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Wohnwagen- Neukauf Papiere und TÜV nur gegen Aufpreis

Themenstarteram 22. November 2017 um 21:34

Hallo,

ich habe heute die Tourismusmesse in Leipzig besucht, um mich auch optisch über die aktuellen Wohnwagenmodelle zu informieren. Ein LMC Caravan gefiel mir sehr gut. Der Preis entsprach meinem Budget. Ich wollte gerade mit dem Verkäufer ins Verkaufsgespräch eintreten, da bemerkte ich in der Preisliste den Hinweis: "Brief und TÜV gegen Aufpreis". Der Aufpreis war mit ca. 150.- Euro auch als "Sonderzubehör" angegeben und wurde zusätzlich zu dem ausgeschriebenem Grundpreis - eben als " Aufpreis" gefordert. Dies teilweise auch noch mit dem " Zulassungsservice" vermischt.

Für mich war die Sache natürlich sofort erledigt, da hier eine üble Betrugsmasche praktiziert wurde. Um Kunden zu locken, wird der Fahrzeuggrundpreis in den Keller gerechnet und dann selbst TÜV und ZB II mit Extrakosten belegt. Der Grundpreis ist aber der einzige Vergleichswert einer Ware zwischen verschiedenen Händlern.

Wie ich bei näherem Hinsehen dann feststellte- es war heute ( bei diesem Hersteller) kein Einzelfall!

Die Erklärung eines Vertriebsmitarbeiters dazu war einfach nur eine Klasse für sich, in dem mir erklärte: " Dauercamper brauchen ja keinen Brief, weil die den Wagen ja ohnehin nie zulassen. Daher sparen diese sich die Kosten für den Brief und TÜV".

Ja, liebe Foristen, entweder können LMC- Wohnwagen auf die Dauercampingplätze gebeamt werden, oder der stolze Käufer bestellt - auf eigene Kosten- einen Tieflader und lässt einen 9m Wohnwagen dann zu seinem Stellplatz transportieren. Denn, auch ein Kurzzeit- Kennzeichen ist ohne Brief und TÜV- Bescheinigung ( für Endverbraucher) nicht zu beschaffen. Ach, die Welt kann doch so dämlich sein.

Mein Hinweis für Alle, welche sich ggf. jetzt oder demnächst einen Caravan oder Wohnmobil zulegen wollen:

Der Fahrzeugbrief ( Zulassungsbescheinigung Teil 2), sowie die TÜV- Bescheinigung sind immer!!!! fester Bestandteil des Fahrzeug- Grundpreises und keinesfalls eine " Sonderausstattung" oder sonst was! Sonderausstattung ist optional, aber ZB II und TÜV sind es nicht!

In solchem Fall sollte der Händler sofort gewechselt werden, da solche Manipulationen keine Grundlage für eine solide Geschäftsbeziehung darstellen. Natürlich ist das Ganze zudem absolut rechtswidrig. Vielleicht gibt es ja bald auch die Zugstange, die Achse oder die Rücklichter als "Sonderzubehör".

Gruss vom Asphalthoppler

Beste Antwort im Thema

Mir wäre es völlig egal, ob die Preisliste 2 m lang ist und von Reifen, Ventil und Felge bis zur Gardine alles einzeln aufführt.

Das einzige, was mich interessiert, ist der Betrag unter dem Strich.

Wenn ich zum Händler gehe, will ich ihn nicht erziehen, sondern ihm was abkaufen, falls wir uns einig werden.

Aber manche machen ja auch kehrt, wenn der Campingplatz nicht sagt "30 EUR" sondern "25 EUR + 3 EUR Müll + 2 Duschmarken zu je 1 EUR".

Ob es legal ist, den Fabrzeugschein extra aufzuschlüsselln, weiß ich nicht. Auch wurscht, solange klar deklariert.

Wieso das für dich "natürlich" erledigt war - wenn's dir Spsß macht, deswegen auf das Objekt deiner Begierde zu verzichten - jeder hat so sein eigenes Steckenpferd.

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ist jetzt nix neues - und die wohnwägen kommen ohne container auf den campingplatz. hättest ja einfach nachfragen können wie das funktioniert ;-)

Der Unimog hat im Grundpreis keine Räder. Habe keinen Unimog gekauft....

Mir wäre es völlig egal, ob die Preisliste 2 m lang ist und von Reifen, Ventil und Felge bis zur Gardine alles einzeln aufführt.

Das einzige, was mich interessiert, ist der Betrag unter dem Strich.

Wenn ich zum Händler gehe, will ich ihn nicht erziehen, sondern ihm was abkaufen, falls wir uns einig werden.

Aber manche machen ja auch kehrt, wenn der Campingplatz nicht sagt "30 EUR" sondern "25 EUR + 3 EUR Müll + 2 Duschmarken zu je 1 EUR".

Ob es legal ist, den Fabrzeugschein extra aufzuschlüsselln, weiß ich nicht. Auch wurscht, solange klar deklariert.

Wieso das für dich "natürlich" erledigt war - wenn's dir Spsß macht, deswegen auf das Objekt deiner Begierde zu verzichten - jeder hat so sein eigenes Steckenpferd.

Themenstarteram 22. November 2017 um 22:11

Hallo,

liebe " situ", im Prinzp magst Du ja das so praktikabel sehen, aber mir geht es nicht um die praktische Handhabung der Sache, als vielmehr um geltendes Recht! Das ist nicht gegen den Verbraucher, sondern für ihn und zu seinem Schutz gemacht.

Wer einen Flug bucht, möchte nicht nach der Buchung noch X Zusatzkosten Zusätzlich bezahlen müssen, was das angebliche " Schnäppchen" dann zu einer teuren Sache werden lässt.. Das hatten wir ja mal mit einem Leipziger Unternehmen lange durchgekaut.

Wer in einem Geschäft ein Buch kauft, möchte nicht erst an der Kasse erfahren, dass die Buchstaben darin nur gegen Zusatzgebühr erworben werden können.

Der Unter-dem- Strich- Preis ist absolut nebensächlich, weil die vielen Zusatzposten schlecht- oder gar nicht vergleichbar sind. Ich könnte dann lediglich sagen: Der Gesamtpreis passt in mein Budget. Das kann dann aber eben auch bedeuten: Ich habe für einen mir akzeptablen Preis verdammt wenig Leistung in Form einer Sonderausstattung, bekommen, bzw. gar keine.

Ist der Grundpreis nämlich nicht korrekt angegeben, dann zahle ich als " Zusatzkosten" einen Teil des Grundpreises mit. Der nächste Händler deklariert den Grundpreis dann korrekt und bleibt auf seiner Ware sitzen, da er die Zusatzaustattung mindern muss, damit der Preis vom Kunden noch akzeptiert wird. Denn der Kunde schaut ja nur auf den Endpreis! Das ist das wirkliche Problem!

Einige Zeitgenossen erklären mir resigniert, dass in unserem Land das Recht mit Füßen getreten wird. Aber, wer macht sich denn die Mühe und hilft dem Recht auf die Beine ? Das wäre eigentlich eine Aufgabe für jeden Bürger, auch für Wohnwagenkäufer!

So sehe ich das!

Gruss vom Asphalthoppler

Ich weiß nicht, ob so ein Händler gegen geltendes Recht verstößt. Vielleicht klärst du uns ja auf, gegen welches. Wenn ich das Ding haben wollte, würde mich das nicht abhalten.

Wie der Händler seine Preisauszeichnung gemacht hat, kann hier keiner nachvollziehen (ob er Ausstattungen oder Leistungen, die nicht optional sind, versteckt hat. Nur das wäre zu beanstanden).

So verschrobene Zeitgenossen mit so eigenartigen Auffassungen kenne ich auch. Muss man sich ja nicht mit unterhalten. Außer, wenn man den Spaß sucht.

Mir ist das, was unter dem Strich steht, nicht nebensächlich. Nur Milchmädchen interessiert das nicht (lieber Mod, wenn Letzteres nicht politisch korrekt war, bitte löschen oder durch "der/die/das milchmädchenbube" ersetzen).

TÜV bei einem Neufahrzeug - interessant. Da hätte ich nachgefragt.

Edit: Ich lesen in der Preisangabenverordnung nur, dass für den Endkunden ein Gesamtpreis angegeben werden muss. Ein Auffschlüsselungsverbot sehe ich dort nicht.

So wäre dein Beispiel Buch wohl Ok:

Deckel 1,- EUR

100 Blätter zu 4 Cent = 4 EUR

MwSt 0,35 EUR

Das einzige Problem ist, das heute niemand mehr rauskriegt, was das Buch denn nun kosten soll, wenn er kein Smartphone mir Rechner-App dabei hat.

Deshalb die nebensächliche Angabe unter dem Strich: 5,35 EUR.

Zitat:

@situ schrieb am 22. November 2017 um 23:13:32 Uhr:

... Nur Milchmädchen interessiert das nicht (lieber Mod, wenn Letzteres nicht politisch korrekt war, bitte löschen oder durch "der/die/das milchmädchenbube" ersetzen).

@situ ... geh doch einfach mit der Zeit .. wo gibt´s denn noch "Milchmädchen"? Richtig wäre: der Tetra Pak :D:D:D

Ich werde aber ein Auge auf diesen Thread haben. Könnte ein Reizthema werden ;)

Gruß

NoGolf

MT-Moderation

Themenstarteram 22. November 2017 um 22:43

Hallo,

... geh doch einfach mit der Zeit .. wo gibt´s denn noch "Milchmädchen"? Richtig wäre: der Tetra Pak :D:D:D

Herrrrrlich---- Danke! Darf ich mit Deinem geistigen Eigentum hausieren gehen? Das ist wirklich einsame Klasse!!!

"TÜV bei einem Neufahrzeug - interessant."

Nar klar hat auch ein Neufahrzeug TÜV. Aber: Du musst mit einem Neufahrzeug nicht sofort zur HU ! Der "TÜV" wird automatisch in die ZB I mit der Erstzulassung eingetragen . Ein Neuwagen gilt von Produktion her als TÜV- geprüft. ( 3 Jahre - bzw. 1 Jahr bei Mietfahrzeugen). Das nennt man in der Produktion " Endabnahme".

Kannst Du den Wagen aber nicht zulassen, gibt es auch keine TÜV- Eintragung und bekommst auch keine Plakette, die Du ohnehin nirgendwo korrekt aufkleben lassen könntest.

Bringt mich aber auf die Frage, ob der Händler hier eine Leistung als " Sonderzubehör" kostenpflichtig veräußert, welche in sich gar nicht verkäuflich ist. Danke für den Hinweis!!!!

Gruss vom Asphalthoppler

@asphalthoppler

hier waren doch in letzter Zeit in anderen Threads durchaus einige User, die erst kürzlich Neufahrzeuge erworben hatten. Evtl. kann der Eine oder Andere ja berichten, ob und wie das bei ihm berechnet wurde. So ergäbe sich für uns eher ein Bild, ob das u.U. inzwischen gängige Praxis ist.

Gruß

NoGolf

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 22. November 2017 um 23:43:40 Uhr:

Nar klar hat auch ein Neufahrzeug TÜV. ...."TÜV" wird automatisch in die ZB I mit der Erstzulassung eingetragen . Ein Neuwagen gilt von Produktion her als TÜV- geprüft.......

Ja, dass ist doch allen bekannt.

Ich wollte eigentlich nur wissen, wie genau der Händler "Kosten für TÜV" gepreist hat und was damit gemeint ist.

Meine Rechnung für den noch relativ neuen Wohnwagen listet den Listenpreis des Herstellers, die Überführungskosten, die Kosten für die von der Werkstatt eingebaute Rangierhilfe, den ausgehandelten Sondernachlass und die Mehrwertsteuer darauf.

Was das Fahrzeug nach Liste kostet, war selbstverständlich vorab bekannt (wer geht schon unvorbereitet zum Händler). Um irgendwelche Preisauszeichnungen habe ich mich nicht gekümmert - kleben üblicherweise irgendwo innen an einer Scheibe; hat nicht interessiert.

Nur mit dem Händler 20 Minuten geschwatzt, bis wir uns einig waren (wegen des nebensächlichen "Unter-dem-Strich-Preises", der mich als einziges interessierte).

 

 

Womos etc werden per Einzelabnahme abgenommen, das ist der Unterschied zu einem PKW. Schon vor 30 Jahren bei Nutzfahrzeugen hiess es: TÜV, Tachoeichung, UVV ......DM sep ausgewiesen, genau wie die Überführung. Das sind Kosten, denen unmittelbar Fremdkosten (durch Händler nicht rabattfähig, 1:1 Durchreichung) zugrunde liegen, TÜV-MA oder Spedition. Schliesst aber natürlich nicht aus, dass da der Hersteller! eine kleine "Handlingpauschale" drauflegt.

Sind eben alte Zöpfe, entscheidend, wie schon geschrieben, ist das, was unterm Strich steht, was der Verkäufer draus macht, ist seine Sache.

Bei PKW gab es früher übrigens auch den Posten: Fahrzeugbrieg 11,- DM

Das kann man jetzt sehen wie man will, aber ich bin sicher auch wenn der Preis für TÜV und Brief nicht extra angegeben ist, so ist er trotzdem im Preis enthalten denn jeder Händler wird das weitergeben/berechnen.

Also eigentlich eine Diskussion um des Kaisers neue Kleider.

Wenn man es also genau nimmt sind diese Angaben sogar ehrlicher als bei Anderen die das zwar auch berechnen, aber nicht extra angeben.

Themenstarteram 23. November 2017 um 3:57

Hallo,

also, als " viel Wind um nichts" sehe ich den Sachverhalt nicht.

Immerhin ist es ja auch die Frage, welche Bedeutung die ZB II rechtlich hat. Das ist zum Einen ein staatliches Sicherheitsdokument und zum Anderen ein Legitimationsdokument. Letzteres ist nicht im Sinne des Eigentumnachweises zu verstehen, als vielmehr, dass der Besitzer der Urkunde verfügungsberechtigt über das Fahrzeug ist. Er kann, zusammen mit dem Eigentumsnachweis ( z.B. Kaufvertrag) Rechtshandlungen an und mit dem Fahrzeug vollziehen. Daher behalten manche Kreditanstalten die ZBII ein, damit dem Nutzer eben jene Rechtshandlungen verwehrt bleiben und die Kreditsicherung gewahrt bleibt.

Der Händler hat mit dem "KFZ- Brief" bei Neuwagen und bei Gebrauchten nur eine Verwahrungspflicht und bei Fahrzeugverkauf eine Aushändigungspflicht. Somit entstehen für den Händler keinerlei Kosten im Zusammenhang mit der ZB II. Im Gegenteil: Ohne diese ist ein Verkauf des Fahrzeuges nicht möglich.

Die ZB II ist immer ein vom KBA bzw. vom Hersteller, als Inhaber der EG- Typengenehmigung, fahrzeugspezifisches und einmaliges staatl. Sicherheitsdokument. Jedes Fahrzeug ist untrennbar mit einer ZB II verbunden.

Trennt nun der Händler die ZB II von dem Fahrzeug, indem er den unauflösbaren Zusammenhang zw. Beiden auflöst und den Anschein erweckt, dass die ZB II zusätzlich zu dem Fahrzeug erworbenen werden muss, so ist dies für mich eine irreführende geschäftliche Handlung. Dies ist nachzulesen im UWG §5. Hintergrund dessen könnte die Erwirkung eines Preisvorteils zu vermuten sein.

So, das mal nur nebenbei!

Um die Sache mal zu verdeutlichen habe ich ein extremes Beispiel entwickelt!

2 Händler verkaufen das baugleiche Neufahrzeug

Händler A: Grundpreis: 20.000.- Euro

Zuzüglich:

ZB II 150.- Eur.

TÜV 100.- Eur.

Gas-TÜV 50.- Eur.

FIN 200.- Eur. ( Zuteilung der FIN )

AZV 100.- Euro ( bei werksmäßigem Einbau- hier: Nachweis der ABE)

sonst. 250.- Eur. ( Reinigung vor Übergabe, Anbau Radioantenne, Fahrzeugkontrolle...)

WR 100.- Eur. ( WR- Winterreifen als Sonderausstattung)

Vorzelt 300.- Eur. ( Sonderausstattung- Zubehör)

Gesamtpreis: 21.100.- Eur.

Händler 2 Grundpreis 19.000 Eur.

Winterreifen: 400.- € ( hochwertige Reifen)

Vorzelt 2700.- € ( hochwertiges Zelt)

Gesamtpreis: 22.100.- Eur.

Wer nun nur auf den Endpreis schaut, erwirbt das scheinbar preiswertere Angebot, bei scheinbar gleicher, bzw. höherwertigen Zusatzausstattung. Händler A ist scheinbar 1000.- Euro preisgünstiger!

Das ist aber gerade nicht der Fall. Händler A hat den Gesamtpreis durch lowbudget- Ware zwar gesenkt, aber durch unzulässige Gegenrechnungen dennoch erhöht.

Der Käufer bekommt von Händler A somit ein erheblich geringerwertiges Produkt zu einem nur geringfügigem Preisvorteil. Der Gesamtpreis wurde durch imaginäre Kosten wettberwerbsverzerrend "aufgestockt".

Das ist für mich: unlauterer Wettbewerb !

Gruss vom Asphalthoppler

Ich gebe dir da völlig Recht. Das stinkt doch zum Himmel. Die Papiere muss er sich wohl erst besorgen.

Bei meinem Neukauf war übrigens selbstverständlich alles mit drin.

Zitat:

@teddy1x schrieb am 23. November 2017 um 06:46:27 Uhr:

Bei meinem Neukauf war übrigens selbstverständlich alles mit drin.

Habe gerade mal nachgesehen, bei mir steht TÜV-Gebühr und Zulassungsbescheinigung Teil II auch unter Sonderausstattung..... allerdings wurde bei mir an der Preisaufschlüsselung gespart, da steht nur der Gesamtpreis mit dem Hinweis "nach Absprache"..... der war allerdings so gut, dass mir persönlich die Aufschlüsselung auch völlig egal ist/war.... ;)

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