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Wohnwagen gestohlen, Versicherung will nur einen Bruchteil bezahlen...
Hallo,
vor 2 Monaten wurde mein 3 Jahre alter Wohnwagen gestohlen, ein Knaus 550 KU.
Meine Nachforschungen haben ergeben, dass ein gleichwertiger Wohnwagen ca. 12000,- Euro gekostet hätte.
Die Versicherung hat nur 9200,- Ermittelt und behält noch die Mehrwertsteuer ein. Die Mehrwertsteuer würde ich erstattet bekommen, wenn ich einen Wowa kaufe und dies der Versicherung mitteile und alles geprüft ist.
Wie gehe ich vor? Der ermittelt Schaden ist meiner Meinung nach nicht annähernd ersetzt.
Ist das mit der Mwst überhaupt rechtens?
Weiß jemand, was die Versicherung dann noch prüfen muss?
Darf ich auch ein Wohnmobil kaufen... oder ein Zelt....oder einen Toaster ?;-)
Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruß,
rosberg
Beste Antwort im Thema
oetteken -
ich will das schon seit einiger zeit schreiben - in foren duzt man sich...
(wenn du das nicht willst - ist auch ok...)
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40 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von rosberg
Hallo,
vor 2 Monaten wurde mein 3 Jahre alter Wohnwagen gestohlen, ein Knaus 550 KU.
Das ist ärgerlich und tut mir für Sie Leid.
Meine Nachforschungen haben ergeben, dass ein gleichwertiger Wohnwagen ca. 12000,- Euro gekostet hätte.
Meine kurze Suche hat ergeben, daß ein 2006er ab 10.500,00 € angeboten wird.
Ein 2008er wird ab 12.900,00 € angeboten.
Die Versicherung hat nur 9200,- Ermittelt und behält noch die Mehrwertsteuer ein. Die Mehrwertsteuer würde ich erstattet bekommen, wenn ich einen Wowa kaufe und dies der Versicherung mitteile und alles geprüft ist.
Würde die Versicherung bitten ein entsprechendes Fahrzeug für 9.200,00 € nachzuweisen.
Ansonsten sollten Sie versuchen bei der Versicherung 10.500,00 € herauszuhandeln.
Wie gehe ich vor? Der ermittelt Schaden ist meiner Meinung nach nicht annähernd ersetzt.
Sie müssen bedenken, daß es ein Unterschied ist, ob man einen Kasko- oder einen Haftpflichtschaden abwickelt.
Ist das mit der Mwst überhaupt rechtens?
Meines Wissens und nach meinen Erfahrungen wird das mit der MwSt. von allen Versicherungen so gehandhabt.
Also beim Händler einen höherwertigen Wagen kaufen und die MwSt. von der Versicherung einfordern.
Weiß jemand, was die Versicherung dann noch prüfen muss?
Darf ich auch ein Wohnmobil kaufen... oder ein Zelt....oder einen Toaster ?;-)
Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruß,
rosberg
Alles ohne Gewähr.
Liebe Grüße
Zitat:
Original geschrieben von rosberg
Hallo,
vor 2 Monaten wurde mein 3 Jahre alter Wohnwagen gestohlen, ein Knaus 550 KU.
Meine Nachforschungen haben ergeben, dass ein gleichwertiger Wohnwagen ca. 12000,- Euro gekostet hätte............
die versicherung hat den wert deines gestohlenen wowa geschätzt und zieht bei barauszahlung die selbstbeteiligung und die mehrwertsteuer ab, also ca 9200,-. mit der ausgezahlten kohle kannst du dir nen Wohnmobil... oder ein Zelt....oder einen Toaster kaufen. das ist so rechtens.
nun kannst du dir nen eigenen gutachter nehmen und das gutachten, sollte er auf einen höheren betrag kommen und das wird er, bei der versicherung geltend machen.
denn die versicherungen haben da so ihre eigenen vorstellungen.
hab ich übrigens getan, das mit dem gutachter, als mein motorrad gestohlen wurde, und siehe da er hatte damals (2006) 1000,- mehr ermittelt.
die rechnung war so: motorrad war ein jahr alt.
das gutachten wurde auf 9900€ ermittelt,( neuwert der maschiene 10500€ )minus 500€ selbstbeteiligung minus 1880€ mehrwertsteuer bleiben 7500€ übrig. die bekam ich ausgezahlt.
eine gleichwertige maschiene auf dem gebrauchtmarkt hätte also 9900€ gekostet minus 500€selbstbeteiligung (die man dann immer einbüst) macht 9400€. das hätte die versicherung dann beim neukauf bezahlt.
viel glück.
rü
Hallo,
wenn ich das richtig verstehe, hat die Versicherung den Wert des Wohnwagens mit 9.200,- EUR ermittelt. Hiervon gehen dann die Selbstbeteiligung und die MwSt ab, sodass geschätzt ca. 7.500,- EUR gezahlt werden.
Zum Wert:
Teile der Versicherung Deine Bedenken mit und bitte sie, den Wert zu überprüfen. Fordere ggf. einen Nachweis, wo du zu dem Preis von 9.200,- einen vergleichbaren Wohnwagen erwerben kannst. Von der Einschaltung eines eigenen Gutachters würde ich aus Kostengründen (zumindest zunächst) absehen.
Zur MwSt.:
wenn dies so in den Versicherungsbedingungen Deines vertrages steht (was wahrscheinlich der Fall ist) ist es rechtens. Mehrwertsteuer wird die Versicherung dann nur zahlen, wenn du für ein Ersatzfahrzeug MwSt aufwenden mußtest und dies durch Rechnung belegen kannst. Bei Kauf von privat kann es also Probleme geben, da dann keine Mwst anfällt.
Gruß Schusti
Hallo Schusti,
ja, die Versicherung will ca 7500,- zahlen (minus Selbstbeteiligung).
Habe die Versicherung auch schon angeschrieben, sie möchte mir doch sagen, wo ich den "günstigen" WoWa kaufen kann.
Mit der Mehrwertsteuer steht was im Vertrag, dort steht, dass ich die Mehrwertsteuer erstattet bekomme, wenn ich sie gezahlt hab....aber das habe ich ja schon, als ich meinen Wohnwagen vor 3 Jahren gekauft hatte. Es kann doch nicht sein, dass ich 2 mal Mwst zahlen muss um sie einmal erstattet zu bekommen. Was ist das den fü eine Logik?
Der Wowa war bei der DEVK versichert. Kennt einer eine WoWa-Versicherung, welche diese Mehrwertsteuerklausel nicht im Vertrag stehen hat?
Das mit dem Gutachter werde ich vielleicht machen, über den ADAC habe ich anscheinend erst mal eine kostenlose Beratung frei.
Gruß,
rosberg
Das mit der Mehrwertsteuer ist rechtens und von so gut wie allen Versicherungen so gehandhabt. Stellt aber auch kein Problem dar wenn du einen neuen Wohnwagen kaufst. Dann Rechnung einreichen und gut ist.
Bezüglich Summe: Kann meinen Vorrednern nur zustimmen, die Versicherung einfach bitten dir mitzuteilen wo du einen gleichwertigen WoWa für die genannte Summe bekommst. Wenn sie das kann ok, du hast ja nur Anrecht auf einen gleichwertigen Wohnwagen, nicht auf eine gewünschte Menge Bargeld. Wenn nicht einfach passende Angebote aus deiner Nähe raussuchen und einreichen. Kommt der WoWa den dir die Versicherung anbieten will von sehr weit weg mitteilen dass du dann Fahrtkosten/Fracht ersetzt haben willst.
Gutachter würde ich erstmal nicht nehmen, u.U. bleibst du nämlich dann auf den Gutachterkosten sitzen. Es ist ja kein Haftpflichtschaden wo die Versicherung diesen bezahlen müsste.
Gruß Meik
Hallo,
auch wenn das bei vielen Versicherungen so gehandhabt wird, so ist es meiner Meinung nach immer noch nicht richtig.
Denn ich habe ja einen Wohnwagen versichert, für den ich die Mehrwertsteuer schon bezahlt habe. Es kann in meinen Augen nicht sein, dass die Mehrwertsteuer des neuen Wohnwagens von der Versicherung übernommen wird, denn den werde ich auf jeden Fall bei einer anderen Versicherung versichern.
Gruß,
rosberg
Zitat:
Original geschrieben von rosberg
Hallo,
auch wenn das bei vielen Versicherungen so gehandhabt wird, so ist es meiner Meinung nach immer noch nicht richtig.
Denn ich habe ja einen Wohnwagen versichert, für den ich die Mehrwertsteuer schon bezahlt habe. Es kann in meinen Augen nicht sein, dass die Mehrwertsteuer des neuen Wohnwagens von der Versicherung übernommen wird, denn den werde ich auf jeden Fall bei einer anderen Versicherung versichern.
Gruß,
rosberg
Kann die Verärgerung zwar verstehen, aber es kommt auf die Versicherungsbedingungen an.
Wenn dort zweifelsfrei steht, daß die Mehrwertsteuererstattung nur unter bestimmten Bedingungen erfolgt, dann ist das für mich in Ordnung, weil dies in der Prämienhöhe berücksichtigt ist.
Damit meine ich, daß ohne diese Einschränkung eine andere Kalkulation erfolgen müßte, die höhere Prämien zur Folge hätte.
Bin auch bei der DEVK mit meinem Wohnwagen (Haftpflicht- + Vollkasko) versichert, weil die Vollkaskoprämie dort sehr günstig ist.
Also vor einem Wechsel erstmal prüfen, was andere Versicherungen bieten und was das dann kostet.
Liebe Grüße
Hallo Oetteken,
in den Versicherungsbestimmungen steht:
"Die Mehrwertsteuer ersetzt der Versicherer nur, wenn der Versicherungsnehmer diese tatsächlich bezahlt hat."
Mit dem Kauf des Wohnwagens vor 3 Jahren habe ich die Mehrwertsteuer bezahlt (ich bin halt nicht Vorsteuerabzugsberechtigt).
Ich habe den Neuwert des Wohnwagen zu Versicherungsbeginn bei der Versicherung auch mit dem Bruttowert (also incl. Mwst) angegeben (15.000,-, Listenpreis lag noch einiges höher).
Weiterhin sehe ich das so, dass der Schaden ja zum Zeitpunkt des Diebstahls eingetreten ist und nicht zum Zeitpunkt des Ersatzkaufs eintritt.
Gruß,
rosberg
Zitat:
Original geschrieben von rosberg
Hallo,
auch wenn das bei vielen Versicherungen so gehandhabt wird, so ist es meiner Meinung nach immer noch nicht richtig.
Darüber kann man natürlich trefflich streiten (ich find´s auch nicht unbedingt okay), es ist aber wohl juristisch nicht zu beanstanden.
Zitat:
Original geschrieben von rosberg
Denn ich habe ja einen Wohnwagen versichert, für den ich die Mehrwertsteuer schon bezahlt habe.
Stimmt.
Die Versicherung hat sich aber mit dem Schadenersatz zu befassen, d.h. mit dem finanziellen Aufwand, den Du betreiben musst, um den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Und auf diesen finanziellen Aufwand beziehen sich die Versicherungsbedingungen. Bedeutet frei ausgedrückt: nur wenn in dem finanziellen Aufwand zur Wiederherstellung des vorherigen Zustandes (in diesem Fall: Kauf eines anderen Wohnwagens) tatsächlich nachweisbar Mwst enthalten ist, wird auch Mwst geszahlt.
Zitat:
Original geschrieben von rosberg
Es kann in meinen Augen nicht sein, dass die Mehrwertsteuer des neuen Wohnwagens von der Versicherung übernommen wird, denn den werde ich auf jeden Fall bei einer anderen Versicherung versichern.
Als Nachweis benötigt die Versicherung eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst, dann wird auch Mwst reguliert. Wo der neue Wohnwagen versichert wird ist unerheblich.
Solltest Du Dir einen neuen Wohnwagen beim Händler kaufen wollen, wirst Du durch Vorlage der Kaufrechnung den Nachweis problemlos führen können. In diesem Fall, lohnt die weitere Diskussion nicht.
Tendierst Du zum Kauf eines gebrauchten Wohnwagens, der nicht regelbesteuert ist, oder willst Du gar keinen mehr kaufen, wäre zu prüfen, ob des auf dem Gebrauchtmarkt überhaupt regelbesteuerte 3-jährige Wohnwagen gibt. Ist dies nicht der Fall, ist auch der Abzug von 19 % Mwst durch die Versicherung nicht rechtens. Dann darf allenfalls die Differenzsteuer (ca. 2,5% aus dem Wiederbeschaffungswert) abgezogen werden.
Gruß Schusti
Die Bedingungen sind doch ok, wenn du dir einen neuen (gebrauchten) Wohnwagen zulegst und die Rechnung einreichst bekommst du das Geld. M.W. auch ohne Probleme bei Privatkauf.
Letztlich heißt Versicherung Anspruch auf Schadenersatz, d.h. auf einen "neuen" gleichwertigen Wohnwagen. Und den bekommst du abzüglich Selbstbeteiligung auch bezahlt. Nur wenn du fiktiv abrechnen willst (warum auch immer) und dir keinen Ersatz zulegst wird die MwSt. abgezogen. Glaube nicht dass du eine Versicherung mit günstigem Tarif findest die das in der Kasko anders regelt.
Gruß Meik
Hallo rosberg,
eigentlich gehe ich mit Ihrer Ansicht konform, daß, wenn man die MwSt einmal bezahlt hat, diese mit zum zu erstattenden Schaden gehören sollte.
Aber die aktuellen Versicherungsbedingungen der DEVK besagen, daß die MwSt nur erstattet wird, wenn "diese für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich anfgefallen ist".
Damit ist eigentlich klar ausgesagt, was man zu beanspruchen hat.
Liebe Grüße
Hallo,
der letzte Satz, dass die Mehrwertsteuer bei der Schadenbeseitigung gezahlt wird, kann ich so nicht in meinen Versicherungsbedingungen finden. Bei mir steht ein anderer Satz (siehe weiter oben).
Das Problem mit dem "gleichwertigen Wohnwagen" ist, man muss erst mal einen finden, im gleichen Alter mit der gleichen für mich praktischen Einteilung, es kommt praktisch ja nur wieder ein 550 KU in Frage. Zur Zeit scheint es nur ähnlich gebrauchte in Süddeutschland zu geben und dann auch immer von Privat.
Wer zahlt mir denn die Fahrten zu den entsprechenden Wohnwagenbesichtigungen und die ganze Zeit, die ich dafür aufwenden muss. Ich möchte im Prinzip jetzt den Schaden ersetzt bekommen und dann vielleicht im nächsten Jahr einen neuen Wohnwagen kaufen, oder wenn was dazwischen kommt vielleicht auch erst im übernächsten Jahr. Gibt es da vorgegebene Fristen, bis wann die Versicherung bereit ist, die Mehrwertsteuer nachzuerstatten?
Außerdem bin ich der Meinung, dass eine Schadenerstattung nicht immer mit der Beseitigung des Schadens einhergehen muss, dass wäre in meinen Augen ein Rückfall ins geldlose Zeitalter.
Die Versicherung möchte einen Wert erstatten (in Geld) und möchte den tatsächlichen Schaden, gegen den ich mich eingentlich abgesichert glaubte, nicht ännähernd ausgleichen (wie gesagt, der Wert ist höher und die Mwst. habe ich auch bezahlt).
Mal sehen, ich werde der Versicherung noch 3 Tage Zeit geben einen anderen Betrag zu überweisen und sonst erst mal ein anderes Gutachten erstellen lassen. Vermutlich muss ich dann noch die Mehrwertsteuer einklagen, dann ist es halt so.
Vielleicht hat ja noch jemand ne Idee, wie man die Versicherung überreden kann...
Gruß,
rosberg
Ich habe das Thema mal vom WoWa-Forum hier her Verschoben da es doch mehr mit Versicherung zu tun hat
Die Themenüberschrift ist aber auch noch im WoWa Forum zu sehen.
Grüße
Steini
Hi,
zum Thema Umsatzsteuer hat Schusti wirklich alles gesagt, was zu sagen ist.
Zitat:
Original geschrieben von Schusti2
Die Versicherung hat sich aber mit dem Schadenersatz zu befassen, d.h. mit dem finanziellen Aufwand, den Du betreiben musst, um den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Und auf diesen finanziellen Aufwand beziehen sich die Versicherungsbedingungen. Bedeutet frei ausgedrückt: nur wenn in dem finanziellen Aufwand zur Wiederherstellung des vorherigen Zustandes (in diesem Fall: Kauf eines anderen Wohnwagens) tatsächlich nachweisbar Mwst enthalten ist, wird auch Mwst geszahlt.
Zitat:
Solltest Du Dir einen neuen Wohnwagen beim Händler kaufen wollen, wirst Du durch Vorlage der Kaufrechnung den Nachweis problemlos führen können. In diesem Fall, lohnt die weitere Diskussion nicht.
Tendierst Du zum Kauf eines gebrauchten Wohnwagens, der nicht regelbesteuert ist, oder willst Du gar keinen mehr kaufen, wäre zu prüfen, ob des auf dem Gebrauchtmarkt überhaupt regelbesteuerte 3-jährige Wohnwagen gibt. Ist dies nicht der Fall, ist auch der Abzug von 19 % Mwst durch die Versicherung nicht rechtens. Dann darf allenfalls die Differenzsteuer (ca. 2,5% aus dem Wiederbeschaffungswert) abgezogen werden.
Da wird auch kein Zivilprozess weiterhelfen.
Die Position des Versicherers ist absolut prozesssicher und der Versuch hiergegen vorzugehen ist ist Zeit- und Geldverschwendung.
Hinsichtlich des Wiederbeschaffungswertes kann ein freundliches Telefonat mit dem Sachverständigen weiterhelfen.
Vielleicht lässt er sich überzeugen, dass der ausgewiesene Betrag nicht ausreicht, um einen vergleichbaren Wohnwagen zu beschaffen.
Ich würde mir da allerdings keine allzu großen Hoffnungen machen.
Der Weg, das Sachverständigenverfahren zu eröffnen und einen weiteren Gutachter einzuschalten, steht Dir natürlich frei.
Du trägst allerdings das Kostenrisiko. Und das ist nicht unerheblich.
Wenn Du es damit schaffst, am Ende 1000 EUR mehr von der Versicherung zu bekommen, dürfte die Freude nur kurz anhalten. Wenn die Kostennoten vorliegen, kehrt Ernüchterung ein.
Bedenke, dass Deine Recherche bei mobile.de auf keinen Fall mit einer Ermittlung eines Wiederbeschaffungswerts durch einen Sachverständigen vergleichbar ist. Bei mobile.de findest Du Wunschvorstellungen, keine Marktpreise.
Hafi