Wo bekomm ich ne ABE für Schwarze Rückleuchten
Hallo.
Hoffe mir kann jemand helfen.
Ich hab schwarze Rückleuchten der Firma FIFFT. Leider keine ABE hierfür.
Wo bekomm ich die her? F13 04 1 821-S.
Danke im voraus
15 Antworten
ich würde sagen das beste ist wenn du dich da direckt mit dem hersteller in verbindung setzt die werden sie ja haben wenn sie denn zulässig sind =)
Kurze Frage:
Ich habe auch die schwarzen von FIFFT, doch bei mir sind da mehrere E-Prüfzeichen drauf. Deshalb braucht man keine ABE dafür. Hast du da andere?
Zitat:
Original geschrieben von DI.S.P.U
Kurze Frage:
Ich habe auch die schwarzen von FIFFT, doch bei mir sind da mehrere E-Prüfzeichen drauf. Deshalb braucht man keine ABE dafür. Hast du da andere?
Es steht mehrmal "e3" eingekreist darauf
Zitat:
Original geschrieben von mr.baghira
Zitat:
Original geschrieben von DI.S.P.U
Kurze Frage:
Ich habe auch die schwarzen von FIFFT, doch bei mir sind da mehrere E-Prüfzeichen drauf. Deshalb braucht man keine ABE dafür. Hast du da andere?
Es steht mehrmal "e3" eingekreist darauf
Wozu wilslt dann eine ABE haben? Darfst die doch dann so wie sie sind fahren
Achso. das wußte ich nicht.
dann danke vielmals
na, dann ist das ja schön, das wieder jemand glücklich gemacht wurde
...nicht das es wieder so eine never ending Story wird,
die dann darin endet, das der eine oder andere lieber leidet, als anderen Recht zu geben
oder sich mit: es war ja nur ironisch gemeint-oder so, wie der Hund vom Haufen macht
deshalb nur kurz eine Information zu den >E< Zeichnungen
alle die sich Ihre Auslegungen selbst gestalten, brauchen natürlich nicht weiter lesen
Also die >E< Geschichte sagt nur aus, in welchem Land das Teil geprüft wurde,
als da wären:
E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan
und diese Prüfungen, mehr ist das nämlich nicht, sollen eine ABE ersetzen,
in welcher auf eventuelle Auflagen in anderen Ländern hingewiesen wird
Was bitte nützt also die Aussage, das in diesem Fall die Rückleuchten in Italien geprüft wurden
und man deshalb dann z.B in Deutschland keine ABE dafür benötigt
Was und wie, soll im Fall einer normalen Kontrolle durch autorisierte Personen denn dann überprüft werden,
etwa das der E3 Kram in Italia gepresst wurde - oder was
sollen "die" eventuell für jeden verbauten Krempel, Ordner mit allen Auflagen bei sich führen,
damit sie erst einmal gucken können, nach was sie denn gucken sollen
und was ist, wenn "sie", aus Ermangelung von Platz, für 5 Tonnen Papier, nichts dabei haben,
aus was würde dann hervor gehen,
das bei schwarzen Rückleuchten, wenn sie an einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug verbaut sind,
z.B. separat Reflektoren angebracht werden müssen
hmmm das habe ich mich auch schon oft gefragt. Bei den meisten Tuning sachen ist deshalb immer ein E aus irgendwelchen billig Ländern wo es einfach bestätigen. Und nachgeprüft werden kann da nichts. Fakt ist, dass sobald ein E-Prüfzeichen vorhanden ist, es keine ABE oder ähnliches benötigt und somit zugelassen ist. Hat mit der Prüfer persönlich gesagt. Das E kann auch aus Timbuktu kommen...
Und das mit den Katzenautgen ist wieder spezifisch Deutschland. Diese müssen immer am Fahrzeugheck vorhanden sein.
mfg
@egenwurm:
aber trotzdem verstehe ich nicht, was du (mir) damit sagen wilst? Ein E-Prüfzeichen steht dafür, dass das Teil nach ECE-Richtlinien geprüft wurde, egal wo. Ein E-Prüfzeichen heißt gleichzeitig, dass man auf sämmtliche Papiere (falls es diese überhaupt geben sollte) verzichten kann. Ich habe für meinen 190er nagelneue originale Klarglasblinker von HELLA. Da war ein kleiner Zettel drin, wie man sie anbaut und das wars. Mehr war da nicht drin.
Wenn dem nicht so sein sollte, dann macht doch alles keinen Sinn. Warum sollten dann Firmen hohe Summen zahlen für solch ein Zeichen, wenn es nix bringt?
Außerdem ist es mir egal, was das "Schnittlauch" sagt, denn wenn mein TÜV-Mensch sagt, dass ein E-Prüfzeichen reicht, dann glaube ich dem.
stimmt E43 (Japan) ab demnächst in der EU
ok, ich schreibe hier eh gegen die Wand,
und eine Erklärung wie nun Kalle Wirsing (Name frei erfunden) der an seine gummibereifte Kasperbude
schwarze Rüchleuchten bastelt, Kenntnis davon erlangen soll, das er in diesem Fall Reflektoren benötigt,
kannst Du mir eh nicht geben.
Welchen Sinn macht denn dann dieses >E< Zeichen Gesülze,
wenn man daraus nur ersehen kann, in welchen Dorf etwas gebastelt wurde,
aber eben nicht, welche Auflagen die/der EINZELNE evtl. zum Betrieb erfüllen muss
Zitat:
Original geschrieben von egenwurm
stimmt E43 (Japan) ab demnächst in der EU
ok, ich schreibe hier eh gegen die Wand,
und eine Erklärung wie nun Kalle Wirsing (Name frei erfunden) der an seine gummibereifte Kasperbude
schwarze Rüchleuchten bastelt, Kenntnis davon erlangen soll, das er in diesem Fall Reflektoren benötigt,
kannst Du mir eh nicht geben.
Welchen Sinn macht denn dann dieses >E< Zeichen Gesülze,
wenn man daraus nur ersehen kann, in welchen Dorf etwas gebastelt wurde,
aber eben nicht, welche Auflagen die/der EINZELNE evtl. zum Betrieb erfüllen muss
Ich meinte ECE-Rechtlinie, nicht EU. Das war Quatsch, ja.
Das mit den Reflektoren ist doch was anderes. Hat doch keiner danach gefragt. Außerdem stand das bei meinen sogar auf einem Zettel, und die Halterung samt Reflektoren lagen bei. "Komisch" wird da der sagen, der nicht lesen kann. Seit wann muss man hier noch auf tausend Fragen antworten, die garnicht gestellt sind?
Reite gerne auf Schreibfehler rum... mein Gott....
hör ma
das war doch auch alles gar nicht böse gemeint,
das Du hier Antworten geben solltest auch wenn nicht extra die Frage gestellt wurde,
ist doch ein Selbstgänger, wenn es zur Sache selbst gehört.
Wer keine ABE hat, dann evtl. günstig geschossene (oder gar gebrauchte) Rückleuchten,
und davon völig überrascht war, das es ein E Zeichen gibt, der schraubt die vielleicht so an
es ging doch auch nicht nur um dieses schwarze Rückleuchten Nippes Tuning,
Deine Antwort, das es mit den Reflektoren natürlich nun was anderes ist, war mehr als nur absehbar,
hättest Du aber ja so schreiben können
und nicht rein fiktiv, schraub ran und fertich
Zitat:
Original geschrieben von egenwurm
hör ma
das war doch auch alles gar nicht böse gemeint,
das Du hier Antworten geben solltest auch wenn nicht extra die Frage gestellt wurde,
ist doch ein Selbstgänger, wenn es zur Sache selbst gehört.
Wer keine ABE hat, dann evtl. günstig geschossene (oder gar gebrauchte) Rückleuchten,
und davon völig überrascht war, das es ein E Zeichen gibt, der schraubt die vielleicht so an
es ging doch auch nicht nur um dieses schwarze Rückleuchten Nippes Tuning,
Deine Antwort, das es mit den Reflektoren natürlich nun was anderes ist, war mehr als nur absehbar,
hättest Du aber ja so schreiben können
und nicht rein fiktiv, schraub ran und fertich
Ja, ist doch in Ordnung. Ich habe selber nicht dran gedacht, weil ich bei mir keine dran habe. Sieht ja auch sch*** aus ^^
Wenn er gefragt hätte: "Was muss ich alles beachten, wenn ich diese Leuchten benutzen will?", dann wäre das was anders.
Wenn ich dich nach deinem Geburtstag frage, will ich nicht deine ganze Lebensgeschichte hören
Hallo,
das E Prüfzeichen besagt nur, daß die Sache geprüft wurde und generell zugelassen ist, aber man hat keine Bestätigung, daß diese auch an entsprechendem Fahrzeug verwendet werden können. Habe schon Rückleuchten für 190er gesehen, die ein E Prüfzeichen hatten, trotzdem eine Auflage, daß diese einzutragen und vom Tüv abzunehmen sind, da sonst die Betriebserlaubnis für das KFZ erlischt. Das tolle daran war, ich habe den Satz mit der Broschüre und dem TÜV Gutachten, ein Bekannter hat die gleichen Leuchten über EBAY erworben und hat nix dabei. Der Tüv meinte ohne Eintragung und vor allem ohne die Reflektoren (widerum mit E Prüfzeichen, die Reflektoren zum Aufkleben), die darunter in einem Abstand von ca. 5 cm von der Außenseite Lampe gemessen angebracht werden müssen, habe das Auto keine Zulassung und eine böse Polizeikontrolle könnte den PKW zu einem Sachverständigen bringen, der dann die Plakette entfernt (wonach der PKW mit dem Hänger geholt werden kann).
Sollte halt beachtet werden. Habe schon TÜV aussagen gehört, die von anderen TÜV Stellen wieder gelöscht wurden, sogar Abnahmen die eingetragen waren (so Gefälligkeitssachen) wurden gestrichen und das Auto verlor die Zulassung für den Straßenverkehr (kann z. B. bei Achsenweiser Tieferlegung mit verschiedenen Federnherstellern passieren).
Wie gesagt, der eine TÜV sieht es so der andere wieder anders. Deshalb ist man besser auf der sicheren Seite, wenn man sich diese Übereinkunfts- bzw. Zulassungsbestätigung besorgt, damit man die Auflagen für eine ECE Nutzung erkennen kann und dementsprechend Schadensbegrenzung ausübt.
Zitat:
Original geschrieben von super999
Hallo,
das E Prüfzeichen besagt nur, daß die Sache geprüft wurde und generell zugelassen ist, aber man hat keine Bestätigung, daß diese auch an entsprechendem Fahrzeug verwendet werden können. Habe schon Rückleuchten für 190er gesehen, die ein E Prüfzeichen hatten, trotzdem eine Auflage, daß diese einzutragen und vom Tüv abzunehmen sind, da sonst die Betriebserlaubnis für das KFZ erlischt. Das tolle daran war, ich habe den Satz mit der Broschüre und dem TÜV Gutachten, ein Bekannter hat die gleichen Leuchten über EBAY erworben und hat nix dabei. Der Tüv meinte ohne Eintragung und vor allem ohne die Reflektoren (widerum mit E Prüfzeichen, die Reflektoren zum Aufkleben), die darunter in einem Abstand von ca. 5 cm von der Außenseite Lampe gemessen angebracht werden müssen, habe das Auto keine Zulassung und eine böse Polizeikontrolle könnte den PKW zu einem Sachverständigen bringen, der dann die Plakette entfernt (wonach der PKW mit dem Hänger geholt werden kann).
Sollte halt beachtet werden. Habe schon TÜV aussagen gehört, die von anderen TÜV Stellen wieder gelöscht wurden, sogar Abnahmen die eingetragen waren (so Gefälligkeitssachen) wurden gestrichen und das Auto verlor die Zulassung für den Straßenverkehr (kann z. B. bei Achsenweiser Tieferlegung mit verschiedenen Federnherstellern passieren).
Wie gesagt, der eine TÜV sieht es so der andere wieder anders. Deshalb ist man besser auf der sicheren Seite, wenn man sich diese Übereinkunfts- bzw. Zulassungsbestätigung besorgt, damit man die Auflagen für eine ECE Nutzung erkennen kann und dementsprechend Schadensbegrenzung ausübt.
Nunja, aber dieses E-Prüfzeichen setzt eben vorraus, dass es nicht eigetragen werden muss, daher auch 'Prüfzeichen'.
Es ist sowieso schlimm was hier in Deutschland passiert in Sachen TÜV. Ich selbst habe schon viele Sachen erlebt, welche fast strafbar waren, aber auf anraten des TÜVs getan wurden.
Deswegen bin ich bei sowas immer recht skeptich. Denn wie es scheint, schaut hier in D doch keiner so genau hin.
... aber ohne Mist, jetzt suche ich echt nach einer ABE im Netz für die Leuchten ^^