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Wird parken ohne Parkschein bzw. Parkscheibe zumeist geringer geahndet als wenn diese abgelaufen ?
Moin,
eine Frage an alle Praktiker :
Situation:
Parkstreifen, es gibt jedoch eine zulässige Höchstparkdauer. 2 Fahrzeuge parken dort:
a) Mit Parkschein, jedoch etwas über 2 Stunden abgelaufen
b) Kein Parkschein
Das Ordnungsamt kontrolliert in einem Durchgang. Ist es dann gängige Praxis, daß
Fz a) einen Bescheid über € 25
und
Fz b) einen über € 10 erhält
Nur € 10 bei b), weil der Tarif für die Überziehung der Parkzeit um maximal 30 Minuten angesetzt wird / werden muss und der Nachweis (zeitversetzte Kontrolle, ggf. Markierung etc.) i.d.R. viel zu zeit- und personalaufwendig ist. Fz b) dokumentiert ja hingegen die Überziehung genau.
Beste Antwort im Thema
Du meinst a) dokumentiert die Zeit ganz genau?
Ja, so etwas kenne ich auch. An meiner letzten Arbeitsstelle waren manchmal alle Parkplätze im Parkhaus besetzt, vor dem Gebäude gab es Parkplätze, auf denen man maximal mit Parkscheibe 2h stehen durfte. Es handelte sich um ein Gewerbegebiet, also reine Schikane. Egal, jedenfalls hatten die Leute das nachsehen, die eine Parkscheibe eingestellt, und dann nicht nach 2h weiter gedreht hatten. Die, die keine hatten, kamen günstiger weg. Warum auch immer. Vielleicht wird bei dem einen Vergehen Vorsatz unterstellt? Interessant wäre der Hintergrund schon.
Jedenfalls benutzte dann gar keiner mehr eine Parkscheibe, was dazu führte, dass das Ordnungsamt mehrmals am Tag vorbei kam, und die Stellung der Ventile prüfte. Das führte dann wiederum dazu, dass die Leute ihre Autos einfach versetzten. Ich habe mir dann eine andere Firma gesucht (nicht deswegen ), aber mein Kumpel der immer noch da arbeitet sagt, das geht noch immer so. Inzwischen ist wohl allerdings nur noch 1h erlaubt. Und da das Ordnungsamt wohl nun extrem hart durchgreift, sind viele Parkplätze einfach leer. Ungenutzter Parkraum. Wollte die Stadt das erreichen? Klasse.
Für mich ist das ein grundsätzliches Problem. Die Städte wollen Firmen anlocken, sie freuen sich ja über die Gewerbesteuer. Aber die Menschen, die dazu gehören und den Verkehr, wollen sie eigentlich nicht. Die Firmen wiederum kümmern sich nicht um genügend Parkraum, wollen aber, dass ihre Mitarbeiter pünktlich und leistungsbereit aufschlagen im Büro. Und da der stündlich ins Gewerbegebiet fahrende Bus auch keine Lösung ist, bleibt das Problem eben am Mitarbeiter hängen.
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18 Antworten
Kommt drauf an, wann du erwischt wurdest und ob du dann noch die maximal Parkdauer überschreitest (zweites Knöllchen).
Du meinst a) dokumentiert die Zeit ganz genau?
Ja, so etwas kenne ich auch. An meiner letzten Arbeitsstelle waren manchmal alle Parkplätze im Parkhaus besetzt, vor dem Gebäude gab es Parkplätze, auf denen man maximal mit Parkscheibe 2h stehen durfte. Es handelte sich um ein Gewerbegebiet, also reine Schikane. Egal, jedenfalls hatten die Leute das nachsehen, die eine Parkscheibe eingestellt, und dann nicht nach 2h weiter gedreht hatten. Die, die keine hatten, kamen günstiger weg. Warum auch immer. Vielleicht wird bei dem einen Vergehen Vorsatz unterstellt? Interessant wäre der Hintergrund schon.
Jedenfalls benutzte dann gar keiner mehr eine Parkscheibe, was dazu führte, dass das Ordnungsamt mehrmals am Tag vorbei kam, und die Stellung der Ventile prüfte. Das führte dann wiederum dazu, dass die Leute ihre Autos einfach versetzten. Ich habe mir dann eine andere Firma gesucht (nicht deswegen ), aber mein Kumpel der immer noch da arbeitet sagt, das geht noch immer so. Inzwischen ist wohl allerdings nur noch 1h erlaubt. Und da das Ordnungsamt wohl nun extrem hart durchgreift, sind viele Parkplätze einfach leer. Ungenutzter Parkraum. Wollte die Stadt das erreichen? Klasse.
Für mich ist das ein grundsätzliches Problem. Die Städte wollen Firmen anlocken, sie freuen sich ja über die Gewerbesteuer. Aber die Menschen, die dazu gehören und den Verkehr, wollen sie eigentlich nicht. Die Firmen wiederum kümmern sich nicht um genügend Parkraum, wollen aber, dass ihre Mitarbeiter pünktlich und leistungsbereit aufschlagen im Büro. Und da der stündlich ins Gewerbegebiet fahrende Bus auch keine Lösung ist, bleibt das Problem eben am Mitarbeiter hängen.
Besonders interessant ist dann die Handhabung der Kommunen, die Verpflichtung zur Schaffung von ausreichendem Parkplätzen von den Betrieben ablösen zu lassen, das Geld also kassieren, aber selbst keinen oder nur gebührenpflichtigen Parkraum schaffen. Höchst effektiv - für die Kommune.
der Bußgeldkatalog sieht keine unterschiedliche Ahndung vor. Ohne Parkscheibe und mit abgelaufener Parkscheibe sind in einem Paragraf zusammengefasst und gleich bebußt.
63 An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO)
§ 13 Absatz 1, 2; § 49 Absatz 1 Nummer 13
63.1 bis zu 30 Minuten 10 €
63.2 bis zu 1 Stunde 15 €
63.3 bis zu 2 Stunden 20 €
63.4 bis zu 3 Stunden 25 €
63.5 länger als 3 Stunde 30 €
https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 29. November 2016 um 11:18:09 Uhr:
Die, die keine hatten, kamen günstiger weg. Warum auch immer. Vielleicht wird bei dem einen Vergehen Vorsatz unterstellt? Interessant wäre der Hintergrund schon.
Günstiger nicht zwingend, kommt auf den Kontrollzeitpunkt an.
Wird erst nach länger Überziehung das erste mal kontrolliert, kann bei dem nicht von außen erkennbarem Nachweis nur die Nichterkennbarkeit bestraft werden, bei einem anderen schon eine längere Überziehung.
Erfolgt die Kontrolle bereits 5 Minuten nach dem Verlassen des Fahrzeugs, dann ist der nicht erkennbare Parkschein sofort kostenpflichtig, der korrekt sichtbare Nachweis noch lange nicht.
Das "Vergessen" kann dann auch teurer werden, denn bei einer weiteren Kontrollrunde hat man aus der Uhrzeit des ersten Knöllchens auch eine mögliche Überziehung der zulässigen Parkzeit. Da es sich um zwei unterschiedliche Verstöße handelt, müssen auch beide bezahlt werden.
Liegt ausschließlich eine lange Überziehung vor, ist nur das letzte, teuerste Knöllchen zu bezahlen.
Zitat:
Inzwischen ist wohl allerdings nur noch 1h erlaubt. Und da das Ordnungsamt wohl nun extrem hart durchgreift, sind viele Parkplätze einfach leer. Ungenutzter Parkraum. Wollte die Stadt das erreichen?
Ja, denn der öffentliche Parkraum ist nicht für die Mitarbeiter, sondern für die Besucher der Unternehmen gedacht, wie zB. Kunden.
Zitat:
Die Städte wollen Firmen anlocken, sie freuen sich ja über die Gewerbesteuer. Aber die Menschen, die dazu gehören und den Verkehr, wollen sie eigentlich nicht.
Die Leute, die zum Erfolg der Unternehmen gehören sind die Kunden der Unternehmen.
Wäre irgendwie kontraproduktiv, wenn man einerseits Unternehmen ansiedeln möchte, andererseits den Standort unattraktiv für Unternehmen macht, weil man nicht dafür sorgt, dass diese Unternehmen auch von Kunden besucht werden können, weil den Kunden keine Parkplätze zur Verfügung stehen.
Zitat:
Die Firmen wiederum kümmern sich nicht um genügend Parkraum, wollen aber, dass ihre Mitarbeiter pünktlich und leistungsbereit aufschlagen im Büro.
Richtig erkannt. Die Mitarbeiter gehören zu den Ressourcen eines Unternehmens, da hat sich der Unternehmer zu kümmern, wie bei allen anderen internen Unternehmensbereichen auch.
Macht der das aus Kostengründen nicht, zB. durch Pacht oder Kauf eines größeren Grundstücks für die benötigten Mitarbeiterparkplätze, wird das nicht zum Problem der Kommune.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 29. November 2016 um 11:18:09 Uhr:
Die Firmen wiederum kümmern sich nicht um genügend Parkraum.
Mit dem Vorwurf wäre ich vorsichtig. Ich weiß nicht, wie es anderswo ist, aber hier in München schreibt die Stadt den Firmen bei Neubau genau vor, wie viele (lies: wie wenige) Parkplätze, auch in der Tiefgarage, sie tatsächlich bauen dürfen.
Die Stadt will, dass die Leute mit ÖPNV in die Arbeit fahren, nicht die Firmen.
Aber den ÖPNV so attraktiv zu machen (Takt, Platzangebot, zusätzliche Linien etc. pp.) das fällt ihnen natürlich nicht ein.
Also ich weiß mit ziemlicher Sicherheit, dass die Firma für die ich aktuell arbeite (und die in der Innenstadt liegt) eine Genehmigung für eine zweistöckige Tiefgarage bekommen hatte, sich aber dazu entschieden hat, nur ein Stockwerk zu bauen.
Also ich denke hüben wie drüben gibt es Verantwortliche. Ich möchte aber definitiv nicht einer Seite den schwarzen Peter zu schieben. Hüben wie drüben gibt es da Kleingeister... oder Geizkragen, je nach dem wie man es sieht.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 29. November 2016 um 14:55:40 Uhr:
Hüben wie drüben gibt es da Kleingeister... oder Geizkragen, je nach dem wie man es sieht.
Eher Win/Win für Hüben und Drüben.
Unternehmen spart Geld, wenn die Ablöse geringer als die Entstehungskosten sind; Gemeinde bekommt Geld ohne dass sie eine Gegenleistung erbringen müssten, und ÖPNV braucht auch nicht attraktiver werden (Investitionen), weil die Leute den nutzen müssen, auch wenn der weniger attraktiv ist.
Naja, ich befleißige mich eher darin, die Dinge aus meiner Sicht zu sehen. Dass die Unternehmen und Städte ihre Schäflein im Trockenen haben ist mir bewußt. Das paradoxe ist ja, beide SIND auch gleichzeitig ihre Mitarbeiter/Bewohner, aber trotzdem soweit von ihnen entfernt. Crazy.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 29. November 2016 um 15:46:28 Uhr:
Naja, ich befleißige mich eher darin, die Dinge aus meiner Sicht zu sehen.
Ein Tod muss in derartigen Konstellationen immer gestorben werden, da ist dann auch mal die eigene Person an der Reihe
Absolut. Ich glaube aber auch, dass da oftmals bei Einstellungen nicht genug Klartext gesprochen wird. Wir weisen bei unseren Einstellungsgesprächen explizit auf das Thema und die geringen Chancen auf einen Parkplatz hin. Verloren haben wir deswegen noch keinen Interessenten.
Es werden halt zu wenig KFZ-Steuern gezahlt. Oder Mineralölsteuern.
Denn dann könnten die Gemeinden mehr Parkplätze bauen. Oder gar Straßen. Denn vor dem Parken, vor der Arbeit und nach der Arbeit-->kommt der Stau.
Seit Jahrzehnten.
Mit zunehmender Tendenz. Auch auf den Fernverkehrsstraßen. Selbst Samstag - Sonntag Nacht. Dicht.
Aber es ist ja genug Geld da.
"Es wird keinem etwas weggenommen."
Habe ich gehört.
Man nimmt aus den PKW-Verkehr/Lastwagenverkehr halt zu wenig Geld ein.
Also früher war das wirklich mal so. In einem Urlaubsort hätte ich für ein Tagesticket 8€ berappen müssen. Ich stellte den Wagen ohne Parkschein ab und hatte dann ein Knöllchen über 5€ unterm Scheibenwischer. Das ignorierte ich vorerst und irgendwann kamen noch Mahngebühren hinzu. War also letztlich auch nicht mehr so billig aber immer noch günstiger als die Strafe für einen bezahlten aber abgelaufenen Parkschein.
Aber das liegt schon länger zurück.
Der Unterschied ist ganz einfach: Bei einem abgelaufenen Parkschein weiß man, wie lange die Karre da schon steht. Bei einem ohne nicht. So kommt es dann, daß für den selben Verstoß zwei verschiedene Beträge heraus kommen, ob wohl die Parkdauer gleich war.