Winterreifen ohne RDKS erlaubt?
Liebe Forenmitglieder,
wir haben einen " Jungen Stern" ( S212 Kombi) aus März 2016 am 12.7.2017 gekauft, lt. Kaufvertrag mit gebrauchten Winterrädern. Heute haben wir die eingelagerten Räder montieren lassen und prompt kommt die Fehlermeldung, daß keine RDK-Sensoren erkannt werden, obwohl der Wagen im Angebot unter Anderem mit RDK beworben wurde.
Nach meinem Kenntnisstand sind aber RDK Sensoren für alle ab 1.11.2014 neu zugelassenen PkW Pflicht oder es muss eine andere technische Vorrichtung ( Reifendruckverlustwarnung via ABS) vorhanden sein.
Ich will ja nicht das große Fass aufmachen, aber ich fühle mich schon über den Tisch gezogen, zumal die 212er mit vorhandener RDK auch keine passive Druckverlustwarnung mehr haben. Wie ist die Meinung der Juristen hierzu?
Bin für jede kundige Antwort dankbar
Gruß
Wolli
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@herr_mueller schrieb am 24. November 2017 um 19:47:08 Uhr:
Nein, auch bei Winterreifen Pflicht
Wahlweise gilt dann dieser Absatz aus dem obigen Link:
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Welche Konsequenzen hat es, wenn ohne funktionierendes RDKS gefahren wird?
Die Kontrollleuchte signalisiert die Störung mit einer "permanenten Fehlermeldung". Bei der Hauptuntersuchung wird die fehlende RDKS-Funktion als "geringer Mangel nach §29 StVZO" eingestuft. Solche minderschweren Mängel sind durch den Fahrzeughalter "unverzüglich instand zu setzen". Weitere Konsequenzen sind nicht vorgesehen
--------------------------------------------------------
Also nichts mit Erlöschen Betriebserlaubnis...
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20 Antworten
Das fahren ohne RDKS für zum erlöschen der Betriebserlaubnis also zum Händler und mit ihm ne Lösung finden
Nein, auch bei Winterreifen Pflicht
Zitat:
@herr_mueller schrieb am 24. November 2017 um 19:47:08 Uhr:
Nein, auch bei Winterreifen Pflicht
Wahlweise gilt dann dieser Absatz aus dem obigen Link:
-------------------------------------------------------
Welche Konsequenzen hat es, wenn ohne funktionierendes RDKS gefahren wird?
Die Kontrollleuchte signalisiert die Störung mit einer "permanenten Fehlermeldung". Bei der Hauptuntersuchung wird die fehlende RDKS-Funktion als "geringer Mangel nach §29 StVZO" eingestuft. Solche minderschweren Mängel sind durch den Fahrzeughalter "unverzüglich instand zu setzen". Weitere Konsequenzen sind nicht vorgesehen
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Also nichts mit Erlöschen Betriebserlaubnis...
Zitat:
@wolli.doc schrieb am 24. November 2017 um 19:29:03 Uhr:
Liebe Forenmitglieder,
wir haben einen " Jungen Stern" ( S212 Kombi) aus März 2016 am 12.7.2017 gekauft, lt. Kaufvertrag mit gebrauchten Winterrädern. Heute haben wir die eingelagerten Räder montieren lassen und prompt kommt die Fehlermeldung, daß keine RDK-Sensoren erkannt werden, obwohl der Wagen im Angebot unter Anderem mit RDK beworben wurde.
Nach meinem Kenntnisstand sind aber RDK Sensoren für alle ab 1.11.2014 neu zugelassenen PkW Pflicht oder es muss eine andere technische Vorrichtung ( Reifendruckverlustwarnung via ABS) vorhanden sein.
Ich will ja nicht das große Fass aufmachen, aber ich fühle mich schon über den Tisch gezogen, zumal die 212er mit vorhandener RDK auch keine passive Druckverlustwarnung mehr haben. Wie ist die Meinung der Juristen hierzu?
Bin für jede kundige Antwort dankbar
Gruß
Wolli
Hallo,
sollte doch wohl bei einem Fahrzeug dieser Preisklasse kein Problem sein, zu Deinem Verkäufer zu gehen und die Sache zu klären. Normalerweise zeigt sich der Freundliche da doch sehr kulant.
Ich habe mir im Januar d. J. auch eine jungen Stern gekauft. Er hat die AMG Mischbereifung mit polierten Alufelgen drauf. Ich holte den Wagen Freitagnachmittag ab und stellte dann Sonntags fest, zwei Alufelgen hatten an mehreren Stellen oberflächen Schäden. Montags rief ich beim freundlichen an und reklamierte dies.
Die Felgen wurden ohne wenn und aber professionell instandgesetzt und neu poliert, lackiert. Ich hätte theoretisch selbst an dem Wochenende die Felgenschäden verursachen können.
Also hin zum Verkäufer und freundlich reklamieren. Übrigens erlischt keine Betriebserlaubnis ohne RDK Sensoren, wie schon geschrieben ist es ein leichter Mangel. Hatte mir mein TÜV Prüfer auch schon so gesagt. Der Mangel sollte "demnächst" behoben werden. Ich kam problemlos durch den TÜV.
Gruß Hans-Jürgen
Zitat:
@herr_mueller schrieb am 24. November 2017 um 19:47:08 Uhr:
Nein, auch bei Winterreifen Pflicht
Es gilt aber nur als geringer Mangel und gefährdet nicht die Plakettenerteilung. Persönlich halte ich das eh für Geldschneiderei.
Für mich ist das ein Grund mit Ganzjahresreifen zu liebäugeln.
peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 25. November 2017 um 11:25:18 Uhr:
Zitat:
@herr_mueller schrieb am 24. November 2017 um 19:47:08 Uhr:
Nein, auch bei Winterreifen Pflicht
Es gilt aber nur als geringer Mangel und gefährdet nicht die Plakettenerteilung. Persönlich halte ich das eh für Geldschneiderei.
Für mich ist das ein Grund mit Ganzjahresreifen zu liebäugeln.
peso
Ärgerlich ist, dass MB dieses System ohne Not einsetzt. Davor ging es mittels Raddrehzahl doch auch. Hier scheint man "Das Beste oder Nichts" einmal wirklich konsequent umgesetzt zu haben.
Mittels Raddrehzahl ist es aber keine echte Druckkontrolle. Damit kann man nur Feststellen wenn die Drücke auf einer Achse unterschiedlich sind. Denke das war ne Übergangslösung.
In Bezug darauf ist aber MB nicht allein. Das haben fast alle andere Hersteller genauso!
Ich meine, inzwischen sind für Neuwagen Sender vorgeschrieben.
Davon abgesehen brauche ich mit den Sendern nicht mehr an der Tankstelle den Luftdruck zu kontrollieren. Die passive RDK schlägt ja nur bei plötzlichem oder einseitigem Luftverlust an.
Zitat:
Ärgerlich ist, dass MB dieses System ohne Not einsetzt. Davor ging es mittels Raddrehzahl doch auch. Hier scheint man "Das Beste oder Nichts" einmal wirklich konsequent umgesetzt zu haben.
In meinen vorherigen Fahrzeugen war es immer über die Raddrehzahl geregelt. Das ist mehr als ausreichend.
peso
Zitat:
@grilli9 schrieb am 25. November 2017 um 14:25:46 Uhr:
Mittels Raddrehzahl ist es aber keine echte Druckkontrolle. Damit kann man nur Feststellen wenn die Drücke auf einer Achse unterschiedlich sind. Denke das war ne Übergangslösung.
In Bezug darauf ist aber MB nicht allein. Das haben fast alle andere Hersteller genauso!
Das kann ich nicht bestätigen. Die Meisten machen es über die Raddrehzahl und das reicht aus. Ich habe es selbst schon genutzt. Und gegen einen Reifenplatzer nützen die besten Maßnahmen nichts.
peso
Zitat:
@CC5555 schrieb am 25. November 2017 um 16:21:29 Uhr:
Ich meine, inzwischen sind für Neuwagen Sender vorgeschrieben.
Davon abgesehen brauche ich mit den Sendern nicht mehr an der Tankstelle den Luftdruck zu kontrollieren. Die passive RDK schlägt ja nur bei plötzlichem oder einseitigem Luftverlust an.
Die Drücke werden erst nach einigen Metern aufgebaut und gemeldet. Wenn Du einen Platten hast, kommt die Meldung erst, wenn der Reifen hinüber ist.
peso
Die passive RDK hat bei mir schon zweimal zuverlässig funktioniert. Langsam nachlassender Druck infolge Vandalismus (in Lauffläche eingedrehte kleine Schrauben). Beim Auftreten der Fehlermeldung hatten die Reifen noch ca. 1,5 bar.
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 25. November 2017 um 18:57:38 Uhr:
Zitat:
@CC5555 schrieb am 25. November 2017 um 16:21:29 Uhr:
Ich meine, inzwischen sind für Neuwagen Sender vorgeschrieben.
Davon abgesehen brauche ich mit den Sendern nicht mehr an der Tankstelle den Luftdruck zu kontrollieren. Die passive RDK schlägt ja nur bei plötzlichem oder einseitigem Luftverlust an.
Die Drücke werden erst nach einigen Metern aufgebaut und gemeldet. Wenn Du einen Platten hast, kommt die Meldung erst, wenn der Reifen hinüber ist.
peso
Wenn der Reifen platt ist, sieht man es doch sofort bevor man ins Auto eingestiegen ist. Wenn das nicht funktioniert hat, dann merkt man den platten Reifen auf den ersten Metern.
Zwischen Platt und noch fahrbar kann ein großer Unterschied sein.
Hatte schon wiederholt Mietwagen, die sich sofort recht "komfortabel" angefühlt haben. Nachprüfung des Drucks ergaben dann nur 1,4 bis 1,7 bar, Dank toller Wartung. Und die Warnmeldung wurde dann wohl einfach weggedrückt.