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Wildschaden - Wertminderung

Themenstarteram 20. Januar 2011 um 20:48

Hallo zusammen,

ich fahre eine Passat 3c Variant 2.0 TDI 125kw Sportsline EZ 05/2007 welcher über eine Ballon - Finanzierung finanziert ist. Nun musste es kommen wie es kommen musste 3 Monate vor Laufzeitende habe ich einen Wildschaden. Der Gutachter meiner Versicherung hat sich das Auto bereits angeschaut, Austausch Tür vorne, Tür hinten + Beilackierung Fahrerseite inkl. Nebenarbeiten sind im Gutachten aufgeführt - Reparaturkosten laut Gutachten rund 1900 Euro. Damit ist das Fahrzeug natürlich ein Unfallfahrzeug, auch wenn es in einem VW Autohaus repariert wird.

Was mir im Gutachten fehlt ist das Auflisten des merkantilen Minderwertes. Ist dies normalerweise nicht inklusive so dass ich dies selbst beauftragen müsste, oder sollte dies im Gutachten aufgeführt sein? Die erste Antwort des Gutachters auf eine Mail von mir war nur das es die Versicherung nicht zahlt - was mir bei einem Wildschaden natürlich klar ist... Aber mir wäre die Festlegung durch den Gutachter wichtig - da ich ja nicht weiß was das AH in Abzug bringen möchte und ich das Fahrzeug zum Laufzeitende zurückgeben werde...

Kann vielleicht jemand noch zufällig pi*daumen sagen was die Wertminderung in diesem Fall wäre? Laut Gutachter ist das Fahrzeug ansonsten in einem dem Fahrzeugalter entsprechenden guten Zustand gewesen, Vorschäden gab es nicht.

Gruß,

thle

PS. Falls für die Berechnung der Wertminderung weitere Angaben notwendig sind kann ich die gerne noch liefern

Beste Antwort im Thema

In einem ordnungsgemässen Gutachten ist immer auch auf die Frage der Wertminderung einzugehen.

Entweder ist die Höhe einer Wertminderung anzugeben, wenn keine Wertminderung anfällt ist anzugeben, warum nicht.

 

Hier wurde vermutlich ein "Kaskogutachten" erstellt - mit eben dem Hintergrund, dass eine evtl. Wertminderung sowieso nicht vom Versicherer zu bezahlen ist.

 

Bitte einfach den Gutachter, dass er die Wertminderung noch nachträgt - wenn du ihm die Gründe nennst, dann sollte dies kein Problem darstellen - zumindest kann er sie dir mündlich nennen.

 

Einen Wertminderungsbetrag "Pi mal Daumen" anzugeben ist nicht möglich.

 

Hier spielen diverse Faktoren eine Rolle.

Vom Kilometerstand angefangen über den Gesamtzustand des Fahrzeuges weitergehend bis hin zu evtl. Vorschäden usw..

Nicht zu vergessen ist dann noch die regionale Marktsituation für ein solches Fahrzeug.

 

Deswegen ist hier der Gutachter der richtige Ansprechpartner für dich.

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In einem ordnungsgemässen Gutachten ist immer auch auf die Frage der Wertminderung einzugehen.

Entweder ist die Höhe einer Wertminderung anzugeben, wenn keine Wertminderung anfällt ist anzugeben, warum nicht.

 

Hier wurde vermutlich ein "Kaskogutachten" erstellt - mit eben dem Hintergrund, dass eine evtl. Wertminderung sowieso nicht vom Versicherer zu bezahlen ist.

 

Bitte einfach den Gutachter, dass er die Wertminderung noch nachträgt - wenn du ihm die Gründe nennst, dann sollte dies kein Problem darstellen - zumindest kann er sie dir mündlich nennen.

 

Einen Wertminderungsbetrag "Pi mal Daumen" anzugeben ist nicht möglich.

 

Hier spielen diverse Faktoren eine Rolle.

Vom Kilometerstand angefangen über den Gesamtzustand des Fahrzeuges weitergehend bis hin zu evtl. Vorschäden usw..

Nicht zu vergessen ist dann noch die regionale Marktsituation für ein solches Fahrzeug.

 

Deswegen ist hier der Gutachter der richtige Ansprechpartner für dich.

Themenstarteram 20. Januar 2011 um 21:17

Danke für die Antwort - natürlich habe ich nochmal nachgefragt und erläutert das der Wagen finanziert ist mit vereinbartem Rückkaufwert - dann warte ich mal die Antwort vom Gutachter ab und hoffe das er den Minderwert nachträgt, ist er dazu verpflichtet auch wenn er von der Versicherung beauftragt ist?

Gruß,

thle

Grundsätzlich ist der Gutachter dazu verpflichtet, ein ordnungsgemässes Gutachten zu erstellen.

 

Wie gesagt: Hier wurde vermutlich unter Kaskogesichtspunkten auf die Frage der Wertminderung verzichtet einzugehen.

 

Ich wüsste aber jetzt keinen wirklichen Hinderungsgrund, warum er dir nicht den Wertminderungsbetrag ermitteln und nennen sollte.

Hallo .. habe nicht das gleiche aber ein ähnliches Problem und zwar:

 

Wagen wurde von einer Dachlawiene getroffen und instand gesetzt, Schaden waren irgendwas um die 7.000 Euro (1 1/2 Jahre alter Golf 6). Im Gutachten stand keine Wertminderung. Auf Nachfrage bei der Versicherung wurde mir mitgeteilt das die (Voll)Kasko zwar den Schaden zahlt aber eine Wertminderung NUR im Falle eines Unfalls gezahlt wird also eines Unfalls, der mit einem anderen Fahrzeug stattfindet. Evtl. trifft dich das hier auch.

Nein, wie twelferider schon gesagt hat, wird die Wertminderung in der Kasko-Versicherung grundsätzlich nicht erstattet.

Wenn in Deinem Vertrag für Unfälle eine Wertminderung bezahlt wird, ist das eine vertragliche Besonderheit. Aber auch dann wird der SV die Wertminderung nicht ermitteln, wenn sie nicht für die Regulierung erforderlich ist.

 

Da steckt schlicht dahinter, dass er nicht für Gotteslohn arbeitet und jemand die Ermittlung der Wertminderung bezahlen muss.

Der Versicherer tut das naturgemäß nicht, wenn er die Information nicht braucht.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

Auf Nachfrage bei der Versicherung wurde mir mitgeteilt das die (Voll)Kasko zwar den Schaden zahlt aber eine Wertminderung NUR im Falle eines Unfalls gezahlt wird also eines Unfalls, der mit einem anderen Fahrzeug stattfindet

meinst du damit, das deine vk das gap bzw. finanzierungslückenrisko abdeckt?

da wirst du schlechte karten haben.. über die teilkasko gibts keine wertminderung! gezahlt wird nur der reine wildschaden.

darum hat der gutachter auch nichts angesetzt. einzig über die vollkasko hättest du anspruch, falls versichert.

In meinem Fall noch viel schlimmer :mad:

Zwei Wildschäden innerhalb von 6 Monaten ABER immer die selbe Seite inkl. den selben Teilen (gut beim zweiten kam die Inst. der Fahrertür hinzu)...

Der erste Schaden ca. 5000€ und der zweite ca. 6000€...

Müsste man hier zwei mal eine Wertminderung zahlen :confused:

Themenstarteram 21. Januar 2011 um 7:56

So - habe heute Morgen schon eine Antwort vom Gutachter per Mail bekommen das keine Wertminderung anfällt, inkl. Erläuterung / Begründung warum sie nicht anfällt. Die werde ich mir dann mal aufheben, falls das AH bei Rückgabe des Fahrzeugs anderer Meinung sein sollte.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Wie gesagt: Hier wurde vermutlich unter Kaskogesichtspunkten auf die Frage der Wertminderung verzichtet einzugehen.

Ich wüsste aber jetzt keinen wirklichen Hinderungsgrund, warum er dir nicht den Wertminderungsbetrag ermitteln und nennen sollte.

Du hast den Hintergrund doch genannt. Es war ein Gutachter im Versicherungsauftrag, da bekommt er genau vorgegeben was er außer dem eigentlichen Schaden wie zu machen hat. Wertminderung ja/nein, Restwertbörse nein, ja und ggf. sogar welche, ...

Was gezahlt wird ist ja Sache der Versicherung, wenn wie bei üblichen Kaskobedingungen normal keine Wertminderung gezahlt wird, warum sollten die einen Gutachter dafür bezahlen eine solche zu ermitteln?

Zitat:

Original geschrieben von thle

So - habe heute Morgen schon eine Antwort vom Gutachter per Mail bekommen das keine Wertminderung anfällt, inkl. Erläuterung / Begründung warum sie nicht anfällt. Die werde ich mir dann mal aufheben, falls das AH bei Rückgabe des Fahrzeugs anderer Meinung sein sollte.

Da bin ich aber mal gespannt, ob das so einfach über die Bühne geht. Das du in der Kasko keinen Anspruch auf eine Wertminderung hast, ist eine Geschichte, ob hier ein Minderwert anfällt, eine andere. 

 

Geh mal davon aus, dass das Autohaus das anders sehen wird. Das ist ein offenbarungspflichtiger Unfallschaden und der muss bei Verkauf angegeben werden.

 

Entegenkommen wirst du hier wol nur erreichen, wenn du dort etwas anderes/neues kaufst.

 

Müssen die das Auto "nur"  in Zahlung nehmen wird das wohl Divergierende Meinungen geben.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 21. Januar 2011 um 10:45

Im Autohaus wird es sicher eine andere Meinung geben, das denke ich auch - zumal ich dort das nächste Auto nicht kaufe. Das Autohaus weiß natürlich vom Schaden, da ich diesen auch dort reparieren lasse wo ich das Auto wieder zurückgebe.

Allerdings bezog sich die Begründung des Gutachters in der heutigen Mail nicht darauf, das mir von der Versicherung keine Erstattung des Minderwerts zusteht, sondern das nach der Berechnungsmethode "Halbgewachs" keine anfällt, sowie das kein Eingriff in das Fahrzeuggefüge und fest verschweißte Fahrzeugteile statt fand.

Und genau das ist eben dummes Zeug, was der Gutachter da schreibt.

 

Du hast ja schon selber richtig erkannt, dass es ein "Unfallwagen" ist, den du jetzt fährst.

 

Es gibt mittlerweile 15 (!) verschiedene "Berechnungsmethoden" für den merkatilen Minderwert. 

Und da ist sicher die eine oder andere dabei, bei welcher ein Minderwert herauskommt.

 

Im übrigen kan man den Minderwert nicht errechnen, den muss man ermitteln, das ist schon ein Unterschied.

 

Und das kein Minderwert anfällt, weil nur geschraubte Teile ausgewechselt wurden ist kompletter Blödsinn und zeugt (leider) nicht gerade vom Sachverstand dieses Sacherständingen....:(

 

Aber du solltest dich natürlich erst einmal auf dessen Stellungnahme berufen, würde ich an deiner Stelle genau so machen.

 

Aber ob dieser Käse, den er da geschrieben hat wirklich Bestand hat, dass wage ich ernsthaft zu bezweifeln.

 

Vile Glück, du kannst dann ja mal berichten, wie das ausgegangen ist.

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von thle

sowie das kein Eingriff in das Fahrzeuggefüge und fest verschweißte Fahrzeugteile statt fand.

und was spielt dies für eine Rolle :confused:

kannst heute schon tragende Teile kleben und nieten :)

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