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Winterreifen falscher Lastindex. Müssen neue her?
Hallo, ich habe im April diesen Jahres eine Ford Galaxy WGR 1.9 TDI von 2003 gebraucht gekauft.
Bei dem Kauf waren bereits Winterreifen dabei, als ich mir die Reifen heute einmal genauer angeschaut habe (nicht nur das Profil) ist mir aufgefallen das zwei der Reifen einen Lastindex von 89 tragen und somit nur 580 kg je Reifen und 1160 kg je Achse habe.
Der Wagen hat aber vorne eine maximale Achslast von 1240 kg und an der HA 1280 Kg im Anhänger Betrieb dürfen die Achslasten sogar auf 1315 kg bzw. 1355 Kg ausgereizt werden. (Angaben Laut Fahrzeugschein)
Im Fahrzeugschein ist ein Lastindex von 97 /99 Angegeben.
Müssen die o. G. WR nun ausgetauscht werden?
Ich habe ja auch keine Möglichkeit die Achslast zu messen.
Danke für eure Hilfe.
Gruß
Hendrik
Beste Antwort im Thema
Ja, es müssen Neue her.
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21 Antworten
Ja, es müssen Neue her.
Ich habe es mir gedacht.
Danke.
Ich frage mich wie/wo manche Leute Ihre Reifen kaufen....
Immerhin ist der Ex-Besitzer ja selber schon 2 Winter mit den Reifen gefahren.
Zitat:
@Dreistein92 schrieb am 14. Oktober 2018 um 18:58:11 Uhr:
Ich frage mich wie/wo manche Leute Ihre Reifen kaufen....
Rein nach Preis und manche Firmen achten da nicht darauf, bzw leben nach dem Motto wenn der Kunde sie unbedingt will dann bekommt Er sie auch, sonst kassiert ein Anderer. Oder werden im Netz gekauft unter irgendwo montiert, wobei der Monteur anhand der Felgen nicht zwangläufig wissen kann auf welches Auto diese Räder gehören.
Zitat:
Ich frage mich wie/wo manche Leute Ihre Reifen kaufen....
Das die Felgen für deinen Wagen zugelassen sind, hast du auch kontrolliert?
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 14. Oktober 2018 um 20:02:41 Uhr:
Zitat:
Ich frage mich wie/wo manche Leute Ihre Reifen kaufen....
Das die Felgen für deinen Wagen zugelassen sind, hast du auch kontrolliert?
Tatsächlich nicht.
Ich weiß aber auch nicht wirklich auf was ich da achten muss, also bei den Felgen.
Das kannst und musst Du auch nicht wissen, als Normalmensch. Pack Dir eine Felge in den Kofferraum und frage einen Reifenhändler bei Dir um die Ecke, der nicht von einer Kette ist. Oder hast Du eine ABE/Gutachten zu der Felge? Brauchst Du sowieso, wenn es keine Ford-Original-Felge (und zwar die Richtige!) ist. Wenn es eine Ford Felge ist, mal rüber mit den Daten. Wenn es keine ist, KBA-Nummer und sonstige Daten.
Zitat:
@ikswelas schrieb am 14. Oktober 2018 um 20:57:25 Uhr:
Das kannst und musst Du auch nicht wissen, als Normalmensch. Pack Dir eine Felge in den Kofferraum und frage einen Reifenhändler bei Dir um die Ecke, der nicht von einer Kette ist. Oder hast Du eine ABE/Gutachten zu der Felge? Brauchst Du sowieso, wenn es keine Ford-Original-Felge (und zwar die Richtige!) ist. Wenn es eine Ford Felge ist, mal rüber mit den Daten. Wenn es keine ist, KBA-Nummer und sonstige Daten.
Abe habe ich keine für die Felgen.
Weiß nur das es stark angerostete Stahlfelgen sind.
Ich finde auch kurioserweise nur sehr wenige Angaben auf der Felge,
KBA : 44544
Und dann steht da noch unabhängig von der KBA 7/03 (Vielleicht das Produktionsdatum? )
Sonst finde ich nichts, keine Angabe zur Breite, keine ET, nichts.
Der Reifen mit dem Index 99/97 wäre der 195/60R16C. 215/55R16 97XL müsste auch Passen, jedenfalls bei uns in der Schweiz und den Richtigen Felgen. Dass müsste 6 x 16 sein.
Würdest Du jetzt bitte mal "Butter bei die Fische tun" und ALLE Daten nennen? Die auf den X-Felgen montierte Reifengröße ist genau (foto vielleicht, aber mit Lastindex,Geschwindigkeit, Ein Bild vom Profil, von den Schultern, der Flanke, dass man weiß, worüber wir hier reden): ____________________________________________
Zur Felge sei gesagt, sie hat die ausreichende Tragfähigkeit. Ob sie in einem Zustand ist, der eine weitere Verwendung sinnvoll erscheinen lässt, ist Deine Entscheidung. Ob sie die richtigen Maße hat, weißt Du nicht, weil du noch nicht fleißig genug warst bei der Entrostung. Die Frage ist, ob die Entrostung Dich glücklich macht bei einem Preis von 130,- € für einen Satz . Ich glaube, ich habe noch so einen Satz liegen... Bei Interesse bitte melden. Wir wissen alle, dass Exporte in die Schweiz meist mit ziemlichen Schwierigkeiten verbunden sind, wenn es sich um Waren handelt. Bei Bargeld in Millionen-Höhe wird's leichter. Da fragt auch niemand nach der Slva. Kannst Ja mal eine PN schicken.
Stahlfelgen haben oft rund um das Nabenloch noch Daten eingestanzt, u.a. das Format der Felge, ET, ggfs. Hersteller usw.
Hast Du das Auto von einem Händler gekauft und die WR waren Bestandteil des Kaufvertrages?
Wenn ja ... Gewährleistung könnte noch die Frist unter 6 Monate greifen. Dummdidumm...
Wer weis.. vielleicht wurde einfach alte winterreifen dazu gegeben, die mit dem Auto vielleicht gar nichts zu tun haben, aber den Preis beeinflussten;-)
...na ja, muss nicht sein. Aber bei der Konstellation, stark verrostete Stahlfelgen mit montierten Reifen,die nicht für dein Fahrzeug zulässig sind, würde ich jetzt Mal alles genau überprüfen...und eventuell in einen ganz neuen Satz investieren
Natürlich greift hier keine Gewährleistung, weil es sich weder um Material- noch um Verarbeitungsmängel handelt.
Sofern die Winterräder überhaupt Bestandteil des Kaufvertrages waren, muß der Verkäufer diese gegen eine geeignete/zulässige Version tauschen, damit der Käufer diese nutzen kann.
@ TE
Deine Stahlfelgen sind ok
siehe Gutachten zur ABE/KBA 44544
https://www.kronprinz-raederport.com/.../VO516010.pdf
Jetzt brauchst Du "nur" noch 2 Reifen 195/60R16 C 99/97
(99/97 = Doppelkennung des Last-Index für Einzelrad/Zwillingsbereifung)
Zitat:
Natürlich greift hier keine Gewährleistung, weil es sich weder um Material- noch um Verarbeitungsmängel handelt.
Zitat:
Sofern die Winterräder überhaupt Bestandteil des Kaufvertrages waren, muß der Verkäufer diese gegen eine geeignete/zulässige Version tauschen, damit der Käufer diese nutzen kann.
Und das hat dann nichts mit Gewährleistung zu tun?
Eine etwas seltsame Interpretation.
Sofern die WR im Kaufvertrag erwähnt wurde und in irgendeiner Form als "Winterreifen für das gekaufte Auto" beschrieben wurde, was sie ihren technischen Eigenschaften nach nicht sind, muss der Verkäufer geeigneten Ersatz bereit stellen. Dieser muss nicht neu sein.