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Wohnwagen ablasten
Wir planen für nächstes Jahr uns einen neuen Wowa zuzulegen. Das Gesamtgewicht beträgt 1500 Kg , aufgelastet 1750 Kg. Die 1500 kg sind mir zu wenig , Mover und Vorzelt , dann bleibt nicht mehr viel Reserve, ich habe Fa. Hobby, der es sein soll angeschrieben, und es ist eben nur möglich den Wowa mit der Auflastung 1750 Kg zu bestellen und dann vom Händler oder eben selbst nur 1650 Kg eintragen lassen. Dabei geht es um das Leergewicht meines PKWs 1670 Kg , 1800 Zuglast, deshalb darf ich mit der 100 er Zulassung nur 1650 Kg ziehen. Soweit so gut hört sich kompliziert an, deshalb hier die Frage , hat das schon mal jemand gemacht und wie hoch sind die Kosten dafür ?
Beste Antwort im Thema
...da wage ich keinen Widerspruch.
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118 Antworten
Gemacht habe ich es selbst noch nicht. Ist aber ein unkompliziertes Verfahren. Die Kosten sollten so um die 100 € liegen.
Hallo,
bevor ich das in die Tat umsetzen würde, stünde erst mal eine Überprüfung des tatsächlichen Leerwohnwagengewichtes auf einer geeichten Waage an.
Eventuell würde ich danach lieber auf die 100 km/h als auf 100 kg Zuladung verzichten.
Auch wenn die Ablastung eine Formalität sein müsste, würde ich vorher beim TÜV anrufen.
Liebe Grüße
Herbert
Die Ablastung ist eine Formalität und geht unkompliziert über die Bühne.
Da würde ich aber vorher den Zugwagen verwiegen lassen! Oder die E-Klasse ziehen lassen, die sollte die 1750 kg bringen.
100 kg Zuladung sind u.U. eine Menge Holz! Die kriegt man nicht so leicht übers Leergewicht, das geht eher andersherum aus!
Moin,
wobei auch das wahrscheinlich höhere Leergewicht in die KFZ- Papiere eingetragen/verändert werden muss.
Unser KUGA wog auch 100 kg mehr................ohne zu schummeln
.
Warum willst du ablasten lassen?
Das Leergewicht des Zug FZ spielt seit ca einem Jahr keine Rolle mehr bei der Ausnahmeregelung für 100km/h.
Der einzige Grund ab zu lasten wäre, wenn du nur den Führerschein B hast und das zul.GG des WoWa plus dem zul.GG des Zugwagens (= zul GespannGG) über 3,5T liegen.
Dann wäre es aber eher angebracht den Führerschein B96 zu kaufen (geprüft wird da nicht) und dann wäre das zul.GG des Zuges erst bei 4,25T begrenzt.
PS: Ich habe Unsinn geschrieben. Das Leergewicht spielt nur bei der Führerscheinregelung kein Rolle mehr.
Ablasten kannst du bei 1670kg Fz-Leergewicht natürlich auch genau auf diesen Wert. Für eine grobe Abrundung (alle 50kg) gibt es keine Vorschrift.
Da der WoWa vorher ja bereits von 1500 auf 1750kg aufgelastet ist, sollte es mit dem TÜV-Prüfer auch keine Diskussionen darüber geben, ob die verbleibende Zuladung des WoWa noch ausreicht oder nicht.
Ein vorheriges Wägen ist dann nicht erforderlich, denn die Auflastung hat ja nur den einen Sinn, die Zuladung zu erhöhen und das zusätzliche Gewicht der neuen, stärkeren Achse plus Deichsel plus größere Reifen wird mit höchster Sicherheit nicht größer sein, als die Differenz von neuem zul.GG zu originalem zul.GG (1670 - 1500 = 170kg).
Wenn das der Fall wäre, könntest du dir ja die Mehrkosten für die 1750kg-Ausführung von vorn herein sparen. Im Zweifel sollte dir Hobby vor dem Kauf das Mehrgewicht durch die 1750kg-Ausführung bestätigen.
Schließlich solltest du ja schon wissen, was deine effektive Auflastung von 1670kg netto an größerer Zuladung bringt.
Das werden sie, im Gegensatz zu einer exakten Leergewichtsangabe, vor dem Kauf wohl hin bekommen.
Hallo,
wie bereits geschrieben, würde ich zunächst das tatsächliche Leergewicht des Zugwagens (einschl. 75 kg für den Fahrer mit vollem Tank/Waschwasserbehälter) ermitteln und dies beim TÜV als Leergewicht in die Zulassungsbescheinigung des Zugwagens eintragen lassen. Evtl. macht der TÜV das nur in Verbindung mit einer technischen Änderung. In meinem Fall hat er dann einfach die - an sich eintragungsfreie - Anhängerkupplung eingetragen.
Auf genau dieses Gewicht kannst Du dann den mit 1750 kg zGm bestellten und ausgelieferten Wagen pber den TÜV papiermäßig ablasten lassen, wenn es überhaupt noch erforderlich sein sollte.
Das Mehrgewicht einer solchen werkseitigen Auflastung liegt bei ca. 20 kg, lohnt sich also auf jeden Fall mitzubestellen.
Gruß Rainer
Ich wollte auch erst meinen ehemaligen Zugwagen leergewichtsmäßig auflasten lassen (tatsächliches Leergewicht als techn. Änderung eintragen).
Da wollte der TÜV, trotz Wägung auf der TÜV-eigenen Waage, nicht mit spielen. Also blieb nur noch das Ablasten des WoWa übrig.
(Wobei die Dekra das z.B. nicht machen wollte und ich erst beim TÜV zufrieden gestellt wurde. Da scheint es also sehr viel Ermessensspielraum zu geben...)
Meinen jetzigen Zugwagen habe ich übrigens (aus anderen Gründen) ablasten lassen (Verringerung des zul.GG).
Das hat beim TÜV exakt 22,80€ plus vorheriger Wägung (19,80€) gekostet. (und Überzeugungsarbeit...)
" Ablastung ohne technische Änderung"
Genau dies würde beim WoWa des TE auch zutreffen.
bei der Zulassungsstelle hat die Eintragungs-Änderung (habe leider keine Quittung mehr) m.E. 11€ gekostet.
Zitat:
Original geschrieben von navec
Warum willst du ablasten lassen?
Das Leergewicht des Zug FZ spielt seit ca einem Jahr keine Rolle mehr bei der Ausnahmeregelung für 100km/h.
Sicher? Die aktuelle Version (pdf) wurde seit 2010 nicht geändert.
...lies mal, was ich im gleichen Beitrag unter "PS:" noch geschrieben habe...
Hallo,
bei Problemen mit der Eintragung eines höheren Leergewichts, ist nicht das neue Leergewicht die technische Änderung, sondern das neue Leergewicht kann anlässlich und zusammen mit der Eintragung einer (anderen) technischen Änderung erfolgen. Aus diesem Grund wurde bei meinem Wagen die Anhängerkupplung in die Papiere eingetragen.
Wenn eine TÜV-Dienststelle sich weigert, versuche es einfach bei einer anderen. Teilweise fehlt den Mitarbeitern offenbar das nötige Fachwissen bzw. die nötige Berechtigung.
Gruß Rainer
Zitat:
Original geschrieben von navec
...lies mal, was ich im gleichen Beitrag unter "PS:" noch geschrieben habe...
Sorry - das kommt davon, wenn man einen Tab (fast) einen halben Tag lang offen lässt...
Danke Ichtyos ,genau so sehe ich das auch, und an die anderen Schreiber, ich besitze alle Führerscheine, das Leergewicht eines aufgelasteten brauche ich nicht von Hobby bestätigen lassen steht doch alles auf der Internetseite, auflasten von PKW ist Quatsch, aber schön das Ihr mitdiskutiert habt.
Hallo,
könntest Du uns bitte noch erklären, wieso das Auflasten eines PKW (gemeint ist wohl das Erhöhen des Leergewichtes in der Zulassungsbescheinigung) Quatsch ist?
Gruß Rainer