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Wirtschaftlicher Totalschaden nach Hochwasser

Themenstarteram 20. August 2021 um 15:41

Hallo miteinander,

Das Auto meiner Verlobten (Ford Ka) hat leider letzten Monat bei dem Hochwasser nasse Füße bekommen.

Es stand wirklich nur minimal Wasser im Innenraum, nur so, dass der Teppich nass war.

Er läuft nach wie vor ganz ohne irgendwelche Probleme.

Aber um uns abzusichern falls doch irgendwas kommt haben wir das unserer Versicherung gemeldet.

Die haben dann ein Gutachten in Auftrag gegeben und das als wirtschaftlichen Totalschaden deklariert, weil sich durch den Kapillareffekt Wasser durch die Kabel unter dem Teppich bis in verschieden Steuergeräte ziehen kann.

Jetzt ist meine Frage:

Wenn wir das Auto behalten und weiter fahren solange er läuft. Wie sieht es da mit unserem Versicherungsschutz aus?

Haftpflicht sollte ja egal sein, aber wenn ihr jetzt jemand ins Auto fährt wird dann ihr Schaden trotzdem behoben? Oder haben wir dann Pech gehabt? Wie wird sowas gehandhabt?

Danke schonmal für eure Hilfe

Nils

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20 Antworten

Als Totalschaden wird die Kasko das ins HIS eintragen und bei einem weiteren Schaden wird niemand zahlen wollen. Denn ein Auto, das bereits ein Totalschaden ist, kann nicht weiter beschädigt werden. Allenfalls der Restwert könnte etwas sinken.

Was anderes wäre es, wenn ihr eine fachgerechte Reparatur nachweisen könntet. Aber das wäre vermutlich wirtschaftlich unsinnig.

Einfach den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert kassieren und weiterfahren.

Themenstarteram 20. August 2021 um 15:50

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. August 2021 um 17:45:14 Uhr:

Als Totalschaden wird die Kasko das ins HIS eintragen und bei einem weiteren Schaden wird niemand zahlen wollen. Denn ein Auto, das bereits ein Totalschaden ist, kann nicht weiter beschädigt werden. Allenfalls der Restwert könnte etwas sinken.

Was anderes wäre es, wenn ihr eine fachgerechte Reparatur nachweisen könntet. Aber das wäre vermutlich wirtschaftlich unsinnig.

Einfach den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert kassieren und weiterfahren.

Also wenn wir das machen, wiederbeschaffungswert - restwert nehmen und weiterfahren ist das ok, nur wenn dann irgendwas passiert bekommen wir nichts mehr weil das auto ja dann quasi schon "bezahlt" ist...

Hab ich das richtig verstanden?

Und unsere KFZ-Haftpflicht läuft dann einfach ganz normal weiter?

Richtig verstanden. Kannst dir sogar die Vollkasko und Teilkasko sparen, die würde im neuen Schadensfalle nicht mehr bezahlen.

Themenstarteram 20. August 2021 um 16:02

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. August 2021 um 17:51:56 Uhr:

Richtig verstanden. Kannst dir sogar die Vollkasko und Teilkasko sparen, die würde im neuen Schadensfalle nicht mehr bezahlen.

Okay vielen Dank :)

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. August 2021 um 17:51:56 Uhr:

Richtig verstanden. Kannst dir sogar die Vollkasko und Teilkasko sparen, die würde im neuen Schadensfalle nicht mehr bezahlen.

Hm, auch bei einem Glasschaden(Frontscheibe)?

Ich befürchte ja. Denn wenn das Ding nichts mehr wert ist, stört auch ein Glasschaden nicht. Und ob der Restwert durch einen Glasschaden weiter sinkt, also tatsächlich ein Schaden entstanden wäre, wäre abzuklären.

Ganz so schwarz/weiß sollte man das aber auch nicht sehen.

"Totalschaden" bedeutet im vorliegenden Fall doch nur, dass die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert überschreiten. (jedenfalls nach der Kalkulation der Versicherung)

Es bedeutet nicht, dass das Fahrzeug "total zerstört" oder "total wertlos" ist!

Es hat ja in erster Linie noch einen Gebrauchswert für den TE, da es ja offensichtlich (derzeit) weiterhin nutzbar ist.

Aber auch finanziell hat das Auto immer noch in grober Näherung den Wert, der als Restwert festgestellt wurde. Deswegen kann es auch durchaus noch weiter beschädigt werden. Wenn also zum Beispiel bei den anstehenden Herbstmanövern die Bundeswehr versehentlich mit dem Leopard 2 drüber fährt und das Auto dann auch ein technischer Totalschaden ist (also wirklich "total zerstört") und auch kein Aufkäufer mehr als "kostenlose Abholung" anbietet, dann wird die Bundesrepublik Deutschland trotz des vorangegangenen Totalschadens noch Schadenersatz leisten müssen, und zwar grob in Höhe des jetzigen Restwerts.

Ob es sich lohnt diesen Wert noch über eine Kaskoversicherung abzusichern kann nur der TE selbst entscheiden. Würde ihn mit der jetzt zu erwartenden Entschädigung in der Hinterhand (*) ein Verlust des Fahrzeugs (z.B. durch Diebstahl) vor echte Probleme stellen? Wenn nicht, dann ist eine Kaskoversicherung eher nicht (mehr) sinnvoll.

(*) die Versicherungsleistung für den Hochwasserschaden "auf den Kopf zu hauen" wäre natürlich keine gute Idee, immerhin kann sich ja auch wirklich morgen die Elektronik des Fahrzeugs verabschieden....

Da hat aber jemand wenig Vertrauen in die Piloten des Leopard 2 :D:D:D

So einen Ford Ka kann man ja mal übersehen :D

Man könnte den Ka auch dem ansässigen Tauchverein spenden um ihn im nahgelegenen See als Antauchpunkt zu versenken....

Spaß beiseite. Sicherlich hast Du recht mit dem "Restwert", zumal der Wagen augenscheinlich fahrbereit ist.

Man sollte an der Stelle aber auch folgenden Punkt bedenken:

Im Rahmen der Flutkatastrophe wurde zigtausende Autos beschädigt und zerstört. Die Gutachter, da Kasko von der VS beauftragt, arbeiten nun seit rd. 5 Wochen am Limit. Ohne jemandes etwas unterstellen zu wollen, könnte ich mir vorstellen, dass man gerade bei z. B. bei einem Ka keine Lust hat zu genau hinzusehen. Anwesende GU sind ausdrücklich ausgenommen :)

Kassieren und weiterfahren ... und im Fall eines weiteren Unfalls ...

schauen was passiert aber nicht mehr viel erwarten beim Eigenschaden.

So würde ich es machen. :-)))))

Oder kassieren und das Auto ins Ausland exportieren (lassen).

Mein 1er war auch. mal als Totalschaden betitelt worden. Bezahlt wurden trotzdem alle Schäden die durch andere entstanden sind. Fahr das Teil bis es Schrott ist, nachdem ihr kassiert habt

fahrt die kiste doch einfach auf haftpflicht und gut ist. weil ausgezahlt ist der wagen nun doch. mehr ist da nicht mehr rauszuholen. verkaufen ohne ansage auf totalschaden wird aber unweigerlich irgendwann mächtig stress geben...

also einfach weiterfahren bis das teil auseinanderfällt und dann für die obligatorischen 500€ im autohaus in zahlung geben und gut ist. günstiger fahren ist echt nicht drin...

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