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Wirtschaftlicher Totalschaden nach Hagelschaden: überregionale Gutachten bei Teilkasko erlaubt?

Themenstarteram 10. September 2024 um 3:09

Nach einem Hagelschaden wurde ein Gutachten erstellt.Der Schaden ist so groß,dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.Restwert und Neuanschaffungspreis wurden genannt.Der Restwert wurde durch 3 überregionale Angebote ermittelt.Das eine Angebot ist so hoch,dass die Differenz zwischen Restwert und Neuanschaffung entsprechend gering ist.Ich möchte das Auto nicht verkaufen.

Meine Frage: Darf der Gutachter überegionale Angebote einholen oder müssen sie auch bei einem Teilkaskoschaden regional sein?

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29 Antworten

Das Auto muss ja nicht verkauft werden. Es wird der Restwert ausgezahlt. Das Auto kann man weiterfahren, wenn einem die Dellen nicht unbedingt stören.

Themenstarteram 10. September 2024 um 8:39

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 10. September 2024 um 10:30:34 Uhr:

Das Auto muss ja nicht verkauft werden. Es wird der Restwert ausgezahlt. Das Auto kann man weiterfahren, wenn einem die Dellen nicht unbedingt stören.

Es wwird nicht der Restwert ausgezahlt wenn nicht verkauft wird.

Wer sagt das?

Vor etwa einem Jahr hatte ich mal ähnliches Fall. Mir wurde den Restwert einige Tage nach dem Gutachten ausbezahlt.

Was ich das Auto dann mache, wurde mir überlassen, also ob ich es behalte oder verkaufe.

Themenstarteram 10. September 2024 um 9:19

Zitat:

@Magnon_ schrieb am 10. September 2024 um 11:02:32 Uhr:

Wer sagt das?

Vor etwa einem Jahr hatte ich mal ähnliches Fall. Mir wurde den Restwert einige Tage nach dem Gutachten ausbezahlt.

Was ich das Auto dann mache, wurde mir überlassen, also ob ich es behalte oder verkaufe.

Das sagt die Versicherung und das Internet.Ich bekomme den Widerbeschaffungswert (da es ein Totalschaden ist ) abzüglich des Restwerts.Der Restwert ergibt sich aus den 3 Angeboten.Je höher der Restwert um so weniger muss mir die Versicherung geben.Da ich den Wagen behalten möchte ist ein hoher Restwert gut für die Versicherung und schlecht für mich.

Dir wird die Differenz von Wiederbeschaffungswert ./. Restwert ausbezahlt. Und das Auto gilt dann als entschädigt und taucht in der HIS-Datenbank der Versicherer als entschädigt auf. Du wirst also bei einem Unfall künftig nur noch max. den Restwert bekommen.

Deswegen kann ein hoher Restwert zwar im Moment schlecht für dich sein, wenn die aber mal ein anderer reinfährt, ist das gut für dich. Dann müssen die mehr zahlen oder teurere Instandsetzungen regulieren.

Themenstarteram 10. September 2024 um 9:34

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 10. September 2024 um 11:27:11 Uhr:

Dir wird die Differenz von Wiederbeschaffungswert ./. Restwert ausbezahlt. Und das Auto gilt dann als entschädigt und taucht in der HIS-Datenbank der Versicherer als entschädigt auf. Du wirst also bei einem Unfall künftig nur noch max. den Restwert bekommen.

Deswegen kann ein hoher Restwert zwar im Moment schlecht für dich sein, wenn die aber mal ein anderer reinfährt, ist das gut für dich. Dann müssen die mehr zahlen oder teurere Instandsetzungen regulieren.

Leider geht hier niemand auf meine Frage ein.Ich habe andere Pläne mit dem Auto aber die spielen hier jetzt keine Rolle.Für mich ist nur wichtig wieviel ich von der Versicherung bekomme und je höher der Restwert um so weniger bekomme ich.

Vielleicht kann ja doch jemand meine Frage beantworten:

Darf der Gutachter bei einem Teilkaskoschaden überregionale Angebote einholen oder muss er ,wie bei einem Haftpflichtschaden regionale Angebote einholen?

Ich habe das Topic dementsprechend angepasst. Bitte diskutiert zur Frage.

Danke!

Der Restwert ist ja ein Verkauf. Wenn also jemand aus 500km Entfernung bereit ist, das Auto zu dem Preis zu übernehmen, dann ist das so. Im Falle eines Verkaufs ist dir ja egal, woher der kommt.

So würde ich das auch sehen und du entscheidest ja selber ob du für den Restwert das Auto abgibst oder nicht.

Theoretisch könnte das Angebot auch aus dem Ausland kommen.

Fraglich ist nur wie real ist das Angebot tatsächlich.

Zitat:

@Frau.ke schrieb am 10. September 2024 um 11:34:08 Uhr:

Vielleicht kann ja doch jemand meine Frage beantworten:

Darf der Gutachter bei einem Teilkaskoschaden überregionale Angebote einholen oder muss er ,wie bei einem Haftpflichtschaden regionale Angebote einholen?

Das werden dir zweifelsfrei Dellenzähler oder BerlinPaul beantworten können.

Meine Vermutung wäre, da die Versicherung Herr des Verfahrens ist, dass es zulässig ist mit den überregionalen Angeboten. Aber wie gesagt: Vermutung.

Themenstarteram 10. September 2024 um 10:16

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 10. September 2024 um 11:50:52 Uhr:

Der Restwert ist ja ein Verkauf. Wenn also jemand aus 500km Entfernung bereit ist, das Auto zu dem Preis zu übernehmen, dann ist das so. Im Falle eines Verkaufs ist dir ja egal, woher der kommt.

Bei einem Haftpflichtschaden muss der Gutachter regionale Angebote einholen.

Nochmal:Ich will nicht verkaufen.

Ich hatte gehofft es antworten Leute die mal so einen Fall hatten oder sich damit auskennen.

Ich muss mir wohl doch professionelle Hilfe suchen.

Themenstarteram 10. September 2024 um 10:19

Zitat:

@Spi95 schrieb am 10. September 2024 um 12:11:34 Uhr:

Zitat:

@Frau.ke schrieb am 10. September 2024 um 11:34:08 Uhr:

Vielleicht kann ja doch jemand meine Frage beantworten:

Darf der Gutachter bei einem Teilkaskoschaden überregionale Angebote einholen oder muss er ,wie bei einem Haftpflichtschaden regionale Angebote einholen?

Das werden dir zweifelsfrei Dellenzähler oder BerlinPaul beantworten können.

Meine Vermutung wäre, da die Versicherung Herr des Verfahrens ist, dass es zulässig ist mit den überregionalen Angeboten. Aber wie gesagt: Vermutung.

Dann hoffe ich mal auf Antworten von den beiden.Bei Haftpflichtschäden ist es nicht zulässig aber ich weiß nicht wie es bei der Teilkasko ist.

Zitat:

@Frau.ke schrieb am 10. Sept. 2024 um 05:9:31 Uhr:

Ich möchte das Auto nicht verkaufen

Und mal dann "Totalschaden".

Handelt es sich um einen Totalschaden oder WIRTSCHAFTLICHE Totalschaden?

Wenn Wirtschaftliche Totalschaden (Reparaturkosten würde Wiederbeschaffungswert übersteigen), aber das Auto noch benutzbar und daher fahrtüchtig, dann kannst du es behalten. Aber von der Versicherung würdest du das Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert erhalten.

 

Handelt es sich um Totalschaden (das Auto ist nicht mehr zu reparieren, nicht fahrbar und auch nicht Verkehrssicher), was nützt es dir dann es zu behalten? In diese Fall sollte es von der Gutachter ermittelten Restwert verkauft werden...

@Frau.ke du hast deine Frage hier vor etwas mehr als sieben Stunden gestellt und kannst es nicht abwarten, eine Antwort von Leuten zu bekommen, die solche Fälle kennen. Die meisten User sind hier in ihrer Freizeit unterwegs und antworten hier, wenn sie Zeit haben.

 

Ich würde mich auch der Vermutung von @Spi95 anschließen, da es hier um einen Kaskoschaden handelt. Die Abläufe zwischen Kasko- und Haftpflichtschäden unterscheiden sich schon teilweise erheblich.

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