

Ist sowas auch verboten?

am 26. Juni 2006 um 8:13

Hallihallo!

Jetzt6 bin ich verunsichert. In den über 400 tkm mit dem Ranault Master auf der Nachtlinie (800 km je Nacht, 4800 die Woche) hatte ich die Innenleuchte immer an. Da hat nie jemand was zu gesagt. Wenn die Lampe aus war, hat mich das vogelig gemacht.

In meinem privaten PKW war es allerdings umgekehrt. Da sollte die Leuchte aus sein.

Verstehe noch einer den Meehster...

am 26. Juni 2006 um 10:38

Innenbeleuchtungen strahlen ja nicht nach draußen, was man sieht ist nur der Lichtschein. Somit dürfte auch ein evtl Beifahrer nie die Leseleuchte einschalten. Die Helligkeit der Beleuchtung ist in der Regel nicht beeinträchtigend für den Fahrer.

 

Zitat:

Die LED ist aber nicht zur optischen Verschönerung sondern einfach weil sie praktisch ist. Während der Fahrt ist die immer aus

...siehe meinen Punkt 4

ich hatte mal ein auto, da war die fußraumbeleuchtung serie. habe nie verstanden, was der quatsch sollte! :confused: ich komme auch nicht im geringsten drauf, welchen sinn das macht???

gruß, heiko

am 26. Juni 2006 um 11:43

Warum nicht? Für ein-und aussteigen angenehm. Beim fahren bräuchte ich es nicht.

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