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Winterreifenpflicht 2024

Themenstarteram 1. Oktober 2024 um 15:31

Hallo ihr Wissenden,

ab10/2024 gibt es doch diese neue Winterreifentauglichkeit mit Alpine Symbol.

Nur diese sind angeblich als Winterreifen zugelassen.

Jetzt habe ich meine Reifen angeschaut, an diesen sehe ich nur mehrere Schneeflockensymbole

ohne M&S und ohne Bergsymbol/Alpinesymbol.

Hatte ich als Winterreifen gekauft.

Gilt dies auch als Winterreifen oder müssen die weg?

Wäre ja ewig schade.

Gruß Jan.

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27 Antworten

Theoretisch müssen die weg, praktisch kannst du die zumindest in Deutschland noch fahren solange kein Matsch/Schnee auf der Straße ist.......kommt auf letzteres ein Unfall dazu hast du nicht nur mit der Versicherung ein Problem.

Zitat:

@jan.h. schrieb am 1. Oktober 2024 um 17:31:47 Uhr:

 

Jetzt habe ich meine Reifen angeschaut, an diesen sehe ich nur mehrere Schneeflockensymbole

ohne M&S und ohne Bergsymbol/Alpinesymbol.

Nicht mal M+S ? Dann sind es nie WInterreifen gewesen. Vieleicht möchtest Du uns noch die Handelsbezeichnung/Marke verraten ?

Zitat:

@jan.h. schrieb am 1. Oktober 2024 um 17:31:47 Uhr:

Hatte ich als Winterreifen gekauft.

Kleinanzeigen oder wie ?

 

Was mich an der neuen Vorschrift verunsichert (evtl. ist es für diesen Fall ja auch bedeutsam), ist die für mich momentan noch offene Frage, ob man alte Winterreifen (nur mit M+S gestempelt) noch im Sommer auffahren darf, wenn der Speedindex niedriger als für die 'normalen' Sommerpellen ist, also z.B. alte M+S Reifen mit 'T' bei einem Fz., das mit 192km/h eingetragen ist, also 'H' mindestens braucht.

Mit Kleber auf dem KI ja.

War früher Gang und Gäbe.

Was früher war, muss heute nicht mehr sein.

Wenn die jetzt nicht mehr als WiRe gelten, hat sich doch die Ansage, dass WiRe einen niedrigeren Index haben dürfen, auch erledigt. Könnte zumindest die behördliche Auslegung sein ...

Welche DOT haben die Reifen, also wie alt sind die?

2006, also noch fast neu.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 1. Oktober 2024 um 18:09:54 Uhr:

Mit Kleber auf dem KI ja.

War früher Gang und Gäbe.

Hat sich auch nix (nichts) daran geändert.

"2006 also fast neu" das glaube ich jetzt nicht, die müssen weg , 18 Jahre altes Gummi!

Winterreifen sind spätestens nach 6 Jahren tot. Man merkt selbst nach 2 Jahren schon, daß sie weniger Grip haben als neue.

Und wieder 3x geschmeidig an der Frage vorbei.

Es geht (mir) nicht darum, ob diese noch als WR zu gebrauchen sind, sondern ob sie im Sommer noch 'legal' sind in dieser Konstellation.

Sehe ich mir §36 StVZO an, heisst die Antwort nämlich nein:

(4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,

1.

durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und

2.

die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind.

(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn

1.

die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit

a)

für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder

b)

durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,

im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und

2.

diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

-----------------

Demnach sind M+S Reifen keine Winterreifen i.S.d. §36 Abs. 4 mehr und somit hat sich auch die Sache mit dem Kleber für 'langsamere Reifen' erledigt.

Aber vielleicht hat ja jemand noch eine andere Auslegung parat oder eine Durchführungsverordnung oder sowas.

Tschuldigung, falls ich den Thread gekapert haben sollte ...

Das kommt auf den Geschwindigkeitsindex an. Laut § 36 STVZO Abs. (1) müssen Reifen für die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ausreichend sein. Ausnahmen sind in Abs. (4) genannt, u.a. Winterreifen mit Alpinsymbol. Die M+S-Reifen stehen nicht mehr drin. Somit wäre das Fahrzeug falsch bereift.

Darauf wollte ich hinaus, ja. Dass ich 'H' oder drüber Reifen fahren kann, wenn das Auto 192km/h BBH hat ist ja klar ...

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