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Wirtschaftlicher Totalschaden - Wo verkaufen/inserieren?
Wo oder wie kann man denn am besten einen wirtschaftlichen Totalschaden (durch Unfall) verkaufen? Es geht mir da mehr darum möglichst viel heraus zu holen. Laut Gutachter Wiederbeschaffungswert 15000€, Restwert 2200€, worüber ich auch ein Gebot habe, das ich annehmen könnte. Ich habe nur keinerlei Ahnung davon und kann den Restwert nicht einschätzen. Das Gebot bzw. der Restwert wurde über das Portal "winvalue" generiert. Der Gutachter hat gesagt, ich kanns dort verkaufen, aber wenn ich jemand finde der mir mehr zahlt, ist das sozusagen zu meinem Vorteil, sprich mein zusätzlicher "Gewinn".
Es geht mir nicht um 100-200€...aber falls ich 3000 oder 4000€ bekommen kann, warum nicht...
Eventuell kann ja auch hier jemand eine Einschätzung zum Restwert geben...weiss aber nicht welche Infos dazu benötigt werden. Das Gutachten ist sehr lang, ich kann aber benötigte Infos gerne abtippen.
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16 Antworten
Was ist das denn für ein Auto,Baujahr,Kilometerleistung,Evtl Bilder vom Schaden?Inserieren kann man bei Mobile oder Ebay Kleinanzeigen,da sind auch genug Kunden für sowas.
VW Polo 6C, BJ2015, knapp 21000km, Lounge Sondermodell mit durchaus gehobenerer Ausstattung, also sowas wie Notbremsassistent, Navi, App-Connect usw....aber totale top Sachen wie LED oder Leder/Alcantara fehlen.
Beispielfotos (vom Gutachter) siehe Anhang.
Ohje das sieht aber übel aus,hoffe da ist menschlich nicht so viel kaputtgegangen wie an dem Fahrzeug.Hmm da fallen die Hobbyschrauber schon mal raus bei dem Schaden,würde trotzdem erstmal versuchen in den einschlägigen Börsen den Wagen zu verkaufen,einfach mal für 4500 reinstellen und warten was passiert,ich weiß ja jetzt nicht wie es Zeitlich drängt mit dem Verkauf.
Uns ist zum Glück nichts passiert....es war ein Wohnwagen und ich konnte noch etwas ausweichen. Vielleicht wars Glück, dass es ein Wohnwagen war, weil wir gefühlt durch die Kiste durch sind...also nach dem Aufprall weitergerollt...klar, nicht mehr so schnell, aber nicht komplett auf 0 kmh runter. Hatte bzw. habe sogar noch das Pressholz in meinem Schrotthaufen drin hängen.
Will es zwar erledigt haben, aber eigentlich drängt der Verkauf nicht direkt. Das einzige ist halt, dass dieses verbindliche Angebot in der Restwertebörse ein Ablaufdatum hat...das ist in zwei Wochen oder so, weiss es gerade nicht mehr auswendig. Nicht dass ich dann am Ende schlechter weg komme als mit diesem Gebot
Dann so schnell wie möglich einstellen,die ersten melden sich dann ziemlich fix,muß man halt strake Nerven haben beim Verkauf,da werden auch Spinner dabei sein,wenn sich nach einer Woche nichts ergeben hat dann würd ich das Angebot vom Gutachter annehmen,das macht am wenigsten Ärger.
ich hatte vor ca. 1 172 jahren auch so einen Totalschaden. Der Schaden war geringer aber der wert eben auch. da war mir jemand rein gefahren. der Gutachter hatte 3 Angebote (von der werkstatt bei dem der wagen stand und 2 freien Händlern. Die waren alle ähnlich hoch.
Später kam dann die Versicherung des Unfallgegners zu mir und machte mir ein Angebot was deutlich höher war (Afrikaexport). Andere Angebote hatte ich nicht. Höchstens Schrott aber das war keien Alternative.
Ich würde das Angebot des Gutachters zumindest mal ansehen.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 28. Januar 2019 um 13:53:42 Uhr:
ich hatte vor ca. 1 172 jahren auch so einen Totalschaden. Der Schaden war geringer aber der wert eben auch. da war mir jemand rein gefahren. der Gutachter hatte 3 Angebote (von der werkstatt bei dem der wagen stand und 2 freien Händlern. Die waren alle ähnlich hoch.
Später kam dann die Versicherung des Unfallgegners zu mir und machte mir ein Angebot was deutlich höher war (Afrikaexport). Andere Angebote hatte ich nicht. Höchstens Schrott aber das war keien Alternative.
Ich würde das Angebot des Gutachters zumindest mal ansehen.
Habe das Angebot vom Gutachter (bzw. von einem Bieter in dieser Restwertebörse/-plattform) ja auf dem Tisch. Mein Ansinnen war eher, ob ich irgendwo (deutlich) mehr bekommen kann...weil ich kenne mich da null aus und kann das Angebot nicht einschätzen.
Und wir müssen da natürlich unterscheiden. In deinem Fall war es ja vollkommen egal wo und an wen du verkaufst, denn das was du am Ende bekommen hast war wohl der selbe Betrag (Restwert+Wiederbeschaffungswert). Wenn ich aber jetzt jemanden finde, der mir mehr bezahlt als dieses Angebot in der Restwertbörse, dann ist das mein zusätzlicher "Gewinn". Ansonsten müsste ich mir die Arbeit nicht machen.
Das problem ist: WER soll das Auto kaufen? Für Afrikaexport ist es defintiv zu kaputt und fürn Bastler auch. Profis geben sich mir nem, sorry für den Ausdruck, 08/15 Auto nicht ab. das Einzige was geht: Teiileträger für Reparaturen. Und ich glaube das der Gutachter schon seine beziehungen hat um solche Autos los zu werden. Ich denke wenn Du da noch ein anderes Angebot findest wird sich das um ein paar 100€ handeln, wenn überhaubt.
Eben und genau das ist ja mein Punkt...wenige 100€ sind mir jetzt erstmal "egal"...bin gespannt was da per mobile.de kommt. Wobei die ja ewig brauchen um das Inserat freizuschalten
Zitat:
@StephanRE schrieb am 28. Januar 2019 um 14:10:41 Uhr:
Das problem ist: WER soll das Auto kaufen? Für Afrikaexport ist es defintiv zu kaputt ...
Da wäre erst mal die Frage, ob Polos DORT überhaupt gesucht sind?
Afrika ist doch normalerweise der Markt der Wahl für:
- Toyotas (und andere Japaner)
- Kleinbusse (also alles, was als Sammeltaxi Geld verdienen kann)
- Mercedes
+ das Auto muss auf eigener Achse/aus eigener Kraft auf´s Schiff fahren können
Sind VWs nicht eher im Balkan/ex-Jugoslawien (vielleicht auch Polen usw.?) gefragt?
Wobei es für den Exporthändler vielleicht attraktiver ist, einen Polo mit weniger "Firlefanz" und 120 tkm für 5.000 Euro zu kaufen ... bei dem er für den Wiederverkauf nur den km-Stand "reparieren" muss ...
siehe z.B.
Volkswagen POLO 1,4 TDI * KLIMA* LKW-VAN* EZ 05/2015, 122.000 km EXP. 4500,-EUR / 5.355 €
(und sich bei dem Verwerter, bei dem Dein Auto steht, für 100 Euro die in dem "Polo Van" fehlende Rücksitzbank holen )
Wenn ich richtig gelesen habe hat der Gutachter das Auto in die Restwertbörse gestellt. Da bekommt man in der Regel das meiste Geld für einen Unfallwagen. Mehr wirst du bei einem Privatverkauf kaum rausschlagen können.
Ich habe mal einen gebrauchten Mercedes C 220 CDi meines Sohnes nach einem Wildschaden in die Restwertbörse einstellen lassen, es war kein Totalschaden, ich habe den Gutachter drum gebeten und eine entsprechende Gebühr bezahlt. Es hat sich gelohnt, so viel Geld hätten wir weder von Privatinteressenten noch von Händlern bekommen.
Sohnemann hat vorher das Auto in Mobile.de angeboten und den Fehler gemacht seine Telefonnummer ins Inserat zu setzen.
Da kamen Angebote......
Was is lätzte Preis- Wieviele Kilometer hastn runtergedreht- ich komm vorbei und polier dir die Fresse...
Ok gut zu wissen. Andererseits ists für mich sogar schlecht, wenn das Gebot der Restwertbörse tatsächlich relativ hoch ist. Von der Versicherung bekomme ich ja "nur" den Wiederbeschaffungswert minus diesem Gebot der Restwertebörse. Dazu muss ich da dann mit dem Bargeld hantieren, aber nun gut so ists halt. Wenn das Gebot gut ist und ich nicht mehr bekomme, dann ists auch in Ordnung. Konnte den Betrag nur eben gar nicht einordnen.
Ich werde jetzt mal noch ein paar Tage abwarten und schauen was bei mobile.de rum kommt, ansonsten geht die Kiste an den Bieter der Restwertbörse. Ists eigentlich normal, dass mobile.de so lange braucht, um ein Inserat freizuschalten? Heute Nacht um etwa 03:00 eingestellt und bisher steht es immer noch auf "In Prüfung"...hab zwar ewig nix mehr bei mobile.de eingestellt, aber das hab ich anders in Erinnerung.
Also jetzt muss ich hier doch nochmal was anderes fragen. Ist es überhaupt erlaubt mehr Geld zu machen als der festgesetzte Restwert vom Gutachter? Sprich der Restwert wurde mit 2200€ festgesetzt und ich verkaufe für 4000€ (rein hypothetisch), dann mache ich ja einen Zusatzverdienst von 1800€. Ist das so erlaubt? Der Gutachter hat mir das so gesagt, als ich bei der Begutachtung dabei war. Ich gebe mal den O-Ton wider:
Das kommt in eine Restwertebörse, da bieten dann Leute darauf, die an ihr Gebot gebunden sind. Sie können es dann an den Höchstbietenden verkaufen, sind aber nicht daran gebunden. Sie können verkaufen an wen sie wollen. Wenn sie jemanden finden der ihnen 100€ mehr zahlt, ist das gut für Sie.
Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass das erlaubt ist. In einem Schreiben der Versicherung steht jedoch folgendes:
"Das beschädigte Fahrzeug verbleibt in Ihrem Eigentum. Im Fall eines Totalschadens sind Sie als Eigentümer verpflichtet, das Fahrzeugwrack zum festgesetzten Restwert zu verkaufen bzw. sich diesen Restwert anrechnen zu lassen."
So, diese Formulierung hat mich darauf gebracht kurz zu googlen und siehe da, die Meinungen gehen auseinander. Ich will natürlich nur 100% legal handeln und wenn es verboten ist das Auto für mehr als den Restwert zu verkaufen, dann hat sich die ganze Geschichte für mich erledigt und ich verkaufe es für den festgelegten Restwert vom Gutachter.
Andererseits ist die Formulierung auch durchaus unklar...einerseits heisst es ich bin dazu verpflichtet zum festgesetzten Restwert zu verkaufen, andererseits kommt dann ein "bzw." mir den anrechnen zu lassen....zwischen dem ersten Teil und dem zweiten Teil nach dem bzw. liegen ja quasi Welten.
Anrechnung heißt, dass die Versicherung dir diesen Restwert eben nicht auszahlen muss, da das Auto deins ist und solange bleibt wie du das möchtest.
Du kannst verkaufen wann, an wen und für wie viel du magst.
Ersetze das "bzw" durch "oder", dann klingts denke ich eindeutiger.