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Wohnwagen auflasten

Themenstarteram 20. August 2008 um 16:46

Hallo Camper.

Ich würde gern meinen 10 Jahre alten Bürstner auflasten. Leider hat er nur ein ZGW von 1200 KG.

Ich möchte die Änderungen nicht im Fahrzeugschein eintragen lassen. Es soll mir einfach nur die Sicherheit geben, dass der WoWa nicht überlastet wird. Ich kann ja schließlich nicht mit jedem Teil, dass ich in den WoWa packe über die Personenwage laufen. Mir ist schon klar, dass ich mich damit auf dünnes Eis begebe. Überladen kann schließlich den Führerschein kosten. Ich möchte einfach nur den WoWa entlasten.

Weiß jemand welche Arbeiten nötig sind um einen WoWa aufzulasten, wie hoch die Kosten (nur grob) dafür sind und ob man diese Arbeiten selbst durchführen kann?

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26 Antworten

deswegen muss aber trotzdem eine auflastung abgenommen und eingetragen werden!

angenommen:

jetzige zuladung = 400kg

nach umrüstung (ohne eintragung) = 600kg

dann gehts ab in den urlaub: kontrolle und ab auf die waage -> ergebnis = 500kg, im schein steht aber noch: maximale zulandung = 400kg

du weißt das noch 100kg "luft" sind, die rennleitung allerdings nicht, woher auch!?!

somit darfst du dann irgendwann einmal auf der raststätte deinen WoWa ausladen bis auf die zuladung von 400kg.

dann kommt die strafe, punkte evtl. ,fahren ohne betriebserlaubnis und ohne versicherungsschutz.

das alles wegen 11(?)€ für die umschreibung des fahrzeugscheines?

 

gruß christian

am 20. August 2008 um 19:03

naja,

wenn es dabei darum geht das Gespann noch mit führerscheinklasse B und nicht NUR mit BE fahren zu dürfen.... ??

Ganz ganz dünnes Eis....

Grüße

BarT

diesen beschriebenen WoWa darf man eh nur ab BE fahren! oder man hat halt den "alten führerschein" vor 04.1980(?) <- also bis 7,5T

und selbst nach heutgem standart dürfte BE fast nicht mehr reichen. ich glaube es war: Leergewicht Fahrzeug + zul.GG Anhänger = max.3500 Kg

am 20. August 2008 um 20:11

da kann ich dir so nicht zustimmen.....

mit BE darf man über die 3,5 tonnen des gesammten zuges...

und einen anhänger mit max zul gesammtmasse von 1,2to darf man auch, wenn die leermasse des zugfahrzeuges über 1,2 to aber die zul gesammtmasse des zugfahrzeuges nicht über 2,3 to liegt sogar mit B...

grüße

BarT

Hat Dein WW ein ALKO Fahrgestell?

Wenn ja, dann mail an ALKO. Die können Dir helfen. Oft kann man bei der Achse stärkere Federerlemente (Gummi) einbauen und damit die Traglast erhöhen.

Ob dies jedoch auch eintragungsfähig ist, kann nur ALKO und Bürstner sagen. Neben der Achse müssen auch folgende Teile das höhere Gewicht "tragen":

- Fahrgestell

- Auflaufbremse

- Schlingerkupplung

- Felgen

- Reifen

- ....

Wenn Du Glück hast, dann ist eine Auflastung nur eine Formsache.

Daher einfach den Fachmann fragen.

 

Hallo,

legt dich mal unter dein WW und schau auf der Achse nach dem Typenschild steht dort 1200 KG ist eine Auflastung nur mit einer neuen Achse möglich, wenn dort mehr steht kannst du wenn Reifen usw i.O bei Bürstner eine Bescheinigung und ein neues Typenschild anfordern (hat bei meinem Belcanto einwandfrei funktioniert) musst dann bloss noch beim TÜv, dekra vorfahren die Schreiben dir einen Wisch damit die Papiere geändert werden.

Gruß Matt

Zitat:

Original geschrieben von Matty

Hallo,

legt dich mal unter dein WW und schau auf der Achse nach dem Typenschild steht dort 1200 KG ist eine Auflastung nur mit einer neuen Achse möglich, wenn dort mehr steht kannst du wenn Reifen usw i.O bei Bürstner eine Bescheinigung und ein neues Typenschild anfordern (hat bei meinem Belcanto einwandfrei funktioniert) musst dann bloss noch beim TÜv, dekra vorfahren die Schreiben dir einen Wisch damit die Papiere geändert werden.

Gruß Matt

Und wenn du schon unten liegst dann schau mal auf

das Typenschild ob eventuell nicht schon 1300 kg auf der Achse

stehen.

Dann musst du nur zum TÜV und die 1300kg in die Papiere eintragen

lassen,das Typenschild des Wohnwagens ändern lassen und dir einen

neuen FZ_Schein holen.

Ciao Uwe

Hallo

Habe einen Knaus 500 EU Gemäss Fahrzeugschein ZGG 1500 kg. Habe bei Al-Ko eine Anfrage gemacht für eine Auflastung auf 1600 bis 1700 Kg.

Preis für diese Auflastung ohne Montage ca 2500 €. Für eine Auflastung auf 1800 Kg wäre ein kompletter Austausch des Fahrgestells nötig. Preis für diese Variante ohne Montage und ev. Zusatzarbeiten 3500 €. Ich habs nicht gemacht wäre aber möglich. Fahre seit 20 Jahren mit WW durch die Gegend (FR IT AT ES etc wenig DE) habe noch nie ein Gewichtskontrolle und auch noch nie eine Polizeikontrolle erlebt. Fahre derzeit mit ca. 70 KG Übergewicht, notfalls ein paar Euro Strafe und umladen.

Schöne Grüss

Paul

Themenstarteram 22. August 2008 um 17:26

Hallo Leute,

jetzt bin ich wirklich platt. So viele, wirklich gute Hinweise auf einmal hätte ich so nicht erwartet.

Der Hinweis auf den Führerschein war wirklich klasse. Allerdings brauche ich mir darüber keine Sorgen machen. Was da draussen rumfährt, ausser Gefahrgut, darf ich alles fahren. Ob mit oder ohne Hänger, mit Personenbeförderung oder ohne. Die Lizens ist vorhanden....

Vielen Dank besonders an Belcanto: Der Hinweis auf den Rest des WOWA, eine neue Antischlingerkupplung, meine geht bis 1300 Kg, kostet ja schon über 250 Euronen.

Ich habe mir die Sache wohl etwas zu einfach vorgestellt.

Ich dachte: Ein paar andere Gummis eingepresst, Stoßdämpfer mit höherer Traglast gekauft und alles ist schön.

Hängt eben doch ein bisschen mehr dran um mehr dranhängen zu können....

Naja: Bleibt mein Brüstner wie er ist und ich muss mich ein bisschen einschrenken. Ein T-Shirt reicht ja für den Urlaub...;-))

Also nochmal vielen Dank an alle die sich geäußert haben. Ihr wart eine grosse Hilfe.

 

Alternativ kannste Dir ja die Stützlast als 2. Achse eintragen lassen. Wird dann dem alten zul GG zugerechnet und erhöht ein wenig die Reserve. Eintragung kostst lt. meinem TÜV rund 40 Euro. Ich machs mit dem nächsten TÜV Termin.

Kannst du mir das genauer erklären mit der stützlast als 2 Achse ?

Heißt das wenn mein Wohnwagen 1800 KG haben darf , das ich die Stützlast von 100 Kilo dem Wohnwagen zurechnen darf und dann habe ich 1900 KG?

mfg

HP

Zitat:

Original geschrieben von hepit

Kannst du mir das genauer erklären mit der stützlast als 2 Achse ?

Heißt das wenn mein Wohnwagen 1800 KG haben darf , das ich die Stützlast von 100 Kilo dem Wohnwagen zurechnen darf und dann habe ich 1900 KG?

mfg

HP

hallo

jaein

um die 100kg wird die nutzlast deines zugfahrzeuges reduziert

zumindestens in AT

nur mal im ernst, wen interessieren 100kg ...

ist doch pippifatz

lg

g

 

Zitat:

Original geschrieben von hepit

Kannst du mir das genauer erklären mit der stützlast als 2 Achse ?

Heißt das wenn mein Wohnwagen 1800 KG haben darf , das ich die Stützlast von 100 Kilo dem Wohnwagen zurechnen darf und dann habe ich 1900 KG?

mfg

HP

Jeep, heisst das ... (max. Stützlast des Zugwagens darf natürlich im Betrieb nicht überschritten werden)

Bei mir zickt der TÜV noch, weil ich auch 100KG eingetragen haben will, lt Schein aber nur 75 KG Stützlast im Wohnwagen eingetragen sind (Kopf verträgt die 100 KG aber). Das wird dann beim Ortstermin eben geklärt - genauso, wie meine Achse 1350 KG ausweist, das zul GG. aber 1.300 KG beträgt.

@dudo - Erzähl mal der Rennleitung, dass die Überladung um 100 kg +++ "pippifatz" sei :D - und nein, in dem mir vorliegenden Fahrzeugschein gibt es keine Reduzierungen für das Zugfahrzeug

Da investiere ich lieber den kleinen Betrag und erhöhe die Reserven. Alko hat mir auch nur den Austausch der Achse oder der Buchsen anbieten können - das rentiert sich aber nicht wiklich....

Das soll heißen, mein Wohnwagen darf bis 1800 hg beladen werden und hat eine max Stützlast von 100kg, mein Tiguan hat ebenfalls eine max. stützlast von 100 kg, darf ich dann meinen Wohnwagen bis 1900 kg beladen weil dieser dann im angekuppelten zustand nur noch 1800 Kg hat.

Ist das so OK ?

Was soll ich dem TÜV genau sagen wegen dieser Eintragung, kannste du mir das sagen ?

2 Achse?

 

mfg

HP

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