- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Wirtschaftlichen Totalschaden für mehr als Restwert verkaufen
Wirtschaftlichen Totalschaden für mehr als Restwert verkaufen
Hallo zusammen,
mir hat jemand die Vorfahrt genommen und mein Auto hat einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten. Der vom Gutachter über Restwertbörsen ermittelte Restwert beträgt 950€.
Ich habe einen Käufer gefunden, der mir 1200€ für den Wagen zahlt. Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegt bei 5600€.
Wenn ich es richtig verstanden habe bekomme ich nun von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert - Restwert. Welcher Restwert ist hier relevant, der aus dem Gutachten oder der tatsächliche, durch den Verkauf zustande gekommene? Muss mir die Versicherung also 5600-950=4650€ zahlen, oder nur 4400€?
Viele Grüße
Sebastian
Ähnliche Themen
19 Antworten
Haftpflicht oder Kasko Schaden?
Haftpflicht, wird von der gegnerischen Versicherung reguliert.
Und gleich noch eine Frage hinterher: Darf ich den Wagen unmittelbar verkaufen, also auch bevor die Versicherung das Gutachten geprüft hat?
der, der im Gutachten ist, ist relevant.
Das das nicht anders sein, kann belegt schon die Tatsache, dass es den einen Restwert nicht gibt (Naivität des Wertobjektivismus).
Vielmehr ist der Wertbegriff subjektiv. Jeder misst dem Auto einen anderen Wert zu.
Insofern freu Dich daran
Ist es nicht so, dass der Versicherer einen Käufer präsentieren könnte, der 3000 EUR zahlt und dann auch diesen Betrag abzieht?
Natürlich darfst du das Auto sofort verkaufen.
Wenn der Versicherer dem Gutachten nicht folgen mag, kannst du das ja vor Gericht ausfechten. Keine Glaskugel sagt dir, wie das ausgeht.
das ist so.
darum geht es hier ja aber nicht.
Hier hat der Gutachter ein Wert festgesteltl und er hat ein Käufer gefunden der mehr bietet. ist doch legitim.
Wie läuft das jetzt in der Praxis ab.
Angenommen er verkauft jetzt das Fahrzeug für 1200,- €.
Da es ein Haftpflichtschaden war, wird der Gutachter wohl von ihm selber sein und 3 regionale Angebote eingesammelt haben.
Die gegnerische Versicherung wird ihm jetzt vielleicht einen Käufer mit 1500,- € präsentieren.
Die Rechtssprechung ist ja hier relativ undurchsichtig.
Er kann belgen, dass er das Fahrzeug für 1200,- € bereits verkauft hat.
Welchen Wert wird die gegnerische Versicherung dann akzeptieren?
Ät Fätonfreund: Schrieb ich ja, dass es ihm freisteht, also legitim ist.
Sein Risiko, dass der Versicherer den Restwert höher als sein jetziges Gebot ansetzt und dies durch einen Kaufwilligen beweist und entsprechend kürzt. Das ist doch auch legitim.
Darum ging es mir mit meinem Hinweis, den ich aber mangels Fachwissen nur zum Überdenken einwarf.
Zitat:
@situ schrieb am 27. Mai 2015 um 19:14:10 Uhr:
Sein Risiko, dass der Versicherer den Restwert höher als sein jetziges Gebot ansetzt und dies durch einen Kaufwilligen beweist und entsprechend kürzt. Das ist doch auch legitim.
Dazu gibts ja diverse Urteile auch vom BGH.
Soviel ich weiß, darf er das Auto verkaufen, sobald er das Gutachten hat.
Sobald aber die gegnerische Versicherung ein anderes Angebot präsentiert, siehts wieder anders aus.
naja so einfach ist das nicht.
die versicherung kann nicht drei monate später kommen und sagen wir haben da einen, der mehr zahlt, aber es muss ihm schon eingeräumt werden auf das gutachten im dem sinne zu reagieren, als das er mal prüft, ob er jemand findet, der eben mehr bezahlt.
bevor ich die knete nicht habe bzw. die bestätigung das gutachten anerkannt wird, würde ich das auto nicht verkaufen.
aber ist denke ich jetzt auch nicht alt so eilig.
gruß
Sorry, hatte ich glatt überlesen, dass der Versicherer schon 3 Monate auf die Einreichung des Gutachtens nicht reagiert hat. Ja, wenn das so ist ...
Heißt das denn nun, mein Einwand hätte Hand und Fuß?
ja sicherlich - wenn man den versicherer vor vollendete tatsachen stellt.
Ja, genau das will der TE doch bzw. fragte, wie das aussieht. Da konnte ich mir einen Warnhinweis nicht verkneifen.
aso, ok so hatte ich das nicht verstanden. Ich hatte so verstanden, dass er sich einen anderen Käufer an der Hand hat.
Also dann zusammenfassend:
Relevant ist, der gutachterlich festgestellt RW; findet der Versicherer jemand der mehr bezahlt muss sich der Geschädigte dies anrechnen lassen, solange es sich in einen zeitlich angemessenen Rahmen abspielt.
Verkauft der Geschädigte sein Auto selber an einen anderen weiteren der mehr zahlt als gutaachtlich festgestellt, so geht dem Versicherer das nichts an.
gruß