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Windschutzscheibe tauschen

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 3. Dezember 2010 um 16:16

Hallo Talker

Ich hab mal ne Frage und zwar es geht um meine Windschutzscheibe, ich würde diese gerne erneuern lassen .Habe keine Steinschläge nur ne MENGE Kratzer die meine sicht in der Nacht einschränken.

Ich bin bei der Huk 24 mit Kasko Select(Die Kasko SELECT ist eine Variante der Kaskoversicherung für PKW-Verträge in unserem neuen Tarif. Bei einem Kaskoschaden übernimmt die HUK-COBURG als Regulierungspartner der HUK24 die Auswahl der Werkstatt. Durch schnellere Abläufe und Großkundenkonditionen ergeben sich für uns Kostenvorteile, die wir konsequent an Sie weitergeben; Ihr Kaskobeitrag wird dadurch geringer.) kriege dadurch 20 % Rabatt. und ne TK SB hab von 150€

Wenn ich die Scheibe tauschen lasse, bezahle ich den vollen betrag oder nur die SB?

Hat jemand schonmal die Erfahrung mit der Huk 24 gemacht ?

ps. Irgendwie traue ich mich nicht anzurufen und zu fragen ob es möglich wäre, da ich ja kein Steinschlag habe.

mfg

micha

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

bei einem Kasko-Select-Vertrag entscheidet die Versicherung, wo Du das Fahrzeug instandsetzen lassen musst. Wird die Scheibe getauscht, dann ist auf alle Fälle die SB fälligt.

 

Da hier allerdings nur Kratzer vorliegen ist dies kein Fall für die Teilkasko-Versicherung, da dort ausschliesslich Glasbruch versichert ist und nicht Verschleiss.

Wird die Scheibe dennoch über die TK abgewickelt, dann liegt ein Versicherungsbetrug durch den Kunden vor.

 

Zitat:

Original geschrieben von beachi

wenn du die scheibe tauschen lassen willst, dann zahlst du nur deine sb, die 150 euro eben. soll wohl auch viele firmen geben, die dir die sb wieder zurückzahlen, dann kostet dich die scheibe nichts. musst dich mal umhören.

Zitat:

Original geschrieben von Unkiklunki

Es soll Autoglas-Firmen geben, die machen das wie folgt:

Unabhängig von Reparaturauftrag und -rechnung über den Scheibenwechsel machen die mit Dir einen eigenständigen Vertrag darüber, dass Du einen Werbeaufkleber der Firma drei Monate lang spazierenfährst.

Dafür bekommst Du dann eine Vergütung, die zufälligerweise genau in Höhe der zu zahlenden SB festgelegt wird.

Zu beiden Vorgehensweisen gibt es Gerichtsurteile welche aussagen, dass hier ein Versicherungsbetrug durch den Kunden und Anstiftung zum Versicherungsbetrug durch den Betrieb vorliegt.

 

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder im Autoglas-Infoportal nachlesen.

 

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

59 weitere Antworten
Ähnliche Themen
59 Antworten
am 3. Dezember 2010 um 16:20

Zitat:

Original geschrieben von Micha 1989

ps. Irgendwie traue ich mich nicht anzurufen und zu fragen ob es möglich wäre, da ich ja kein Steinschlag habe.

wieso? beißen die schn durchs Telefon durch? :eek: :rolleyes:

Themenstarteram 3. Dezember 2010 um 16:22

Ich hoffe nicht!

Und was ist wenn die mir eine Absage erteilen und sich das notieren?

am 3. Dezember 2010 um 16:26

Zitat:

Original geschrieben von Micha 1989

Und was ist wenn die mir eine Absage erteilen und sich das notieren?

was soll dann sein? Sollen sie dir deswegen deine Beiträge erhöhen? Das sind Auskünfte wie sie die Versicherung, Tag täglich bekommt.

Wenn es einen Smilie gäbe wo jemand mit dem Kopf auf den Tisch schlägt dann würde ich ihn genau jetzt verwenden.

wenn du die scheibe tauschen lassen willst, dann zahlst du nur deine sb, die 150 euro eben. soll wohl auch viele firmen geben, die dir die sb wieder zurückzahlen, dann kostet dich die scheibe nichts. musst dich mal umhören.

wie sich das mit der werkstattbindung verhält, musst du mal mit der huk klären. evtl. vermitteln die dir dann ne firma, wo du die scheibe wechseln lassen musst...

Zitat:

Original geschrieben von beachi

.....soll wohl auch viele firmen geben, die dir die sb wieder zurückzahlen, dann kostet dich die scheibe nichts. musst dich mal umhören.

Es soll Autoglas-Firmen geben, die machen das wie folgt:

Unabhängig von Reparaturauftrag und -rechnung über den Scheibenwechsel machen die mit Dir einen eigenständigen Vertrag darüber, dass Du einen Werbeaufkleber der Firma drei Monate lang spazierenfährst.

Dafür bekommst Du dann eine Vergütung, die zufälligerweise genau in Höhe der zu zahlenden SB festgelegt wird.

Diesen Aufkleber vergisst man dann aber dem Kunden auszuhändigen, es gibt auch nichts Näheres darüber, wie der aussehen soll und wo er hinzukleben ist (Handschuhfach-Klappe innen?).

Ein mir bekannter, hier ungenannt bleiben wollender Scheiben-Lurch hat zwar Tausende von Aufkleber-Verträgen, aber überhaupt keine Aufkleber!

Fremde Dinge geschehen in diesem Land! :cool:

Unkiklunki

 

Hallo zusammen,

bei einem Kasko-Select-Vertrag entscheidet die Versicherung, wo Du das Fahrzeug instandsetzen lassen musst. Wird die Scheibe getauscht, dann ist auf alle Fälle die SB fälligt.

 

Da hier allerdings nur Kratzer vorliegen ist dies kein Fall für die Teilkasko-Versicherung, da dort ausschliesslich Glasbruch versichert ist und nicht Verschleiss.

Wird die Scheibe dennoch über die TK abgewickelt, dann liegt ein Versicherungsbetrug durch den Kunden vor.

 

Zitat:

Original geschrieben von beachi

wenn du die scheibe tauschen lassen willst, dann zahlst du nur deine sb, die 150 euro eben. soll wohl auch viele firmen geben, die dir die sb wieder zurückzahlen, dann kostet dich die scheibe nichts. musst dich mal umhören.

Zitat:

Original geschrieben von Unkiklunki

Es soll Autoglas-Firmen geben, die machen das wie folgt:

Unabhängig von Reparaturauftrag und -rechnung über den Scheibenwechsel machen die mit Dir einen eigenständigen Vertrag darüber, dass Du einen Werbeaufkleber der Firma drei Monate lang spazierenfährst.

Dafür bekommst Du dann eine Vergütung, die zufälligerweise genau in Höhe der zu zahlenden SB festgelegt wird.

Zu beiden Vorgehensweisen gibt es Gerichtsurteile welche aussagen, dass hier ein Versicherungsbetrug durch den Kunden und Anstiftung zum Versicherungsbetrug durch den Betrieb vorliegt.

 

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder im Autoglas-Infoportal nachlesen.

 

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

Die Versicherung wird dir das weg Kratzer nicht übernehmen .... wenn du "Glück" hast fliegt dir den Winter ja ein Stein rein ...... abwarten.

Aber selbst wenn zahlst du immer noch dein SB über 150 Euro.

 

Bei uns im Süden hab ich nach Suche im Internet eine Firma gefunden die mir die Golf 3 Frontscheibe für < 100 Euro getauscht hat.

Alle Autoglaser, Carglass etc und so weiter (hab 4 angefragt) lagen bei 320 - 450 Euro !!

Such einfach mal bei dir in der Gegend .... und im Internet - falls du was bei dir ums Eck findest würd ich mir an deiner Stelle überlegen nach dem Winter auf Haftpflicht umzusteigen.

Bei Autos unter 4000 Euro Wert hat man doch die TK meist noch wegen der i.d.R so teuren Frontscheibe.

Und wenn Teilkasko dann eigentlich immer ohne SB .... die paar Euro mehr reissens dann auch nicht mehr. Dafür sind auch kleinere Dinge wie Frontscheinwerfer, Nebelscheinwerfer, kleiner Wildunfälle etc voll abgedeckt.......

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Zitat:

Original geschrieben von Unkiklunki

Es soll Autoglas-Firmen geben, die machen das wie folgt:

Unabhängig von Reparaturauftrag und -rechnung über den Scheibenwechsel machen die mit Dir einen eigenständigen Vertrag darüber, dass Du einen Werbeaufkleber der Firma drei Monate lang spazierenfährst.

Dafür bekommst Du dann eine Vergütung, die zufälligerweise genau in Höhe der zu zahlenden SB festgelegt wird.

Zu beiden Vorgehensweisen gibt es Gerichtsurteile welche aussagen, dass hier ein Versicherungsbetrug durch den Kunden und Anstiftung zum Versicherungsbetrug durch den Betrieb vorliegt.

[...], da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Völlig richtige Darstellung von Autoglasmeister - Chapeau!

Aber:

Erfolgt der Abschluss des Werbevertrages mit dem Aufkleber nicht in erkennbarer Weise in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Scheibenreparatur, sondern beispielsweise 6 - 9 Monate oder erst 1 Jahr später, dann ist eine Rabattierung der "alten" Scheibenreparatur, die ganz klar dem Versicherer zustand/zusteht, m.E. nicht mehr gegeben.

Je weiter der Reparaturtermin und der Werbevertragstermin auseinander liegen, um so weniger kann eine "vernebelte" Rabattierung der Scheibenreparatur als gegeben angesehen werden.

Ist also alles eine Frage der Zeit! :cool:

Wer will denn justiziabel belegen, dass ein 1 Jahr später abgeschlossener Werbevertrag überhaupt noch einen Bezug zur damaligen Scheibenreparatur hat?

Unkiklunki

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Unkiklunki

Wer will denn justiziabel belegen, dass ein 1 Jahr später abgeschlossener Werbevertrag überhaupt noch einen Bezug zur damaligen Scheibenreparatur hat?

Indem man einen Selbstzahler oder jemanden, welcher keine Scheibe dort austauschen liess, in diesen Betrieb schickt und um einen Werbevertrag bittet.

Bekommt er dann auch die 150 Euro, dann wäre alles in Ordnung. Wird hingegen der Werbevertag nicht gewährt, dann ist die Verbindung zwischen Werbevertrag und Abrechnung über eine Versicherung zweifelsfrei erwiesen.

Auch können die Jusitzbehörden Einsicht in die Buchhaltungsunterlagen nehmen und somit herausfinden, wer einen Werbevertag erhielt und ob dies in Zusammenhang mit einer bezahlten ( oder wahrscheinlich eher NICHT bezahlten ) Selbtbeteiligung stehen wird. Die Summe der Einzelfälle ergibt das Gesamtbild, nach der eine Beurteilung der Vorgänge vorgenommen wird.

 

Aber eigentlich auch egal, denn welcher Fahrzeughalter mit gesunden Menschenverstand gibt freiwillig sein Fahrzeug in die Hände von jemandem, von dem er weiss, dass dieser unseriös handelt. Denn wenn dieser schon seine Kunden zum Versicherungsbetrug anstiftet, dann wird man auch davon ausgehen können, dass dieser es mit der Ehrlichkeit gegenüber seinen Kunden wohl auch nicht so genau nehmen wird.

Ein Problem, Kratzer sind kein Steinschlag, fragt man deshalb bei der Versicherung an, die als Schaden abgelehnt werden, und man hat ein paar Wochen später einen Steinschlag zu melden, kommt die Versicherung in selben Zug mit einer Strafanzeige wegen Vers. Betrugs.

Mit Aktenzeichen der Polizei lässt sich zwar der Betrug noch vor der Gerichtsverhandlung vom Tisch holen, aber die Vertragskündigung nicht.

Das war die HUK Coburg im April 1985..

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Zitat:

Original geschrieben von Unkiklunki

Wer will denn justiziabel belegen, dass ein 1 Jahr später abgeschlossener Werbevertrag überhaupt noch einen Bezug zur damaligen Scheibenreparatur hat?

Indem man einen Selbstzahler oder jemanden, welcher keine Scheibe dort austauschen liess, in diesen Betrieb schickt und um einen Werbevertrag bittet.

Bekommt er dann auch die 150 Euro, dann wäre alles in Ordnung. Wird hingegen der Werbevertag nicht gewährt, dann ist die Verbindung zwischen Werbevertrag und Abrechnung über eine Versicherung zweifelsfrei erwiesen.

Dadurch ist überhaupt nichts bewiesen.

Der Betriebsinhaber ist nicht verpflichtet, mit jedem dahergelaufenen Hansel einen Werbevertrag abzuschliessen. Er kann das auch nur Mittwochsnachmittags machen oder nur Freitags. Und nur bei Fahrzeugen oder Nasen, die ihm genehm sind. Oder nur alle drei Wochen, etc. etc.

 

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

 

Auch können die Jusitzbehörden Einsicht in die Buchhaltungsunterlagen nehmen und somit herausfinden, wer einen Werbevertag erhielt und ob dies in Zusammenhang mit einer bezahlten ( oder wahrscheinlich eher NICHT bezahlten ) Selbtbeteiligung stehen wird. Die Summe der Einzelfälle ergibt das Gesamtbild, nach der eine Beurteilung der Vorgänge vorgenommen wird.

Falsch!

Justiziell ist jeder Einzelfall zu bewerten.

Dazu ist aber erst einmal die Einleitung eines Strafverfahrens notwendig, und die gibt es nur bei vorliegendem Tatverdacht.

Woraus konstruiert man diesen denn dann?

Weil ein Geschäftsinhaber/Autoglaser mal keinen Werbevertrag abschliessen wollte?

Oder weil er mal einen abgeschlossen hatte?

Und den für die Einsichtnahme in die Buchungsunterlagen zwingend notwendigen Durchsuchungsbeschluss wird der Ermittlungsrichter ganz sicher nicht auf Grund eines willkürlich nicht abgeschlossenen Werbevertrags mit einem Selbstzahler oder mit jemandem, der überhaupt keinen Scheibenbezug hat, erlassen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Aber eigentlich auch egal, denn welcher Fahrzeughalter mit gesunden Menschenverstand gibt freiwillig sein Fahrzeug in die Hände von jemandem, von dem er weiss, dass dieser unseriös handelt. Denn wenn dieser schon seine Kunden zum Versicherungsbetrug anstiftet, dann wird man auch davon ausgehen können, dass dieser es mit der Ehrlichkeit gegenüber seinen Kunden wohl auch nicht so genau nehmen wird.

Eine gar verwegene Theorie!

Unkiklunki

Zwischenfrage:

Gilt eigentlich eine Heckscheibe, bei der die Heizdrähte beschädigt sind

(und daher die Heckscheibenheizung nicht mehr vollständig funktioniert),

auch als Glasschaden?

Grüße Klaus

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Klausel

Gilt eigentlich eine Heckscheibe, bei der die Heizdrähte beschädigt sind

(und daher die Heckscheibenheizung nicht mehr vollständig funktioniert),

auch als Glasschaden?

Nein, denn versichert ist Glasbruch.

 

Zitat:

Original geschrieben von Unkiklunki

...

Ich hab mir das Zitieren erspart, denn so viel Text zu zitieren, welcher eine Straftat schönreden soll, weil man eventuell nicht erwischt wird, lohnt sich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Klausel

Zwischenfrage:

Gilt eigentlich eine Heckscheibe, bei der die Heizdrähte beschädigt sind

(und daher die Heckscheibenheizung nicht mehr vollständig funktioniert),

auch als Glasschaden?

Grüße Klaus

Nein!

Das ist ein Heckscheiben-Heizungsschaden, mithin kein kaskorelevanter Glasschaden.

Das Glas ist mitnichten beschädigt.

Unkiklunki

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