ForumSmart 1 & 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Smart
  5. Smart 1 & 2
  6. Winterreifen für Mietfahrzeug?

Winterreifen für Mietfahrzeug?

Themenstarteram 18. Mai 2007 um 16:57

Hallo, hab mal ne Frage. Brauche für meinen neuen Smart günstige Winterreifen da ich das Auto vorerst nur 1 Jahr haben werde. Wie kann ich des denn anstellen?

thks

Ähnliche Themen
22 Antworten

Hi,

hab dasselbe Problem! ;)

Zuerst müßte man mal wissen ob der neue 42 die gleichen Felgen und Reifengröße fahren darf wie der alte. Wenn ja müßte man mal den Regionalen Gebrauchtmarkt durchsuchen.

Andernfalls halt in den sauren Apfel beißen und nen neuen Satz kaufen. Und den dann evtl. in nächsten Jahr verkaufen.

Oder aber auf die Klimaerwährmung hoffen,diesen Winter hat man die Winterreifen genau an 2 Tagen gebraucht,da hätte man den Wagen auch stehen lassen können!

Wenn man also so konsequent ist den Wagen wirklich stehen zu lassen wenn das Wetter schlecht ist geht es auch ohne!

Gruß Tobias

Themenstarteram 19. Mai 2007 um 12:13

lol...

 

aber so ein ummontieren der reifen auf die gleiche felge bringt nix oder? also meine man will ja auch nix kaputt machen bzw. vermacken....

 

grüßle smarty

ähm naja bekomms ja erst mitte juli, keine ahnung was der fahren darf und was net.. wie isses denn bei deinem? dürfte ja dann des gleiche problem sein..grüßle

Die Winterreifen vom Alten passen nicht auf den Neuen, Die Felgen haben andere Einpresstiefen. Es gibt 2 Möglichkeiten in der Miete. Einmal bieten div Reifenhändler und SC Mietwinterreifen auf Felge an, kostet aber für einen Winter gut die Hälfte des Neupreises. Oder man kauft sich einen Satz Winterreifen auf Stahlfelgen und wenn man diesen irgend wann nicht mehr braucht, verkauft man diesen wieder zB. über ebay. Gibt im allgemeinen noch gutes Geld für einen einigermaßen gepflegten Komplettradsatz Winterreifen.

Oder man fährt die 2-5 Tage wo schnee liegt (zu mindest im Flachland) etwas vorsichtiger. Denn eine gennerrelle Winterreifenplicht besteht entgegen der Allgemeinen Meinung nicht. Im Gesetz steht lediglich: "der Witterung angepasste Bereifung". Und ich behaupte mal das ein Sommerreifen mit 7mm Profiel immer noch besser ist als ein Winterreifen mit 2mm Profiel.

Gruß Ingo

am 21. Mai 2007 um 5:20

Zitat:

Original geschrieben von Ingo.M

Im Gesetz steht lediglich: "der Witterung angepasste Bereifung". Und ich behaupte mal das ein Sommerreifen mit 7mm Profiel immer noch besser ist als ein Winterreifen mit 2mm Profiel.

Bei der Argumentation bei einer Kontrolle wäre ich gerne dabei :D Ich schätze mal, die Rennleitung interessiert sich nur für das M&S- und/oder Wintersymbol auf der Reifenflanke und die Mindestprofiltiefe. Alles andere kostet 20 Euronen, bei Behinderung das Doppelte.

Arvin S.

...die EUR 20,00 wären ja noch nicht so ganz dramatisch...!

Aber wenn Deine Kaskoversicherung Dir die Schadenssumme dezimiert, weil Du mit unanpassten Pneus unterwegs warst, wirst Du Dich schon fragen, warum Du nicht die EUR 300 - 400,- investiert hast!

Desweiteren wird ja wohl die nächste Modellpflege auf sich warten lassen. Wenn Du/Ihr also auch über die erste Jahresmiete hinweg einen smarten Fortwo bewegen wollt, wovon ich mal ganz schwer ausgehe, kann man den Winterreifensatz auch längen benutzen.

Oder gemäss Ingo seiner Aussage: 3-2-1 wech...!

Gruss

Nico

am 21. Mai 2007 um 7:10

Zitat:

Original geschrieben von princeton

Aber wenn Deine Kaskoversicherung Dir die Schadenssumme dezimiert, weil Du mit unanpassten Pneus unterwegs warst, wirst Du Dich schon fragen, warum Du nicht die EUR 300 - 400,- investiert hast!

Ohne Zweifel. Man kann sogar noch einen drauf setzen: wenn's mit dem Bremsen so richtig knapp war und das Kind mit Winterreifen noch vor dem Auto gestanden wäre anstatt drunter zu liegen.....

"Jeder Meter Bremsweg weniger ist eine Woche Krankenhaus weniger"

Arvin S.

Genau.

 

PS: Der M+S Aufdruck ist ohne Relevanz (das steht auch auf meinen Sommerreifen...)

Ein Winterreifen muss das "Schneesymbol" tragen, diese ominösen Dreiecke.

am 21. Mai 2007 um 10:39

Zitat:

Original geschrieben von dns212

PS: Der M+S Aufdruck ist ohne Relevanz (das steht auch auf meinen Sommerreifen...)

Ein Winterreifen muss das "Schneesymbol" tragen, diese ominösen Dreiecke.

Leider zutreffend. Insbesondere im Offroaderbereich ist völlig absurd, was so alles M+S Symbol trägt, ebenso im - gottlob hierzulande nicht sehr verbreiteten - Nordamerika-Segment der PKW-Reifen.

Dummerweise gibt es auch für das neue Symbol keine Norm, da ist also wohl nur eine Frage der Zeit, bis das auch entwertet ist.

Arvin S.

Da es sich bei der 1 Jahr Miete, um die Miete für Werksangehörige handelt, gibt es da keine Probleme mit der Versicherung. Smart bzw. DC hat mit der Versicherung (Versicherung ist in der Miete mit drin) eine Vereinbahrung. Und zwar: Ein Mitarbeiter kann/darf im Mietmodel keine Winterreifen oder Ganzjahresreifen mitbestellen (angeblich aus Wiederverkaufsgründen), dafür ist der Mieter auch im Winter voll Versichert (vorraussetzung ist, das er nicht in Gebiete fährt, wo ausdrücklich Winterreifen Plicht besteht zB. in die Berge, Harz usw.). Natürlich sind neue Winterreifen besser, darüber muß man nicht diskutieren!

Nur würde ich zB. lieber Winterreifen mitbestellen und im Sommer von mir selbst gekaufte Breitreifen auf schönen Alus fahren, geht aber nun mal nicht. Und ich muß zugeben, ich habe im letzten Winter meine schon recht abgefahrenen (3mm) 135er Wintertrennscheiben überhaupt nicht montiert gehabt, sondern bin mit den werksseitig neuwertigen 175/195ern durchgefahren und hatte überhaupt keine Probleme.

Gruß Ingo

Vereinbarung hin oder her... (ich hoffe, der Mieter hat das schriftlich), über die STVO hilft das aber auch nicht hinweg ;-)

§ 2 Abs. 3a StVO

"Straßenbenutzung durch Fahrzeuge"

(Fassung ab Mitte 2006)

»Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.«

Danach kann ein Verwarnungsgeld von 20 Euro erhoben werden, wenn ein Auto ohne eine "an die Wetterverhältnisse angepasste" Bereifung unterwegs ist.

Wenn ein Wagen dann auch noch den Verkehr behindert, weil es mit Sommerreifen über die Straße schlittert oder liegen bleibt, macht das 40 Euro und einen Punkt im Flensburger

Zentralregister.

Na dann ......

Zitat:

Original geschrieben von dns212

Vereinbarung hin oder her... (ich hoffe, der Mieter hat das schriftlich), über die STVO hilft das aber auch nicht hinweg ;-)

§ 2 Abs. 3a StVO

"Straßenbenutzung durch Fahrzeuge"

(Fassung ab Mitte 2006)

»Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung

Danach kann ein Verwarnungsgeld von 20 Euro erhoben werden, wenn ein Auto ohne eine "an die Wetterverhältnisse angepasste" Bereifung unterwegs ist.

Wenn ein Wagen dann auch noch den Verkehr behindert, weil es mit Sommerreifen über die Straße schlittert oder liegen bleibt, macht das 40 Euro und einen Punkt im Flensburger

Zentralregister.

Da hast du sicherlich Recht. Schriftlich Ja, steht so im Intranet (werksinternes Internet) kann man sich auch ausdrucken und wenn man es trotzdem nicht glaubt auch noch mal vom Verkauf bestätigen lassen.

Da steht nichts von Winterreifen, sondern nur "geeignete Bereifung" ist halt Auslegungssache! Und solange du "Normal" vorrankommst, ist diese geeignet (zumal wir hier von Neuwertigen Reifen ausgehen können, also volles Profiel). Wenn du liegen bleibst bzw den Verkehr behinderst, sind ggf. 40€ fällig. Nur sind zumindest in meiner Gegend selbst um 4 Uhr morgens alle Hauptstraßen frei und gestreut.

Wie gesagt, mit gut Profilierten Winterreifen geht man dabei natürlich immer auf Nummer sicher und muß sich nicht ggf noch mit den Grün/Weißen oder jetzt Blau/Silbernen rumärgern.

Gruß Ingo

am 22. Mai 2007 um 5:47

Zitat:

Original geschrieben von Ingo.M

ist halt Auslegungssache! Und solange du "Normal" vorrankommst, ist diese geeignet

Warum denken immer alle ans Vorankommen und keiner ans Bremsen und die Seitenführung? Mein Nachbar fährt grundsätzlich keine Winterreifen, denn er hat ja Allrad. Vorletztes Jahr hat er sich dann mit seinem tollen Allradler bei einem Bremsversuch in einer Hauswand den Kuhfänger platt gedrückt. Ich kenn das noch aus der Zeit um 1990: "Ich brauch keine Winterreifen, denn mein neues Auto hat ABS." Ja nee, is klar.

Arvin S.

Beim "Normal vorrankommen" gehört auch das Bremsen mit dazu! Ich hatte diese Diskusion auch schon mal im Bekantenkreis, darunter auch mehrere von der Trachtengruppe. Dabei kamm herraus, daß es schon Auslegungssache ist. Etwa 1/3 der anwesenden Trachtenträger hatten die Meinung, nur richtige Winterreifen sind zugelassen (selbst Ganzjahresreifen wären eine Mogelpackung wogegen man vom Gesetz her aber leider machtlos sei). 2/3 meinten: neue/neuwertigen Sommerreifen wären in unserer Gegend im Winter ausreichend (Winterreifen mit min. 4-5mm Profiel wären sicherlich besser). Einig waren sich alle darin das relativ runter gelutschte Sommerreifen im Winter nichts zu suchen haben und dieses mit 20€ zu bestrafen sei und daß man auch mit neuen Sommerreifen wenn man eine Behinderung darstellt mit 40€+Punkt rechnen müsse.

Da kann man jetzt rauslesen was man möchte, nur eine vom Gesetz her Deutschland weit bestimmte 100%ige Winterreifenpflicht gibt es definitiv nicht.

Gruß Ingo

Zitat:

Original geschrieben von Ingo.M

Ein Mitarbeiter kann/darf im Mietmodel keine Winterreifen oder Ganzjahresreifen mitbestellen (angeblich aus Wiederverkaufsgründen), dafür ist der Mieter auch im Winter voll Versichert (vorraussetzung ist, das er nicht in Gebiete fährt, wo ausdrücklich Winterreifen Plicht besteht zB. in die Berge, Harz usw.).

Das kommt ja praktisch einer Nutzungseinschränkung für das Fahrzeug gleich...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Smart
  5. Smart 1 & 2
  6. Winterreifen für Mietfahrzeug?