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Wochenendruhezeit

Themenstarteram 16. September 2024 um 16:09

Hallo Truckergemeinde,

ich bin jetzt am vergangenen Wochenende bis Samstag 15 Uhr gefahren und am Montag 7 Uhr wieder los. Das bedeutet ich habe meine Wochenendruhezeit verkürtzt und muss diese nachholen innerhalb 3 Wochen.

So weit so gut. Die Ruhezeit betrug somit 40 Stunden und die fehlenden 5 Stunden müsste ich dann innerhalb 3 Wochen mal dranhängen also auf 50 Stunden ausdehnen , richtig ?!

Kann ich nun auch unter der Woche diese Ruhezeit nachholen ?

Da ich keine 8 Stunden fahre habe ich die z.B. die Möglichkeit von 7 bis 12 Uhr zu fahren und das wären dann bis zum nächsten Tag 7 Uhr 19 Stunden Ruhezeit also 8 Stunden mehr als nötig.

Würde das dann so passen ?

Grüße Rolf

8 Antworten

Hallo,

nein du musst die Wochenendruhezeit am Wochenende nachholen.

Chrisss240 liegt falsch.

Eine wöchentliche Ruhezeit (45 Stunden) darf bis auf maximal 24 Stunden verkürzt werden, wenn die wöchentliche Ruhezeit in der Woche zuvor und in der Woche danach vollständig gemacht wurde/wird. Die fehlende Zeit (maximal 21 Stunden) muss bis spätestens in der dritten Woche nach der Verkürzten Wochenruhezeit am Stück nachgeholt werden und darf ENTWEDER an eine tägliche Ruhezeit ODER an eine wöchentliche Ruhezeit angehängt werden.

Wenn also die tägliche Ruhezeit beim TE 19 Stunden beträgt, hat er die um 5 Stunden verkürzte Wochenruhezeit bereits bereits zum zweiten Arbeitstag der neuen Woche ausgeglichen. Am Ende der neuen Woche muss er dann mindestens 45 Stunden Pause machen.

 

Auch wenn es sich eingebürgert hat von Wochenendruhezeit zu sprechen, weil wegen des Fahrverbots am Sonntag die meisten Fahrer diese Ruhezeit tatsächlich am Wochenende verbringen, kann die Wochenruhezeit auch an anderen Tagen verbracht werden, das Wochenende ist nicht vorgeschrieben.

Zitat:

@chrisss240 schrieb am 16. September 2024 um 19:42:26 Uhr:

Hallo,

nein du musst die Wochenendruhezeit am Wochenende nachholen.

Es heißt WOCHENRUHEZEIT, die hat nix mit Wochenende zu tun, selbst die 45 Stunden darf man unter der Woche machen.

Themenstarteram 17. September 2024 um 15:57

@ Kurpan,

ok dann habe ich praktisch wenn ich am Montag nur bis 12 Uhr fahre meine fehlenden Stunden wieder drinnen !?

Darf man eigentlich 2 x hintereinander die Wochenruhezeit verkürzen , wenn ich immer am Montag gleich die Stunden reinhole ?

Grüße Rolf

Zitat:

@henrymaske schrieb am 17. September 2024 um 17:57:43 Uhr:

Darf man eigentlich 2 x hintereinander die Wochenruhezeit verkürzen

Wenn du International fährst und beide verkürzten Wochenruhezeiten außerhalb deines Heimatlandes verbracht werden, JA.

Wenn nicht muss auf eine verkürzte eine normale Wochenruhezeit folgen, ob du dabei die verkürzte schon ausgeglichen hast, ist in beiden Fällen unerheblich.

Themenstarteram 17. September 2024 um 19:12

Ich fahre nur national, verstehe ich das richtig ? International darf ich 2 x verkürzen national nicht auch wenn ich unter der Woche ausgleiche ?

Grüße

Also wir reden hier von der Wochenruhezeit bzw. die Wochenendruhezeit.

Diese muss immer zusammenhängend, also am Stück erfolgen. Die Tage sind Egal, nur zusammenhängend.

Zitat:

Die Lenk- und Ruhezeiten definieren zudem eine wöchentliche Ruhezeit, die üblicherweise mindestens 45 Stunden beträgt. Allerdings lässt sich die Wochenruhezeit auf 24 Stunden verkürzen, solange innerhalb von drei Wochen ein Ausgleich der Zeit erfolgt. Zudem ist auch in der Vor- und Folgewoche die reguläre Wochenruhezeit einzuhalten.

Dabei ist zu beachten, dass Lkw-Fahrer die wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringeng dürfen. Grund dafür ist das seit 2017 geltende Kabinenschlafverbot.

Quelle:

https://www.bussgeldkatalog.org/lenkzeiten-ruhezeiten/

Zitat:

@henrymaske schrieb am 17. September 2024 um 17:57:43 Uhr:

@ Kurpan,

ok dann habe ich praktisch wenn ich am Montag nur bis 12 Uhr fahre meine fehlenden Stunden wieder drinnen !?

Darf man eigentlich 2 x hintereinander die Wochenruhezeit verkürzen , wenn ich immer am Montag gleich die Stunden reinhole ?

Grüße Rolf

Die fehlenden 5 Stunden hast Du erst wieder drin, wenn Du eine aureichend lange Tagesruhezeit hinter Dich gebracht hast. Also frühestens am Dienstag zu Arbeitsbeginn, falls Deine verkürzte Wochenruhezeit bis zum Arbeitsbeginn am Montag dauerte.

Nein. Im nationalen Verkehr gilt immer: erst eine reguläre Wochenruhezeit, dann die Erlaubnis sie zu verkürzen, und dann wieder eine reguläre Wochenruhezeit. Wenn dann in der vierten Woche wieder legal verkürzt wird, muss die Verkürzung der letzten Wochenruhezeit noch nicht ausgeglichen sein. Das muss pro Verkürzung erst maximal nach drei Wochen geschehen, es sind also Überschneidungen möglich und erlaubt.

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