ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wohnmobil steht dauerhaft im Wohngebiet | Argumente dagegen

Wohnmobil steht dauerhaft im Wohngebiet | Argumente dagegen

Themenstarteram 23. Juli 2022 um 8:09

Hallo Zusammen,

Ich bräuchte mal euer Schwarmwissen. Gegeben eine Sackgasse (verkehrsberuhigten Bereich) mit Wendeschleife in einem Wohngebiet. In dieser Wendeschleife sind mehrere Stellplätze markiert (quer zur Fahrbahn). Diese Stellflächen sind von der Größe her klar für PKW gedacht aber nicht extra für PKW ausgewiesen. Im gesamten Wohngebiet ist es üblich, das Fahrzeuge auf dem eigenem Grundstück stehen und die wenigen Stellflächen von Besuchern oder zum Kurzzeitparken genutzt werden.

Dort parkt nun ein Anwohner dauerhaft mit seinem Wohnmobil, welches aber selbstverständlich viel zu lang ist und nicht in die markierte Fläche passt.

Zu einer Behinderung käme es allerdings nur in einem konstruierten Fall, wenn ein großer LKW da wenden müsste, weil die Wendeschleife recht groß ist. Eine Feuerwehr würde vermutlich keine Probleme zum Wenden haben. Die bräuchten vielleicht einen Zug mehr um herum zu kommen.

Das Problem ist also nicht unbedingt eine Behinderung des Verkehrs. Eher ist es so, dass a) alle Anwohner die Stellplätze für Besucher etc nutzen wollen und b) dass dieses Wohnmobil die Umgebung optisch nicht unbedingt "aufwertet".

Kurz und knapp: es nervt einfach, dass sich ein Anwohner dieser Stellplätze auf diese Weise ermächtigt.

Gäbe es eine konkrete Argumentation, wenn man das Gespräch mit dem Eigentümer suchen würde oder hat man eigentlich nichts gegen diese Art der Nutzung zum Leidwesen aller Anderen in der Hand?

Es geht ausdrücklich nicht darum einen Nachbarschaftsstreit vom Zaun zu brechen, sondern darum mit konstruktiven Argumenten zu versuchen den Eigentümer davon zu überzeugen sich einen passenderen Stellplatz für das Gefährt zu suchen.

Was sagt ihr?

Ähnliche Themen
76 Antworten

Bei der Straßenverkehrsbehörde ein Zusatzzeichen 'PKW" mit der obigen Argumentation beantragen.

Zitat:

@Dr.OeTzi schrieb am 23. Juli 2022 um 10:09:05 Uhr:

 

a.) Gäbe es eine konkrete Argumentation, wenn man das Gespräch mit dem Eigentümer suchen würde

oder

b.) hat man eigentlich nichts gegen diese Art der Nutzung zum Leidwesen aller Anderen in der Hand?

a.): Man kann ihn nur darum bitten, einen anderen Parkplatz zu benutzen, der ja etwas weiter weg liegen kann, denn sooo oft muss er den Weg dorthin ja nicht laufen.

b.): Nein, er darf das.

Wohnmobile dürfen - im Gegensatz zu Wohnanhängern/Wohnwagen - ewig unbewegt auf der Straße stehen. Natürlich nur, wenn sie angemeldet sind und gültige Kennzeichen haben.

Wir hatten dasselbe Problem hier auch, nur mit dem Unterschied, dass der Eigentümer des Wohnmobils, das uns 2 der sowieso wenigen Parkplätze wegnahm, 3 Querstraßen weiter wohnt und seine eigenen Nachbarn nicht verärgern wollte.

Wir haben ihm das dann begreiflich gemacht, dass wir wissen, dass er das darf, wir das aber trotzdem nicht toll finden und er sich doch einen Platz suchen soll, wo er nicht stört (Beim Bauern in der Scheune gegen Gebühr oder irgendwo außerhalb).

Seitdem ist das Teil weg, keiner weiß wohin. Will auch so wirklich keiner wissen... ;)

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 23. Juli 2022 um 10:10:58 Uhr:

Bei der Straßenverkehrsbehörde ein Zusatzzeichen 'PKW" mit der obigen Argumentation beantragen.

Mit den beiden vom TE genannten Argumenten "dass dieses Wohnmobil die Umgebung optisch nicht aufwertet" und "es nervt einfach"? Das funktioniert bestimmt nicht.

In einem verkehrsberuhigten Bereich gilt normalerweise eingeschränktes Haltverbot, aber dies natürlich nicht auf gekennzeichneten Flächen. Und das ist wohl auch der einzige Punkt, an dem man ansetzen könnte. Ragt das Wohnmobil über die Parkflächenmarkierung hinaus, dann steht es ja zumindest teilweise nicht mehr auf der gekennzeichneten Fläche. Wären die Stellflächen geschlossen markiert (also in Form eines geschlossenen Rechtecks), dann wäre es eindeutig, dass das Fahrzeug nicht hinausragen darf. Beim Querparken sind aber üblicherweise nur zwei parallele Linien links und rechts angebracht, aber keine Linien vorne und hinten. Dann ist es wieder nicht so eindeutig, dass das Heck nicht rausragen darf.

Eigentlich meinte ich die Wendemöglichkeit für LKW, wozu ja auch die Müllabfuhr gehört, als Argumentation zu nennen. Je nachdem, wie weit das WoMo über die Markierung hinaus steht, kann man diese natürlich auch anführen.

 

Andererseits beschäftigt das Thema parkende Wohnmobile natürlich auch viele Menschen, welche sich durch diese gestört fühlen, die Sicht aus Ausfahrten behindern oder einfach nur, weil da stehen wo sie stehen.

Zitat:

@Dofel schrieb am 23. Juli 2022 um 10:43:34 Uhr:

 

b.): Nein, er darf das.

Wohnmobile dürfen - im Gegensatz zu Wohnanhängern/Wohnwagen - ewig unbewegt auf der Straße stehen. Natürlich nur, wenn sie angemeldet sind und gültige Kennzeichen haben.

Da wäre Ich mir nicht so sicher, ob Er das denn wirklich darf !

Wenn das Wohnmobil tatsächlich größer ist als die markierte Parkfläche und drüber raussteht, dann wäre das ein Ansatzpunkt dagegen vorzugehen.

Ansonsten mal das Gespräch mit dem WoMo-Besitzer suchen und das abklären.

@Dr.OeTzi

Stört nur Dich das WoMo, wo es steht, oder regen sich die Nachbarn auch drüber auf ?

 

Zitat:

@Rockville schrieb am 23. Juli 2022 um 11:04:34 Uhr:

Mit den beiden vom TE genannten Argumenten "dass dieses Wohnmobil die Umgebung optisch nicht aufwertet" und "es nervt einfach"? Das funktioniert bestimmt nicht.

Mit der richtigen Tohnwahl würde es bei mir funktionieren, und ich würde ein paar Meter weiter weg parken. Allerdings würde der Nachbar dann (für den Moment) als "sehr empfindlich/ kleinlich" abgestempelt werden.

Kontaktiert der Nachbar erst die Stadt, ohne vorher mit mir zu reden, wäre ich von ihm enttäuscht.

Zitat:

@MvM schrieb am 23. Juli 2022 um 12:06:12 Uhr:

Mit der richtigen Tohnwahl würde es bei mir funktionieren, und ich würde ein paar Meter weiter weg parken.

Ja, aber der obige Vorschlag bezog sich ja auf das Vorsprechen bei der zuständigen Behörde. Und die lässt sich - hoffentlich - nicht von Argumenten wie "es nervt einfach" und "stört optisch" beeindrucken.

am 23. Juli 2022 um 10:13

Zusatzschild PKW beantragen. Die Argumentation mit ,,es nervt`` dabei aber weglassen und eher Muellabfuehr und Feuerwehr ins spiel bringen. Auch das die markierten Plaetze zu klein fuer Wohnmobile sind.

https://www.adac.de/.../

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wohnmobil steht dauerhaft im Wohngebiet | Argumente dagegen