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Wildunfall, bin leider falsch vor gegangen HILFE!!

Themenstarteram 29. Januar 2008 um 19:49

Also vor einer guten woche hatte ich mit meinem einen Wildunfall, der schaden beläuft sich auf etwa 3000€. Ich habe Teilkasko, die das eig. bezahlt. Aus Unwissenheit habe ich den Unfall aber nicht dem ortsspezifischen Förster (meistens Jäger, wie mir mitgeteilt wurde) mitgeteilt. Das Reh hat Die Flucht ergriffen (da hab ich gestaunt). Gestern habe ich mit einem Arbeitskollegen diskutiert und der ist felsenfest davon überzeugt dass ich eine Bescheinigung wom Förster brauche über den fund des toten tieres.

Könnt ihr mir einen Rat dazu geben??

Der Versicherung habe ich es noch nicht gemeldet.

helft mir bitte!!

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31 Antworten

tja, du musst der Versicherung gegenüber natürlich beweisen das es ein Unfall mit einem Tier war das von Deiner TK eingeschlossen ist. Hast du die Polizei nicht angerufen? ist das Fzg gewaschen oder hat bei Regen draussen gestanden?

 

Wenn 2 mal Ja zu meinen Fragen wirds schwierig. Dann hilft evtl noch ein Gutachter. Den beauftragt aber bei einem TK Schaden die versicherung!

 

grüße

Steini

 

Themenstarteram 29. Januar 2008 um 20:06

leider 2 mal ja^^^^

Das ist natürlich dumm gelaufen und ich denke das wird dir das nächste mal nicht nocheinmal passieren.

Ein Schaden von 3.000 EUR, da ist das Reh ziemlich sicher nicht mehr weit gekommen. Um ein Reh zu töten reichen manchmal schon 30km/h und das waren sicherlich mehr? Soweit ich weiß, dürfte das sogar den Tatbestand der Unfallflucht erfüllen.

Was nun richtig ist, kann ich Dir leider nicht sagen... ich würde vermutlich erstmal mit der Versicherung sprechen, oder zur Polizei gehen und denen den Fall schildern, auf die Gefahr hin, eine Anzeige wegen Unfallflucht zu bekommen, aber dann evtl. auch die Kosten von der Versicherung erstattet zu bekommen.

Oder am besten zum Rechtsanwalt.

Wie schnell warst Du denn beim Aufprall?

Gruß

Berni

Themenstarteram 29. Januar 2008 um 20:39

das mache ich morgen

unfallflucht ist das nicht, denn ich habe nicht das eigentum eines anderen beschädigt

manchma ist relativ... ich weiss was ich gesehn habe

IMHO ist das Reh "eigentum" des Jagtpächters und daher......

 

Schwierig, aber hab mal noch geduld.....die "Profis" sind noch nicht hier ;)

 

grüße

Steini 

Zitat:

Original geschrieben von dimon88

das mache ich morgen

unfallflucht ist das nicht, denn ich habe nicht das eigentum eines anderen beschädigt

manchma ist relativ... ich weiss was ich gesehn habe

Die Frage ist immer, wie weit es gekommen ist. Ich hab nen Rehbock mit etwa 70 km/h erwischt und das ist auch noch über 100-200m gekommen.

Auch wenn es keine Unfallflucht sein sollte, Du darfst nich einfach weiterfahren. Irgendein Straftatbestand müsste dabei jedenfalls erfüllt sein, soweit ich mich noch erinnern kann.

Gruß

Berni

Tatbestandsvoraussetzung für das unerlaubte Entfernen ist ein Fremdschaden.

Das Überfahren eines Wildtieres löst nicht unbedingt einen Schaden aus, da das Wild dem Jagdpächter nicht gehört (es ist eben Wild). Somit entsteht ihm kein unmittelbarer Schaden.

 

Man kann alledings überlegen, inwieweit die Beeinträchtigung seines Jagdrechts einen Schaden darstellt.

 

M.E. ist der Wildunfall ohne Meldung kein unerlaubtes Entfernen. Ist aber nur meine Meinung...

 

Für die Teilkasko  wird in der Regel bei Schäden über 500 EUR die Meldung bei der Polizei oder beim zuständigen Jagdpächter gefordert. (Das hängt von den Versicherungsbedingungen ab: schau einfach mal nach).

 

Wenn Du Dir Sorgen wegen der Unfallflucht machst, melde den Unfall halt dem Jagdpächter.

 

Gruß

Hafi

 

am 29. Januar 2008 um 22:20

M.E. ist das Wegfahren nach einem Wildunfall ebenfalls kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, allerdings kann ich es auch nicht belegen. Das einzige Urteil, dass ich dazu gefunden habe, ist ein Amtsgerichtsurteil aus den 70er Jahren. Nun, wenn das Problem öfter noch nicht bei den Gerichten aufgetaucht ist, ist das ein sicheres Zeichen, dass es keine Staatsanwaltschaft angeklagt hat :). Es wird also gemeinhin als nicht strafbar angesehen - denn Wildunfälle, nach denen der Fahrer ohne Anzeige bei der Polizei wegfährt, dürfte es jedes Jahr tausende in Deutschland geben.

 

Zur Versicherung - man muß eben nachweisen, dass man mit einem (zum Risiko lt. Vertrag gehörenden) Wildtier kollidiert ist, bzw, dass ein solches den Unfall verursacht hat. Zwingend notwendig ist eine Bescheinigung des Försters/Jägers nicht, wäre zu Beweiszwecken aber sehr hilfreich. Man kann den Beweis aber auch anders führen, zum Beispiel durch die Fahrzeugschäden. Insbesondere, wenn dort noch Haare und Blut des Bambis kleben, ist der Beweis recht einfach. Wenn nicht, kann ein Sachverständiger anhand der Schaden immer noch Ausführungen zum Anstoßobjekt machen. Wenn man gegen einen Baum, Poller oder anderes Auto fährt, sehen die Schäden nunmal anders aus als bei einem Reh. 

 

Im Übrigen muß die Teilkasko ja auch zahlen, wenn man einem großen Wild (Hirsch, Keiler o.ä.) ausweicht und dabei verunfallt. Dann ist man ja mit dem Tier gar nicht kollidiert. Und man braucht trotzdem keine Bescheinigung des Försters (was sollte der auch schreiben: dass es in seinem Wald große Tiere gibt?).

Allerdings ist die Beweisführung in solchen Fällen schwierig - am besten, man hat einen Richter und zwei Polizisten als Zeugen im Auto sitzen :D 

 

am 30. Januar 2008 um 16:20

Zitat:

Original geschrieben von dimon88

Also vor einer guten woche hatte ich mit meinem einen Wildunfall, der schaden beläuft sich auf etwa 3000€.

 

Gestern habe ich mit einem Arbeitskollegen diskutiert

 

Der Versicherung habe ich es noch nicht gemeldet.

helft mir bitte!!

Dein Beitrag stößt ein wenig auf Unverständnis. Wenn schon weder polizeiliche Unfallaufnahme noch Meldung beim Jagdpächter wäre doch zumindest eine unverzügliche Meldung bei deinem Versicherer angebracht. 3000 Euro Schaden ist schliesslich auch keine Kleinigkeit.

 

Was hat dich von einer Meldung bei deiner Versicherung bisher abgehalten?

 

Oder suchst du Hilfestellung für einen nicht versicherten Schaden ? Dann bist du mit Sicherheit hier an der falschen Adresse.

am 30. Januar 2008 um 21:32

Wichtig ist es hier, dass die Unfallteile aufgehoben werden, ein Sachverständiger kann leicht feststellen, ob es sich dann um einen Wildunfall handelt.Ich würde auf alle Fälle den Revierförster aufsuchen und eine Bescheinigung für die Versicherung verlangen, denn das Tier wurde gewiss gefunden.Wie es sich mit der Polizei verhält, ob Unfallflucht oder nicht, kann ich nicht beantworten.Jedenfalls rummst es ganz anständi wenn man mit einem Wildtier kollidiert und holt schon wegen der Versicherung die Polizei.Selbst hatte ich schon mit Wildschweinen und drei Rehen das "Vergnügen".

Ja, dass kann er.

 

Ich hab schon Wild gehabt, das stammte aus der seltenden Gattung der Kalksandsteinrehe... :cool:

Themenstarteram 30. Januar 2008 um 21:38

Also ich war heute bei meinem versicherungsmann und der hat den jagdpächer aufgesucht. Das wild wurde tatsächlich aufgefunden, mein versicherungsmann will jetzt einen gutachter hinzuziehen. Er meinte das werden wir schon hinbiegen. Allerdings habe ich mich auch informiert ob hier tatbestand unfallflucht besteht. Es handelt sich nicht um Unfallflucht!! Das ist ein Wildtier das niemanden gehört. Trotzdem war der pächter etwas brummig was allerdings auch verstämdlich ist. Die Unfallteile hab ich feinsäuberlich eingesammelt also an den Überresten des Grills klebt noch bisschen blut und haare. Jetzt hoffe ich das beste. PS: Ich dachte da wäre nur was am grill und der stress würde sich nicht lohnen, deshalb bin ich weiter gefahren.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Ja, dass kann er.

 

Ich hab schon Wild gehabt, das stammte aus der seltenden Gattung der Kalksandsteinrehe... :cool:

:D

Ja, die kenn ich.

Kommen häufig in Gebieten vor, in denen auch das Pollerschwein und der gemeine Mauerbock leben.

Sie haben alle recht kurze Beine und lange Nasen und machen zum Glück sehr auffällige Spuren, wenn sie auftreten. Daher werden sie von Deinesgleichen meist schnell erlegt...

 

 

:cool:

Gruß

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Ja, die kenn ich.

Kommen häufig in Gebieten vor, in denen auch das Pollerschwein und der gemeine Mauerbock leben.

Sie haben alle recht kurze Beine und lange Nasen und machen zum Glück sehr auffällige Spuren, wenn sie auftreten. Daher werden sie von Deinesgleichen meist schnell erlegt...

 

 

:cool:

Gruß

Hafi

Muaaaaa.... Leute is Karneval, lasst uns mal ablästern und nehmt nicht alles so Ernst und auch nicht persönlich  (auch nicht die Modis bitte ;))

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