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Windschutzscheibe durch Böller zerstört
Hallo Leute
haben ein Problem und zwar ist vorhin ein Böller aus Versehen auf die Windschutzscheibe eines Freundes geflogen und diese ist nun kaputt! Meine Frage jetzt: Wenn er damit zu Carglass geht übernimmt das die Teilkasko?
mfg
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24 Antworten
Hallo,
was versteht du unter "kaputt"? Ist die Scheibe gerissen/gebrochen? Hätte gar nicht gedacht, dass ein Böller, der ja runter rollt, sowas schaffen kann.
Wenn Teilkasko besteht und es sich um einen Bruchschaden an der Verglasung des Fahrzeuges handelt, wird dieser von der Versicherung reguliert, unter Abzug einer evtl. Selbstbeteiligung. Vorsorglich würde ich mal in den Vertrag schauen, ob hier was mit Werkstattbindung vereinbart wurde und ob die sich auch auf den Glasbruchschaden bezieht.
Ob das nun Carglass oder eine andere Werkstatt macht, ist im Prinzip egal. Wenn du eine Reparatur der Scheibe, also ohne Austausch, meinst, ist das nicht bei jedem Schadenbild möglich. Bei Reparatur entfällt der Abzug der Selbstbeteiligung.
Gruß
traumzauber
hi danke schonmal für die antwort! also da wo der böller explodiert ist, ist halt glas abgeplatzt und rundherum sind risse in der scheibe!
kann er dann einfach zum autoglaser gehen und sagen das ein Böller drauf gefallen ist und die scheibe deswegen kaputt ist? spielt es eine rolle wer der verursacher ist?
Zitat:
Original geschrieben von gregmaster
hi danke schonmal für die antwort! also da wo der böller explodiert ist, ist halt glas abgeplatzt und rundherum sind risse in der scheibe!
kann er dann einfach zum autoglaser gehen und sagen das ein Böller drauf gefallen ist und die scheibe deswegen kaputt ist? spielt es eine rolle wer der verursacher ist?
...war der Böller mit Reißnägel veredelt???
nein! war son dicker kanonenschlag! hätte das auch niemals für möglich gehalten!
Die guten Polen böllen genommen :-)
Glasbruch ist Glasbruch solange es kein Vorsatz war.
aber fahrlässigkeit vom Werfer... somit bezahlt die TK nicht´s... sondern eher die Privathaftpflicht vom Werfer...
Zitat:
Original geschrieben von Epex121
aber fahrlässigkeit vom Werfer... somit bezahlt die TK nicht´s... sondern eher die Privathaftpflicht vom Werfer...
Wenn aber der Werfer nicht aufzutreiben ist? Wird ja wohl die TK zahlen.
Hab gestern auch irgendwo gelesen, dass die TK auch andere Schäden bezahlt, die durch Feuerwerkskörper entstehen an Autos. Kann das irgendwie kaum glauben.
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Zitat:
Original geschrieben von Epex121
aber fahrlässigkeit vom Werfer... somit bezahlt die TK nicht´s... sondern eher die Privathaftpflicht vom Werfer...
Wenn aber der Werfer nicht aufzutreiben ist? Wird ja wohl die TK zahlen.
Hab gestern auch irgendwo gelesen, dass die TK auch andere Schäden bezahlt, die durch Feuerwerkskörper entstehen an Autos. Kann das irgendwie kaum glauben.
Dann schon...
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Zitat:
Original geschrieben von Epex121
aber fahrlässigkeit vom Werfer... somit bezahlt die TK nicht´s... sondern eher die Privathaftpflicht vom Werfer...
Wenn aber der Werfer nicht aufzutreiben ist? Wird ja wohl die TK zahlen.
Hab gestern auch irgendwo gelesen, dass die TK auch andere Schäden bezahlt, die durch Feuerwerkskörper entstehen an Autos. Kann das irgendwie kaum glauben.
fällt unter Brandschäden und ist somit versichert in der TK !
Scheibe Kaputt => Teilkaskoschaden | Glasbruch
Wurde die Scheibe fahrlässig zerstört haftet der Verursacher, der ja bekannt ist.
Link editiert wegen Werbung, TAlFUN, MT Moderation
teilkasko zahlt wenn unbekannter verursacher, aber da haste ne selbstbeteiligung. Intelligenter ises wenn du es deiner haftpflicht meldest und die es bezahlen, weil keine selbstbeteiligung... der böller is dir aus der hand gerutscht oder?
Zitat:
Original geschrieben von Freakability
teilkasko zahlt wenn unbekannter verursacher, aber da haste ne selbstbeteiligung. Intelligenter ises wenn du es deiner haftpflicht meldest und die es bezahlen, weil keine selbstbeteiligung... der böller is dir aus der hand gerutscht oder?
Die KFZ Haftpflicht kommt hier nicht zum tragen, denke du meinst die Privathaftpflicht. Diese zahlt jedoch keine Schäden an PKWs.
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Die KFZ Haftpflicht kommt hier nicht zum tragen, denke du meinst die Privathaftpflicht. Diese zahlt jedoch keine Schäden an PKWs.
Nicht ganz richtig.
Meine Privathaftpflicht zahlt nicht für Schäden an meinem PKW.
Verursache ich z.B. als Radfahrer, Fußgänger einen Sachden an einem fremden PKW dann schon.
Gruß
Frank
Moin,
also die Versicherung (Teilkasko) zahlt bei Glasschäden auch Vorsatz.
Gab hier schon andere Fälle, wie zb. Scheibenwischer gewechselt, und der Arm knallte auf die Scheibe.
Scheibe kaputt etc.
Oder zb. Auto beim Baumarkt beladen, Bretter durchgeschoben, Scheibe kaputt.
Check deinen Versicherungsvertrag wegen der Werkstattbindung, falls Ok, dann ab zur Werkstatt.
Gruß Dennis