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Wieviel kg darf mein Auto ziehen?
Hallo zusammen!
Seit Wochen versuche ich herauszufinden, wie viel kg (Wohnwagen) ich an mein Auto anhängen darf.
Bitte erstmal unabhängig vom Führerschein, es geht mir erstmal nur darum was mein Auto überhaupt ziehen darf.
Aber ich komme nicht weiter. Ich habe versucht mich durch die ganzen Begriffe zu wühlen und habe den Durchblick verloren. Ich komme einfach nicht weiter.
Ich fahre einen Peugeot 5008 SUV 1,6l Diesel mit 120PS und folgenden Daten:
- Technisch zulässige Gesamtmasse: 2200kg (das ist mit allem was sich im Fahrzeug befindet, wie Personen, in unserem Fall noch die Hunde, Koffer, usw., richtig?)
- Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse: 2200kg (habe nicht gefunden was das genau bedeutet)
- Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs (Leermasse): 1455-1722kg (und da versteh ich schon mal nicht warum im Fahrzeugschein "von bis" steht)
- technisch zulässige Anhängerlast gebremst: 1100kg (wenn ich das richtig verstehe, muss hier der Anhänger eine eigene Bremse haben)
- technisch zulässige Anhängerlast ungebremst: 720kg (wenn ich das richtig verstehe, hat hier der Anhänger keine eigene Bremse)
- Stützlast: 72kg
Vielleicht kann mir jemand ganz einfach und banal (auf frauenart und ohne Fachbegriffe) das mal erklären und mir sagen wie ich am besten ausrechnen kann, was für einen Wohnwagen (also kg) ich anhängen darf.
Zur Zeit haben wir noch keine Anhängerkupplung am Auto, die müssten wir noch nachrüsten. Sollte man da auch noch auf etwas bestimmtes achten?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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47 Antworten
Hast doch alles richtig erfaßt.
Die Leermasse ist ausstattungsabhängig und wird vom Hersteller nicht für jede Konfiguration einzeln gewogen, daher die Angabe von „nackte Muddi“ bis Vollausstattung. Für das echte Gewicht muss man dann mal ne Waage aufsuchen.
Die Differenz zwischen Leermasse und zulässigem Gesamtgewicht ist die zulässige Zuladung (Mitfahrer, Gepäck und Stützlast des WW auf der AHK).
Du darfst also einen gebremsten Wohnwagen bis 1.100 kg zGG anhängen.
Ganz banal für 'Frauenart',
Du hast alles richtig erkannt.
Punkt zulassungsmitgliedsstaat, den Punkt kannst total vergessen
Von - bis
Weil pauschalbescheinigung, zB Wenn du die ahk einbaust, wird dein Auto ca30 kg schwerer ..., Schiebedach ..., standheizung, Großer/ kleiner Motor; alles Massedifferenzen
Wowa mi Bremse: Max 1100 kg
- da kommst mit deinem Franzosen nicht weit bzw. nur sehr klein
Ohne Bremse: 720 kg - soooo klein keinmirbekannter Wowa
Hallo Katrin,
Kurz gesagt: du darfst einen Wohnwagen mit Auflaufbremse (haben so ziemliche alle Wohnwägen) anhängen der nicht mehr als insgesamt 1100kg wiegt!
Oder einen Anhänger ohne Bremse der nicht mehr als 720kg insgesamt wiegt.
Insgesamt bedeutet: Wohnwagen + dem ganzen Zeug das Du noch rein steckst (Töpfe, Geschirr usw.)
Beispiel: Du findest einen Wohnwagen der ein insgesamtes zulässiges Gesamtgewicht von 1000kg hat, und gebremst wird. Dann darfst Du ihn ziehen.
Als nächstes musst du den Wohnwagen dann so beladen, das du die 72kg Stützlast (das Gewicht was auf deine Angängerkupplung wirkt) nicht überschreitest! Besser in deinem bestimmten Fall, genau 60kg (nicht viel mehr und nicht viel weniger, Puffer nach ob und unten lassen), das verhindert das Aufschaukeln des Wohnwagen.
Ich hoffe es ist soweit verständlich. Frag einfach weiter wenn noch fragen sind! Und wenn Du dir ganz unsicher bist, auch mal bei ner Fahrschule vorbei schauen und da fragen!
Beste Grüße
<720 kg geht nicht? Aber klar doch. Aber auch die haben idR schon ne Auflaufbremse. Ansonsten bleiben auc/ noch Faltwohnwägen.
HINWEIS: Steht unten in der Zulassung noch was von Gespanngewicht? Bitte darauf achten, dass das nicht unbedingt die Summe zGG des Zugfahrzeugs und des zGG des Anhängers ist, sondern diese auch geringer ausfallen kann. Dann heißt es zu überlegen, wo gespart wird, am Wohnwagen oder bei der Zuladung des Fahrzeugs.
gerade bei Peugeot sollte man besonders auf das zul. Gespanngewicht achten...
Nur als Beispiel für einen Wohnwagen unter 1100kg Gesamtgewicht. Klein aber fein ;-)
https://www.eriba.com/.../grundrisse-und-daten.html?singleview=44
Erstmal ganz herzlichen Dank für Eure vielen, guten Antworten (ohne das man wie so oft angepampt wird). Ihr seid super! :-)
Von Gespanngewicht steht in meiner Zulassung leider nichts.
Ich fasse mal zusammen:
1. Mein Auto hat eine Leermasse von (gehen wir jetzt mal vom höchstens aus): 1722kg + 30kg Anhängerkupplung = 1752kg. Da packe ich jetzt noch mich, meinen Mann und unsere 2 Hunde rein, dann bin ich bei ca. 2000kg. Somit hätte ich nur für den Pkw noch ca. 200kg für Gepäck.
2. An dieses Auto hänge ich ich jetzt einen gebremsten Wohnwagen, der eine Leermasse von sagen wir mal 1000kg hat, an. Dann dürfte ich in diesen Wohnwagen noch 100kg (was ja nicht viel ist) an Geschirr, Handtücher, Bettwäsche, usw. reinpacken. Sofern der Wohnwagen selber eine zulässige Gesamtmasse von 1100kg hat (das darf man ja auch nicht aus dem Augen verlieren). Soweit richtig?
3. Ich habe den neuen Führerschein der Klasse B, d.h. ich darf max. 3,5t fahren. Wenn ich die oben genannte Konstellation hätte, dürfte ich das sogar fahren/ziehen, korrekt?
Du kannst davon ausgehen, dass die 1722 die AHK bereits beinhalten. - notfalls wiegen. Leermasse beinhaltet auch 75 kg Fahrer und Tank 70%.
Dein Wowa dürfte auch zul GG 1300 kg haben, aber er dürfte nur bis 1100 kg beladen sein, ggfs nachwiegen, Wowa haben meist wenig Zuladung, und Vorzelt, Stühle, Tisch und vielleicht eine Liege möchtest du evtl auch dabei haben
Passt.
... und freue mich über jeden Klick auf den 'Daumen' ...
Bei einer Prüfung ist nie das zulässige Gesamtgewicht maßgeblich , nur das tatsächliche Gesamtgewicht.
D.h.
Du kannst auch einen Hänger mit 2500 kg zul. GG an dein Auto hängen wenn das Tatsächliche GG
nicht über die erlaubten 1500 kg kommt.
Zitat:
@Carlssonclk380 schrieb am 23. September 2017 um 15:28:57 Uhr:
Bei einer Prüfung ist nie das zulässige Gesamtgewicht maßgeblich , nur das tatsächliche Gesamtgewicht.
D.h.
Du kannst auch einen Hänger mit 2500 kg zul. GG an dein Auto hängen wenn das Tatsächliche GG
nicht über die erlaubten 1500 kg kommt.
das kannst du ja mal bei einer Kontrolle, wenn du nur Führerschein B hast, ausprobieren...
@Kathrin5008:
Zitat:
Von Gespanngewicht steht in meiner Zulassung leider nichts.
dafür solltest du dich aber mal interessieren....
Für den aktuellen 5008 finde ich dazu auf die Schnelle leider nichts, aber wenn man z.B. sieht, dass die Zeitschrift Caravaning den Vorgänger 5008 mit HDI 150 (150PS-Diesel) getestet hat und dabei feststellen musste, dass der noch ganze 173kg zuladen darf, wenn die zul. Anhängelast ( in dem Fall: 1500kg) ausgenutzt wird.
Der aktuelle Peugeot 2008 ist diesbezüglich eine noch größere Mogelpackung. Der darf praktisch gar nichts mehr zuladen, wenn die zul. Anhängelast ausgenutzt wird.
Wenn die zul Gespanngesamtgewicht nicht in deiner Zulassungsbescheinigung 1 unter Punkt 22 (Bemerkungen) zu finden ist, wird es in der EU-Übereinstimmungserklärung (CoC) und an einer Fahrzeugsäule auf einem Schild stehen.
In deiner EU-Übereinstimmungserklärung könnte auch die fahrbereite Leermasse angegeben sein (da gibt es 2 Angaben dazu...), die der Realität ganz bestimmt schon deutlich näher kommt, als das, was du jetzt gerade als Leermasse geschätzt hattest.
Bei meinen letzten beiden Autos war die jeweils ca 140kg größer, als das angegebene Leergewicht in der Zulassungsbescheinigung....
Zitat:
@Carlssonclk380 schrieb am 23. September 2017 um 15:28:57 Uhr:
Bei einer Prüfung ist nie das zulässige Gesamtgewicht maßgeblich , nur das tatsächliche Gesamtgewicht.
D.h.
Du kannst auch einen Hänger mit 2500 kg zul. GG an dein Auto hängen wenn das Tatsächliche GG
nicht über die erlaubten 1500 kg kommt.
Du hast wohl total übersehen, das es nicht nur um das Fahrzeug geht, sondern auch um die FS-Klasse B !!!! Und dabei liegst du völlig falsch :/
Habe gerade gesehen:
Beim neuen Peugeot 5008 gibt es aufgrund des zul Gespanngesamtgewichts keine Zuladungseinschränkung mehr.
Von daher:
alles gut
Jetzt nur noch, wegen der realen Zuladung, das (möglichst) reale Leergewicht feststellen und dann hast du gewichtsmäßig quasi alles geklärt.
Denk dran, dass du die real vorhandene Stützlast des WoWa noch zur Zuladung des Autos hinzu rechnen musst.
Fahren darfst du auch einen WoWa mit maximal 1300kg zul GG, wie hier ja schon geschrieben wurde und der dürfte natürlich auch in D (und DK) für 100km/h zugelassen sein. In Ö darfst du mit dem Gespann sowieso 100km/h auf AB's fahren.