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Wirtschaftlichen Totalschaden repariert - Zahlt Versicherung die Mwst.?

Themenstarteram 6. September 2023 um 17:44

Hallo,

hatte vor einiger Zeit leider einen selbstverschuldeten Unfall mit meinem Golf VI, Bj. 2009, 210 Tsd. km.

Meine Versicherung schickte mir einen Gutachter, welcher sich das KFZ ansah und dementsprechend ein Schadengutachten erstellte.

Aufgrund von Alter, Laufleistung und ein paar Mängeln war absehbar, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden wird und so kam es auch.

Wegen der Vollkasko bekam ich die Schadenhöhe erstattet und entscheid mich für eine Reparatur in einer von mir gewählten (freien) Werkstatt. Um die Ersatzteile kümmerte ich mich selbst.

Nun wurde das KFZ von der Werkstatt repariert und ist wieder fahrbereit, insgesamt blieb ich weit unter den Rep.kosten (ca. 7.700,00€), die die Versicherung veranschlagte.

Meine Frage: Damals meinte der Gutachter, wenn ich reparieren ließe, könne man sich neben der bereits ausgezahlten Summe für den Schaden auch die Mwst. der Rep.kosten von der Versicherung zurückholen.. natürlich habe ich dazu nun auch schon gegoogelt, aber sich entgegenstehende Infos gefunden.

Auch ein paar Urteile zu Streitfällen zwischen Versicherungen und Versicherten, welche aber zugunsten der Versicherten ausgingen.

Ich bin mir nun unsicher und hoffe auf Euch in der Community.

Hat das im Gesamten was mit fiktiv abrechnen zu tun? Vielleicht kann mir da nochmal einer Licht ins Dunkle bringen und auch nochmal auf die Sache mit der Mwst. eingehen und ob hier eine Rep.bestätigung der Werkstatt von Nöten wäre.

Vielen Dank vorab!

 

 

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17 Antworten

Hast du für die Einkäufe Belege, die die Zahlung von USt nachweisen? Gibt es eine Rechnung der Werkstatt mit USt? Hast du jetzt insgesamt weniger ausgegeben als die VK netto nach Gutachten an dich ausgezahlt hat?

Ein Reparaturnachweis wird für spätere Schäden relevant sein. Am besten bestätigt der Gutachter die fachgerechte Reparatur.

Paul hat es schon kurz angesprochen - rechne dir mal aus, wie hoch die nachgewiesene MwSt. ist und die Differenz zwischen tatsächlichen Netto-Rep.-Kosten und denen im Gutachten. Im Regelfall verlangen die Versicherungen nämlich die Differenz zurück.

Hier sollte mal ein Blick in die hier gültige AKB erfolgen, ob und in wie weit die Steuer erstattet wird.

Im KH Schaden geht das nun nicht mehr. Eine Vermischung von konkreter Abrechnung und fiktiver Abrechnung ist nicht mehr möglich das hat der BGH ganz klar entschieden.

Man muss sich als vorher entscheiden welchen Abrechnungsweg man einschlägt. Nachträglich Rechnungen einreichen um die Steuer zu bekommen geht nicht mehr.

Themenstarteram 7. September 2023 um 14:04

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. September 2023 um 19:48:56 Uhr:

Hast du für die Einkäufe Belege, die die Zahlung von USt nachweisen? Gibt es eine Rechnung der Werkstatt mit USt? Hast du jetzt insgesamt weniger ausgegeben als die VK netto nach Gutachten an dich ausgezahlt hat?

Ein Reparaturnachweis wird für spätere Schäden relevant sein. Am besten bestätigt der Gutachter die fachgerechte Reparatur.

Hallo,

ja Nachweise habe ich sowohl für Ersatzteile als auch für die Rep. in der Werkstatt. Alle mit USt..

Habe in der Summe weniger ausgegeben für die Instandsetzung als die VK an mich ausgezahlt hat.

Für was ist dies jedoch von Belange?

Hat es was mit der Rückzahlung der Differenz zu tun, wie von @PeterBH angesprochen?

Ich hatte heute zufällig ein Gespräch mit einem Serviceberater aus einem Autohaus, der täglich Unfälle abwickelt.

Ich bin nun etwas verwirrt, da ihm zufolge eine Erstattung der USt. gar nicht in Frage kommt, aufgrund des Alters des Fzgs. bzw. da dieses ja nur noch auf dem Privatmarkt angeboten werden würde.

Allerdings, und diese Aussage hat mich überrascht, sei es mit einem Nachweis (Fotos inkl. aktuellem Datum) über die Instandsetzung des Fzgs. !gemäß Gutachten! möglich, sich den Restwert des Fahrzeugs noch zurückzuholen.

Ist das jemandem so bekannt?

Zahlt die Versicherung noch irgendetwas, wenn man die Reparatur nachweist?

Danke für Eure Antworten!

Das Alter ist hier nicht relevant. Da die Reparatur in Eigenregie weniger kostete als der von der VK gezahlte Betrag, wäre es unklug auf die konkrete Abrechnung umzuschwenken. Hol dir lieber den /zu Unrechtt) abhezogenen Restwert ab, da du das Auto weiternutzt.

Zitat:

@jay_711 schrieb am 7. September 2023 um 16:04:13 Uhr:

 

Allerdings, und diese Aussage hat mich überrascht, sei es mit einem Nachweis (Fotos inkl. aktuellem Datum) über die Instandsetzung des Fzgs. !gemäß Gutachten! möglich, sich den Restwert des Fahrzeugs noch zurückzuholen.

Ist das jemandem so bekannt?

Zahlt die Versicherung noch irgendetwas, wenn man die Reparatur nachweist?

Danke für Eure Antworten!

Lies Dir die Vertragsbestimmungen zu Entschädigungen im Kaskofall bei deiner Versicherung durch. Da steht, in welchen Fall WBW minus Restwert gezahlt wird und wann bis zum WBW entschädigt wird, also ohne Abzug des Restwerts.

Üblicherweise wird bis zur Höhe des WBW nur entschädigt, wenn einen vollständige und fachgerechte Reparatur durchgeführt wird. Das hast Du zwar gemacht, aber es wird natürlich nur maximal bis zur Höhe der Reparaturkosten erstattet und die waren bei dir geringer als die bereits erhaltene Erstattung. Den Restwert bei Weiternutzung des Fahrzeugs zurückzuholen geht in der KFZ Haftpflicht, aber nicht in der Kasko. Dort habe ich solche Bestimmungen noch nie gelesen. Das wird nicht funktionieren.

Das funktioniert. Wurde auch schon oft von Praktikern erklärt und von den anderen mit geballtem "noch nie selbst erlebt" niedergemacht. Einfach machen und gut ist es.

Du verwechselst Kasko mit Haftpflicht. In der Kasko gelten allein die Vertragsbestimmungen und wenn da diese Regelung nicht genannt ist, wird der Restwert auch bei Weiternutzung abgezogen. Aber eigentlich weisst du das doch auch selbst.

Ich verwechsle da nichts. Der Schadensbegriff ist in beiden Bereichen derselbe. Darin findest du die Auflösung deines Irrtums. Kannst es auch weiterhin falsch sehen und das Geld verschenken. :)

Oh je, das Geschwafel geht wieder los. Es bleibt dabei, in der Kasko wird nur das erstattet, was in den Vertragsbestimmungen vereinbart wurde. Wenn da nichts von Erstattung des Restwertes bei Weiternutzung steht, wird auch nichts erstattet.

KFZ-Haftpflicht und Kasko unterscheiden sich erheblich. In der KFZ-Haftpflicht werden die Erstattungsansprüche maßgeblich durch Gesetze und Rechtsprechung definiert und die Versicherung hat sich dem unterzuordnen.

In der Kasko ist der zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer geschlossene Vertrag maßgeblich und nur was darin vereinbart wurde, wird erstattet. Deswegen gibt es in der Kasko auch keinen Anspruch auf einen Anwalt, dafür Werkstattbindung falls vereinbart, und solche Sachen wie Wertminderung, Nutzungsausfall, Ersatzwagen, etc. auch nur falls vereinbart. Aber das weisst du alles selber. Ich vermute du möchtest lediglich deinen Fehler nicht eingestehen.

Es interessiert vermutlich niemanden was du mit viel Inbrunst zu wissen glaubst. Und ich fühle mich nicht für die Füllung von fremden Bildungslücken zuständig. Mein Tipp kommt aus der realen Praxis. Der Rest ist wirklich nicht mein Problem. Also veranstalte hier bitte keine sinnlose Diskussion und/oder persönliche Diffamierung.

Ich denke schon, dass es einige interessiert die hier einfach nur so mitlesen. Diejenigen können dann mit den gegebenen Erläuterungen und Informationen im Internet ausserhalb von Foren selber recherchieren, wie der Sachverhalt tatsächlich ist, um sich nicht von Aussagen einzelner in die Irre führen zu lassen.

Diskussionen sind übrigens nicht sinnlos, wenn Diskussionsteilnehmer Argumente und Informationen liefern, die ihre Position untermauern. Ich habe meine Position z.B. mit den Vertragsbestimmungen erläutert. Was kannst du anführen, irgendwelche Urteile oder sonst etwas, was deine Auffassung bestätigen könnte?

Du hast dein Unwissen niedergeschrieben und kaperst diesen zhread. Mach einen Blogartikel dazu. Den Hinweis auf den Schadensbegriff habe ich bereits gegeben. Wenn das nicht genügt fehlen die Basics.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. September 2023 um 14:32:19 Uhr:

....... ich fühle mich nicht für die Füllung von fremden Bildungslücken zuständig. Mein Tipp kommt aus der realen Praxis............

Was genau machst du dann in einem Diskussionsforum?

Lass andere an deinem Wissen Teilhaben und erkläre warum das so und nicht anders ist.

Solche Aussagen sind hier fehl am Platz.

Wenn du helfen willst mach es richtig und beantworte Fragen mit Wissen.

Andere, (Catwiezle) z.B. sollten dann allerdings Fachlich vorgebrachtes auch mal unter dem Aspekt betrachten das hier nicht nur Googlewissen verbreitet wird.

So, ohne Streit bitte weiter.

Gruß Moorteufelchen

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