ForumT1, T2 & T3
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Transporter
  6. T1, T2 & T3
  7. Wieviel Scheinwerfer/ Licht vorne ist erlaubt ?

Wieviel Scheinwerfer/ Licht vorne ist erlaubt ?

Themenstarteram 20. März 2009 um 19:22

Hallo zusammen

kurze Frage : Hautscheinwerfer 2x plus 2x Nebelscheinwerfer plus 2 mal blinkerstandlicht ergibt= 6 Lichter , aber erlaubt sind doch nur 4 ?

oder ?

Ähnliche Themen
16 Antworten
am 20. März 2009 um 19:41

Gibt keine Höchstmenge.Guckst du meiner

am 20. März 2009 um 20:47

Doch es gibt eine Höchstmenge.

Ich glaube es waren 8 Lichtquellen.

Moin!

Der Weihnachtsbaum auf dem Bild (oder ist das ein Auto?) ist jedenfalls nur mit ausländischer Zulassung zu vertreten. Ansonsten gilt:

Zu den orischinal vorhandenen darf jeweils ein Paar für Ablend- oder Fernlicht angebracht sein. Nebelscheinwerfer nur ein Paar. Das Standlicht ist darin enthalten.

bis denne

dirch

am 20. März 2009 um 21:28

Mein Weihnachtsbaum ist rein Deutscher Zulassung und da waren noch nicht alle Lichter an.Also

Ist es wahrscheinlich TÜV Ansichtssache.

Moin!

War mir nicht bekannt dass deutsche Verordnungen neuerdings Verhandlungssache sind. Wenn man damit angehalten wird kann es schon mal eben 30 Teuro kosten. Und natürlich die dezente Aufforderung zum Zurückbau.

Und wenn man dann mit der Mängelkarte vor dem Onkel vom TÜV/ der Dekra steht, dann stellt der sich auch nicht blind. Kann ja sein, dass da der Eine oder Andrere keinen Bock auf Endlosdiskussionen mit Beleuchtungskünstler hat. Aber nur durch das Ignorieren bei der Hauptuntersuchnung wird das nicht legal.

bis neulich

dirch

am 20. März 2009 um 21:37

Ich fahre den Bus seit 7 Jahren und habe schon 3 TÜVs hinter mir.Immernoch drauf (-:

am 20. März 2009 um 21:40

Aber es ist so mit dem TÜV.Der eine meckert der andere nicht.Die TÜV mitarbeiter haben auch ihre "Verhandlungsräume.Ich mache viel über Sondereintragung und lasse jede kleinigkeit eintragen.Und wenn es absolut nicht Zulässig ist ändere ich es.

Moin!

Und? Ist es dadurch jetzt richtiger geworden? Muß ich das jetzt auch nachrüsten? :confused:

Das ist genau was ich meinte: Endlosdiskussionen. Ich hatte das schon immer, der Nachbar hat es auch, ich habe das im Urlaub so gesehen.

Alles ganz toll und immer noch falsch.

Guckst Du hier:

Klick

Da steht alles drin

bis denne

dirch

am 20. März 2009 um 21:46

Ach hol dir nen Fiesta.Kannste bestimmt auch mit Plüsch beziehen von innen.

am 20. März 2009 um 22:22

Das sich mancher TÜVler über jeden Lichtstrahl freuen kann ist Eines, Weihnachtbäume sind dennoch nicht mehr zulässig, selbst die Michelinmännchen dürfen nicht mehr leuchten.

2 mal Standlicht 2 mal Abblendlicht HS 1/2 Nebellampe(n)

2 mal Standlicht 1/2 Nebellampe(n)

2 mal Standlicht 2 mal Abblendlicht HS 2 mal Fernlicht HS

2 mal Standlicht 2 mal Fernlicht HS

2 mal Standlicht 2 mal Fernlicht HS 2 mal Fernlicht ZS

2 mal Standlicht 2 mal Abblendlicht

Max 6 in der Summe

Blinker/Warnblinker Nummer 7 und 8

ggf noch 2 Begrenzungsleuchten 9 und 10, dann ist aber Schluss

Sehr seltsam, wie der Eine oder Andere mit mehr ins Ziel kommt, ohne von der Rennleitung aus dem Rennen genommen zu werden :D :D

Moin!

Das:

Zitat:

Original geschrieben von Bullikevin

Ach hol dir nen Fiesta.Kannste bestimmt auch mit Plüsch beziehen von innen.

Hat dem Themensteller bestimmt vieeeel weiter geholfen. Er kann ja überzählige Leuchten unter Plüsch verbergen. :D

Ansonsten gibt die StVZO eigentlich noch einen zweiten Satz Abblendlicht und einen Suchscheinwerfer mit max. 35 Watt her.

 

bis neulich

dirch

Hallo Leute!

Erlaubt sind zunächst 3 Scheinwerferpaare!

Da unsere Bullis (mit eckigen Lampen) bereits sereinmäßig 2 Paare haben(Abblend- u. Fernlicht), kann also zusätzlich ein Paar Scheinwerfer angebracht werden!

Begrenzungsleuchten wie bei "Bullikevin" werden davon nicht erfasst!

Allerdings ist es möglich noch zusätzliche Fernscheinwerfer anzubringen

(also 4. und 5. Scheinwerferpaar), unter der Voraussetzung, dass diese

Als "Arbeitsscheinwerfer" eingetragen werden, und über einen

Separaten Schalter bedient werden!

Offziell darf man sie im Bereich der STVO natürlich dann nicht benutzen.

Hoffe geholfen zu haben!

Axel

fürs Licht gibt es genaue Vorschriften, schaut mal auf unsere Homepage, da könnt ihr euch ein Pdf Dokument anschauen , wo alles genau beschrieben ist

downloads

zu finden unter Licht, viel zu lesen da dort auch andere Fahrzeuge beschrieben sind, also ordentlich scrollen

Themenstarteram 21. März 2009 um 12:28

jetzt habt ihr soviel geschrieben das ich nun ganz verwirrt bin...plüsch....begrenzungsleuchten ? naja...

also mir gings eig. um was darf alles leuchten und nicht was darf ans auto alles ran gebaut werden, oder gibs da kein unterschied ?

also ist das ok, 2mal licht plus 2mal standlicht und 2mal NSW gleichzeitig in Betrieb zu haben ?

LG

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Transporter
  6. T1, T2 & T3
  7. Wieviel Scheinwerfer/ Licht vorne ist erlaubt ?