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Wimmer chip und HDI-Versicherung

Audi TT RS 8S
Themenstarteram 14. Dezember 2004 um 18:35

Hallo liebe Gemeinde.

Bin neu hier. Wollte eigentlich meinen kleinen

vorstellen. Aber meine Festplatte mit allen Bildern ist den Bach runter.

Habe auch gleich ne Frage an euch.

Möchte meinen TT bei wimmer chippen lassen

und habe deswegen heute mal bei meiner Versicherung(HDI) ob sich das ganze auf meinen Vertrag auswirkt. Die gute Frau sagte irgendwas

von anderer Typenklasse und Einstufung.

Wird wohl teurer werden usw. Konnte mir aber nichts genaueres sagen.

Werde morgen von einem Mitarbeiter zurüch gerufen.

Hat jemand mit HDI erfahrung?

Oder kann mir nen Tipp geben wie ich mich am besten verhalten. sollte.

Danke.

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17 Antworten

Einfach nicht eintragen lassen! ;-)

genua, das rät dir wimmer bestimmt auch...(Wenn mal was kommen sollte, machen die dir kostenlos das Chiptuning wieder zruück auf Serie)

Marc

ich hab bei meiner zuküftigen Versicherung bei Vertragsabschluss das Thema CHiptuning bis 220 PS auf den Tisch gebracht und die meinten nur trocken:

Herr XXX, Ihren Unterlagen entnehme ich, dass Sie noch nie einen Unfall mit einem auf Ihren Namen zugelassenen Wagen hatten. Also ist das Risiko, dass sie mit einem getunten Fahrzeug nicht umgehen können, als gering zu bewerten und kein Aufschlag auf die Standardprämie nötig:D Allerdings MUSS der Chip eingetragen sein, das seie Bedingung, sonst nehmen die mich im Schadensfall in Regress. Hm, mal gucken, ob das mit der Eintragung klappt.

EDIT: man gut, dass ich meinen einzigen selbstverschuldeten Unfall bisher nicht mit einem auf meinen Namen gemeldeten Wagen gemacht habe:)

solange das tuning bis 1000 euro liegt gibt es keinen aufschlag.

danach für jede 1000 EUR an tuning 40 EUR/jahr aufschlag

HUK Coburg

Stand : 24 Jan 2003

Teileliste (Fahrzeug- und Zubehörteile, Sonderausstattung, Zuschlag)

Die Kaskoversicherung umfasst grundsätzlich auch die Beschädigung , Zerstörung und den

Verlust aller am Fahrzeug befestigten Teile, soweit die allgemeine Betriebserlaubnis durch

deren Einbau nicht erlischt oder gesetzliche Bestimmungen deren Einbau nicht

entgegenstehen. Da allerdings durch Sonderausstattungen der Wert eines Fahrzeugs im

Vergleich zu einem regulären Serienfahrzeug deutlich abweichen kann, wird für bestimmte

Fahrzeugteile ein gesonderter Beitragszuschlag fällig. Die Höhe des Zuschlags ist abhängig

von der Höhe der Selbstbeteiligung und davon, ob Sie eine Voll- oder Teilkasko wünschen.

 

Ab einem Neuwert von insgesamt mehr als 3.000,- Euro muss der Mehrwert folgender

Fahrzeug- oder Zubehörteile gegen Beitragszuschlag versichert werden, soweit sie durch

entsprechende Halterungen fest mit dem Fahrzeug verbunden sind:

° Fernseher, Funkanlage, Telefon (jeweils mit Antenne)

° Lautsprecher (auch mehrere)

° Mikrofon und Lautsprecheranlage (außer in Omnibussen)

° Navigations- und ähnliche Verkehrsleitsystem

° Radioanlage (komplett)

° Multifunktionsgeräte bzw. Kombinationsgeräte (Audio-, Video-, Radio-

,Telekommunikationsgeräte und/oder Navigations- und ähnliche Verkehrsleitsysteme)

° Schutzhelme mit Lautsprecher bzw. Funkanlage für Zweiradfahrer, sofern diese über

eine abgeschlossene Halterung fest mit dem Zweirad verbunden sind

Mit dem gesamten bei Vertragsabschluss angegebenen Wert sind folgende Fahrzeug- oder

Zubehörteile gegen Beitragszuschlag versicherbar, soweit sie durch entsprechende

Halterungen fest mit dem Fahrzeug verbunden sind:

° Bar

° Beschläge (Monogramm usw.)

° Beschriftung (Reklame)

° Dachkoffer

° Doppelpedalanlage

° Hydraulische Ladebordwand für Lkw

° Panzerglas

° Postermotive unter Klarlack

° Rundumlicht (Blaulicht etc.)

° Spezialaufbau

° Wohnwageninventar (fest eingebaut und soweit nicht serienmässig)

° .Zugelassene Veränderungen am Fahr- und/oder Triebwerk aller Art zur

Leistungssteigerung und Verbesserung der Fahreigenschaften

Nicht versichert sind mit dem Fahrzeug beförderte Sachen (Ladung); hierfür ist eine Gepäck-

oder Transportversicherung notwendig

 

HUK COBURG

Meine Versicherung hat keine Umstufung oder Tariferhöhung vorgenommen. Zahle immer noch den normalen 180PS TT.

Falls Die Versicherung erhöhen will, kann man es mit der Androhung veruschen, in diesem Fall die Verischerung zu kündigen. Ist natürlich nicht sicher ob die sich davon beeindrucken lassen.

Eintragen würde ich es aber auf jeden Fall. Die paar euros bei der Zulassungsstelle sollten kein Grund sein ein chip-tuning nicht eintragen zu lassen. Falls mal was passiert kommste sonst in Teufels Küche.

reicht es denn, wenn der Tuner einen Beleg darüber abgibt, welche Leistung der Wagen hat? Ich glaube nicht, dass jeder Wald- und Wiesentuner ein TÜVGutachten für sein Tuning parat hat

Ich würde es allein dem besseren wiederverkaufswert zu liebe nicht einbtragen lassen.

ich würde keinen wagen kaufen der nen chip drin hatte.

hat irgendwie immer etwas unseriöses an sich,

gruss

Also meine Versicherung wollte meinen Kfz-Schein sehen.

was steht denn bei dir im schein drinne?

am 14. Dezember 2004 um 23:50

eine "typklassenänderung" u "einstufungsänderung" ist erstmal totaler quatsch, mit der sachbearbeiterin brauchst dich gar nicht mehr unterhalten, die soll mal weiter strümpfe bei c&a verkaufen (sorry für die bösheit, aber das unwissen in deutschen callcentern nervt mich echt langsam :-))

wenn die leistungssteigerung (nach preiss oder mehrleistung) nicht in den akb enthalten ist, gibt es einen subjektiven (je nach einschätzung u tageslaune des zuständigen entscheidungsträgers) risikozuschlag für dich. max aber 100% (oder willst du auf 500ps u einen wert von über dem doppelten des neuwertes deines tt aufrüsten?) auf den nettobeitrag des haftpflichtanteiles. auf etwas anderes braucht man sich da nicht einlassen/aufs auge drücken lassen.

Bei mir mußte ich auch nur eine geringe Erhöhung (30,-€ / Jahr) für den "Mehrwert" durch das Tuning zahlen. Typenklassenerhöhung und so sind absoluter Quatsch. Nicht umsonst wurden doch früher immer die 75PS Gölfe auf VR6 umgerüstet, statt gleich einen kompletten zu kaufen. Da waren dann die Typklassen um Welten besser.

Eintragen würde ich das Tuning unbedingt. Oder willst Du nach einem Unfall mit Personenschaden (den ich keinem wünsche) dem Gutachter erzählen:

"Moment, ich muß das Steuergerät nur noch einmal kurz zu Wimmer schicken"????

Gruß Björn

solange sich die schlüsselnummer nicht ändert, bezahlt man keinen cent mehr....

Von diesem "Mehrwertaufschlag" habe ich auch schon bei einigen gehört. Nach dem Motto, dass nach einem Tuning ein höherer Fahrzeugwert zu versichern ist. Was dabei rauskommt sind ja auch nur geringe Beträge. Das kann man ja verschmerzen.

@i need nos

Bei mir stehen jetzt 165kw im Schein. Da dieser Wert so vollkommen mit dem des "großen" 1.8T übereinstimmt, hatte ich befürchtet, dass ich umgestuft werde aber alles ist beim alten geblieben :)

Themenstarteram 15. Dezember 2004 um 17:00

Hallo,

war heute kurz bei meinem Versicherungs- Menschen.

Der meinte die Kollegin vom call-Center hat bestimmt die falschen Drogen genommen.

Also kurz unterm Strich.

Die HDI erhebt keinen Aufschlag.

Habe ich mir gleich schriftlich geben lassen!!!

Bei wimmer angerufen und nen Termin ausgemacht.

Jetzt hoffe ich bloß noch das der Chip was bringt :D

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