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Wildunfall und im Graben gelandet. Reparatur?

Themenstarteram 28. Oktober 2010 um 21:51

Hallo,

ich habe mich hier angemeldet und hoffe hier ein paar Infos zu bekommen. Ein etwas ausführlicher Thread, bitte um Entschuldigung.

Hatte von gestern auf heute Nacht um 2 Uhr einen Wildschaden mit meinem Bora, und bin im Graben gelandet.

Hier kurz der Unfallhergang:

Ich fuhr mit einem Bekannten durch ein Waldgebiet. Wir unterhielten uns, als direkt ein paar Meter vor uns mehrere Rehe auf die Fahrbahn sprangen. Es ging so schnell, direkt gebremst da knallte es schon, den Wagen hat es rumgehauen und wir sind schräg im Graben gelandet. Wir haben uns kurz beruhigt und die Polizei direkt verständigt, bevor wir ausgestiegen und die Unfallstelle abgesichert haben.

Danach haben wir uns die Stelle des Zusammenstoßes angeschaut und auch eines von den Rehen tot aufgefunden.

Weitere Tiere waren nicht in der Nähe, bzw. nicht auffindbar. Bis zum Eintreffen der Polizei habe ich über meinen Versicherungsschutzbrief einen Abschlepper zum Bergen angefordert.

Wir sind dann zum Auto zurück und haben uns dies näher angeschaut.

Die Polizei kam dann ca 50min später, diese hat uns gesucht und in dem Waldgebiet nicht gefunden.

Die Polizisten nahmen den Unfall auf, verständigten den Jagdpächter und Untersuchten mein Auto auf Wildkontakt.

Danach waren die Herren auch schon wieder verschwunden. Ca. 1h später kam dann endlich der Abschlepper und zog mich auf die Straße zurück. Als er mein Auto dann auf den Lkw fahren wollte, und den Motor dafür startete, fing dieser nach ein paar Sekunden zu klopfen und mahlen an. Beim Versuch den Rückwärtsgang einzulegen, stellte dieser dann fest das er nur mit Gewalt einzulegen war.

Naja aufgeladen und ab nach Hause, um 5 Uhr heut morgen war ich im Bett.

Habe heute eine Wildunfallbescheinigung bekommen, aus der hervorgeht das ich Kontakt hatte und das dass Fahrzeug an der Böschung aufsetzte.

Der Wagen ( Bora ´99 155t km 2,3 V5) steht jetzt bei meiner Werkstatt, die heute mal grob drübergeschaut hat.

Sichtbare Schäden bis jetzt:

Stoßstange unten gerissen, Lack an der Front ebenfalls.

Alle Gitter der Stoßstange fehlen, sind aber auch nicht mehr auffindbar.

Die ganze Front steht nach hinten gestaucht, es passt kein Spaltmaß mehr

Kratzer Kotflügel links+tür, Delle Kotflügel rechts

Faustgroße Delle im Schweller links + rechts

ABS Leuchtet

Kühler ist leer

Getriebe im 1 Gang nur am rauschen, Rückwärtsgang geht nicht richtig einzulegen

Motor macht Klackergeräusche und Klopfgeräusche - lt. Werkstatt evtl. durch Schräglage trockengelaufen.

Habe den Schaden heute meiner Versicherung gemeldet, habe zum Glück Teilkasko mit 150€ Anteil.

Gutachter der Versicherung wird die Tage vorbeischauen, und den Wagen besichtigen.

Wie geh ich hier jetzt am besten weiter vor? Wird der Wagen repariert werden?

Seit dem Unfall ist das Innenleben ( Motor/Getriebe ) nicht mehr so wie vorher. Er läuft zwar mittlerweile besser wie nach dem Unfall, aber eben nicht wie ein Motor normal läuft.

Ich habe meine Bedenken wenn er jetzt äusserlich repariert wird, das nach 1000km mir der Motor den Geist aufgibt.

 

Ich hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten

Viele Grüße Daniel

Beste Antwort im Thema
am 27. Mai 2008 um 15:45

ich halte das nicht beachten einer (ich nenne sie mal rote) kontrollleuchte schon fuer grob fahrlaessig.

wie das vor gericht ggf ausgeht ist aber ein ganz anderes kapitel...

nur meine meinung..

Harry

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Folgeschaden nach Wildunfall?' überführt.]

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am 27. Mai 2008 um 15:36

Hallo zusammen,

meinem Vater passiert: Nachts ca. 22 Uhr einsame Landstraße. Kollision mit einem Dachs (relativ großes Tier). Das Tier wurde vom linken Vorderrad und Hinterrad überrollt und war sofort tot. Mangels Handy keine Polizei geholt. Auto lief vorerst problemlos weiter. Äußerlich ist in der Dunkelheit keine Beschädigung am Fahrzeug zu erkennen also fährt mein Vater weiter, bis auf einmal eine Kontrolllampe aufleuchtet. Er fährt noch bis zur nächsten Ortschaft, wo dann der Motor streikt. Vater verständigt mich. Ich hole ihn ab und stelle fest, dass das Kühlwasser ausgelaufen ist. Am nächsten Morgen schleppen wir das Auto zur Werkstatt, die neben einem defekten Kühler auch einen Kolbenfresser feststelt.

Frage: Handelt es sich beim Motorschaden (versicherungstechnisch gesehen) um einen Folgeschaden des Wildunfalls, den die Teilkasko übernehmen muss? Wie schwer wiegt das Nichtbeachten der Kontrollleuchte?

Bin dankbar für jeden Tipp, auch für Hinweise/Links, wo ich etwas über gleiche/ähnliche Vorfälle nachlesen kann.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Folgeschaden nach Wildunfall?' überführt.]

am 27. Mai 2008 um 15:45

ich halte das nicht beachten einer (ich nenne sie mal rote) kontrollleuchte schon fuer grob fahrlaessig.

wie das vor gericht ggf ausgeht ist aber ein ganz anderes kapitel...

nur meine meinung..

Harry

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Folgeschaden nach Wildunfall?' überführt.]

Motorschaden als Folgeschaden wird nicht von der Teilkasko gezahlt.

Das noch größere Problem sehe ich aber, ob die Vers. den Unfall als Wildschaden akzeptiert, wenn weder Polizei noch Förster informiert wurde.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Folgeschaden nach Wildunfall?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von chicko2706

Motorschaden als Folgeschaden wird nicht von der Teilkasko gezahlt.

Das noch größere Problem sehe ich aber, ob die Vers. den Unfall als Wildschaden akzeptiert, wenn weder Polizei noch Förster informiert wurde.

Wollte ich gerade schreiben .........

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Folgeschaden nach Wildunfall?' überführt.]

am 27. Mai 2008 um 18:39

Ach so ja, vergaß ich zu schreiben. Förster war in der Nacht nicht mehr zu ermitteln. Vorfall wurde am nächsten Morgen sowohl der Polizei (hat sich aber nicht sonderlich dafür interessiert) und dem Förster gemeldet, der das Tier dann an der Unfallstelle abgeholt hat.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Folgeschaden nach Wildunfall?' überführt.]

Der Folgeschaden ist laut OLG-Rechtsprechung von der Versicherung mit umfasst.

Hier wird es aber garantiert Probleme geben, weil der Schaden mit Sicherheit erkennbar (Kühlwassertemperatur, Öltemperatur und Öldruck) und damit vermeidbar war.

Ein solch kapitaler Motorschaden kommt nicht von eben auf jetzt.

Auch wenn das gerne so dargestellt wird. ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Folgeschaden nach Wildunfall?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Der Folgeschaden ist laut OLG-Rechtsprechung von der Versicherung mit umfasst.

ist mir neu, wusste ich noch gar nicht.. :confused:

 

Meines Wissens berufen sich die Versicherer hier immer auf die Kommentare der AKB`s und da steht etwas anderes. Aber gut, Geld wird es hier nicht geben.

 

Ich würde auch mal behaupten, dass ist ein Betriebsschaden, ein weitere Ausschlussgrund.

 

Gruss

 

Delle

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Folgeschaden nach Wildunfall?' überführt.]

am 31. Mai 2008 um 21:26

das sehe ich doch etwas anders. Sollte der VN eine Gesellschaft und neue AKB´s haben, wären die Folgeschäden bei Wildunfällen voll mit versichert.

Es wird dann allerdings schwierig, wenn keine Polizei oder Förster vor Ort war.

Da ist es in diesem Fall schwierig eine zutreffende Antwort zu geben, sondern nur der Rat, sich bei seinem Vermittler in Verbindung zu setzten und das abzuklären.

Übrigens, neue AKB´s sind nicht teurer wie alte, man muss  einfach vergleichen.

Gruß  

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Folgeschaden nach Wildunfall?' überführt.]

am 1. Juni 2008 um 12:49

Zitat:

Original geschrieben von Gallier13

das sehe ich doch etwas anders. Sollte der VN eine Gesellschaft und neue AKB´s haben, wären die Folgeschäden bei Wildunfällen voll mit versichert.

Halbwissen schadet - daher klär uns doch über neue Versicherungsbedingungen auf. Die würden sicherlich nicht nur mich interessieren oder könnte es sein, dass du Marder- und Wildschäden verwechselst ?

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Folgeschaden nach Wildunfall?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

 

Halbwissen schadet - daher klär uns doch über neue Versicherungsbedingungen auf. Die würden sicherlich nicht nur mich interessieren oder könnte es sein, dass du Marder- und Wildschäden verwechselst ?

Oh ja, sehr Interessant, vor allen Dingen welche Folgeschäden denn-wenn überhaupt- bezahlt werden....

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Folgeschaden nach Wildunfall?' überführt.]

Der Folgeschaden muss natürlich unmittelbar sein.

Beispiel:

Keiler läuft Dir ins Auto und beschädigt die rechte Radaufhängung.

Du kommst ins Schleudern und landest am Baum.

Hier handelt ess sich um einen unmittelbaren Folgeschaden eines Wildunfalles.

 

Kein unmittelbarer Folgeschaden liegt vor, wenn man fröhlich weiter fährt und es irgendwann mangels Kühlwasser und Motoröl zum Motorschaden kommt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Folgeschaden nach Wildunfall?' überführt.]

Hi,

 

ob es sich um einen Reparaturschaden oder einen Totalschaden handelt, wird sich aus dem Gutachten ergeben, das Du von Deiner Versicherung bekommen wirst.

 

Ohne den Wagen gesehen zu haben aber nach den Schilderungen, inkl. der Motorprobleme, tippe ich bei einem Bora 99 eher auf einen Totalschaden.

 

Da Du nicht sicher bist, was mit Motor und Getriebe los ist, kann Dir aber eigentlich auch nichts besseres passieren: verkauf den Wagen an den Aufkäufer im Gutachten und such Dir einen anderen Wagen.

 

Wenn der Motor jetzt keinen offensichtlichen Schaden zeigt aber in einem halben Jahr den Geist aufgibt, wird Dir kein Mensch mehr den Zusammenhang zu dem Wildschaden abnehmen und Du sitzt auf einem reparierten Unfallwagen mit Motorschaden. Also ziemlich unverkäuflich.

 

Du solltest den Sachverständigen unbedingt auf die Motorsache hinweisen.

 

Gruß

Hafi

http://www.motor-talk.de/forum/so-schnell-kann-es-gehen-t2678724.html

Kann ich ein Lied von singen..

Zwei Wildschäden innerhalb von 6 Monaten :eek:

Ein Totalschaden ist hier aber nicht dabei *klopfaufholz*...

Bei dir hört sich wohl aber alles so an...

Ich bestätige voll und ganz die Aussage von Hafi545...

Drück die die Daumen, dass alles sauber verläuft!!!

moin,

für mich hört sich das auch alles nach einem wirtschaftlichem Totalschaden an :(

Noch ein Tip, solltest Du im ADAC sein, zahlt der Dir die Selbstbeteiligung beim Wildschaden.

Nur den Nachweis des anerkannten Wildschadens mit dem Abrechnungsschreiben Deiner Autoversicherung einreichen, fertig.

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