ForumHarley Davidson
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Harley Davidson
  5. Wo putzt Ihr eure Mopeds ?

Wo putzt Ihr eure Mopeds ?

Harley-Davidson FLH Scream Eagle Road King
Themenstarteram 15. Mai 2017 um 6:54

Klimngt Blöd...ist es auch. Jahrelang hab ich meine Dicke uff de Gass sauber gemacht. Bis es einen Nachbar wohl nicht mehr gefallen hat. Net mal erst gefagt sonder mal gleich zur Polizei gerannt ..naja.

Irgendwie kam ich mir an der Tanke etwas deplaziert vor. Der Pächter war, warum auch immer, nicht entzückt das ich einen Platz 3 Stunden blockiert hab..ja ja Chromteile kosten Zeit ;-).

Wie macht Ihr das wenn man keinen eigenen Hof hat ????

Gruß

Jürgen

Beste Antwort im Thema
am 16. Mai 2017 um 5:57

"Es ist nicht zulässig." Wen juckts? Wo klein Kläger ist, ist auch kein Richter.

56 weitere Antworten
Ähnliche Themen
56 Antworten

Alter! Was hat dein Nachbar für Probleme.....

solange du deinen Bock nicht wäscht... Kannste polieren und wachsen bis dir der Arm abfällt!

Denn was das Thema waschen und Einleitung von, sagen wir mal schaumhaltigem Wasser in die Kanalisation ohne Abscheider angeht, sind die Ämter schon ein wenig kleinlich. Ist aber in Gemeindeverordnungen (-satzungen) geregelt.

sagt der, der sein Moped daheim putzt/wäscht - Dorf halt.

am 15. Mai 2017 um 7:33

.... vor meiner Garage.... mit Eimer und Gießkanne geht das immer....

Stocken reiben und polieren geht immer.....

Hi,

ich wasche meine Fahrzeuge auf meiner Auffahrt.

Hoffentlich irre ich mich nicht, aber ich glaube mal gehört zu haben, das sicherheitsrelevante Teile überall gereinigt werden dürfen.

D.h. du kannst das Moped waschen und wenn die Freundlichen kommen, hast du halt die Lichtanlage mit Wasser gereinigt. Es sollten natürlich 5m im Umkreis vom Moped im Schaum schwimmen.

Gruß

Leardriver

Themenstarteram 15. Mai 2017 um 8:16

Tja..es kann der frömmste nicht in Frieden leben wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt....

am 15. Mai 2017 um 8:32

Ich wasch mein mopped bei mir aufm hof, mit schlauch und schaum.

Um das zu sehen, muss erstmal jmd auf meiner 20m langen einfahrt am haus vorbei auf den hof laufen.

Bis dahin hab ich denjenigen schon von meinem Grundstück geworfen.

Ich machs auch aufm Hoff, hab erstens tolerante Nachbarn da ich auch recht tolerant bin;) die machen auch ne Menge Unsinn;) und sehen kann das aus der Ferne auch keiner so richtig. Also, das ist wieder ein Vorteil auf dem Lande zu wohnen.

Ach, bei der Einleitung geht es nicht um Schaum, hast in der Dusche ja auch und keinen Abscheider, sondern um die Einleitung von ÖL und Benzinabwaschungen ohne Abscheider. Wenn du einen hast, dann darfst du, haben nur die Wenigsten:)

Mach das Waschen an der Tanke und den Rest zu hause, polieren und Chrom darfst du.

Was hat denn die Polizei genau gesagt ??

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 15. Mai 2017 um 11:11:38 Uhr:

Ach, bei der Einleitung geht es nicht um Schaum, hast in der Dusche ja auch und keinen Abscheider, sondern um die Einleitung von ÖL und Benzinabwaschungen ohne Abscheider.

Doch, es geht genauso um Schaum. Es gibt getrennte Kanalsysteme für Abwasser und Regenwasser. Letzteres geht nicht durch die Kläranlagen - warum auch. Das heisst, dass dein Schaum oder dein Öl von der Straßenwäsche ungereinigt in die Natur gelangt. Wenn das Grundwasser, aus dem das Trinkwasser gewonnen wird, sehr oberflächennah ist, gelangt die Waschsuppe da rein.

Das Grundwasser liegt regional unterschiedlich, deshalb haben die Gemeinden unterschiedliche Verordnungen, die auch befolgt werden sollten.

Themenstarteram 15. Mai 2017 um 11:46

Der Polizei war es eher peinlich...sie haben ganz nett geklingelt und halt gesagt das es eine Beschwerde gibt.

Einer ist sogar ne Runde mit offenen Klappen gefahren :-).

Sie müssen halt der Sache nachgehen. Und ja es ist lt. Gemeindesatzung verboten Autos, Motorräder oder Trecker auf öffentlichen Straßen zu waschen. Hof habe ich nicht. Also werde ich in Zukunft bei der Tanke waschen und zu Hause polieren.

Zitat:

@Wurstfinger schrieb am 15. Mai 2017 um 13:45:57 Uhr:

Zitat:

 

...Es gibt getrennte Kanalsysteme für Abwasser und Regenwasser...

Nö, Wurstfinger, gibbet hier nicht. :confused:

Zumindest in Deutschlands goldener Mitte nicht, sprich im Rhein - Main - Gebiet, von Bad Homburg bis Darmstadt, von Wiesbaden bis Aschaffenburg. Rest Deutschland weiß ich nicht...

Wir müssen zwar auf dem Grundstück das Trennsystem bauen, aber am Übergabeschacht zum öffentlichen Kanal wird Beides zusammengeführt. Klingt komisch, ist aber so...!

Auto / Mopeds waschen ist unter Anderem wg. Wasserverschwendung bzw. Trinkwasserengpass im Sommer untersagt, bzw. wen Du eine Zisterne oder Brunnen nachweisen kannst okay.

Sagt einer vom Dorf, der sein Moped vor der Garage vorm Haus (mit Zisternenwasser) abduscht... :)

"Autowäsche und Grundwasserschutz

Darf man Autos „vor der Haustür” waschen? Wie wasche ich mein Auto umweltfreundlich?

Eine spezielle bundesgesetzliche Regelung für das Autowaschen „vor der Haustür” gibt es in Deutschland nicht. Die allgemeine Rechtsgrundlage für den Gewässerschutz, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), stellt nur allgemeine Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit potentiell Gewässer belastenden Tätigkeiten auf. Hiernach ist für das Einbringen und die Einleitung von Stoffen in das Grundwasser eine Erlaubnis erforderlich. Diese kann die zuständige Behörde nur erteilen, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist (§ 48 Absatz 1 Satz 1 WHG).

Die bei der Fahrzeugwäsche anfallenden Abwässer enthalten verschiedene chemische Stoffe und Verbindungen, die das Grundwasser schädigen können - auch wenn nur mit klarem Wasser gewaschen wird, da beispielsweise Treib- und Schmierstoffreste vom Auto abgespült werden. Das Tatbestandsmerkmal des „Einleitens” umfasst zusätzlich eine zielgerichtete, auf das Grundwasser bezogene Tätigkeit. Eine bewusste Schadstoffeinleitung in das Grundwasser (Absicht) ist jedoch nicht erforderlich; vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass in das Grundwasser auch dann eingeleitet wird, wenn zwar keine unmittelbare Verbindung zu ihm hergestellt wird, aber bei den gegebenen Bodenverhältnissen auch bei einem Einleiten in die entsprechenden Bodenschichten damit zu rechnen ist, dass der in den Boden gebrachte Stoff in das Grundwasser gelangt (Knopp in Siedler/Zeitler/Knopp/Dahme/Gößl, Kommentar zum WHG, § 9 Rdn. 5 mit Verweis auf die Kommentierung zu § 3, Rdn.19 WHG (alte Fassung)).

Bei einer Fahrzeugwäsche auf unbefestigtem Grund liegt in der Regel eine hinreichende Verbindung zum Grundwasser vor. Die Fahrzeugwäsche auf unbefestigtem Grund ist daher erlaubnispflichtig nach § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG, nicht aber erlaubnisfähig, d.h. die zuständige Behörde könnte – falls diese beantragt würde – eine Erlaubnis wegen der drohenden Grundwassergefährdung nicht erteilen. Wer dennoch sein Auto auf unbefestigtem Grund wäscht, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach § 103 Abs.1 Nr.1 WHG.

Wenn dagegen der Untergrund hinreichend befestigt ist und gesichert ist, dass die bei der Fahrzeugwäsche anfallenden Schmutzabwässer in die Kanalisation gelangen, greift das Verbot des § 47 Abs. 1 S. 1 WHG nicht. Der Bund macht allerdings mit dem Wasserhaushaltsgesetz nur allgemeine Vorgaben für die Wasserwirtschaft und den Gewässerschutz. Der Vollzug des Wasserrechtes erfolgt durch die Bundesländer. Unter Berücksichtigung der Wassergesetze der Länder sind letztlich die Gemeinden für die ordnungsgemäße Wasserver- und Abwasserentsorgung verantwortlich. Zusätzliche Anforderungen an die "Autowäsche vor der Haustür" können daher auch die jeweiligen Polizeiverordnungen unter Berücksichtigung des WHG und der Gesetzgebung des zuständigen Landes treffen. In vielen Kommunen wird mittlerweile das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen untersagt. In diesem Zusammenhang sind auch die örtlichen Gegebenheiten, wie Lage im Wasserschutzgebiet und Art des Entwässerungssystems (Trenn-/Mischsystem), zu berücksichtigen.

Deshalb müssen sich Bürgerinnen und Bürger, die Näheres über die Rechtssituation in ihrer Gemeinde erfahren wollen, bei den zuständigen Behörden (untere Wasserbehörde) erkundigen, ob auch für ihre Gemeinde eine entsprechende Regelung (Ortssatzung) getroffen wurde.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass aus Umweltsicht prinzipiell zu empfehlen ist, die Fahrzeugwäsche nur in dafür vorgesehenen Waschanlagen vorzunehmen."

Quelle:

Umweltbundesamt

Also ganz einfach:

Nicht auf der Straße, nicht, wenn der Abfluss direkten Zugang zu Oberflächenwässern aufweist und nicht nur in die Abwasserkanalisation entsorgt, und selbst dann nur, wenn es örtlich genehmigt ist.

Also:

Besser nicht abseits einer Waschanlage.

Das gilt gemeinhin so auch für die Hausfrauen, die das Abwasser ihrer Treppenreinigung einfach so auf die Straße kippen ("Haben wir immer schon so gemacht, schon meine Großmutter ..." :().

Grüße

Uli

Grße

Uli

am 15. Mai 2017 um 13:15

mit Multischaum und Paste mit Lappen...hab ganz selten Abwasser O_O

Putze Immer schön vor der Einfahrt zur Garage mit Wasser und Schaum seit ich denken kann und das sind schon ein paar Jahre. Hat sich noch nie jemand beschwert. Wieso auch, die Nachbarn machen es genauso.

am 15. Mai 2017 um 13:31

dito, auto auch ab und zu

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Harley Davidson
  5. Wo putzt Ihr eure Mopeds ?