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Wo gilt das Parkverbot?
Hallo,
Wollte nur sicher gehen das man da auch Parken darf weil überall die Parkverbotschilder sind und die autos trotzdem da Parken. Darf Ich in den Park einbuchungen kostenlos parken?
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22 Antworten
Das beschilderte Haltverbot gilt nur auf der Fahrbahn. In den Parkbuchten darfst du parken. Ob das dort irgendwie beschränkt ist und beispielsweise eine Parkscheibe oder einen Parkschein erfordert, richtet sich danach, ob es dort auch noch eine entsprechende Beschilderung gibt.
Jedes Halte- und Parkverbot gilt grundsätzlich nur auf der Fahrbahn. Wenn es sich auch auf Parktaschen, den Seitenstreifen etc. beziehen soll, muss es entsprechend ausgeschildert werden.
Hier ist das prima erklärt: https://www.stvo2go.de/zeichen-283-zusatzzeichen/
In deinem gezeigten Screenshot wäre strittig, ob man nicht sogar direkt vor dem Halteverbotszeichen parken darf, da der Bereich eigentlich zum Seitenstreifen zählt (mit durchgezogener Linie von der Fahrbahn abgegrenzt).
Theoretisch dürfte man sogar direkt vor dem Schild parken, da eine Abgrenzung des Seitenstreifens vorhanden ist. Somit zählt das Schild eigentlich nur für die Fahrbahn. Für den Seitenstreifen braucht es ein Zusatzschild.
Das beschilderte Haltverbot gilt zwar nicht rechts von der Linie, es gilt aber weiterhin, dass man nicht parken darf, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert bzw. dass man nicht in zweiter Reihe parken darf.
Wichtig ist erst mal was ist ein Parkverbot und was ist ein Halterverbotsschild !
Da wo das Halten verboten ist, ist selbstverständlich das Parken verboten
Tom
So aus dunkler Erinnerung gibt es in der StVO kein Parkverbotsschild.
Geht das wieder los …
Zitat:
@PeterBH schrieb am 17. März 2022 um 16:40:42 Uhr:
So aus dunkler Erinnerung gibt es in der StVO kein Parkverbotsschild.
In der DDR gab es das. Auch heute gibt es das noch. Im Beamtendeutsch heißt es wohl Parkverbot-Eingeschränktes Halteverbot.
Ich denke auch das jeder weiß was gemeint ist.
Ich glaube er meinte das durchgestrichene P.
Richtig geglaubt. Roter Rand, roter Querstrich über dem schwarzen P, weißer Untergrund.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 17. März 2022 um 19:29:06 Uhr:
Ich glaube er meinte das durchgestrichene P.
Also wer das noch meint.....ist irgendwo hängen geblieben.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 17. März 2022 um 19:08:09 Uhr:
Im Beamtendeutsch heißt es wohl Parkverbot-Eingeschränktes Halteverbot.
So heißt es auch im Beamten-Deutsch nicht. Außerdem ist doch im Ausgangsbeitrag ganz klar ein Haltverbotszeichen zu sehen.
Zitat:
@Rockville schrieb am 17. März 2022 um 22:22:14 Uhr:
... Außerdem ist doch im Ausgangsbeitrag ganz klar ein Haltverbotszeichen zu sehen.
..wenn's mir doch bloß nur darum gegangen wäre.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 17. März 2022 um 20:34:39 Uhr:
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 17. März 2022 um 19:29:06 Uhr:
Ich glaube er meinte das durchgestrichene P.
Also wer das noch meint.....ist irgendwo hängen geblieben.
Und das schreibt jemand, der heute noch mit den Verkehrsschildern der DDR argumentiert...