1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Wohnmobilzulassung ohne Fenster im Wohnbereich

Wohnmobilzulassung ohne Fenster im Wohnbereich

Mercedes Vito W639
Themenstarteram 9. November 2015 um 9:17

Hallo zusammen,

zwecks günstiger Versicherung möchte ich meinen, zum Camper umgebauten, MB Vito 111CDI Kastenwagen als Wohnmobil zulassen. Ich habe mich unverbindlich beim TÜV informiert und denen dort mein Fahrzeug gezeigt. Angeblich wäre die Umschriebung kein Problem, jedoch meinte der TÜV-Püfer, dass ich hinten im Wohnbereich mindestens ein Fenster benötige um eine Wohnmobilzulassung zu bekommen. Laut der STVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung - man was für ein Wort...) is das aber komplett egal.

Steht der TÜV über der STVZO? Kann der das einfach so verlangen? Möchte mit den Leuten keinen Streit anfangen und argumentieren können.

Vielleicht habt ihr ja schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht?!

PS: Um das gleich von vorne weg zu klären: Ich möchte mir definitiv hinten im Wohnbereich kein Fenster einbauen. Genügend Licht komm auch von vorne durch die Windschutzscheibe und von den vorderen Seitenfenstern.

Beste Antwort im Thema

es nervt langsam, wir würden es dir ja gönnen, aber du wirst es micht hinbekommen ohne Fenster.

Warum wählst du nicht die Variante mit dem Fenster in der Hecktür?

eNtweder vorher iene zweite Tür besorgen oder apäter zum zurückrüsten.

Ich glaube, du hast dich da in etwas verbissen. Und stell dir vor, vielleicht findest du ja ein bisschen mehr Licht im Auto auch ganz schön.

66 weitere Antworten
Ähnliche Themen
66 Antworten
am 9. November 2015 um 10:01

Wo in der StVZO steht denn die Definition, was ein Wohnmobil ist?

Dekra sieht das zum beispiel so: "Der Wohnteil muss den überwiegenden Teil des Fahrzeugs einnehmen und den Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten Raumes hervorrufen."

Eben, um den beliebten Missbrauch des Begriffs "Wohnmobil" zu erschweren.

Für so einen "Eindruck" gibt es sicher einen Ermessenspielraum. Da hilft es dann auch nicht, wenn jemand meint, dass er keine Küche braucht, weil er sich die Stullen grundsätzlich auf den Knien schmiert.

Unter dem Link steht was: http://www.autoplenum.de/.../...nhalten--um-als-Wohnmobil-zugelas.html

Wie es scheint gibt es da keine wirklich einheitliche Richtlinie das kann also von Stadt zu Stadt und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gesehen werden, letztlich ist der TÜV, bzw DEKRA dafür zuständig.

Auch scheint es so, als ob ein WoMo das zwar vom TÜV als Solches gewertet wird für die Finanzämter bei der Besteuerung noch lange kein WoMo sein muss.

Also recht kompliziert das Ganze.

Du musst ein Fenster haben, und zwar eines aus Kunststoff welches auch zu öffnen ist. Sonst wird das für das Finanzamt nichts.

Ein Wagen "geschlossener Kasten" ist nicht als WoMo anzuerkennen, liegt auch daran dass gelüftet werden muss usw.

Zudem wirds mit Umbauten immer schwieriger, der Staat braucht Geld und am WoMo verdient er weniger.

Themenstarteram 9. November 2015 um 10:15

Dann werde ich das ganze mal noch wo anders Probieren ;) im Bekannten- und Freundeskreis gibt es nämlich genügend Wohnmobile ohne Fenster hinten. Alle anderen Punkte erfüllt mein Umbau ja einwandfrei, von der Kochgelegenheit, über Schlaf- und Sitzgelegenheit bis hin zu ausreichend Staufächern. Ich habe sogar an splitterfreies Holz bei den Verkleidungen gedacht ;)

Zum Thema Belüftung verfügt der Vito ab Werk eine Zwangsentlüftung am Heck. Da ich keine komplette Trennwand mehr mein eigen nenne können die vorderen Fenster ebenfalls zum Belüften genutzt werden.

Ich finde es nur sehr komisch, dass eigentlich alles in Deutschland geregelt ist, nur hier scheint es erheblichen Spielraum zu geben.

Was wäre eigentlich wenn ich zum TÜV fahre, von vorn herein sage, dass ich ein Gutachten wünsche und das dann nicht bekomme? Ist dann mein Geld futsch?

Du bekommst ja dein Gutachten, nur steht halt nicht das drin was du gerne hättest :) Also ja, du musst es bezahlen.

Es ist doch alles geregelt.

Mach dir ein Fenster über die Kochgelegenheit (macht eh sinn) und gut ist. Oder eine Dachluke. Ist ja Blech, somit kein Problem.

Wobei, ein Vito mit geringer Innenhöhe kann evtl. gar nicht als Camper zugelassen werden da ja weder die volle, noch eine Teil-Stehhöhe erreicht wird (Innenraum ca. 1,2m hoch).

In dem Infoblatt von Transe79 steht eigentlich alles auch was Fenster betrifft, allerdings sehe ich auch die fehlende Stehhöhe bei einem Vito.

Wie groß ist eigentlich der Unterschied in Steuer und Versicherung zwischen einem WoMo und einem „LKW”?

Bei Zulassung als LKW darf ja soweit mir bekannt eben kein Fenster vorhanden sein.

Themenstarteram 9. November 2015 um 11:21

Der Punkt mit der Stehhöhe existiert schon eine Zeit lang nicht mehr. Der Vito hat ca. 1,4m Höhe im hinteren Bereich. Wie gesagt, im Freundeskreis existieren zwei baugleiche Fahrzeuge mit so gut wie identischem Innenausbau welche beide als Womos laufen, auch ohne Fenster, und der eine sogar ohne Kochgelegenheit.

Der Unterschied bei der Steuer zwischen Womo und LKW ist relativ gering, wobei ein Womo etwas günsitger ist. Erheblich ist allerdings der Unterschied bei den Versicherungen. Hier ist das Womo weitaus günstiger.

Das Merkblatt ist mir bereits geläufig. Ich finde es trotzdem verwirrend, da es zwar sagt, dass es die STVZO wiedergibt, in der STVZO jedoch Fenster mit keinem Wort erwähnt werden.

Laut dem Mekrblatt ist es ja auch ausreichend für genügend Beleuchtung hinten zu sorgen (bzw. sind in diesem Fall Ausnahmen zulässig). Ich interpretiere das so, dass das dann auch durch elektrische Beleuchtung erfolgen kann. Sowas besitzt mein Vito ebenfalls.

Ich merke schon, dass das eine längere Geschichte wird.

Ich möchte aus verschiedenen Gründen kein Fenster einbauen. Zum einen ist mir nicht wohl dabei in die Karosserie meines Autos zu schneiden. Zum anderen habe ich, wenn ich zum Campen fahre immer ein bis zwei hochwertige Fahrräder dabei, die nicht jeder sehen muss. Ausserdem ist mein Vito so im Moment sehr unauffällig und man kann sich auch mal an den Straßenrand stelllen, wenn man zu müde zum weiterfahren ist (jaja Wildcampen ist verboten und so....)

Naja, also wenn der TÜV auf ein Fenster besteht, würde ich einfach mal eines einbauen wenn er ansonsten zufrieden ist. Seiten- und Heckfenster können und dürfen ja auch stark getönt und oder z.B. mit Markisen bestückt sein, so dass eine Einsicht von Außen praktisch nicht möglich ist.

Die Frage bleibt jedoch, ob Finanzamt und Versicherung das dann auch als Wohnmobil anerkennen das ist ja keinesfalls selbstverständlich gewährleistet.

Übrigens nur zum Schlafen damit die Fahrtüchtigkeit erhalten bleibt darf man durchaus auch offiziell überall stehen. Man darf nur keine Campingmöbel, Grill usw rausstellen und sich campingähnlich verhalten.

Themenstarteram 9. November 2015 um 12:07

Ich werde mich die Tage mal in den neuen Bundesländern bei der DEKRA erkundigen, vielleicht sehen die das ja anders.

Als alternative zu einem "richtigen" Fenster habe ich jetzt sowas gefunden: http://www.camping-marktplatz.com/.../?...

Ja, in Deutschland ist es erlaubt, überall zum Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit zu schlafen. Aber in Italien und Slovenien weiß ich, dass die damit ein Problem haben. In Österreicht bin ich mir nicht sicher.

Es würde mich nicht stören, wenn ich weiter LKW-Steuer zahlen müsste (was ja dann mit Fenster wieder fraglich wäre...). Man spart soviel durch die Versicherung, dass es sich trotzdem lohnen würde. Mit meiner Versicherung habe ich das bereits abgeklärt. Sobald in den Papieren steht, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Womo handelt muss man sogar eine Womo-Versicheurng abschließen, da ja die vorherige Versicherung nicht mehr gültig ist.

am 9. November 2015 um 12:27

Das Thema Fenster selber bauen bzw. "irgendwelche" aus dem Zubehör kaufen gabs hier auch schon mal irgendwo. Von daher an dieser Stelle nur die Anmerkung: bitte beachten, dass jede Art von Fenstern an Kfz ein E-Kennzeichen benötigen um zulassungsfähig zu sein.


(aus der Verlinkung ist zumindest keine E-Kennzeichnung erkennbar)

Gruß

NoGolf

Themenstarteram 9. November 2015 um 12:29

@Nogolf Alles klar! Danke für den Hinweis

am 9. November 2015 um 12:42

kennst Du diese PDF schon??: LINK

Das ist nur ein Auszug aus einem Ausbauratgeber und unten rechts und links stehen jeweils die Seitenangaben. Sieh Dir mal Seite 503 an.

am 9. November 2015 um 12:49

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 9. November 2015 um 12:50:32 Uhr:

Übrigens nur zum Schlafen damit die Fahrtüchtigkeit erhalten bleibt darf man durchaus auch offiziell überall stehen.

Das ist falsch ("offiziell" und "überall"). Leute, passt auf, wenn ihr euch euer rechtliches Wissen aus Foren aneignet. Auch in Deutschland steht an Plätzen, die dafür gern missbraucht werden, häufig extra ein Schild, dass nicht.

Es gibt mannigfaltige Einschränkungen/Verbote mit sehr unbequemen Folgen, wenn man meint, sie gelten nur für andere (wunderschöne Beispiele findet man in Österreich, Dänemark und und und ...).

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen