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wirklich keine recht auf wandlung nach 6 monaten(gebrauchtfahrzeug)

Themenstarteram 14. Mai 2009 um 23:08

hallo,

mein passi ist von ende 2007, ich habe ihn als werkswagen 6monate alt erstanden.

in den ersen 6 monaten ging´s eigentlich mit den mängeln (wenn man mal vom getriebe absieht)

leider hatt er jedoch nach dem 6 monat ziehmlich massiv den drang in die werkstatt zu wollen.

in zahlen sind bis jetzt 46 reparaturen in der historie gelistet. (teilweise gleiche fehler mehrmals)

gibt es keine rechtliche grundlage die kiste bei zurückzuschieben.

(nach 6 monaten beweislastumkehr ist mir bekannt)

kann es sein das vw nach den 6 monaten verlangen kann das die karre mehr in der werkstatt steht als bei mir?

schlimm ist auch, wir reden nicht von 1-2 tagen in der werkstatt.... sondern teilweise wochen.

und auf einen leihwagen brauchte ich da nie zu hoffen.

leider sitzt der verkäufer nicht bei mir in der gegend so das ich den wagen hier lokal reparieren lassen musste.

gibt es da irgendwelche erfahrung über kulante rücknahmen seitens vw??

danke im voraus

g19e3c

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16 Antworten

Du hast eher ein Problem mit Deiner Werkstatt als mit VW, denke ich. Diese muß auf eine Reparatur Garantie geben. D.h. wenn ein gleicher Fehler nach Reparatur innerhalb eines Jahres noch mal auftritt, ist das ein voller Garantiefall, bei dem ich dann auch auf einen kostenlosen Leihwagen bestehen würde.

Welche Fehler waren es denn bisher und wieviel km Laufleistung hat die Kiste?

Weshalb greift die 2-Jahres Gewährleistung (bei Dir bis Ende 2009) seitens VW in diesen Fällen nicht?

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 9:13

hi,

doch, doch die 2 jahre greifen voll, jedoch ist es nur möglich den wagen zu wandeln (rechtlich)

wenn man innerhalb des 1 halben jahres den mangel beim verkäufer anzeigt.

(habe ich nicht gemacht in dem glauben, hat ja garantie wird von vw vor ort erledig, konnte ja nicht wissen das es eine unendliche geschichte wird).

der wagen hat jetzt ca 40000 gelaufen.

repariert wurde u.a.

getriebe 5x (mehrmals softwareupdate, 1x mechatronik, 1x getriebe komplett)

turbo getauscht

zylinderkopf getauscht

schlechtes anspringen 6x (jetzt notlösung durch vw)

afs ohne funktion 2x

irgendwas mit dem partikelfilter (irgend so ein sensor)

und und und

übrigens die werkstatt habe ich auch schon gewechselt.

hat mein auto jedoch nicht interessiert, wollte immer noch dauernd in die werkstatt.

cu

g19e3c

hast du überhaupt schon einen antrag auf rückabwichlung gestellt ???

wenn nicht

schreiben aufsetzen

auf mängel hinweisen

Frist setzen

und denne auf Rückabwicklung bestehen

 

bei 46 Mängeln

eingentlich kein Problem

MFg

am 15. Mai 2009 um 18:47

Du musst den Verkäufer glaube ich nicht daruf hinweisen im ersten jahr habe

meinen Bmw e90 auch im zweiten Jahr ohne Vorstellung beim Verkäufer gewandelt.

Brief an Bmw als Die Bockten und meinte das 20 Werkstatt aufenthalte

wegen einer Defekten Lenkung normal seien ging ich zu meinem

Anwalt was meinst du wie schnell das dann ging mussten sogar

einen haufen Geldan mich zurück zahlen.

Also Rechtsberatung ist nicht Teuer wenn du Rechtschutzversichert bist sogar kostenlos

und bevor du dir von allen sagen lässt es geht nicht geh einfach mal dahin

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 19:03

hi,

genau deshalb habe ich gefragt, was ich bisher über rückabwicklung gelesen habe, bezog sich immer auf fahrzeuge die neu gekauft wurden(anderes vertragsrecht als bei gebrauchtwagen).

die 46 mängel sind mitlerweile behoben (hoffe ich), jedoch vergeht fast kein monat in dem nicht was neues hinzu kommt.

ich will einfach nicht mehr!!

das ding kostet mich zeit, kraft, nerven und vor allem geld!!

den antrag auf rückabwicklung, ich gehe mal davon aus an den verkäufer oder? oder an vw? oder an verkäufer und vw?

cu

g19e3c

am 15. Mai 2009 um 19:24

An beide per Einschreiben Rückschein meinen ersten hat BMW angeblich nie gekriegt

am 16. Mai 2009 um 5:41

bei mir wurde auch mindestens 3x software aufgespielt, 1x mechatronic und

1x das getriebe getauscht und noch einige versuche unternommen, aber der fehler wurde nicht behoben.

vw hat 2 mal die möglichkeit zur nachbesserung,danach kann das auto gewandelt werden, was bei mir jetzt auch der fall ist. Solltest du diesen weg einschlagen, geh zu einem anwalt der evtl. schon erfahrung damit hat (hab ich auch gemacht weil ich einen rechtschutz habe).

bei mir hat dieser papierkrieg nämlich schon ein paar wochen gedauert und ohne anwalt hätte ich schön drauf bezahlt, da vw eine nutzungsentschädigung von 0,67% pro gefahrene tausend kilometer anrechnen würde. ( vom neupreis )

allerdings handelt es sich bei mir um einen neuwagen den ich am 24 mai 2007 in wolfsburg abgeholt habe, also fast genau vor 2 jahren und innerhalb dieser 2 jahren muss die wandlung durchgeführt sein, wegen der garantie, bei mir wurde die wandlung gestern abgeschlossen.

gruß steps

 

 

Zitat:

Original geschrieben von g19e3c

den antrag auf rückabwicklung, ich gehe mal davon aus an den verkäufer oder? oder an vw? oder an verkäufer und vw?

cu

g19e3c

ganz einfach

 

sagt doch der Name schon

Rückabwicklung Kaufvertrag

also ist der Ansprechpartner immer der Vertragspartner

der auf dem Kaufvertrag steht

 

!!!

MfG

am 19. Mai 2009 um 12:14

Noch kleine Hinweise - die dir aber wahrscheinlich leider nicht direkt bei der Wandlung helfen:

1. Während der Reparatur ruht die Gewährleistung. Sprich wenn du den Wagen abgibst, die 3 Tage zur Reparatur brauchen, werden diese 3 Tage an die Gewährleistung angehängt. Sie endet dann z.B. nicht mehr am 3.7. sondern am 6.7. Und das ist bei jeder Reparatur so. Bei 46 Problemen solle da doch etwas zusammen kommen.

2. Die Gebrauchtwagengarantie zahlt abhängig von der Laufleistung des betroffenen Bauteils. Wenn also das Getriebe getauscht wurde, geht die Laufleistung für das Getriebe bei 0 km wieder los. Beim nächsten Tausch also nur berücksichtigen, was seit dem gefahren wurde. Dann muss die Garantieversicherung entsprechend mehr vom Material zahlen - die Arbeitsstunden werden ja eh übernommen (während der Garantie).

hallo,

auch wenns lang gedauert hat, hab das passende thema mit der SuFu gefunden...:)

in meinem fall hat mir VW gesagt, dass eine "wandlung", bzw. eine "rückabwicklung nur innerhalb der garantiezeit möglich ist.

zweigeteilte frage:

1. stimmt das?

2. gilt hier die grantieverlängerung auch oder nur die 2 jahre ab neukauf?

danke für eure hilfe,

cat.

Der Rücktritt vom Kaufvertrag hat eigentlich nichts damit zu tun, ob

a) Neu- oder Gebrauchtsfahrzeug

b) Werkswagen oder normaler Gebrauchter

c) Neu- oder Gebrauchtwagengarantie.

Das Thema fällt unter die gesetzliche Gewährleistung (bei Gebrauchtwagen "kann" diese auf 1 Jahr beschränkt werden und wird i.d.R. auch so gehandhabt). Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen dass der reklamierte Mangel nicht schon beim Kauf vorlag. Danach der Käufer.

Der Hersteller ist dabei gar nicht der Ansprechpartner (ausser evtl. auf dem Kulanzweg beim Neufahrzeug) sondern der Verkäufer von dem Du den Wagen gekauft hast.

Allerdings hat der Verkäufer das Recht zur 2maligen Nachbesserung bevor zurückgetreten werden kann.

ok. so weit, so gut. dann ein wenig konkreter:

ich hab 77(!) einträge in meiner historie, darunter 5x mein geliebtes schiebedach und 3x die b-säule.

nun hab ich mich mit einem ausführlichen schreiben direkt an VW gewandt, da ich mit meinem :) nix mehr zu tun haben will. der freundliche herr sagte mir, dass eine rückabwicklung nur innerhalb der werksgarantie durchführbar wäre.

richtig oder falsch?

ich meine nicht, ob er die aussage geamcht hat ;-), sondern ob das, was er gesagt hat, so korrekt ist.

gruß,

cat.

Was soll den Wandlung sein?

 

Bitte mal die verstauben BGBs entsorgen!!! :rolleyes:

danke für die info, pit.

das ist also der dank für das benutzen der SuFu?

der anhang ist speziell für dich...

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