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Winterräder ohne RDK ab EZ 09/14

BMW
Themenstarteram 7. November 2014 um 8:48

Guten Morgen zusammen,

Wie verhält sich ein neuer 530D xdrive Touriing, wenn 4 Winterräder ohne Drucksensoren montiert werden ?

Dauergebimmel und wild flackernde Warnleuchten ? Oder nach anfänglichem Gepiepe ein dezentes Pictogramm im Display ?

Welche RDK Sensoren (Typenbezeichnung) sind notwendig? klar, BMW ruft die volle Packung auf, 400€.

Suche daher welche in der Bucht.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. November 2014 um 9:39

Ohne RDK gibts nur Fehlermeldung nach Fehlermeldung: geht es konkreter ??

In der Schweiz wäre dies nicht einmal erlaubt: habe ich danach gefragt ??

Hinzu kommt, dass ich mich schon frage, wie man sich einen 530D xDrive Touring leisten kann und die Drucksensoren sind dann zu teuer.: war nicht meine Frage...

Entschuldigung für diese Aussage, aber die EUR 400 fallen nun wirklich nicht ins Gewicht: Deine Liquidität wollte ich nicht wissen.

Zusammenfassung: Thread nicht gelesen oder verstanden + hochnäsige Kommentare = Setzen, 6

42 weitere Antworten
Ähnliche Themen
42 Antworten
am 7. November 2014 um 8:57

Hallo

Ohne RDK gibts nur Fehlermeldung nach Fehlermeldung. In der Schweiz wäre dies nicht einmal erlaubt. Hinzu kommt, dass ich mich schon frage, wie man sich einen 530D xDrive Touring leisten kann und die Drucksensoren sind dann zu teuer. Entschuldigung für diese Aussage, aber die EUR 400 fallen nun wirklich nicht ins Gewicht.

Themenstarteram 7. November 2014 um 9:39

Ohne RDK gibts nur Fehlermeldung nach Fehlermeldung: geht es konkreter ??

In der Schweiz wäre dies nicht einmal erlaubt: habe ich danach gefragt ??

Hinzu kommt, dass ich mich schon frage, wie man sich einen 530D xDrive Touring leisten kann und die Drucksensoren sind dann zu teuer.: war nicht meine Frage...

Entschuldigung für diese Aussage, aber die EUR 400 fallen nun wirklich nicht ins Gewicht: Deine Liquidität wollte ich nicht wissen.

Zusammenfassung: Thread nicht gelesen oder verstanden + hochnäsige Kommentare = Setzen, 6

am 7. November 2014 um 10:48

Das Thema RDK wurde hier sehr ausführlich behandelt.

Aber Achtung: Da Du auf Kommentare wie den von User bmw528ixdrive so sensibel reagierst, empfehle ich Dir, den Link nicht zu öffnen ... ;)

Gruß

Der Chaosmanager

Also nochmal konkret: Das Fahrzeug meldet, dass die Messung nicht funktioniert, man solle manuell messen und den Händler aufsuchen, Weiterfahrt erlaubt. Mit ok am I-drive bestätigen, dann nur noch zunächst kleines blinkendes, oranges Dreieck im Cockpit, später hört das Blinken auf, Dreieck bleibt aber. Habe ich auch gemacht, aber jetzt gibt es eine neue Situation, die ich von einem DEKRA-Ingineur wasserdicht erhalten habe:

Hast Du gar keine entsprechenden Sensoren im den Kompletträdern, obwohl serienmässig verbaut(wie bei mir in dem 19Zoll Sommerreifen), dann erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Autos.

Lasse jetzt bei Reifenhändler für 350€ komplett mit Montage, neu wuchten und Initialisieren nachrüsten, dafür liefert BMW nur die Teile. Und der Stundensatz ist bekannt, oder? Da ist der genannte BMW-Preis von 400€ nicht zu halten.

Gruß

Die Autoindustrie erfindet eben immer neue Mätzchen, um sich die Bilanz aufzubessern und der Verbraucher ist die gemolkene Kuh. So einen Schwachsinn braucht kein Mensch. Wir haben Jahrzehntelang die Luft in den Reifen in regelmäßigen Abständen kontrolliert und nie Probleme gehabt. Eine Reifenpanne mit Druckverlsut hatte ich in 15 Jahren einmal.

Leider ist der Umstand nicht zu ändern, der Gesetzgeber unterstützt ja die Autolobby noch; ich würde es wahrscheinlich rauscodieren lassen, für 400 € kann man einige km fahren und Spaß haben.

ich muss mich hier mal mit einer frage anschliessen.

wir haben unseren neuen (dienst)wagen bestellt, die auslieferung wird auf winterreifen, sommerreifen im kofferraum erfolgen.

kann ich davon ausgehen, dass, falls der wagen RDK haben sollte, was ich nicht wiess, ordnungsgemäss mit den entsprechenden sensoren an den WR kommt ?

wenn nicht, müsste dann nicht sofort auf kosten der leasinggesellschaft nachgerüstet werden ?

Zitat:

@perro234 schrieb am 7. November 2014 um 12:43:16 Uhr:

Die Autoindustrie erfindet eben immer neue Mätzchen, um sich die Bilanz aufzubessern und der Verbraucher ist die gemolkene Kuh. So einen Schwachsinn braucht kein Mensch. Wir haben Jahrzehntelang die Luft in den Reifen in regelmäßigen Abständen kontrolliert und nie Probleme gehabt. Eine Reifenpanne mit Druckverlsut hatte ich in 15 Jahren einmal.

Leider ist der Umstand nicht zu ändern, der Gesetzgeber unterstützt ja die Autolobby noch; ich würde es wahrscheinlich rauscodieren lassen, für 400 € kann man einige km fahren und Spaß haben.

Nicht wenn sich abgesprochen wurde und an der Reifenherstellung gespart wird ;)

am 7. November 2014 um 12:14

Zitat:

@Touranbert schrieb am 7. November 2014 um 12:19:53 Uhr:

Also nochmal konkret: Das Fahrzeug meldet, dass die Messung nicht funktioniert, man solle manuell messen und den Händler aufsuchen, Weiterfahrt erlaubt. Mit ok am I-drive bestätigen, dann nur noch zunächst kleines blinkendes, oranges Dreieck im Cockpit, später hört das Blinken auf, Dreieck bleibt aber. Habe ich auch gemacht, aber jetzt gibt es eine neue Situation, die ich von einem DEKRA-Ingineur wasserdicht erhalten habe:

Hast Du gar keine entsprechenden Sensoren im den Kompletträdern, obwohl serienmässig verbaut(wie bei mir in dem 19Zoll Sommerreifen), dann erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Autos.

Lasse jetzt bei Reifenhändler für 350€ komplett mit Montage, neu wuchten und Initialisieren nachrüsten, dafür liefert BMW nur die Teile. Und der Stundensatz ist bekannt, oder? Da ist der genannte BMW-Preis von 400€ nicht zu halten.

Gruß

:D inzwischen habe sämtliche Verbände, Berufsgruppen, Vereine, MT-User und sein neuestem auch DEKRA-Ingenieure versucht eine EG-Richtlinie zu interpretieren, so dass sie für sie wirtschaftlich am vorteilhaftesten ist ;) Gesetz wird es dadurch aber noch lange nicht.

Man muss sich das ungefähr so vorstellen:

Fahrer 1 kommt mit seinem BMW zum Reifenhändler und braucht Winterreifen. Da gerade die Sensoren vorrätig sind, wird man ihm natürlich erklären, dass die Sensoren zwingend notwendig sind und man ohne Sensoren die ABE verliert. 10 min später kommt Fahrer2 mit seinem Audi zum gleichen Händler und will ebenfalls Winterräder. Leider sind die Sensoren aber gerade nicht zu bekommen. Also wird man ihm erklären, das die Dinger total unnütz sind und gar nicht vorgeschrieben sind, weil das Auto vor dem 01.11.14 zugelassen wurde und man ruhig ohne fahren kann.

Fahrer 1 und 2 werden bei nächster Gelegenheit in MT schreiben, dass sie aus wasserdichter Quelle erfahren haben, dass ........:D

 

Themenstarteram 7. November 2014 um 12:25

... bei mir ist es so, das halt vom letzten 530D der Satz Winterräder wieder verwendet werden soll. Die Felgen sind aus dem freien Zubehör und das wird eh erst mal fummelig, welche Sensoren da passen. Deshalb auch die Überlegung, auf einen Satz Original BMW Felgen umzurüsten.

Habe nen neuen A8, der ist bezüglich der gesamten IT/ Multimedia-Landschaft wesentlich primitiver - benötigt keine Sensoren, da der Abroll-umfang über die ABS/ESP-Sensorik mit allen Rädern abgeglichen wird und ein Druckluft-Unterschied zu den anderen Rädern dann eine Warnmeldung aktiviert. Zeigt halt keinen absoluten Luftdruck an.

am 7. November 2014 um 12:56

Zitat:

@rudiratlos1 schrieb am 7. November 2014 um 13:25:46 Uhr:

 

Habe nen neuen A8, der ist bezüglich der gesamten IT/ Multimedia-Landschaft wesentlich primitiver - benötigt keine Sensoren, da der Abroll-umfang über die ABS/ESP-Sensorik mit allen Rädern abgeglichen wird und ein Druckluft-Unterschied zu den anderen Rädern dann eine Warnmeldung aktiviert. Zeigt halt keinen absoluten Luftdruck an.

Die Erklärung, dass der A8 keine Sensoren benötigen würde, DA der Abrollumfang über die Sensoren abgeglichen würde, ist so nicht ganz richtig. Dieses System hatte BMW ja bis vor kurzem auch und es funktionierte m. E. vollkommen ausreichend.

Die neue EU-Richtlinie gilt ab 1.11. d. J. auch für neu zugelassene A8 - genau wie für alle anderen Typen und Modelle der Hersteller ...

Gruß

Der Chaosmanager

am 7. November 2014 um 12:58

Zitat:

@tomwo schrieb am 7. November 2014 um 13:14:48 Uhr:

 

Fahrer 1 kommt mit seinem BMW zum Reifenhändler und braucht Winterreifen. Da gerade die Sensoren vorrätig sind, wird man ihm natürlich erklären, dass die Sensoren zwingend notwendig sind und man ohne Sensoren die ABE verliert.

... wobei festzuhalten wäre, dass die Sensoren keinen Sinn machen, wenn das Fahrzeug nicht entsprechend vorgerüstet ist (bekanntermaßen braucht jeder Sender auch einen Empfänger ...).

Gruß

Der Chaosmanager

am 7. November 2014 um 13:04

Zitat:

@scooter17 schrieb am 7. November 2014 um 12:50:05 Uhr:

ich muss mich hier mal mit einer frage anschliessen.

wir haben unseren neuen (dienst)wagen bestellt, die auslieferung wird auf winterreifen, sommerreifen im kofferraum erfolgen.

kann ich davon ausgehen, dass, falls der wagen RDK haben sollte, was ich nicht wiess, ordnungsgemäss mit den entsprechenden sensoren an den WR kommt ?

wenn nicht, müsste dann nicht sofort auf kosten der leasinggesellschaft nachgerüstet werden ?

Wenn der Wagen nach dem 1. November zugelassen wird, ist RDK Vorschrift und dann müssten auch die Winterräder mit RDK-Sensoren ausgerüstet sein. Ansonsten erscheinen ja - wie bereits beschrieben - die entsprechenden Fehlermeldungen.

Bei BMW sind m. W. die Sensoren ab Fertigungsdatum März 2014 serienmäßig verbaut.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 7. November 2014 um 14:37

Nein, mittlerweile bin ich schlau. Es sind zwei Systeme zugelassen

.http://www.reifendirekt.de/.../RD-FAQs.pl?...

 

Welche Fähigkeiten muss das RDKS haben?

Bereits bei der Fahrzeugherstellung muss ein direktes oder indirektes RDKS integriert sein, eine nachträgliche Ausstattung gilt als nicht vorschriftsmäßig. Wird bei der Hauptuntersuchung ein nicht funktionsfähiges RDKS als geringer Mangel nach §29 StVZO festgestellt, ist dieser vom Fahrzeughalter unverzüglich zu beheben.

Eigenschaften des RDKS laut EU-Gesetz:

Warnung bei Druckverlust eines einzelnen Reifens (innerhalb von 10 Minuten):

20% geringer als Betriebsdruck (Pwarm) bei 1,5 bar

Warnung bei Druckverlust aller vier Reifen (plötzlicher und schleichender Verlust):

20% geringer als Betriebsdruck (Pwarm) bei 1,5 bar

Feststellung von Druckverlust bei Geschwindigkeiten von 40 km/h bis zur maximalen Fahrleistung des Pkw

Datenübertragung mit 434 MHz

Was ist indirektes RDKS?

Nutzung der vorhandenen Sensoren des ESP/ABS durch Ermittlung des Reifendrucks über die Reifendrehzahl und Senden der Daten an die zentrale Steuereinheit (ECU = Electronic Control Unit)

Bei Druckverlust:

Feststellung einer erhöhten Drehzahl des Reifens durch das System

Anzeige auf dem Display als Warnung für den Fahrer

Vergleich zum direkten RDKS:

ungenauer (z.B. keine Angabe des genauen Druckverlusts und Temperaturmessung)

weniger Komfort (z.B. keine Messung des Reifendrucks bei Stillstand des Fahrzeugs)

kein zusätzlicher Aufwand beim Reifenwechsel, da keine Sensoren in den Reifen beachtet werden müssen

Zitat:

@tomwo schrieb am 7. November 2014 um 13:14:48 Uhr:

Zitat:

@Touranbert schrieb am 7. November 2014 um 12:19:53 Uhr:

Also nochmal konkret: Das Fahrzeug meldet, dass die Messung nicht funktioniert, man solle manuell messen und den Händler aufsuchen, Weiterfahrt erlaubt. Mit ok am I-drive bestätigen, dann nur noch zunächst kleines blinkendes, oranges Dreieck im Cockpit, später hört das Blinken auf, Dreieck bleibt aber. Habe ich auch gemacht, aber jetzt gibt es eine neue Situation, die ich von einem DEKRA-Ingineur wasserdicht erhalten habe:

Hast Du gar keine entsprechenden Sensoren im den Kompletträdern, obwohl serienmässig verbaut(wie bei mir in dem 19Zoll Sommerreifen), dann erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Autos.

Lasse jetzt bei Reifenhändler für 350€ komplett mit Montage, neu wuchten und Initialisieren nachrüsten, dafür liefert BMW nur die Teile. Und der Stundensatz ist bekannt, oder? Da ist der genannte BMW-Preis von 400€ nicht zu halten.

Gruß

:D inzwischen habe sämtliche Verbände, Berufsgruppen, Vereine, MT-User und sein neuestem auch DEKRA-Ingenieure versucht eine EG-Richtlinie zu interpretieren, so dass sie für sie wirtschaftlich am vorteilhaftesten ist ;) Gesetz wird es dadurch aber noch lange nicht.

Man muss sich das ungefähr so vorstellen:

Fahrer 1 kommt mit seinem BMW zum Reifenhändler und braucht Winterreifen. Da gerade die Sensoren vorrätig sind, wird man ihm natürlich erklären, dass die Sensoren zwingend notwendig sind und man ohne Sensoren die ABE verliert. 10 min später kommt Fahrer2 mit seinem Audi zum gleichen Händler und will ebenfalls Winterräder. Leider sind die Sensoren aber gerade nicht zu bekommen. Also wird man ihm erklären, das die Dinger total unnütz sind und gar nicht vorgeschrieben sind, weil das Auto vor dem 01.11.14 zugelassen wurde und man ruhig ohne fahren kann.

Fahrer 1 und 2 werden bei nächster Gelegenheit in MT schreiben, dass sie aus wasserdichter Quelle erfahren haben, dass ........:D

Es ist auch interessant, welche Verschwörungstheorien hier aufgeführt werden. Was glaubst Du denn, was in Deutschland passiert, wenn Du die techn. Erstausrüstung eines Fahrzeugs veränderst. Und was hat eine Prüforganisation davon, wenn Deine allg. Betriebserlaubnis erloschen ist???

Es ist nun mal leider so, dass BMW schon vor der gesetzl. Frist begonnen hat, dass sensorische System in Teilen seiner Typen einzubauen. Und wenn es original drin ist und Du montierst wissentlich Kompletträder ohne Sensoren, dann keine ABE mehr. Übrigens kenne ich schon einen Reifenhändler, der so seine Probleme mit Kunden hat, die die Montage der Sensoren ablehnen. Der lässt sich den Verkauf der RDKS-losen Räder quittieren, so dass dann die schlauen Sparbrötchen im Falle eines Problems sich nicht dumm stellen können und schieben es auf den inkompetenten Händler.

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