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Wirtschaftlicher Totalschaden - oder doch nicht?

Themenstarteram 13. August 2018 um 8:09

Moin Moin!

Ich hatte vor kurzem mit meinem Ford Mondeo einen Wildunfall, bei dem es zu keiner Kollision mit dem Wild kam, sondern mit der Leitplanke.

Soweit so gut, Polizei gerufen, Schaden aufnehmen lassen, Aktenzeichen der Versicherung übermittelt, die dann den Gutachter kommen lies.

Dieser Schätze den Wert des Wagen auf ca. 7700€ abzgl. eines Hagelschaden auf 6800€ Wiederbeschaffungswert.

Die Reparatur soll seiner Aussage um die 9000€ kosten, wobei sich der Schaden auf einen reinen "Blechschaden" beläuft, das Auto wurde beim Unfall nicht technisch beschädigt.

Der Restwert berechnet sich aus den "Geboten" Der Händlerbörse, auf die der Gutachter keinen Einfluss hat. Das Gutachten bekomme ich am Mittwoch, sodass ich hierzu mehr sagen kann.

Nun meine Frage:

1: Für 6800€ finde ich auf Mobile im Umkreis vom 100km meines Wohnortes Berlin keinen Ford Mondeo gleicher Ausstattung, Laufleistung und Alter. Auch der Zustand meines Top Gepflegten Wagens wird nicht beachtet. Der günstigste vergleichbare Wagen, nur gemessen an Alter und Laufleistung kostet immernoch 7900€, welcher auch der Einzige im 7000er Bereich ist.

Wie soll ich mir also mit dem Wiederbeschaffungswert einen ähnlichen Wagen wieder beschaffen??

2:

mMn sind die Reparaturkosten viel zu hoch. Habe ich irgendwie die Möglichkeit, das Gutachten so zu beeinflussen, dass das Auto kein wirtschaftlicher Totalschaden ist? Ich weiß, dass ich die Möglichkeit habe ein Gegengutachten erstellen zu lassen, aber das nur auf eigene Kosten, oder?

 

Beispiel 1 wirt. Totalschaden:

Reparaturkosten 9000€

Wiederbeschaffungswert: 6800€

Restwert 3000€

Die Versicherung zahlt mir 3800€ - SB, ich Verkaufe das Auto für 3000€, erhalte also 6800€ - SB, und habe kein Auto mehr, und auch nicht die Möglichkeit mir von den 6800€ ein Vergleichbares zu kaufen.

Beispiel 2 kein Totalschaden:

Reparaturkosten 6000€

Wiederbeschaffungswert: 6800€

Restwert 3000€

Die Versicherung zahlt mir die Kosten der Reparatur, also 6000€ - SB, ich verkaufe das Auto für 3000€, oder lasse es reparieren. Ich kann mein Auto behalten, oder ein Vergleichbares kaufen, ohne dabei Verlust zu machen!

 

Ziemlich viel Text, trotzdem bräuchte ich Rat, wie ich handeln kann, sodass ich entweder mein Auto behalten kann, oder ein vergleichbares Auto kaufen kann, ohne drauf zahlen zu müssen.

 

Liebe Grüße!

Beste Antwort im Thema

Die wenigsten Gutachten, die ich im Kaskobereich bisher gesehen habe, waren von festangestellten SV. Meistens waren es welche von der DEKRA. Beim letzten Gutachten - Fahrzeugbeschädigungen durch einen geplatzten Reifen - hat sich dieser "SV" nicht einmal den geplatzten Reifen angesehen. Wurde dann von der Vers. als "Betriebsschaden" zunächst nicht reguliert. Erst als wir per Stellungnahme vom Hersteller einen in den Reifen eingedrungenen Fremdkörper als Ursache nachweisen konnte, wurde reguliert.

Natürlich wird die Kasko höchst ungern - wenn überhaupt - die Reparaturkosten bis zum WB erstatten. Zur Zeit klagen wir in einer Haftpflichtsache. Da war der WB sehr niedrig, die geschätzten Rep.-Kosten hingegen hoch. Nur hat der Geschädigte das Auto mit Gebrauchtteilen innerhalb der 130% des WB vollständig (mit Rep.-Bestätigung) reparieren lassen und trotzdem mauert die gegn. Versicherung.

Und nichts anders kann man doch jedem Geschädigten nur empfehlen - Ansprüche notfalls per Gericht geltend machen.

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am 13. August 2018 um 8:19

Der für 7900 hat aber keinen Hagelschaden, oder?

Also lag der Gutachter mit 7700 für deinen doch garnicht so schlecht.

Themenstarteram 13. August 2018 um 8:28

Richtig, der hat natürlich keinen.

Also was mir schon mal auffällt ist, dass Du mit 6800 Euro rechnest, wobei ja gesagt wurde dass das FZG 7700 Euro wert ist abzüglich eines Hagelschadens, den Du anscheinend nicht reparieren lassen aber auszahlen lassen hast.

Denke die Vergleichs-Fahrzeuge haben keinen Hagelschaden.

Der Zustand wird im Gutachten immer berücksichtigt. Und Top-Gepflegt bei Hagelschaden?

Umkreis 100 km ist etwas eng, einfach mal auf 200 oder 250 km erhöhen, dann kommen mehr Fahrzeuge.

Wenn Dir die Reparaturkosten zu hoch vorkommen, einfach einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt einholen, das ist günstiger als ein Gegengutachten. Dann siehst Du schon ob das hin kommt.

Reparatur

Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden

Obergrenzen:

a) Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.6, wenn Sie uns dies

durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend b).

b) Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen

die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur auf Basis einer Schadenskalkulation mit

den am Wohnsitz des Halters ortsüblichen mittleren Werkstattstundensätzen bis zur Höhe des um

den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts.

Sofern für eine tatsächlich durchgeführte, nicht vollständige oder nicht fachgerechte Reparatur ein höherer

Betrag aufgewendet wurde, entschädigen wir auf Basis des tatsächlich aufgewendeten Betrags, es sei denn,

es lag ein Totalschaden vor.

Den Abzug für den Hagelschaden musst Du aus eigener Tasche drauf legen, um ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen.

Des Weiteren ist der Begriff "vergleichbares Fahrzeug" sehr schwammig definiert.

Mein Tipp: nimm das Geld der VS, verkaufe zum RW und schau dich nach Ersatz um.

Themenstarteram 13. August 2018 um 8:39

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 13. August 2018 um 10:30:05 Uhr:

Also was mir schon mal auffällt ist, dass Du mit 6800 Euro rechnest, wobei ja gesagt wurde dass das FZG 7700 Euro wert ist abzüglich eines Hagelschadens, den Du anscheinend nicht reparieren lassen aber auszahlen lassen hast.

Denke die Vergleichs-Fahrzeuge haben keinen Hagelschaden.

Der Zustand wird im Gutachten immer berücksichtigt. Und Top-Gepflegt bei Hagelschaden?

Umkreis 100 km ist etwas eng, einfach mal auf 200 oder 250 km erhöhen, dann kommen mehr Fahrzeuge.

Wenn Dir die Reparaturkosten zu hoch vorkommen, einfach einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt einholen, das ist günstiger als ein Gegengutachten. Dann siehst Du schon ob das hin kommt.

Reparatur

Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden

Obergrenzen:

a) Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.6, wenn Sie uns dies

durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend b).

b) Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen

die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur auf Basis einer Schadenskalkulation mit

den am Wohnsitz des Halters ortsüblichen mittleren Werkstattstundensätzen bis zur Höhe des um

den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts.

Sofern für eine tatsächlich durchgeführte, nicht vollständige oder nicht fachgerechte Reparatur ein höherer

Betrag aufgewendet wurde, entschädigen wir auf Basis des tatsächlich aufgewendeten Betrags, es sei denn,

es lag ein Totalschaden vor.

Auch in 200km war der besagte Wagen immernoch der Günstigste.

Der Hagelschaden ist noch vom Vorbesitzer.

 

Laut b habe ich - da Totalschaden - keine Chance mein Auto doch repariert zu kriegen?

Ein Totalschaden liegt doch vor, wenn der Schaden höher als 130% des Wagens ist. das wäre in dem Fall bei 8840€ also seeehr nahe an den kosten der Reparatur. Wenn ich das Gutachten nun so hinbiegen könnte, dass der Schaden bspw. 8500€ ist, habe ich keinen Totalschaden mehr, oder denke ich falsch?

Mein Tipp: Hol dir mal einen Kostenvoranschlag einer freien Werkstatt ein, möglichst unter Verwendung gebrauchter Blechteile. Eventuell liegen die Rep.-Kosten dann schon unter dem Wiederbeschaffungswert.

am 13. August 2018 um 8:42

Über wieviel Laufleistung sprechen wir denn?

Im Umkreis von 150km um Berlin hab ich einige Titanium Ausstattungen mit 2,0 und 2,2 Liter Maschine um 7000 Euro gefunden.

Also sogar noch höherwertiger als dein 1,6

Zu 1.

Top gepflegt? Mit Hagelschaden!

Ich nehme an den haste fiktiv abgerechnet.

Wie hoch war der denn, stimmen die 900Eur? Den musst du mit zum WBW rechnen, auf jeden Fall legitim von der Vers Vorschäden abzuziehen.

Telefonier mit dem SV und sprich mit ihm über dein Ergebnis beim WBW, vielleicht ist er großzügig.

Zu 2.

Natürlich nicht!

Du kannst natürlich auf eigene Kosten einen SV beauftragen und wenn der zu anderen Ergebnissen kommt, gg deine Kasko klagen.

Um den Totalschaden wirst du nicht drumrum kommen, mach dich frei von dem Gedanken, die Differenz zw. WBW und Rep-kosten ist zu gross, als das er hier kulant wäre.

Nach Beispiel 1, minus SB, wird es ablaufen, natürlich erstmal nur Netto. Die MwSt bekommst erst wenn du einen Kaufvertrag vorlegt.

Und 130% Regelung gibt es nur bei Haftpfl-schäden

@milkshake3

Laut b habe ich - da Totalschaden - keine Chance mein Auto doch repariert zu kriegen?

Ein Totalschaden liegt doch vor, wenn der Schaden höher als 130% des Wagens ist. das wäre in dem Fall bei 8840€ also seeehr nahe an den kosten der Reparatur. Wenn ich das Gutachten nun so hinbiegen könnte, dass der Schaden bspw. 8500€ ist, habe ich keinen Totalschaden mehr, oder denke ich falsch?

Nicht in Kasko. Da ist beim WBW Ritze. Du kannst bis zu Höhe von diesem Reparieren.

Eventuell findest du ja ein Werkstatt die dir das garantieren kann. Das wäre die einzigste Möglichkeit hier.

Dass der Hagelschaden schon vom Vorbesitzer war spielt leider keine Rolle.

Er mindert auf jeden Fall den Fahrzeugwert.

Der Gutachter wird mit mittleren Stundensätzen gerechnet haben. Also nicht mit Ford-Stundensätzen.

Das würde ich noch abchecken wenn das Gutachten da ist.

Wenn das der Fall ist wirst du um den Totalschaden nicht rumkommen.

Deine Intention verstehe ich schon.

Reparaturkosten auszahlen lassen und dann günstig richten lassen wäre sicher die günstigere Variante. Hätte ich auch versucht.

Du hast sicherlich im Internet gefunden:

Bei einem entstandenen Totalschaden kann das Auto durchaus noch fahrtüchtig sein. Allerdings lohnt sich, aus finanzieller Sicht, die Reparatur des Fahrzeuges nicht. Die Reparaturkosten überschreiten den Wert des Fahrzeugs. Liegt ein solcher Fall vor, muss die Versicherung Ihnen nicht die Kosten der Reparatur erstatten, sondern die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Autos. Einzige Ausnahme: der Versicherte lässt sein Fahrzeug trotz des Einstufung als „wirtschaftlichen Totalschaden“ reparieren und die Reparaturkosten betragen nicht mehr als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts. Diese Sonderreglung geht auf ein BGH Urteil von 2005 zurück (VI ZR 70/04 ).

Und diese 130% Grenze gilt nur bei KH-Schäden und nur wenn das FZG auch wirklich repariert wird.

Bei Kasko ist die Obergrenze in den Bedingungen festgelegt und die ist beim WBW.

Themenstarteram 13. August 2018 um 9:21

Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. August 2018 um 10:42:22 Uhr:

Über wieviel Laufleistung sprechen wir denn?

Im Umkreis von 150km um Berlin hab ich einige Titanium Ausstattungen mit 2,0 und 2,2 Liter Maschine um 7000 Euro gefunden.

Also sogar noch höherwertiger als dein 1,6

Meiner hat 125.000km, ich habe bis 150tkm geguckt. Nen 2.2er mit meiner Laufleistung für 7k würde ich wohl nehmen wollen :D

Der Hagelschaden wird sicherlich mehr als 900€ gewesen sein, aber darauf habe ich keine Einsicht.

 

Oh man, das klingt ja alles nicht so schön, habe mir mehr erhofft.

 

Andere Frage: Bei einem anderen Unfall mit Totalschaden hatte ich Anrecht auf einen Mietwagen über die Zeit der Wiederbeschaffung (14 Tage damals) nach einem Tagessatz gem. Fahrzeugklasse. Steht mir das erneut zu?

Du schmeißt permanent Haftpf mit Kasko durcheinander,

natürlich nicht!

Natürlich hat er ein Anrecht auf einen Mietwagen - den darf er sich selbst aussuchen und sogar selbst bezahlen :p.

Falls er jedoch einen Versicherungsvertrag mit Schutzbrief hat, könnte der für einige Tage einen Mietwagen beinhalten. Eventuell auch als ADAC-Mitglied.

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