Winterreifen in "T" statt "H"
ich will jetzt winterreifen kaufen, ein kumpel sagte zu mir nimm doch T reifen.
in der zulassung stehen aber nur H reifen kann ich die winterreifen trotzdem fahren???????????????????????????
Beste Antwort im Thema
Soda. Hab mich nun für die Goodyear UltraGrip 8 entschieden in der Dimension 195/65R15 H, beim Forstinger um 63,-/ Stück (die haben da grad ne Winterreifen Aktion). War wohl das günstigste Angebot dieser Reifen, und schlecht sind sie ja nach mehrern Meinungen nicht,...waren auch sehr gut im Winterreifentest 2010 beim ÖAMTC.
Bleibt wenigstens bissl Geld in der Kassa für die neuen Sommerfelgen/reifen :-)
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45 Antworten
Natürlich kannst du die fahren - T Reifen sind aber nur bis 190km/h zugelassen - aber das sollte bei den Wintern die wir in den letzten Jahren hatten auch kein Thema sein, sprich wann fährt man schonmal so schnell...
Du musst nur einen Aufkleber im Sichtbereich anbringen. Ich selber aber habe schon die Erfahrung gemacht, dass sich die Reifen mit geringerer Geschwindigkeitsklasse auch weicher fahren lassen. Ob das nur subjektiv war ist die andere Frage. Ich würde freiwillig nicht mehr auf T statt H oder H statt V zugreifen.
Kommt auch drauf an was für eine Motorisierung du hast mit nem 316er is das eh egal, der hat seine Mühe die 190 zu erreichen und wenn nur du den Wagen fährst weiste ja was geht und was nicht...muss sich ja nicht unbedingt das Cockpit mit so nem hässlichen Sticker verschandeln
:-)
...ansonsten kein Problem auch T-Reifen zu fahren.....
SUPER, Danke für eure antworten, also werd ich "T" reifen fahren.
ja ich nur nen 316er mit satten 115 ps
Es ist eben abhängig von der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Aber da selbst der 316i mit 105PS mit 200km/h eingetragen ist, darfst du auch nicht mit dem 316i die T-Reifen ohne Einschränkungen fahren.
Deiner ist mit 209km/h eingetragen, also ist nix mit T-Reifen bis max. 190km/h!!! (Außer mit Aufkleber für Winterreifen)
Ist doch vollkommen egal...meiner ist mit 240 eingetragen und ich fahre H bis 210 im Winter, deswegen darf ich die trotzdem fahren und mein Wagen wird sicher nicht gekennzeichne(da müsste ja so gut wie jeder seinen Wagen kennzeichnen),ist nur bei Leihwagen so...die machne das meist,da immer unterschiedliche Leute die Wagen fahren,da wird auch öfters mal Diesel und Benzin trotz Kennzeichnung verwechselt.. :-) .die Polizei interessiert das nicht...bin ja unter anderem auch Testfahrer und hatte schon die verschiedensten Fahrzeuge bzw Bereifungen...zumal der Reifen kurzzeitig also rund 5 minuten sogar 10% mehr Höchstgeschwindigkeit aushält ohne Probleme....
die v-max ist mit 200 km/h angegeben und das die reifen nur bis 190 zugelassen sind, weiß ich.
meine frage war auch nur, ob ich die reifen fahren darf lt. gesetz, obwohl es nicht in der zulassung
steht
Zitat:
Original geschrieben von silverminer
Du musst nur einen Aufkleber im Sichtbereich anbringen.
right
Zitat:
Original geschrieben von Maguse
Ist doch vollkommen egal...meiner ist mit 240 eingetragen und ich fahre H bis 210 im Winter, deswegen darf ich die trotzdem fahren und mein Wagen wird sicher nicht gekennzeichne(da müsste ja so gut wie jeder seinen Wagen kennzeichnen)
Ist schön, dass du das so machst aber egal ist das nicht. Das MUSS man.
Den entsprechenden Gesetzestext könnte ich raussuchen, habe aber jetzt keine Zeit dazu. Aber in Wikipedia kann man das ebenfalls nachlesen:
Zitat:
Anders als bei Sommerreifen ist es bei Winterreifen auch erlaubt, abweichend von den einzuhaltenden Angaben des Fahrzeugscheins, Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex einzusetzen. Dabei ist wieder die M+S-Kennzeichnung ausschlaggebend, die übrigens auch Ganzjahresreifen aufweisen können.
In Deutschland ist in diesem Fall die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers anzubringen. Das geschieht oft in Form eines Aufklebers.
Meiner ist mit 242km/h eingetragen und im Winter fahre ich auch mit H-Reifen.
Zitat:
Original geschrieben von silverminer
Zitat:
Original geschrieben von Maguse
Ist doch vollkommen egal...meiner ist mit 240 eingetragen und ich fahre H bis 210 im Winter, deswegen darf ich die trotzdem fahren und mein Wagen wird sicher nicht gekennzeichne(da müsste ja so gut wie jeder seinen Wagen kennzeichnen)
Ist schön, dass du das so machst aber egal ist das nicht. Das MUSS man.
Korrekt.
Ich war beim Tüv mit Winterreifen (Sommerreifen waren nicht mehr tüvig) - und zack, Mängeleintrag im Prüfbericht (siehe Anhang)
Gruß, Frank
PS: falls jemand fragt warum ich mir so einen Mist da reinschreiben lasse ... hey, das ölsiffige Getriebe hatter nich gesehen
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§36 Bereifung und Laufflächen
(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Naja,
wie oft fahr´ ich im Stadtverkehr schon 190