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Wirtschaftlicher Totalschaden, Auszahlung?

Themenstarteram 10. Juli 2017 um 11:08

Hallo, ich habe folgende Frage. Mein Golf wurde beim Ausparken angefahren, der Schaden beträgt laut Gutachter 3285 Euro brutto. Mein Golf hat laut Gutachter einen Wiederbeschaffungswert von 2500 Euro brutto und einem Restwertangebot von 1210 Euro brutto. So wie ich das jetzt verstanden habe bekomme ich bei Auszahlung nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffung und Restwert wieder also 1290 Euro. Bekomme ich die 1290 Euro oder nur den Nettobetrag 1044,90?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tyson8181 schrieb am 10. Juli 2017 um 13:27:59 Uhr:

Heiss ich bekomme nur den Nettowert 1044,90Euro?

Nein, hier wird keine MwSt. abgezogen.

Aber wer, um Himmels Willen, hat dieses Gutachten erstellt???

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Mwst wird nur gezahlt wenn Sie anfälllt. Möglicherweise beim kauf eines Ersatzautos. Ich würd die Vers. mal fragen.

Themenstarteram 10. Juli 2017 um 11:27

Heiss ich bekomme nur den Nettowert 1044,90Euro? Es steht noch Wiederbeschaffungsdauer 10 Tage und Reparaturdauer 2-3 Tage, Entschädigung 29 Euro pro Ausfalltag, bekomme ich dafür noch etwas?

Was steht denn im Gutachten zur steuerlichen Betrachtung des Wiederbeschaffungswertes?

Bei 2.500 Euro würde ich eigentlich davon ausgehen, dass er steuerneutral ist. Demnach müssten 1290 Euro ausgezahlt werden (plus die ganzen anderen Posten, auf die du auch Anspruch hast).

Zitat:

@tyson8181 schrieb am 10. Juli 2017 um 13:27:59 Uhr:

Heiss ich bekomme nur den Nettowert 1044,90Euro?

Nein, hier wird keine MwSt. abgezogen.

Aber wer, um Himmels Willen, hat dieses Gutachten erstellt???

Themenstarteram 10. Juli 2017 um 11:49

Bei Wiederbeschaffungswert steht "MwSt-neutral" (dieses Fahrzeug wird überwiegend auf dem Privatmarkt ohne Mehrwertsteueranteil gehandelt.)

Gutachten wurde von der Versicherung verlangt (da die Dame bereits vermutete, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln könnte) und durch einen Gutachter einer Werkstatt durchgeführt.

Welche anderen Posten kann ich denn noch in Anspruch nehmen?

Zitat:

@tyson8181 schrieb am 10. Juli 2017 um 13:49:51 Uhr:

Bei Wiederbeschaffungswert steht "MwSt-neutral" (dieses Fahrzeug wird überwiegend auf dem Privatmarkt ohne Mehrwertsteueranteil gehandelt.)

...

So ist es auch korrekt.

Im Restwert ist ebenfalls keine Mehrwertsteuer vorhanden (Ausnahme das Fahrzeug gehört zu deinem Gewerbe usw.)

Daher ist die Abrechnung WBW abzüglich. Restwert und alles ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer da diese in beiden Werten nicht vorhanden ist.

Soll das Fahrzeug an den Restwertbieter verkauft werden,

oder möchtest Du es weiterfahren?

Meiner Meinung nach kannst Du den Restwert von der Versicherung einfordern,

wenn das FZ mindestens 6 weitere Monate in deinem Besitz ist.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 12. Juli 2017 um 08:00:56 Uhr:

....

Meiner Meinung nach kannst Du den Restwert von der Versicherung einfordern,

wenn das FZ mindestens 6 weitere Monate in deinem Besitz ist.

Nein, dem ist nicht so

Da der Restwertabzug unter dem Vorzeichen steht, dass man diesen tatsächlich realisiert, kann man dessen Auszahlung bei Weiternutzung sehr wohl verlangen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juli 2017 um 09:25:00 Uhr:

Da der Restwertabzug unter dem Vorzeichen steht, dass man diesen tatsächlich realisiert, kann man dessen Auszahlung bei Weiternutzung sehr wohl verlangen.

Verlangen kann man Alles, bekommen leider nicht... :D

Hier werden Dinge durcheinander geworfen.

Die Nichtberücksichtigung des Restwerts kommt dann zum tragen, wenn ein Reparaturschaden, höher als der Wiederbeschaffungsaufwand, fiktiv abgerechnet, das Fahrzeug aber weiter genutzt wird.

Hier liegt aber, zumindest nach "Gutachten", ein Totalschaden vor.

Es spricht hier doch nichts gegen die Weiternutzung. Auch wenn die Reparatur kompletter Schwachsinn sein sollte, kann bei Weiternutzung der Restwert durchgesetzt werden. Die Versicherer zicken da zwar gerne rum, aber wenn die Kiste wieder verkehrssicher wurde, dann wird der Restwert auch ausgezahlt.

Themenstarteram 12. Juli 2017 um 11:06

Kann mir jemand bestätigen, dass ich die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert erhalten werde? Was ist mit den Posten Wiederbeschaffungsdauer 10 Tage und Dauer der Reparatur 2-3 Tage (29 Euro pro Tage), bekomme ich hierfür auch noch etwas ausgezahlt?

Warum nimmst du dir keinen Rechtsanwalt (Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht), wenn du schuldlos bist?

Übrigens verstehe ich nicht, warum nicht repariert und min. sechs Monate weitergenutzt werden soll, denn 2.500 x 1,3 = 3.250,- €, also unter 3.285,- €, oder habe ich was falsch verstanden?

Themenstarteram 12. Juli 2017 um 17:29

Was hat das mit den 6 Monate weiter nutzen auf sich? Ich wollte es natürlich weiterfahren aber das Geld auszahlen lassen ohne Reparatur...

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