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Windschutzscheibe austauschen...Steinschlag

Themenstarteram 20. Dezember 2006 um 16:04

Hab noch eine Frage,

muss evtl. meine Windschutzscheibe austauschen lassen, Steinschlagschaden (noch klein). Jetzt die Frage: muss es eine "Orginal Volvo Scheibe" sein, wenn ja warum?

Meine Werkstatt will mir da eine "andere" einbauen.

Das ganze werde ich wohl erst im Frühling machen lassen, aber schon mal die Info wäre gut.

Danke

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21 Antworten

ich denke es kann auch eine andere sein doch ob die dem Grünkeil drin hat ? also ich möchte den nicht missen

Also ich habe sie bei mir einem Scheibenhändler reinmachen lassen. Volvo hat meines wissen nach die scheiben von Pilkington drin und die meisten Händler(gute) nutzen diese auch wieder. Sollte eigentlich kein Thema sein es ausserhalb ein Volvo Werkstatt zu machen.

Ich war letztes Jahr bei CarGlass gewesen, meine Scheibe war nach 10 Jahre ziemlich verkratzt. Eigentlich wollte ich nur nach einem Preis fragen. Er bot mir sofort eine neue Scheibe an, die Eigenbeteiligung von 150,- Euro wolle er auch übernemmen. Bei hochpreisigen Volvo-Scheiben sei das keine Problem. Bei einer Nachfrage bei Volvo, ob sie auch die Eigenbeteiligung übernehmen können, erntet ich nur Kopfschüttleln und komische Blicke.

Die Scheibe selber war nicht von Volvo, sondern Erstausstatterqualität. Angeblich kommt sie aus dem gleichen Glaswerk, aus dem sich auch Volvo bedient. Steht nur nicht Volvo drauf, hat aber oben auch die Abdunklung. War mir auch egal. Jetzt nach einem Jahr sieht die Scheibe immer noch wie neu aus.

Fazit: Neue Scheibe und nichts dazu bezahlt

Gruß Holger

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Holger-TDI

Bei einer Nachfrage bei Volvo, ob sie auch die Eigenbeteiligung übernehmen können, erntet ich nur Kopfschüttleln und komische Blicke.

Das Kopfschütteln des Volvo-Händlers ist ja auch berechtigt, da es sich hierbei um Versicherungsbetrug handelt.

Immer das leidige Thema Selbstbeteiligung.

Viele von Euch kennen schon was jetzt kommt, aber es muss dennoch sein, denn wir wollen hier ja niemanden zum VERSICHERUNGSBETRUG anstiften.

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal ein der Link dazu auf der M-T-Seite

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder auf der Homepage des ZDA ( Zentralverband Deutscher Autoglaser ) im Forum unter Versicherungsbetrug / Unlauterer Wettbewerb nachlesen.

 

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

Hmmmm.....

Wenn ich den Verkäufer frage, wie ich die Selbstbeteiligung bezahlen soll und er mir dann erzählt, dass er diese übernimmt und ich mir keine Gedanken machen muss, kann ja von Versicherungsbetrug meinerseits keine Rede sein. Oder? Wie soll ich wissen, wie der Verkäufer mit der Versicherung abrechnet.

Letztens endes baut er ja auch keine Originalscheibe ein, die ja auch viel teuer ist, sondern nur Erstausstatterqualität. Wie er diesen Preisvorteil verrechnet liegt ja kaum in meinen Einflußbereich.

Holger

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Holger-TDI

Wie soll ich wissen, wie der Verkäufer mit der Versicherung abrechnet.

Da der Versicherungsvertrag unterschrieben wurde ist man auch gesetzlich dazu verpflichtet, die dazugehörigen AKBs der Versicherungen zu lesen, denn man unterschreibt ja auch dafür, dass man sie gelesen hat und damit einverstanden ist.

Wenn man nun eine Selbstbeteiligung hat, dann muss man davon ausgehen, dass man diese auch bezahlen muss. Im Zweifelsfall muss man seiner Versicherung anrufen und denen mitteilen, dass man trotz bestehender SB noch keine entrichtet hat. Darauf hin kann man seinen Anteil der Versicherung überweisen.

Es geht nicht darum, welchen Preisvorteil der Betrieb dadurch hat, sondern es geht darum, wie gross der entstandene Schaden für den Kunden ist. Der entstandene Schaden für den Kunden ist der Betrag, den der Kunde bezahlen muss, wenn er den Schaden an den Betrieb direkt bezahlt und selbst mit der Versicherung abwickelt. Und von diesem entstandenen Schaden wird die SB fällig.

Selbstabrechnung des Kunden :

Die Rechnung lautet z.B. 500 Euro

Kunde bezahlt an Betrieb 500 Euro

Entstandener Schaden für den Kunden 500 Euro

Versicherung an Kunden 500-SB = 350 Euro

Direktabwicklung des Betriebes mit der VS:

Die Rechnung lautet z.B. 500 Euro

Kunde bezahlt an Betrieb 150 Euro SB

Versicherung an Betrieb 500-SB = 350 Euro

Entstandener Schaden 500 Euro

 

Und nun der Betrugsfall :

Direktabwicklung des Betriebes mit der VS:

Die Rechnung lautet z.B. 500 Euro

Kunde bezahlt an Betrieb 0 Euro trotz 150 SB

Versicherung an Betrieb 350 Euro

Entstandener Schaden 350 Euro

Also hat die Versicherung den kompletten entstandenen Schaden bezahlt, obwohl der Kunde sich vertraglich verpflichtet hat sich mit 150 Euro am entstandenen Schaden zu beteiligen.

Das gleiche gilt auch bei Gutschriften, Tank- und Einkaufgutscheinen, Werbeverträge in Verbindung mit der Abrechnnung über die TK und alle anderen "Rabatte", die man bei der Abrechnung über die Versicherung von einem Betrieb sozusagen "geschenkt" bekommt, da alle Rabatte in jeder Form auch immer gestaltet, nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Also immer Vertrag lesen auch die Anhänge und Kleingedrucktes, Vertrag verstehen und dann erst unterschreiben, denn dann ist man vor bösen Überraschungen und falschen Aussagen von Betrieben sicher.

Ich habe mal ein bißchen gegoogelt. Scheint ja wirklich eindeutig zu sein, dass sowas nicht erlaubt ist.

Auf jeden Fall scheint aber die Übernahme der Eigenbeteiligung eine gängige Praxis zu sein. Fast alle (außer Volvo) boten mir diese Möglichkeit an. Und ich glaube, die Meisten werden dieses Angebot bestimmt nicht ausschlagen.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Das gleiche gilt auch bei Gutschriften, Tank- und Einkaufgutscheinen, Werbeverträge in Verbindung mit der Abrechnnung über die TK und alle anderen "Rabatte", die man bei der Abrechnung über die Versicherung von einem Betrieb sozusagen "geschenkt" bekommt, da alle Rabatte in jeder Form auch immer gestaltet, nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Also da komme ich jetzt nicht ganz mit.

Schaden ist entstanden, Schaden wird repariert, der Glaser meiner Wahl bekommt von mir 150€ SB, ich bekomme eine Quittung, beim rausgehen bekomme ich nen Tankgutschein über 25€.

Dieser Tankgutschein gehört jetzt meiner Versicherung obwohl ich korrekt abgewickelt habe?

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Also da komme ich jetzt nicht ganz mit.

Schaden ist entstanden, Schaden wird repariert, der Glaser meiner Wahl bekommt von mir 150€ SB, ich bekomme eine Quittung, beim rausgehen bekomme ich nen Tankgutschein über 25€.

Dieser Tankgutschein gehört jetzt meiner Versicherung obwohl ich korrekt abgewickelt habe?

Der Tankgutschein gehört der Versicherung, da er mit dem Austausch der Scheibe über die Teilkasko in Verbindung steht.

Denn der entstandene Schaden für den Kunden ist um 25 Euro niederer, da er den Gutschein als Gegenleistung für den Scheibenaustausch erhalten hat. Hätte er die Scheibe nicht austauschen oder reparieren lassen, dann hätte er den Gutschein nicht erhalten.

Anderst würde es aussehen, wenn jeder Kunde der den Betrieb verlässt einen Tankgutschein erhalten würde, egal ob er etwas reparieren lassen hat oder nicht. Also auch dann, wenn jemand nur nach dem Weg gefragt hat. Dann wäre der Tankgutschein keine Zugabe zum Scheibenaustausch, sondern eine nette Geste an ALLE Besucher des Betriebes.

Würde ich einen Tankgutschein über 150€ bekommen, müßte ich dir 100% zustimmen, da offensichtlich.

Da ich nun aber nicht täglich zum Autoglaser gehe, kann ich ja gar nicht wissen ob nicht doch jeder der den Laden verläßt einen Gutschein bekommt.

Was wohl mein Sachbearbeiter mit dem Gutschein macht, wenn ich den auf dem Postweg mit Vermerk Rabatt auf SB zu ihm schicke?

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Würde ich einen Tankgutschein über 150€ bekommen, müßte ich dir 100% zustimmen, da offensichtlich.

Wo liegt der Unterschied ?

Der Straftatbestand ist der gleiche.

Wenn einer Dein Auto demoliert, dann kommt es ja auch nicht darauf an, ob er dies komplett macht, oder nur an den Türen. da sagt doch auch niemand, das macht doch nichts, denn es war ja nur ein bischen Vandalismus.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Was wohl mein Sachbearbeiter mit dem Gutschein macht, wenn ich den auf dem Postweg mit Vermerk Rabatt auf SB zu ihm schicke?

Probiere es doch einfach einmal aus !!!

Ich wüsste allerdings, was die Wettbewerbszentrale oder der Zentralverband Deutscher Autoglaser mit dem Betrieb machen würden, wenn dort der Gutschein und eine Eidesstattliche Erklärung über den Ablauf von Dir vorliegen würden.

am 21. Dezember 2006 um 21:11

Jetzt mußt Du mir nur noch erklären wie man bei fahrlässigem Handeln den Tatbestand des Betrugs erfüllt (§263 StGB).

Du hast zwar recht, wenn aber jmd. handelt wie oben beschrieben, dann wird es schwierig da einen Vorsatz zu sehen, zumindest auf Seiten des Kunden. Auf Seiten des Verkäufers/Glasers ist das natürlich Betrug

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von frisbeee

Jetzt mußt Du mir nur noch erklären wie man bei fahrlässigem Handeln den Tatbestand des Betrugs erfüllt (§263 StGB).

Das muss ich nicht erklären, denn das haben die Gerichte schon längst getan und die sollten wohl recht haben, da es mehrere Urteile dazu gibt und dort ist genau der §263 ausdrücklich erwähnt. Denn man merke sich immer : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ich habe es zwar oben schon geschrieben, da aber einige "vergessen" haben die Urteile auch zu lesen :

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder auf der Homepage des ZDA ( Zentralverband Deutscher Autoglaser ) im Forum unter Versicherungsbetrug / Unlauterer Wettbewerb nachlesen.

Hallo zusammen,

sorry für den Nachpost, aber ich hatte den zweiten Teil der Antwort vergessen einzufügen :

Zitat:

Original geschrieben von frisbeee

Du hast zwar recht, wenn aber jmd. handelt wie oben beschrieben, dann wird es schwierig da einen Vorsatz zu sehen, zumindest auf Seiten des Kunden. Auf Seiten des Verkäufers/Glasers ist das natürlich Betrug

Der Vorsatz liegt klar auf der Hand, denn man hat wissentlich einen Vertrag unterschrieben, bei dem man sich verpflichtet hat am entstandenen Schaden mit der SB zu beteiligen. Hält man sich nicht an diesen Vertrag, dann ist dies Vorsatz.

Im übrigen begeht der Betrieb keinen Betrug, sondern nur "Anstiftung zum Betrug", da er nicht der Vertragspartner der Versicherung ist.

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