1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wildunfall lohnt sich das der versicherung zu melden?

Wildunfall lohnt sich das der versicherung zu melden?

Themenstarteram 2. Mai 2011 um 6:18

Hallo,

gestern hatte ich mit meinem Twingo BJ94 ein Reh frontal getroffen. Dabei ist die Stoßstange gerissen, und eine Scheinwerferhalterung ist gebrochen.

Als Versicherung habe ich Teilkasko mit 150€ SB. Jetzt weiß ich nicht ob es sich lohnt dies der Versicherung zu melden, da seid einem Unfall 2009 mein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist mit einem Restwert von 250Euro.

Ein befreundeter Gutachter sagte das der Schaden bei ca. 400Euro liegen würde.

Wenn jetzt angenommen ich würde den Unfall melden bekäme ich dann 250€ Restwert minus die 150€SB ausgezahlt. Stimmt das so oder wird der Schadensbetrag minus SB ausgezahlt?

Und geht meine Versicherung dadurch hoch?

 

Danke für die Hilfe im vorraus

Twigi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Versicherungfachmann

oh super... ein Versicherungsspeziallist der alles besser weiß.

Findest du das nicht ein wenig kindisch ?

Ich brauche meinem Avatar jedenfalls nicht den Zusatz "Versicherungsfachmann" hinzufügen um mich damit als vermeintlichen Spezialisten zu kennzeichen.

Zitat:

Original geschrieben von Versicherungfachmann

und wo muß man sich melden, wenn es in dem Gebiet keine Jagdpächter gibt ?

Das ist ein Grundproblem unserer Branche! Zuhören! In dem Fall mal richtig lesen was ich geschrieben habe. Die Leitstelle bei der man aufläuft wenn man die 110 wählt, weiss genau wer der Jagdpächter bzw welcher Förster / Wildhüter zuständig ist. Damit hat man auch die Obliegenheit der Anzeigeverpflichtung ( Polizei ) erfüllt. Diese Leitstelle informieren dann auch direkt den zuständigen "Wildhüter". Es mag auch sein das in gewissen Bundelsländern die Polizei so zeitlich unterfordert ist, das Sie diese Aufnahme durchführt. Das ist aber definitiv nicht "mehr" die Regel und auch nicht zwingend erforderlich. Diese kommen wie schon gesagt selbst bei normalen Unfällen ohne größeren Schaden nicht mehr.

In SH z.B. ist jeder Jagdpächter dem Gesetz nach verpflichtet sich auch gleichzeitig um die Entsorgung zu kümmern. Das hat nichts mit wollen zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Versicherungfachmann

Hm ansonsten muss man dann im Gelände warten bis irgendwann einmal der Jagdpächter vorbeikommt und wenn er dich nicht findet oder etwas besseres zu tun hat, stehste an Weihnachten mit Deinem Auto noch an der Unfallstelle.

Wieder eine sehr kindische Bemerkung.

Zitat:

Original geschrieben von Versicherungfachmann

Wenn es sich nicht um Wild handelt wäre auch eine Bescheinigung des Forstbeamten bzw. Jagdpächters unsinnig.

Genau richtig erkannt! Daher ist auch die Bescheinigung und den damit verbunden Kosten ( meist 20 € ) meist überflüssig.

Die Wildbescheinigung stammt noch aus der Zeit, in der bei jeder Gesellschaft immer nur das jagdbare Haarwild versichert war. Der Wildhüter egal welcher, bestätigt damit das es sich eben um das genannte Wild handelt.

Zitat:

Original geschrieben von Versicherungfachmann

Ups.. der letzte Satz reißt mich wirklich vom Schemel.... Du hast viele Jahre Praxis. Ich frag mich nur für was!

Eine völlig sinnfreie und überflüssige Randbemerkung. Deine mangelnde Praxis / fachliche Eignung braucht man hier nicht weiter kommentieren. Und das wird auch nicht besser durch dein Nick, oder deine persönlichen Anfeindungen weil du keine fachliche Antwort findest. Du solltest vielleicht überdenken das deine Proximus Antworten hier nicht wirklich helfen. Erst fragen, analysieren und dann versuchen zu helfen. Das ist die richtige Reihenfolge, das hast du auch bei der Fachmann Prüfung so machen müssen. Zumindest hat man versucht es dir so beizubringen.

23 weitere Antworten
Ähnliche Themen
23 Antworten
am 2. Mai 2011 um 6:19

bei der teilkasko gibt es keine schadenfreiheitsklassen. du gehst also nicht hoch.

allerdings haben beide seiten dann ein kuendigungsrecht.

am 2. Mai 2011 um 7:36

bei Wildschaden wird allerdings nur geleistet, wenn der Unfall bei der Polizei bzw. der Forstbehörde angezeigt wurde!

Bei Teilkasko gibt es keine Höherstufung!

Themenstarteram 2. Mai 2011 um 7:57

Unfallbericht von der Polizei liegt vor.

Mein Vater meinte das der ADAC die SB zahlen würde.

Der Halter ist im ADAC allerdings bin ich gefahren, geht das dann auch?

am 2. Mai 2011 um 8:49

Das ADAC Mitglied soll doch einfach beim ADAC anrufen und Fragen.

Der Schaden wir der Versicherung gemeldet und dann heißt es warten.

Es kann Dich bzw. den Versicherungsnehmer keiner zwingen Geld von der Versicherung anzunehmen o.ä.

Das "Risiko" tendiert gegen 0, da auch kein "Hochstufung" erfolgt.

Versicherung kann natürlich sagen, der Restwert ist bei 250,-, der Schaden 400,-, SB 150,-. Es gibt kein Geld.

am 2. Mai 2011 um 9:44

Wenn der Schaden auf dem Arbeitsweg passiert ist kannst sogar die SB bei der Lohnsteuererklärung geltend machen ;)

Ruf doch mal beim adac an und du wirst genau wissen was Sache ist oder ;)

Zitat:

Original geschrieben von Versicherungfachmann

bei Wildschaden wird allerdings nur geleistet, wenn der Unfall bei der Polizei bzw. der Forstbehörde angezeigt wurde!

Bei Teilkasko gibt es keine Höherstufung!

Bei deiner Gesellschaft wird vielleicht nicht geleistet ohne die entsprechende Bescheinigung. Im übrigen reicht auch ganz sicher bei deiner Gesellschaft eine reine Wildbescheinigung! Und diese stellt dir jeder Jäger aus der vor Ort auch verantwortlich für die Entsorgung des Wildes ist! Da hat weder die Polizei noch die "Wildbehörde" was mit zu tun, was ist das überhaupt ? Du meinst vielleicht die untere Jagd und Fischereibehörde?!

Jede Versicherung die in Ihrer Teilkasko die Erweiterung "Tiere jeder Art" versichert hat leistet sogar ohne Wildbescheinigung nur nach Gutachten.

Was hier für Infos mit dem Hinweis auf Fachmann verbreitet werden ist schon hart... nimm mir das nicht übel aber wenn du wirklich IHK oder BWV Fachmann sein solltest musst du echt noch eine Schippe nachlegen.

Zitat:

Original geschrieben von Girks

Zitat:

Original geschrieben von Versicherungfachmann

bei Wildschaden wird allerdings nur geleistet, wenn der Unfall bei der Polizei bzw. der Forstbehörde angezeigt wurde!

Bei Teilkasko gibt es keine Höherstufung!

Bei deiner Gesellschaft wird vielleicht nicht geleistet ohne die entsprechende Bescheinigung. Im übrigen reicht auch ganz sicher bei deiner Gesellschaft eine reine Wildbescheinigung! Und diese stellt dir jeder Jäger aus der vor Ort auch verantwortlich für die Entsorgung des Wildes ist! Da hat weder die Polizei noch die "Wildbehörde" was mit zu tun, was ist das überhaupt ? Du meinst vielleicht die untere Jagd und Fischereibehörde?!

Jede Versicherung die in Ihrer Teilkasko die Erweiterung "Tiere jeder Art" versichert hat leistet sogar ohne Wildbescheinigung nur nach Gutachten.

Was hier für Infos mit dem Hinweis auf Fachmann verbreitet werden ist schon hart... nimm mir das nicht übel aber wenn du wirklich IHK oder BWV Fachmann sein solltest musst du echt noch eine Schippe nachlegen.

Hallo Girks,

meine Aussagen beziehen sich auf die allgemeinen Vertragsbedingungen. Dies ist bei allen Versicherungsunternehmen gleich.

In manche Bundesländern gibt es noch Forstämter. Dies sind Forstbeamte (Staats- und Reichswald) der einzelnen Bundesländer.

In anderen Bundesländer sind das die Jagdpächter, die dafür zuständig sind (meist für Privatwald).

Auch wenn in den Vertragsbedingungen Tiere aller Art mitversichert sind, muss der Schaden bei der Polizei gemeldet werden,

denn hier wird manchmal auch überprüft, ob tatsächlich ein Schaden durch ein Tier entstanden ist und es sich nicht um einen versuchten Versicherungsbetrug handelt.

 

Ich muss dir leider in fast allen Punkten widersprechen da Sie nicht stimmen!

Ein Wildunfall muss nicht bei der Polizei gemeldet werden. In der Praxis meldet man sich bei der Leitstelle und diese informiert den Jagdpächter der für alle Abschnitte der Leitstelle bekannt ist. Dieser fährt raus und stellt ggfs eine Wildbescheinigung aus. Diese ist auch das Maximum was eine Gesellschaft zur Regulierung verlangen darf. In SH stellt dir eine Polizei oder die Behörde nichts aus! Die lachen dich aus wenn du verlangst das Sie diesen Unfall aufnehmen sollen, diese kommt nur noch bei Personenschaden bzw erheblichen Sachschäden.

Und wenn du dich nur auf die AKB beziehst wirst du hier keinem wirklich Helfen können. Da seit der Deregulierung auch die AKBs bei allen Versicherungen massiv um die besonderen Bedingungen ergänzt worden. Daher ist keine Police wie die andere, auch im KFz ist das leider so geworden.

Und wenn Tiere alle Art versichert wiederhole ich mich gerne brauchst du nicht zwingend einen Wildbescheinigung. Das hängt eben von der Gesellschaft ab. In diesem Fall hier weiss man nicht mal wo der Ersteller versichert ist, wie kann man dann nur im Ansatz einen Tipp geben ? Das ist in der heutigen Zeit fast nicht mehr möglich.

Du darfts meinenWorten glauben schenken ich habe viele Jahre Praxis ;)

Zitat:

Original geschrieben von Girks

Ich muss dir leider in fast allen Punkten widersprechen da Sie nicht stimmen!

Ein Wildunfall muss nicht bei der Polizei gemeldet werden. In der Praxis meldet man sich bei der Leitstelle und diese informiert den Jagdpächter der für alle Abschnitte der Leitstelle bekannt ist. Dieser fährt raus und stellt ggfs eine Wildbescheinigung aus. Diese ist auch das Maximum was eine Gesellschaft zur Regulierung verlangen darf. In SH stellt dir eine Polizei oder die Behörde nichts aus! Die lachen dich aus wenn du verlangst das Sie diesen Unfall aufnehmen sollen, diese kommt nur noch bei Personenschaden bzw erheblichen Sachschäden.

Und wenn du dich nur auf die AKB beziehst wirst du hier keinem wirklich Helfen können. Da seit der Deregulierung auch die AKBs bei allen Versicherungen massiv um die besonderen Bedingungen ergänzt worden. Daher ist keine Police wie die andere, auch im KFz ist das leider so geworden.

Und wenn Tiere alle Art versichert wiederhole ich mich gerne brauchst du nicht zwingend einen Wildbescheinigung. Das hängt eben von der Gesellschaft ab. In diesem Fall hier weiss man nicht mal wo der Ersteller versichert ist, wie kann man dann nur im Ansatz einen Tipp geben ? Das ist in der heutigen Zeit fast nicht mehr möglich.

Du darfts meinenWorten glauben schenken ich habe viele Jahre Praxis ;)

oh super... ein Versicherungsspeziallist der alles besser weiß.

und wo muß man sich melden, wenn es in dem Gebiet keine Jagdpächter gibt ?

Hm ansonsten muss man dann im Gelände warten bis irgendwann einmal der Jagdpächter vorbeikommt und wenn er dich nicht findet oder etwas besseres zu tun hat, stehste an Weihnachten mit Deinem Auto noch an der Unfallstelle.

Wenn es sich nicht um Wild handelt wäre auch eine Bescheinigung des Forstbeamten bzw. Jagdpächters unsinnig.

Ups.. der letzte Satz reißt mich wirklich vom Schemel.... Du hast viele Jahre Praxis. Ich frag mich nur für was!

Gruß

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Versicherungfachmann

oh super... ein Versicherungsspeziallist der alles besser weiß.

Findest du das nicht ein wenig kindisch ?

Ich brauche meinem Avatar jedenfalls nicht den Zusatz "Versicherungsfachmann" hinzufügen um mich damit als vermeintlichen Spezialisten zu kennzeichen.

Zitat:

Original geschrieben von Versicherungfachmann

und wo muß man sich melden, wenn es in dem Gebiet keine Jagdpächter gibt ?

Das ist ein Grundproblem unserer Branche! Zuhören! In dem Fall mal richtig lesen was ich geschrieben habe. Die Leitstelle bei der man aufläuft wenn man die 110 wählt, weiss genau wer der Jagdpächter bzw welcher Förster / Wildhüter zuständig ist. Damit hat man auch die Obliegenheit der Anzeigeverpflichtung ( Polizei ) erfüllt. Diese Leitstelle informieren dann auch direkt den zuständigen "Wildhüter". Es mag auch sein das in gewissen Bundelsländern die Polizei so zeitlich unterfordert ist, das Sie diese Aufnahme durchführt. Das ist aber definitiv nicht "mehr" die Regel und auch nicht zwingend erforderlich. Diese kommen wie schon gesagt selbst bei normalen Unfällen ohne größeren Schaden nicht mehr.

In SH z.B. ist jeder Jagdpächter dem Gesetz nach verpflichtet sich auch gleichzeitig um die Entsorgung zu kümmern. Das hat nichts mit wollen zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Versicherungfachmann

Hm ansonsten muss man dann im Gelände warten bis irgendwann einmal der Jagdpächter vorbeikommt und wenn er dich nicht findet oder etwas besseres zu tun hat, stehste an Weihnachten mit Deinem Auto noch an der Unfallstelle.

Wieder eine sehr kindische Bemerkung.

Zitat:

Original geschrieben von Versicherungfachmann

Wenn es sich nicht um Wild handelt wäre auch eine Bescheinigung des Forstbeamten bzw. Jagdpächters unsinnig.

Genau richtig erkannt! Daher ist auch die Bescheinigung und den damit verbunden Kosten ( meist 20 € ) meist überflüssig.

Die Wildbescheinigung stammt noch aus der Zeit, in der bei jeder Gesellschaft immer nur das jagdbare Haarwild versichert war. Der Wildhüter egal welcher, bestätigt damit das es sich eben um das genannte Wild handelt.

Zitat:

Original geschrieben von Versicherungfachmann

Ups.. der letzte Satz reißt mich wirklich vom Schemel.... Du hast viele Jahre Praxis. Ich frag mich nur für was!

Eine völlig sinnfreie und überflüssige Randbemerkung. Deine mangelnde Praxis / fachliche Eignung braucht man hier nicht weiter kommentieren. Und das wird auch nicht besser durch dein Nick, oder deine persönlichen Anfeindungen weil du keine fachliche Antwort findest. Du solltest vielleicht überdenken das deine Proximus Antworten hier nicht wirklich helfen. Erst fragen, analysieren und dann versuchen zu helfen. Das ist die richtige Reihenfolge, das hast du auch bei der Fachmann Prüfung so machen müssen. Zumindest hat man versucht es dir so beizubringen.

am 4. Mai 2011 um 17:49

wollt ihr nicht lieber mal private mails schreiben?

oder Tofu und ein wenig Obst Essen...........:D

am 4. Mai 2011 um 18:43

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

oder Tofu und ein wenig Obst Essen...........:D

macht pfiff

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

macht pfiff

eben drumm, kann man den ganzen Ärger einfach auskacken..........:cool:

Deine Antwort
Ähnliche Themen