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Woher Stundenverrechnungssätze im Kaskogutachten?

Hallo zusammen,
unsere Nachbarin hats vor kurzem mit einem Hagelschaden erwischt. Nun war ein Gutachter der Versicherung da und das Gutachten liegt vor.
Jetzt meine Frage: Woher nimmt der Gutachter die (viel zu niedrigen) Stundensätze? Eine Referenzwerkstatt wurde nicht genannt und es besteht auch keine Werkstattbindung.
Wäre der Gutachter dazu verpflichtet, eine Referenzwerkstatt anzugeben?
Ich fürchte, dass dort einfach mit von der Versicherung vorgegebenen Sätzen gerechnet wurde. Nehme ich im Vergleich dazu die durchschnittlichen Sätze der Dekra, komme ich auf eine Differenz von immerhin gut 2500 Euro.
Würde jetzt einmal bei der Versicherung um Nennung der Werkstatt nachfragen. Selbst wenn die mir eine nennen, denke ich, dass diese dann spezielle Sätze mit der Versicherung ausgemacht hat und die so nicht öffentlich zugänglich sind, ergo sowieso nicht genommen werden dürften. Dann nochmal nachfragen, wie die normalen Sätze sind und das dann ausrechnen und nachfordern.
Wäre das die richtige Vorgehensweise?

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30 Antworten

Das ist doch nur interessant, wenn fiktiv abgerechnet werden soll.

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 18. Juli 2024 um 12:08:28 Uhr:


Das ist doch nur interessant, wenn fiktiv abgerechnet werden soll.

Es ist ein Gutachten, und es heißt auch Gutachten, was bedeuten müsste, dass es kein Schlechtachten oder ein VölligUnrealistischAchten sein sollte.

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 18. Juli 2024 um 12:08:28 Uhr:


Das ist doch nur interessant, wenn fiktiv abgerechnet werden soll.

Danke fürs nicht beantworten der Frage.

Lass dir mal von der Versicherung eine/die "Partnerwerkstatt" nennen und rufe dann mal dort an und frage nach den Stundensätzen (ohne den Versicherungsfall zu erwähnen).
Wahrscheinlich weißt du dann was Sache ist.

Ist denn ein zweites Gutachten für dich keine Alternative? Bist du Rechtsschutz versichert?

@hanserich_1

Wer hat denn den Gutachter ausgewählt und beauftragt?

Ich weiß, auch das beantwortet nicht deine Frage...

Im Eingangspost, im ersten Absatz, steht die Antwort auf deine Frage.
Bei kasko übrigens so eher die Regel als die Ausnahme

@hanserich_1

Ein Gutachter hat mir gesagt, dass es daran liegt, ob das Auto Scheckheft bei der Markenwerkstatt ist.
Wenn ich einen Opel fahre welcher durchgängig bei Opel gewartet wurde dann hab ich im Gutachten einen höheren Stundensatz als wenn ich den Opel bei einer freien Werkstatt um die Ecke gewartet hätte.

Echt jetzt? Die Stundensätze verändern sich, wenn ein Auto nicht Scheckheft gepflegt ist?
Was ändert das denn an den Fakten zur Wiederherstellung?

Das hier ist ein Kaskoschaden und kein Haftpflichtschaden.
Wir sprechen also Vertragsrecht.
Das wesentliche hierzu steht in der jeweiligen gütigen AKB des Versicherer.
In der sollte erst einmal nachgelsen werden, bevor man einen Streit vom Zaun bricht.

In den AKB steht (siehe auch Eingangspost), dass keine Werkstattbindung besteht. Ansonsten würde auf Partnerwerkstatt und deren Stundensätze bei fiktiver Abrechnung Bezug genommen.

Zitat:

@Blorf schrieb am 18. Juli 2024 um 13:33:53 Uhr:


@hanserich_1
Ein Gutachter hat mir gesagt, dass es daran liegt, ob das Auto Scheckheft bei der Markenwerkstatt ist.
Wenn ich einen Opel fahre welcher durchgängig bei Opel gewartet wurde dann hab ich im Gutachten einen höheren Stundensatz als wenn ich den Opel bei einer freien Werkstatt um die Ecke gewartet hätte.

Was ja dennoch nicht die Frage beantwortet. Im Gutachten stehen für mich willkürliche und viel zu niedrige Stundensätze von um 80€. Markenwerkstatt würde 230€ nehmen. Dekra Durchschnitt sagt ca. 150€.
Für mich geht es wie gesagt nur darum, ob der Gutachter nicht angehalten gewesen wäre, entsprechend der Sätze auch eine Werkstatt angeben zu müssen, die für diesen Stundenlohn arbeiten würde. Oder ob es eher so ist, wie ich denke, dass (unrechtmäßig) die Versicherung dem Gutachter die Sätze einfach so vorgegeben hat.

Dtellenzähler, dann mache es doch für uns einfach:
Schreibe einfach, dass z.B 80 € dann okay sind, wenn es sich um einen Kaskoschaden handelt. Und ein erheblich höherer Stundensatz dann okay sein kann, wenn es sich um einen Haftpflichtfaden handelt.
Was mir persönlich aufgrund meiner Unkenntnis gerade an Wissen fehlt, wäre, warum Kasko und Haftpflicht unterschiedlichen Rechtsgrundlagen haben. Eigentlich sähe ich auch bei einem Haftpflichtschaden das Vertragsrecht vorne. Ist das anders?
Außerdem dachte ich immer, dass alle Versicherungsbedingungen wenigstens mal von einer Aufsichtsbehörde genehmigt sein müssen. Dies schließt für mich selbstverständlich auch die Kasko ein.

[quote]
@BeeKlasse schrieb am 18. Juli 2024 um 14:19:28 Uhr:
Dtellenzähler, dann mache es doch für uns einfach:
Schreibe einfach, dass z.B 80 € dann okay sind, wenn es sich um einen Kaskoschaden handelt. Und ein erheblich höherer Stundensatz dann okay sein kann, wenn es sich um einen Haftpflichtfaden handelt.
Was mir persönlich aufgrund meiner Unkenntnis gerade an Wissen fehlt, wäre, warum Kasko und Haftpflicht unterschiedlichen Rechtsgrundlagen haben. Eigentlich sähe ich auch bei einem Haftpflichtschaden das Vertragsrecht vorne. Ist das anders?
Außerdem dachte ich immer, dass alle Versicherungsbedingungen wenigstens mal von einer Aufsichtsbehörde genehmigt sein müssen. Dies schließt für mich selbstverständlich auch die Kasko ein.

Ich kann dann etwas dazu sagen, wenn ich die AKB`s kenne. Es gibt jede Menge davon mit unterschiedlichen Inhalten. Da muss der Fragesteller dann schon mal selber nachlesen. Und wenn der Versicherer einen Repartur in einer Partnerwerkstatt vorgibt und mit diesem einen Vertrag hat, dann stehen da eben auch die vereinbarten Stundensätze zwischen Versicherer und Werkstatt drinn. 80 € sind da im übrigen nicht unüblich.
Und diese Stundensätze wird der Sachverständige dann wohl berücksichtigt haben, denn der macht das was Ihm sein Auftraggeber (oder Arbeitgeber) vorgibt und denkt sich nicht irgend etwas aus.
Der Unterschied der beiden Schadenarten:
Kasko ist Vertragsrecht und basiert somit auf einem Vertrag zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Und die Bedingungen dieses Vertrages regeln die AKB´s und da steht drin, was vereinbart ist. Zu allen Fragen der Schadenabwicklung.
Hapflicht ist Schadenersatz, nach 249 BGB. Hier gibt es Schadenpositionen die es im Kaskoschaden nicht gibt zum Beispiel Wertminderung, Nutzungsausfall usw....
Hier kommt auch die Thematik Stundensätze Markenbetrieb oder Gleichwertige Reparturwerkstatt zum tragen. Das gilt aber, wie bereits oben geschrieben nicht für den Kaskoschaden.

Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass in der hier in Rede stehenden AKB auch etwas zum Thema fiktive Abrechnung steht. Aber Hellsehen kann ich leider nicht.

Worauf möchtest du denn genau hinaus?
Auf den Passus aus den AKB?
Bei manchen Onlineversicherern steht dort ja durchaus, dass bei fiktiver Abrechnung mit den Sätzen von Partnerwerksätten gerechnet wird.

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