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Wirtschaftlicher Totalschaden nach Unfall - Restwert 0€ - Teile verkaufen

Themenstarteram 27. Oktober 2019 um 18:14

Hallo zusammen,

mir ist vor Kurzem jemand in mein Auto gefahren und der Gutachter beziffert den Schaden als wirtschaftlichen Totalschaden.

Eine Reparatur würde die 130%-Marke des Wiederbeschaffungswertes (2.200,00) übersteigen.

Der Restwert des Fahrzeugs beträgt 0,00€.

Bedeutet dies nun, dass ich das Auto (noch fahrtüchtig - Fahrertür beschädigt) verschrotten lassen muss?

Bzw. sollte ich das komplette Fahrzeug, oder Teile davon verkauft bekommen der Versicherung der gegnerischen Partei melden muss, sodass dieser nur die Differenz zahlen müsste?

Ich darf ja eigentlich keinen Gewinn aus dem Unfall erwirtschaften, richtig?

Ich finde es natürlich schade das Auto wenn es noch fahrtüchtig ist verschrotten zu lassen und würde zumindest die Einzelteile verkaufen.

Jedoch mach ich mir nicht die Mühe wenn die gegnerische Versicherung das dann gegenrechnet und ich wieder auf die 2.200,00€ kommen würde.

Danke für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@KSV schrieb am 28. Oktober 2019 um 16:35:16 Uhr:

Zitat:

Der Restwert des Fahrzeugs beträgt 0,00€.

Hoffentlich ist der Restwert korrekt ermittelt. 0,00 € bei einem Auto mit 2200 WBW und beschädigter Fahrertür welches lt. TE noch fahrtüchtig ist lässt mich an dem 0 € Wert stark zweifeln.

war auch so mein Gedanke.......

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am 27. Oktober 2019 um 18:18

Meiner Meinung nach, darfst du mit dem Fahrzeug machen was du willst.

Die Versicherung wird den Schaden nach Gutachten abrechnen und was du dann machst, interessiert die nicht.

Bin gespannt ob ein Profi anderer Meinung ist.

Entweder die 2.200,- € nehmen oder bis 2.860,- € brutto vollständig und fachgerecht (mit Gebrauchtteilen) reparieren.

Themenstarteram 27. Oktober 2019 um 18:23

Danke schon mal für die Antworten.

Also muss ich um legal zu handeln das Auto komplett verschrotten lassen und den Beleg dazu der Versicherung schicken?

Das Auto zu reparieren würde keinen Sinn ergeben, aber irgendwie schon schade um die noch funktionstüchtigen Teile.

Zitat:

@Jillo schrieb am 27. Oktober 2019 um 19:23:53 Uhr:

...

Also muss ich um legal zu handeln das Auto komplett verschrotten lassen und den Beleg dazu der Versicherung schicken?

...

???

Nein.

Nimm die 2.200 € und verkauf die Teile - was mit dem Auto passiert ist der Versicherung egal. Du musst auch keinen Verschrottungsbeleg an die Versicherung schicken.

Themenstarteram 27. Oktober 2019 um 18:30

Kannst du dein Nein erläutern?

Zitat:

@Jillo schrieb am 27. Oktober 2019 um 19:30:51 Uhr:

Kannst du dein Nein erläutern?

hat er doch schon

Ganz einfach, der Gutachter muss einen RW ermitteln welcher sich regional und in kurzer Zeit realisieren lässt. Wenn du jetzt zb auch etwas länger wartest bis der richtige Käufer gefunden ist oder du durch deine Arbeit das Auto in Einzelteilen verkaufst, so ist das deinem Aufwand zu verdanken und der Versicherung muss das egal sein.

Hallo,

nur mal so ganz nebenbei... Beeile Dich, das Fahrzeug aus dem " Verkehr" zu ziehen, sprich, es selber zu verwerten.

Sollte die Versicherung einen Aufkäufer für Dein Fahrzeug finden und es ist noch nicht verwertet/ veräußert, so kann die Versicherung von Dir den Verkauf des Fahrzeuiges an den Verwerter verlangen- oder zieht Dir den entsprechenden Kaufpreis ( Restwert) von der Erstattungssumme ab.

Der von dem Gutachter festgestellte Restwert gilt nur, sofern zeitnah kein "höheres" Angebot bei Dir eingeht, zumal, wenn es der Versicherer selber vermittelt.

Ist das Fahrzeug aber bereits von Dir verwertet, so kann das Fahrzeug folglich auch nicht in dem vom Gutachter festgestellten Zustand veräußert werden. Bau die beiden Scheinwerfer aus- und die Verwertung ist bereits erfolgt, bzw. in Vollzug. Oder verschenke pro forma den abgemeldeten Wagen an eine zuverlässige Person. Dann hast Du folgerichtig keinen Zugriff mehr auf das Fahrzeug. Kein Eigentum- kein Verkauf.

Einen Gewinn erzielst Du im Zusammenhang mit der Schadensregulierung ja nicht, da der Restwert auf 0.- Euro gesetzt ist. Andererseits könnte es auch sein, dass Du, z.B. 400.- Euro für Verschrottungskosten zu tragen hättest. Würde Dir niemand ersetzen. Es sind also 2 verschiedene Schuhe, die saubere Abwicklung der Ansprüche hinsichtlich der Versicherung und ein Fahrzeug ohne Restwert dann los zu werden.

Aber bitte denke daran, Du darfst auf öffentlichem Gelände keine Schrottautos ohne Zulassung abstellen. Auf Deinem eigenen Grund kannst Du es tun, sofern keine Bodenverunreinigung erfolgt.

Gruss vom Asphalthoppler

Also, der Gutachter hat einen Schaden in Zahlen notiert. Dann stellt der das Auto paar Tage in eine Restwertbörse. Autohändler oder Teilespezialisten können da bieten. Sie bieten nur, wenn für sie was dabei raus kommt (Gewinn). Haben sie nicht. Nicht einer hat vermutlich ein Gebot auf dieses Frack geboten. Wollte keiner haben.

Gut für Dich, bekommst Du das ganze Geld von der Versicherung ausgezahlt. Hätte einer z.B. 200 Euro in der Börse geboten, hätte die Versicherung dies Dir von ihrem Preis abgezogen. Weil, Du kannst ja an diesen verkaufen, er ist so und so viele Tage an sein Gebot gebunden und muss dann ankaufen. Du aber musst nicht verkaufen, sondern Du kannst verkaufen. Geld zieht die Versicherung trotzdem ab. In Deinem Fall hier "0". Was gut ist in Deinem Fall.

Du kannst das Ding vom Geld der Versicherung mit viel Schmalz und Eigeninitiative wieder fahrbereit und verkehrssicher machen. Kannst auch gebrauchte Teile Dir ran bauen. Kannst auch Neuteile nehmen, ist Dir überlassen. Kaufst Du Teile oder lässt Arbeiten in der Werkstatt durchführen und fallen hierbei MwSt an, Rechnung aufheben und einschicken, bekommst Du dafür die MwSt noch nachgezahlt. Im Moment ist die Auszahlung nur netto. Ist eben so.

Du kannst vom Geld der Versicherung Dir auch ein anderes Autp kaufen, oder das gleiche und hebst Dir Ersatzteile auf, oder das Frack auch selbst demontieren und noch brauchbare Teile verkaufen. Ist Dein Eigentum. Kannst Du machen was Du willst. Weiterfahren, verkaufen, auseinandernehmen, was auch immer... kannst auch 10.000 wieder reinstecken.

Problem beim Neuaufbau hast Du nur, wenn Dir wieder einer rein kracht. Es sei denn, nach der Reperatur schickst Du Fotos der Versicherung hin, dass Dein Auto aus eigenen Mitteln wieder fit ist. Besser, beim Gutachter nach dem Neuaufbau ein Wertgutachten machen, lohnt sich bei Oldtimern. Dann ist im neuen Falle eines Falls die Versicherung an dieses Wertgutachten und diese Zahlen gebunden.

Was spricht dagegen das Auto weiter zu fahren?

Zitat:

Der Restwert des Fahrzeugs beträgt 0,00€.

Hoffentlich ist der Restwert korrekt ermittelt. 0,00 € bei einem Auto mit 2200 WBW und beschädigter Fahrertür welches lt. TE noch fahrtüchtig ist lässt mich an dem 0 € Wert stark zweifeln.

 

Zitat:

Bedeutet dies nun, dass ich das Auto (noch fahrtüchtig - Fahrertür beschädigt) verschrotten lassen muss?

Nein, du bist der Eigentümer des Autos und als solcher entscheidest du was mit deinem Auto geschieht wie z.B.

  • Abrechnung WBW - 0 € Restwert und Notreparatur die den verkehrssicheren zustand ggf. wieder herstellt und weitere Nutzung
  • Verkauf (Verschrottung) und Kauf eines anderen Autos
  • oder .....

Zitat:

@KSV schrieb am 28. Oktober 2019 um 16:35:16 Uhr:

Zitat:

Der Restwert des Fahrzeugs beträgt 0,00€.

Hoffentlich ist der Restwert korrekt ermittelt. 0,00 € bei einem Auto mit 2200 WBW und beschädigter Fahrertür welches lt. TE noch fahrtüchtig ist lässt mich an dem 0 € Wert stark zweifeln.

war auch so mein Gedanke.......

Der SV hat sicher seinen lokalen Restwertaufkäufer bemüht, der bedauerlicherweise gerade im Urlaub ist oder absolut kein Interesse an der Karre hat.

Ok, dann ist der Restwert halt 0€ ;)

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