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Winterreifen Aufkleber - wohin?
Hallo Forum,
hab mir heute meine Winterreifen auf den Golf 5 aufziehen lassen. Der KFZ Meister hat mir nen Aufkleber mitgegeben "Füre Ihre Sicherheit 190 km/h max - Volkswagen Reifen Service". Wohin klebt man das Ding - oder ist das nur pro forma, damit er sagen kann "er hats mir ja gesagt"?
Viele Grüße,
Johannes
Beste Antwort im Thema
.
Mal ehrlich: Habt Ihr sonst keine Probleme?
ist doch sch...egal wohin damit, oder nicht?
ps: einfach 'V'-Winterreifen kaufen, dann erspart mal sich den Sticker
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33 Antworten
das ist nur der hinweis an den fahrer, wenn du der einzige bist der das auto fährt kannst de den weglassen
edit: wie du richtig vermutest ist das die absicherung der werkstatt, das du informiert worden bist
Hallo,
es musst im Sichtfeld des Fahrers sein.
Es wird bei "einigen" Allgemeinen Verkehrskontrollen sogar drauf geachtet ,das es vorhanden ist ,falls Winterreifen drauf sind.
Bei mir wurde er neben dem Lichtschalter geklebt ,und nicht bemängelt
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von DocSomma
Hallo,
es musst im Sichtfeld des Fahrers sein.
Es wird bei "einigen" Allgemeinen Verkehrskontrollen sogar drauf geachtet ,das es vorhanden ist ,falls Winterreifen drauf sind.
Bei mir wurde er neben dem Lichtschalter geklebt ,und nicht bemängelt
Mfg
aber ne pflicht ist das net ? oder?
Voll aufs Tacho....einfach drauf....oder aufn Spiegel....
Mein Gott...keine eigene Meinung??????
Kleb dir das Ding evtl auf die Innenseite von der Brille (falls du eine hast) dann weißte immer AAAAHHHH ich darf nur 210 fahren.....
Zitat:
Original geschrieben von meili
aber ne pflicht ist das net ? oder?
Doch, der Aufkleber im Blickfeld des Fahrers ist vorgeschrieben und Verstöße dagegen können mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 5 Euro geahndet werden. Die Werkstätten bringen den Aufkleber meistens nichts selbst an, weil sie wissen, dass viele Leute allergisch reagieren, wenn man ihr Heiligtum verschandelt, indem man den Aufkleber irgendwo mitten aufs Armaturenbrett klebt. Also geben sie den Aufkleber dem Kunden nur mit, und der soll ihn dann selbst irgendwo anbringen, wo er es eben für richtig hält.
Heya,
ich kann bei meinem Golf V ja einstellen, dass er bei überschreiten einer bestimmten Geschwindigkeit piepst. Ich nehme aber mal an, dass das den Aufkleber nicht ersetzt, oder?
(Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt...)
Elderian
Zitat:
Original geschrieben von Elderian
Heya,
ich kann bei meinem Golf V ja einstellen, dass er bei überschreiten einer bestimmten Geschwindigkeit piepst. Ich nehme aber mal an, dass das den Aufkleber nicht ersetzt, oder?
(Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt...)
Elderian
Dann töte ich deine Hoffnung hiermit mal
Der Aufkleber ist und bleibt Pflicht, trotz elektronischer Einbremsung.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Elderian
Ich nehme aber mal an, dass das den Aufkleber nicht ersetzt, oder?
Die StVZO schreibt zwar nicht ausdrücklich einen Aufkleber vor, sondern nur, dass "die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist", was also prinzipiell auch per LCD-/LED-Anzeige oder ähnliches möglich wäre. Die Angabe der Höchstgeschwindigkeit muss aber nach dem Wortlaut der StVZO immer vorhanden sein, während die Winterreifen-Warnung der MFA erst dann erscheint/ertönt, wenn die Geschwindigkeit schon überschritten wurde.
Meine erst kürzlich erworbenen neuen Winterreifen sind für höhere Geschwindigkeiten ausgelget, als mein Golf laut FZ-Schein überhaupt fährt. Soweit ich weiß besteht dann KEINE Pflicht für einen Aufkleber. Könnte das bitte mal jemand dementieren oder bestätigen ?!?
Zitat:
Original geschrieben von McGolf2008
Könnte das bitte mal jemand dementieren oder bestätigen ?!?
Kein Aufkleber ist erforderlich, wenn die Winterreifen den gleichen Geschwindigkeitsindex haben, wie er auch für Sommerreifen vorgeschrieben ist. Es kann aber in Grenzfällen sein, dass ein Aufkleber notwendig ist, obwohl die Geschwindigkeit der WR höher ist als die Vmax des Fahrzeugs.
So wird beispielsweise bei einem Auto, das lt. Papieren eine Vmax von 208 km/h hat, bei Verwendung von H-Reifen ein Aufkleber notwendig sein, obwohl die H-Reifen bis 210 km/h zugelassen sind.
Das deckt sich übrigens nicht exakt mit dem Wortlaut der StVZO, wird aber von Prüfingenieuren i.d.R. so gesehen.
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
[...So wird beispielsweise bei einem Auto, das lt. Papieren eine Vmax von 208 km/h hat, bei Verwendung von H-Reifen ein Aufkleber notwendig sein, obwohl die H-Reifen bis 210 km/h zugelassen sind....
Und wo erfahre ich genau, ab wann ich nun den Aufkleber brauche? In Deinem Beispiel müsste ich also einen Aufkleber hinmachen mit 210, obwohl das Auto offiziell nur bis 208 geht? Verstehe wer kann
Die Sommereifen im Schein sind bestimmt schneller als mind. 210. Dann muss man auch bei 210 Wintereifen einen Aufkleber dranmachen, nach der Logik.
Bei meinem alten Auto hatte ich immer Aufkleber drangemacht, jetzt aber nichtmehr
Bei einem Auto, das 208 km/h erreicht, werden auch für Sommerreifen in den Papieren sicherlich V-Reifen vorgeschrieben sein*. Wenn du also Winterreifen in V-Ausführung montierst, dann brauchst du auch keinen Aufkleber.
* Edit: Da war Sp3kul4tiuS etwas schneller.
Habe den Sticker gestern weggeschmissen. Wäre beinah ausgeflippt. Sichtteststicker, Winterreifensticker....alles erstmal in die Tonne.