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Wirtschaftlicher Totalschaden am Auto, wie würdet ihr weiter vorgehen?
Hallo liebe Forengemeinde,
Vor ein paar Tagen im Parkhaus ist mir jemand beim Ausparken in mein ebenso parkendes Auto gefahren, und hat wie man auf dem Bild erkennt meine Stoßstange mitgenommen, den Blinker beschädigt, sowie Kotflügel gestriffen.
Ich besitze einen Mercedes C180 W202 Esprit aus dem Jahr 1998.
Der Schaden wurde bereits der gegnerischen Versicherung gemeldet und der Eigentümer des Fahrzeugs hat den Unfall bestätigt.
Mein Auto wurde dann in eine Partnerwerkstatt der gegn. Vers. geschleppt, und es wurde von seitens der Werkstatt ein Kostenvoranschlag von circa 3.600€ an die Vers. geschickt.
Die gegnerische Versicherung nun meint, es handelt sich um einen wirtschaftlichlichen Totalschaden, da der Reperaturwert, den Wert des Fahrzeuges übersteigt, und hat einen eigenen Gutachter eingestellt, um das Fahrzeug zu besichtigen.
Ich selber habe mir dann schon gedacht, dass der Gutachter der gegn. Vers. bestimmt im Interesse Ihner handelt, und habe meinen eigenen Gutachter gestern eingeschaltet.
Dieser meint, Ich solle noch einen Anwalt einschalten, Im Falle dass die gegn. Vers. nicht zahlen will, bei der Schätzung meines Gutachters, zumal laut Aussagen meines Gutachters, die gegn. Vers. wohl gerne das Ganze zu ihrem eigenen Gunsten schnell abwickeln will, da diese dafür bekannt sei.
Wie würdet ihr weiter vorgehen?
Ich denke mal, dass Fahrzeug kostengünstiger zu reparieren wird kein zu großes Problem darstellen, wenn ich es nicht auf Originalzustand reparieren lasse.
Mich persönlich nervt es einfach nur, dass ich den Stress dadurch habe, und möchte nun noch das Maximale rausholen was möglich ist.
Beste Antwort im Thema
Der erste Fehler war das du dich hast bequatschen lassen den Benz in ne Partnerwerkstatt der gegner. VS zugeben! Was sagt dein Gutachter zum Schaden in Summe?
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42 Antworten
Der erste Fehler war das du dich hast bequatschen lassen den Benz in ne Partnerwerkstatt der gegner. VS zugeben! Was sagt dein Gutachter zum Schaden in Summe?
Der Weg übern Anwalt halte ich auch für Richtig.
Mit raus holen wird das nicht viel werden. Die Reparaturgrenze, 40% über Wiederbeschaffungswert, gilt nur, wenn das Fz. in einer Werkstatt repariert wird. Also keine Abrechnung übers Gutachten.
Die Abrechnung übers Gutachten wäre dann Schadenhöhe bis Wiederbeschagffungswert, abzüglich Restwert (natürlich ohne Merkelsteuer).
Gruß
..also flicken lassen ....
Der Gutachter hat mir noch keine Aussage zu einer Summe gegeben, wir hatten uns gestern getroffen und zusammen das Fahrzeug besichtigt.
Habe ihm auch gesagt was die Werkstatt als Kostenvoranschlag an die Vers. geschickt hat (3.400€), er schätzt
den Schaden höher ein, habe allerdings noch keine Summe. Die bekomme ich morgen oder die Tage genannt.
Interessant sind hier eher Zeitwert und Restwert.
Dann kannst du entscheiden was du machen willst.
Fiktiv abrechnen, 3.4k minus Steuer einstecken und dann für 50 Euro ne alte Stoßstange vom Schrotti dran würde ich mal sagen. Mehr Geld kannst du auf die Schnelle nicht verdienen.. so ein Treffer an so einer Karre ist wie ein Sechser im Lotto ;-)
Die € 3.600,- erachte ich für höchst korrekt. Egal welche Werkstatt. 100% repariert mit Teiletausch, das ist eben so.
Umgekehrt bekommt man die Teile günstig im Internet auf Ebaii für evtl. weniger als €500,- mit Glück sogar in Wagenfarbe und fertig. Umbau bei kleiner Bude um die Ecke für € 200,- und die Rummel sieht wieder wie neu aus.
Was ist denn das Fahrzeug noch wert laut Gutachter (ohne dem Schaden)?
Bis jetzt liegt noch kein WertGutachten vor.
Das steht noch aus.
Der Wiederbeschaffungspreis liegt doch hier bestimmt unter 2000 euro
Zitat:
@Lattementa schrieb am 14. April 2019 um 14:11:31 Uhr:
Fiktiv abrechnen, 3.4k minus Steuer einstecken und dann für 50 Euro ne alte Stoßstange vom Schrotti dran würde ich mal sagen. Mehr Geld kannst du auf die Schnelle nicht verdienen.. so ein Treffer an so einer Karre ist wie ein Sechser im Lotto ;-)
Soviel; 3400.-, wird er nicht kriegen, da das Auto das sicher nicht mehr wert ist.
Ohne den aktuellen Fahrzeugwert lt. Gutachten zu kennen, ist erst einmal jede weitere Überlegung Kaffeesatzleserei.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 14. April 2019 um 18:50:06 Uhr:
Ohne den aktuellen Fahrzeugwert lt. Gutachten zu kennen, ist erst einmal jede weitere Überlegung Kaffeesatzleserei.
Das einzige, was an der Sache Kaffeesatz ist, ist der Restwert!
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 14. April 2019 um 19:20:52 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 14. April 2019 um 18:50:06 Uhr:
Ohne den aktuellen Fahrzeugwert lt. Gutachten zu kennen, ist erst einmal jede weitere Überlegung Kaffeesatzleserei.
Das einzige, was an der Sache Kaffeesatz ist, ist der Restwert!
Geht's etwas konkreter?
Man weiss nicht wieviel der Höchstbietende Restwert Aufkäufer bieten wird.