Wirtschaftlicher Totalschaden darf ich Auto VK?
Hi Leute eine Frage,
Mein 320i ist ja Wirtschaftlicher Totalschaden,
Gutachten wurde erstellt der Gutachter hatt es auch an die Schuldige Partei (Versicherung) weitergeleitet.
1. Wielange dauert so eine Schadensregulierung?
2. Darf ich das Auto verkaufen? Obwohl ich das Geld nochtnicht habe und die gegnerische Versicherung es noch nicht begutachtet hatt?
3. Auszahlung = Wiederbeschaffungswert-Restwert?
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34 Antworten
Verkaufen darfst Du es.
Aber Du solltest Dir die Daten der Person notieren oder gar besser den Ausweis kopieren.
Damit Du nachweisen kannst wo es geblieben ist Dein Auto.
Kannst Du es nicht könnte man Dir versuchten Betrug auslegen.
Habe ich indirekt durch.
Ich habe ein Auto geschrottet wirtschaftlich.
Und der Typ hatte es veräußert und wußte nicht mehr an wen oder wohin.
Oder er wollte es nicht wissen und bekam somit nicht sein Geld was er wollte
ich würds lieber behalten, bis ich das geld habe.
Das kannste auch machen.
Falls es noch mal zu nachfragen kommt oder einem weiteren Gutachten.
Aber wenn Du ihn veräußern solltest, solltest Du Wissen an wen und das auch belegen können
Zitat:
Original geschrieben von denisxp
Hi Leute eine Frage,
Mein 320i ist ja Wirtschaftlicher Totalschaden,
Gutachten wurde erstellt der Gutachter hatt es auch an die Schuldige Partei (Versicherung) weitergeleitet.
1. Wielange dauert so eine Schadensregulierung?
2. Darf ich das Auto verkaufen? Obwohl ich das Geld nochtnicht habe und die gegnerische Versicherung es noch nicht begutachtet hatt?
3. Auszahlung = Wiederbeschaffungswert-Restwert?
Da du nicht Schuld hattest musst du der gegnerischen Versicherung dein Auto auch nicht zur Schadensbegutachtung überlassen. Du kannst den Wagen so verkaufen da ja schon ein ich hoffe für dich freier Gutachter ein solches erstellt hat. Um so schneller du den Wagen wechbekommst umso besser. Die Versicherung stltt ihn ja auch nur in eine Börse für solch Fahrzeuge ein. Die Versicherung zieht dann deinen VK Preis vom Wiederbeschaffungswert ab und überweist dir die Differenz.
LG<img src="/images/smilies/tongue.gif" alt="" />
Ist nicht ganz richtig.
Ich habe damals eine Tür eingedellt.
Er hatte dann ein Gutachten erstellt.
Und dann verschwand der Wagen von der Bildfläche.
Ich war Schuld.
Und er hat nichts bekommen.
In 2 Instanz abgebügelt worden ist er.
Weil das Auto spurlos verschwunden ist.
Deswegen er kann es verkaufen sollte aber wissen an wen und das nachweisen.
Sonst sagt man evtl. bei Gericht das er ein Gefälligkeitsgutachten bekommen hat.
Und es muß aufgeschlüsselt sein wie er zum Restwert des Autos kommt.
Zitat:
Original geschrieben von Audiracer1000
Zitat:
Original geschrieben von denisxp
Hi Leute eine Frage,
Mein 320i ist ja Wirtschaftlicher Totalschaden,
Gutachten wurde erstellt der Gutachter hatt es auch an die Schuldige Partei (Versicherung) weitergeleitet.
1. Wielange dauert so eine Schadensregulierung?
2. Darf ich das Auto verkaufen? Obwohl ich das Geld nochtnicht habe und die gegnerische Versicherung es noch nicht begutachtet hatt?
3. Auszahlung = Wiederbeschaffungswert-Restwert?
Da du nicht Schuld hattest musst du der gegnerischen Versicherung dein Auto auch nicht zur Schadensbegutachtung überlassen. Du kannst den Wagen so verkaufen da ja schon ein ich hoffe für dich freier Gutachter ein solches erstellt hat. Um so schneller du den Wagen wechbekommst umso besser. Die Versicherung stltt ihn ja auch nur in eine Börse für solch Fahrzeuge ein. Die Versicherung zieht dann deinen VK Preis vom Wiederbeschaffungswert ab und überweist dir die Differenz.
LG<img src="/images/smilies/tongue.gif" alt="" />
Dankeschon
Ja war freier Gutachter!
Jap dann kommt er morgen weg
Ja wenn ich Ihn für 300 Verkauf? der Restwert laut Gutachter 95€ sind... der Wiederbeschaffungswert 950€? Bekomm ich dann nur 650€ ?
Zitat:
Original geschrieben von denisxp
Zitat:
Original geschrieben von Audiracer1000
Da du nicht Schuld hattest musst du der gegnerischen Versicherung dein Auto auch nicht zur Schadensbegutachtung überlassen. Du kannst den Wagen so verkaufen da ja schon ein ich hoffe für dich freier Gutachter ein solches erstellt hat. Um so schneller du den Wagen wechbekommst umso besser. Die Versicherung stltt ihn ja auch nur in eine Börse für solch Fahrzeuge ein. Die Versicherung zieht dann deinen VK Preis vom Wiederbeschaffungswert ab und überweist dir die Differenz.
LG<img src="/images/smilies/tongue.gif" alt="" />
Dankeschon
Ja war freier Gutachter!
Jap dann kommt er morgen weg
Ja wenn ich Ihn für 300 Verkauf? der Restwert laut Gutachter 95€ sind... der Wiederbeschaffungswert 950€? Bekomm ich dann nur 650€ ?
Du bekommst Wiederbeschaffungswert (950€) - Restwert lt. Gutachter (95€), also 855€.
Sicher? Obwohl es ein freier Gutachter ist? Und nicht der vom schuldigen?
Zitat:
Original geschrieben von denisxp
Sicher? Obwohl es ein freier Gutachter ist? Und nicht der vom schuldigen?
Du kannst ja entscheiden ob du den Wagen behalten willst und dann nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem vom Gutacher ermittelten Restwert bekommst oder ob du den Wagen nicht behalten möchtest, dann bekommst du den Wiederbeschaffungswert.
Was du danach mit dem Auto machst oder wie und zu was für einem Preis du ihn verkaufst interessiert niemanden. Es könnte allerdings sein, dass die Versicherung des Verursachers das Gutachten anfechtet und selbst eins erstellen möchte. Deswegen würde ich an deiner Stelle den Wagen behalten bis du das Geld hast.
frag deine versicherung
Zitat:
Original geschrieben von Habuda
Zitat:
Original geschrieben von denisxp
Dankeschon
Ja war freier Gutachter!
Jap dann kommt er morgen weg
Ja wenn ich Ihn für 300 Verkauf? der Restwert laut Gutachter 95€ sind... der Wiederbeschaffungswert 950€? Bekomm ich dann nur 650€ ?
Du bekommst Wiederbeschaffungswert (950€) - Restwert lt. Gutachter (95€), also 855€.
Genau so. Alles was er Privat mehr bekommt kann er für sich behalten. Habe damals aber auch die Daten vom Käufer meines Mondeo's behalten. Nur bei diesem beträgen wird kein anderer Gutachter von der gegnerischen Versicherung bei ihm auftauchen.
LG
Zitat:
Original geschrieben von Audiracer1000
Zitat:
Original geschrieben von Habuda
Du bekommst Wiederbeschaffungswert (950€) - Restwert lt. Gutachter (95€), also 855€.
Genau so. Alles was er Privat mehr bekommt kann er für sich behalten. Habe damals aber auch die Daten vom Käufer meines Mondeo's behalten. Nur bei diesem beträgen wird kein anderer Gutachter von der gegnerischen Versicherung bei ihm auftauchen.
LG
Davon gehe ich auch nicht aus, aber es gibt dort auch komische Vögel, daher auf Nummer sicher gehen und etwas warten
Aber hab jetzt endlich ein Käufer der gibt mir 300€ für den weißen.
Also 300€ morgen, und paar Wochen noch den Wiederbeschaffungswert Sollte klappen oder?
Zitat:
Original geschrieben von denisxp
Aber hab jetzt endlich ein Käufer der gibt mir 300€ für den weißen.
Also 300€ morgen, und paar Wochen noch den Wiederbeschaffungswert Sollte klappen oder?
Ruf doch mal bei der gegnerischen Versicherung an und frag ob du ihn verkaufen kannst oder ob Sie selbst noch einen Gutachter schicken wollen oder sonst etwas vorhaben. Fragen kostet bekanntlich nichts.