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Wohnmobil-Steuer

Themenstarteram 28. Februar 2006 um 17:59

Seit der neuen Wohnmobilsteuer ist das Land in Aufregung.

Da sie ja mitlerweile nach dem Abgasverhalten und dem Hubraum (oder so) berechnet wird müßte es doch eine Möglichkeit geben durch technische Änderungen bzw. Nachbesserungen das Abgasverhalten zu ändern um so in eine andere günstigere Steueklasse zu kommen. Hat jemand eine Idee, oder noch besser schon konkrete Erfahrungen?

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46 Antworten

Re: Wohnmobil-Steuer

 

Zitat:

Original geschrieben von hartwig47

Seit der neuen Wohnmobilsteuer ist das Land in Aufregung.

Da sie ja mitlerweile nach dem Abgasverhalten und dem Hubraum (oder so) berechnet wird müßte es doch eine Möglichkeit geben durch technische Änderungen bzw. Nachbesserungen das Abgasverhalten zu ändern um so in eine andere günstigere Steueklasse zu kommen. Hat jemand eine Idee, oder noch besser schon konkrete Erfahrungen?

Hi

ich weiß nicht woher du das weißt aber es ist schlicht und ergreifend Unsinn was du behauptest.

Es wird momentan weder nach Abgas noch nach Hubraum

versteuert! Und technische Änderungen sind in absehbarer

Zeit nicht in Sicht um das bestehende Abgasverhalten zu ändern .Das warum es momentan nicht geht (technisch)

zu ändern würde den Rahmen des postings sprengen.

Du findest HIER und in Keinen Forum der eine Idee hat.

Warum ,weils keine gibt !Zur neusten Steuerdiskussion

empfehle ich www,camperline,de damit du nicht weiter

im trüben fischst.Die können dir aber auch nur den Stand

der Dinge sagen.Und der ist es weiß keiner was kommt!

Wer es weiß erzählt Unsinn!

MFG Freddy

PS wenn alles so einfach wär wie du sagst und es gäbe

techn.Aenderungen in absehbarer Zeit wär auch keine

Aufregung!!

Re: Re: Wohnmobil-Steuer

 

Zitat:

Original geschrieben von Kai1

Es wird momentan weder nach Abgas noch nach Hubraum

versteuert!

Stop!!

Du solltest erwähnen, dass das nur für Wohnmobile ÜBER 2,8t zulässigem Gesamtgewicht gilt.

Mein Wohnmobil wird ganz normal nach Hubraum und Emissionsklasse besteuert.

1,6 Liter Hubraum / Schlüsselnummer 00 = 405,- Euro KFZ-Steuer jährlich

Für Mobile unter 2,8t zGG gilt diese ganze Steuerdiskussion nicht, da diese Womo's eh schon wie PKW's besteuert werden.

am 1. März 2006 um 10:30

hi badyy

ja recht hast du.Ich ging aber von der "neusten Aufregung

aus" und die betrifft nur die über 2,8t.Die überwiegende Zahl

der Womos hat auch über 2,8t,ich schätze weit über 90%.

Hat deins unter 2,8 eine Womozulassung,ich dachte die gibts

nur ab 2,8to?Steht bei dir im Brief SoKFZ Wohnm.?

MFG Kai

am 1. März 2006 um 13:29

1,6 liter!!!

dann kann es nur ein VW Turbodiesel sein.

da würd ich einfach auflasten,ich zahl nur 172 € Steuer damit.

am 1. März 2006 um 15:02

Zitat:

Original geschrieben von Karmanngipsy

1,6 liter!!!

dann kann es nur ein VW Turbodiesel sein.

da würd ich einfach auflasten,ich zahl nur 172 € Steuer damit.

Noch.....

@Hartwig: man weiss noch nicht, was kommt. Der Beschluss des Bundesrats, WoMos wie PKW mit Rabatt zu besteuern ist noch nicht durch und wird hoffentlich auch noch verändert. Die Bundesregierung will es jedenfalls so. Natürlich gilt dies nur für WoMos über 2,8to.

Das Abgasverhalten kannst Du dann verbessern, wenn das für die Basismodelle auch angeboten wird. Beim T3-Bus z.B. geht auch beim Turbodiesel Euro2, für alle Sauger immerhin Euro1 und die Benziner erreichen auch teilweise Euro2.

@Karmanngipsy: Hinter welchem Berg hast Du den bisher gelebt? Genau diese automatische Gewichtsbesteuerung von WoMos über 2,8to ZGG soll ja abgeschafft werden. Diese Diskussion gibt es schon seit Monaten.

Grüße

Kai

wenigstens einer der sich auskennt und nicht nur hörgesagtes irgendwie eigeninterpretiert weiterverbreitet....

Zitat:

Original geschrieben von Kai1

Steht bei dir im Brief SoKFZ Wohnm.?

Genau das steht in meinem Fahrzeugbrief drin.

Das heisst, das ich mit meinem Fahrzeug keine PKW-Parkplätze benutzen darf aber die ultrahohe PKW-Steuer ( 405,- Euro ) bezahlen muß.

am 30. März 2006 um 11:03

Womosteuer

 

Habe mich bei der staatsregierung schlau gemacht und man höre und staune ..... sogar eine Antwort erhalten:

Per E-Mail:

Herrn

Horst Säger

horst.saeger@lff.bayern.de

Dienstgebäude Öffentliche Verkehrsmittel Telefon E-Mail

Odeonsplatz 4 U 3, U 4, U 5, U 6 Odeonsplatz Vermittlung poststelle@stmf.bayern.de

80539 München 089 2306-0 Internet

www.stmf.bayern.de

STAATSSEKRETÄR

Franz Meyer, MdL

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München

Bitte bei Antwort angeben

Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom

36 – S 6104 – 002 – 4 889/06

Datum

12. März 2006

Telefon

089 2306-2323

Telefax

089 2306 2730

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom

30.01.2006

Besteuerung von Wohnmobilen

Sehr geehrter Herr Säger,

für Ihr Schreiben zur künftigen Besteuerung von Wohnmobilen danke ich Ihnen.

Der Bundesrat hat am 21.12.2005 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung

kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung

(Bundesrats-Drucksache 229/05) beim Deutschen Bundestag einzubringen. Dieser

Gesetzentwurf sieht hinsichtlich der Besteuerung von Wohnmobilen Folgendes vor:

- Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t unterliegen weiterhin

– wie bisher – der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung.

- Für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t gilt

folgendes Konzept:

- Im Jahr 2005 erfolgt weiterhin – wie bisher – eine Besteuerung auf der Basis

des verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewichts (Bestandsschutz).

- 2 -

- In den Jahren 2006 bis 2010 erfolgt über einen besonderen Steuertarif eine

sukzessive Annäherung an die emissionsbezogene Pkw-Besteuerung.

Die Ausgestaltung des Tarifs berücksichtigt folgende pauschalierte Abschläge

(in %) auf die emissionsbezogene Hubraumsteuer:

Jahr Wohnmobile

über 2,8 t bis 3,5 t

Wohnmobile

über 3,5 t

2006 40 50

2007 40 50

2008 40 50

2009 25 30

2010 25 30

- Ab 2011 betragen die Abschläge auf die emissionsbezogene Hubraumsteuer

einheitlich 20 %, es erfolgt also eine dauerhafte Besteuerung mit rd. 80 %

des Niveaus der Pkw-Besteuerung.

Dieses Konzept ist sachgerecht. Es führt bei Wohnmobilen über 2,8 t zu einer angemessenen

Besteuerung. Insbesondere berücksichtigt die vorgesehene Konzeption

die Tatsache, dass Wohnmobile in verkehrsrechtlicher Hinsicht als Fahrzeuge der

Klasse M (für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit

mindestens vier Rädern) und damit als Pkw klassifiziert sind, wenngleich sie als

Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung gelten. Es ist daher im Grundsatz

systemgerecht, dass das Besteuerungssystem für Wohnmobile an die für Pkw geltende

emissionsbezogene Hubraumbesteuerung anknüpft.

In funktionaler Hinsicht dienen Wohnmobile zwei Zwecken, nämlich der Beförderung

von Personen und der Nutzung zum vorübergehenden Wohnen. Dieser besonderen

Zweckbestimmung wird durch die spezifischen Abschläge auf die emissionsbezogene

Hubraumsteuer Rechnung getragen.

Die genannte fünfjährige Übergangsregelung (2006 – 2010), in der stufenweise

unterschiedliche Abschläge auf die Hubraumsteuer zur Anwendung kommen, dient

der Abmilderung von Härten, die sich durch die Änderung des Besteuerungssystems

- 3 -

ergeben können. Durch die zeitliche Staffelung der Abschläge haben die Fahrzeughalter

außerdem Planungssicherheit und ausreichend Zeit, sich auf die geänderte

Kraftfahrzeugbesteuerung einzustellen. Zudem bewirkt die Tarifgestaltung einen

Anreiz für den Umstieg auf umweltverträglichere Fahrzeuge bzw. zur Nachrüstung

des vorhandenen Fahrzeugbestands. Für die Wohnmobilhersteller und die Zulieferindustrie

bestehen die Möglichkeit und der Anreiz, technische Konzepte zu

entwickeln, die zu einer günstigeren Schadstoffeinstufung und damit zu einer geringeren

Steuerbelastung führen.

Nach Auskunft des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und

Technologie hat eine Rückfrage bei einem namhaften Hersteller von Katalysator-

Nachrüstsystemen Folgendes ergeben:

- Für bestimmte Wohnmobiltypen werden bereits derzeit auf dem Fachmarkt effiziente

Nachrüst-Katalysatoren angeboten.

- Der genannte Hersteller wird – sobald die geänderte Besteuerung für Wohnmobile

gesetzlich geregelt ist – zeitnah für alle bedeutenden Wohnmobil-Modelle

entsprechende Nachrüstsysteme anbieten.

Die nach dem Gesetzentwurf des Bundesrates ab 2011 vorgesehene Steuerbelastung

(Jahressteuer) stellt sich z. B. für ein Wohnmobil mit Dieselmotor, 2.800 cm3 Hubraum

und einem zulässigen Gesamtgewicht von 3 t – im Vergleich zu einem entsprechenden

Diesel-Pkw – wie folgt dar:

Emissionsklasse

Euro 3 und 4

Emissionsklasse

Euro 2

Emissionsklasse

Euro 1

Emissionsklasse

"nicht schadstoffreduziert"

Steuer nach geltendem

Recht 172,00 € 172,00 € 172,00 € 172,00 €

Steuer nach künftigem

Recht 345,00 € 359,00 € 612,00 € 841,00 €

nachrichtlich:

Steuer eines Diesel-

Pkw mit 2.800

cm³ Hubraum 432,00 € 449,00 € 765,00 € 1.052,00 €

- 4 -

Im Vergleich zu entsprechenden Diesel-Pkw – dazu gehören insbesondere auch

schwere Geländewagen (über 2,8 t), Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine, zur

Personenbeförderung konzipierte Mehrzweckfahrzeuge (bisher: Kombinationskraftwagen),

Großraum-Limousinen, Kleinbusse und ähnliche Fahrzeuge – fällt

die Steuerbelastung für schwere Wohnmobile damit deutlich niedriger aus. Auch

unter dem Aspekt der sich für diese Fahrzeugkategorien ergebenden Steuerbelastung

ist das vorgesehene Belastungsniveau für Wohnmobile angemessen.

Für Wohnmobile kann sich im Übrigen durch Zuteilung von Saisonkennzeichen

eine gezielte steuerliche Entlastung ergeben. Bei Zuteilung derartiger Kennzeichen

ist die Kraftfahrzeugsteuer nicht – wie bei regulären Kennzeichen in der Regel vorgesehen

– für die Dauer eines vollen Jahres im Voraus, sondern lediglich für den

maßgebenden Betriebszeitraum zu entrichten.

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz ist Bundesrecht. Zur Umsetzung der vom Bundesrat

initiierten Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes bedarf es daher noch eines

entsprechenden Gesetzesbeschlusses des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Franz Meyer

am 30. März 2006 um 11:55

Was sagen eigentlich die Versicherungen zu der ganzen Thematik. Wenn man - dem Wink mit dem Zaunpfahl folgend - das Womo mit Saisonkennzeichen versieht oder noch extremer bedarfsgerecht an- und abmeldet, entgehen den Versicherungen ja auch Versicherungsprämien in nicht zu unterschätzender Höhe und dem Stast wiederum Steuereinnahmen aus dem Versicherungsgeschäft.

Das Ganze scheint wie so oft mal wieder nicht zu Ende gedacht...

Gruß

Thomas

Re: Womosteuer

 

Zitat:

Original geschrieben von taucherhorst

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz ist Bundesrecht. Zur Umsetzung der vom Bundesrat

initiierten Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes bedarf es daher noch eines

entsprechenden Gesetzesbeschlusses des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Franz Meyer

Tja, das ist eben so eine Aussage eines Bayrischen Politikers!

eine deutliche Mehrheit des Bundestages hat den Entwurf des Bundesrates abgelehnt!

Leider stellen sich CDU/CSU größtenteils quer, alle anderen Parteien lehnen den Vorschlag ab, wollen größtenteils sogar die Beibehaltung der bisherigen Gewichtsbesteuerung!

Gruß, Jens

Zitat:

Genau das steht in meinem Fahrzeugbrief drin. Das heisst, das ich mit meinem Fahrzeug keine PKW-Parkplätze benutzen darf

Woraus schliesst du das denn?

Zitat:

Original geschrieben von Tommyimnetz

Das Ganze scheint wie so oft mal wieder nicht zu Ende gedacht...

Hast Du etwas anderes erwartet?

Wie so oft werden diese Steuererhöhungen zu geringeren Einnahmen und mehr Arbeitslosen führen.

Aber das werden unsere Politiker auch noch feststellen.

Nicht erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern erst dann, wenn es schon lange ertrunken ist. :(

Mein Arbeitskollege hat heute gerade erst die Mitteilung erhalten, das er knapp 500,- Euro Kfz-Steuer für seinen Mazda Pick-Up mit Doppelkabine nachzahlen darf.

Zitat:

Original geschrieben von Badyy

Mein Arbeitskollege hat heute gerade erst die Mitteilung erhalten, das er knapp 500,- Euro Kfz-Steuer für seinen Mazda Pick-Up mit Doppelkabine nachzahlen darf.

Er wird doch hoffentlich direkt Einspruch gegen den Bescheid erheben, oder?

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